Artikel mit dem Tag "Coaching"



Urteil: Ein Copecart Coaching kann widerrufen werden! Der Widerrufsverzicht ist unwirksam, da Copecart nicht ordnungsgemäß belehrte!
Kanzleifälle · 02. Dezember 2024
✓✓✓Das Landgericht Landshut hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Online-Coachings" keine Gebühren zahlen muss, wenn er das "Coaching" wirksam widerrufen hat. Der Widerruf ist wirksam, auch wenn Copecart etwas anderes behauptet. Die Widerrufsbelehrung von Copecart ist ungenügend und kann daher nicht als ordentliche Widerrufsbelehrung gelten (siehe LG Landshut, Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24).✓✓✓
LG Oldenburg: Besteht für ein Online-Coaching keine staatliche Zulassung, dann ist der Coachngsvertrag nichtig! Das gilt auch für Unternehmer im "B2B"-Bereich!
27. November 2024
✓✓✓Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Online-Coachings" keine Gebühren zahlen muss, wenn das "Coaching" als Fernunterricht nicht staatlich zugelassen ist. Auf diese teilnehmerfreundliche Regelung aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen (siehe LG Oldenburg - 9 0 2332/23).✓✓✓

"Coaching"-Urteil: Copecart hat das Geld für das „Exklusive Mentoring mit Hakan Ersu – Plus +" auch Teilnehmern, die Unternehmer sind ("b2b"), zurückzuzahlen!
19. November 2024
✓✓✓Das Landgericht Münster verurteilte Copecart, die Gebühren für das „Exklusive Mentoring mit Hakan Ersu – Plus +", das von dem Coach Hakan Kavut beworben wird, zurückzuzahlen! Dabei stellte das Gericht fest, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch zwischen Unternehmern im "b2b - Bereich" Anwendung findet (siehe LG Münster, Urteil vom 29.10.2024 - 02 O 336/23).✓✓✓
"Coaching"-Urteil: Copecart hat das Geld für das "Masterclass DEFI POWER" Finanzcoaching von Thorsten Koch zurückzuzahlen!
Kanzleifälle · 06. Oktober 2024
✓✓✓Das Landgericht Berlin II verurteilte Copecart, die Gebühren für das "DEFI POWER" - "Finanzcoaching" von Thorsten Koch zurückzuzahlen und meinem Mandanten auch die Anwaltskosten zu erstatten (siehe LG Berlin II, Urteil vom 01.10.2024 - 35 O 131/24).✓✓✓

"Coaching"-Urteil: Copecart hat das Geld für das "Sales Institut - Insider Programm" von Stephan Walouch zu erstatten!
Kanzleifälle · 27. August 2024
✓✓✓Das Amtsgericht Wittlich verurteilte Copecart zur Rückzahlung bezahlter "Coaching"-Gebühren, das der "Coach" Stephan Walouch als "Sales" - Coaching bewirbt. Ferner stellte das Gericht fest, dass der abgeschlossene Coaching-Vertrag nichtig ist und mein Mandant weitere Gebühren nicht zu entrichten hat. Auch wurde Copecart zur Erstattung von Anwaltskosten verurteilt (siehe AG Wittlich, Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24).✓✓✓
FernUSG im B2B anwendbar: Online-Coaching wegen fehlender Zulassung nichtig! Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer können einen Coaching-Vertrag "widerrufen"!
Kanzleifälle · 04. Juli 2024
✓✓✓Online-Coaching-Verträge sind nichtig, wenn die erforderliche, staatliche Zulassung fehlt. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die ein Business-Coaching im "B2B"-Bereich abgeschlossen haben, können das Coaching "widerrufen" und "kündigen" und in diesem Zuge bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet verlangen (siehe LG Dresden, Urteil vom 24.06.2024 - 9 O 2242/23).✓✓✓

LG Landshut zum Widerruf von "Coaching"-Verträgen: Abgrenzung von Unternehmern und Verbraucher! - So können Sie Ihren teueren Coaching-Vertrag widerrufen!
11. Juni 2024
✓✓✓Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Verträge widerrufen. Das gilt auch für teuere Onlinecoachings. Hat jemand aus Neugier ein Coaching gebucht und stand zu dem Zeitpunkt der Bestellung der Willen, selbstständig tätig zu werden, noch nicht fest, dann handelt es sich um einen Verbraucher, der den Vertrag widerrufen kann. Der Verbraucher muss das Coaching aufgrund des Widerrufs nicht bezahlen ( LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24).✓✓✓
AG Kempten: Coaching-Verträge sind ohne staatliche Zulassung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer zu "widerrufen" und zu "kündigen"!
23. April 2024
✓✓✓Fernunterrichtslehrgänge müssen in Deutschland staatlich zugelassen sind. Ein Kriterium von Fernunterricht ist der Umstand, dass Lehrer und Schüer überwiegend räumlich von einander getrennt sind. Hat der "Coach" keine Zulassung für das "Coaching", dann ist der Vertrag nichtig. Auf diese Rechtsfolge können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen. Nichtige Verträge müssen in jedem Falle rückabgewickelt werden (AG Kempten (Allgäu), Urteil vom 18.03.2024 - 6 C 111/24).✓✓✓

Landgericht Nürnberg-Fürth: Verträge über das „Agency Master“ - Coaching der Heeg Consulting GmbH sind nichtig - Betroffenen stehen Ansprüche gegen Copecart zu!
05. Februar 2024
✓✓✓Bei dem „Agency Master“ - Coaching, das von Alexander Heeg u.a über Instagram beworben wird, handelt es sich um Fernunterricht. Weder der Anbieter "Heeg Consulting GmbH", noch Copecart, über die das Coaching erworben werden kann, verfügung über die notwendige Zertifizierung. Es handelt sich um ein nicht zerzifiertes Coaching, weswegen „Agency Master“ - Verträge nichtig sind. Betroffene müssen die Gebühren hierfür nicht zahlen(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.12.2023 - 13 O 2839/23).✓✓✓
Landgericht Hamburg: Coaching-Verträge sind nichtig, wenn Sie nicht staatlich zugelassen sind - So funktioniert der Ausstieg aus dem teuren Coachingvertrag!
05. Februar 2024
✓✓✓Findet das Coaching online statt bzw. sind Lehrer und Schüler räumlich von einander getrennt, dann handelt es sich um Fernunterricht. Fernunterrichtslehrgänge müssen zugelassen sind. Fehlt die erforderliche Zulassung, dann sind derartige Verträge nichtig, unabhängig davon, ob das Coaching als Verbraucher oder Unternehmer abgeschlossen wurde(LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023 - 304 0 277/22 = "Coaching-Entscheidung").✓✓✓

Mehr anzeigen