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Urteil gegen Copecart: Geld zurück für das Droppshipping-Coaching von Niko Dieckhoff wegen erfolgreichem Widerruf / Kündigung nach dem FernUSG!

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Copecart wurde verurteilt, die Kosten des "Dropshipping-Coachings" von Niko Dieckhoff zu erstatten. Die Rückzahlung der Gebühren wird mit der Unwirksamkeit des "Coaching-Vertrags" begründet. Er wurde widerrufen und auch wurde die fehlende staatliche Zulassung des "Dropshipping-Kurses" bemängelt. Das Amtsgericht Hamburg urteilte dementsprechend (siehe AG Hamburg, Urteil vom 04.02.2026 - 640 C 162/25).


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Erfahrungen mit Niko Dieckhoff & Copecart: Falle beim Dropshipping-Coaching?

Versprechen von schnellem Reichtum und mühelosem Einkommen durch Dropshipping ziehen aktuell viele Interessenten an. Doch hinter den glitzernden Werbeversprechen von Coaches wie Niko Dieckhoff verbirgt sich für viele Teilnehmer ein juristisches Nachspiel. Besonders die Rolle des Zahlungsdienstleisters Copecart sorgt dabei regelmäßig für Streitigkeiten.

 

Der Fall: Vom Erstgespräch direkt in die "Kostenfalle"

Eine aktuelle Mandantin wurde über Social Media auf das „Elite Dropshipping Coaching“ aufmerksam. Was als unverbindliches Erstgespräch getarnt war, entpuppte sich schnell als Verkaufsgespräch. Das Ergebnis: Ein Vertragsschluss über 3.570 €.

 

Die Masche folgt, wie ich aus Berichten anderer Copecart-Kunden entnehmen kann, oft einem ähnlichen Muster:

  • Drucksituation: Der Abschluss wird noch im Gespräch forciert.

  • Unklarer Vertragspartner: Statt mit dem Coach selbst (oft mit Sitz in Dubai), kommt der Vertrag plötzlich mit der Copecart GmbH zustande.

  • Vorgetäuschter B2B-Status: Coaches behaupten oft, der Käufer handele als Unternehmer, um das gesetzliche Widerrufsrecht auszuhebeln.

Warum der Widerruf bei Copecart oft abgelehnt wird!

In dem besagten Fall weigerte sich Copecart strikt, den Widerruf zu akzeptieren. Die Argumentation ist meist identisch: Der Kunde habe auf sein Widerrufsrecht verzichtet, zudem sei im B2B-Bereich (Business-to-Business) kein Widerruf vorgesehen.

 

Dabei übersieht der Anbieter oft wesentliche Punkte, die oft rechtlich anzugreifen sind:

  1. Verbrauchereigenschaft: Viele Teilnehmer sind zum Zeitpunkt des Kaufs Privatpersonen (Verbraucher) und keine Unternehmer.

  2. Intransparente Finanzierung: Meinem Mandanten wurde eine Ratenzahlung suggeriert, tatsächlich landete er in einer kostenpflichtigen PayPal-Finanzierung.

  3. Fehlender Konsens: Der Mandant wollte nie einen Vertrag mit Copecart abschließen, sondern mit dem Coach persönlich.

 

Hinweis: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Nur weil ein Anbieter behauptet, Sie seien „Unternehmer“, ist dies rechtlich noch lange nicht in Stein gemeißelt!

Rechtliche Schritte: So wehren Sie sich gegen Copecart!

Da eine außergerichtliche Einigung mit Copecart im vorliegenden Fall scheiterte und die Gegenseite weder die Kosten erstattete noch die geforderte Datenauskunft erteilte, führt der Weg nun über die Klage.

 

 

Das Amtsgericht Hamburg verurteilte Copecart zur Rückzahlung aller Kosten, die meine Mandantin für das "Dropshipping Elite Coaching" entrichtet hat.



Das Urteil des AG Hamburg (Urteil vom 04.02.2026 - 640 C 162/25) gibt es hier:

Copecart und Niko Dieckhoff haben vor Gericht verloren: Sie müssen das Geld für das Dropshipping Coaching erstatten, weil der Vertrag nichtig ist!

Tenor:

 

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin den für das „Dropshipping Elite Coaching“ - „Coaching“ mit der Bestellnummer der Beklagten TqCTeyUQ (Vendor: Niko Dieckhoff) - entrichteten Betrag in Höhe von 3.856,66 € (inklusive gezahlter Finanzierungskosten) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 23.09.2025 zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 480,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz seit dem 23.09.2025 zu zahlen.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  4. Der Streitwert wird auf 3.856,66 € festgesetzt.



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Hinweis und Disclaimer für Abmahner: Dieser Artikel wurde am 05.02.2025 verfasst. Die Rechtslage wurde fachgerecht recherchiert und zum Teil in vereinfachter Sprache wiedergegeben, damit auch Nichtjuristen die Möglichkeit haben, etwas zu verstehen. Durch die Veröffentlichung der Entscheidung, den Quellenangaben und Verlinkungen, die auf Texte mit weiteren Nachweisen führen, ist mein Text überprüfbar gemacht worden. Etwaige Ungenauigkeiten, die aufgrund vereinfachter Sprachgestaltung herrühren können, können anhand der Fundstellen identifiziert werden. Etwaige Ungenauigkeiten, etc. vermag ich aber nicht zu erkennen.


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