Kanzleifälle · 18. Januar 2026
✓✓✓Wer das Pfando-Geschäftsmodell “Cash & Drive” bzw. “Sale & Rent Back” abgeschlossen hat, muss nicht hinnehmen, wenn Pfando das Fahrzeug -heimlich und gegen den eigenen Willen- "sicherstellt". Die Abholung des Autos stellt verbotene Eigenmacht dar. Pfando hat weggenommen Fahrzeuge unverzüglich herauszugeben und eine "Verwertung" oder "Versteigerung" sofort zu beenden (LG Berlin II, Einstweilige Verfügung vom 18.11.2025 -63 O 43/25 eV).✓✓✓