Kanzleifälle · 18. Januar 2025
✓✓✓Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "DeFi Power Coachings", das von Thorsten Koch beworben und von der Copecart GmbH vertrieben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Die gilt selbst dann, wenn Copecart den Widerruf für Unternehmer zuvor abgelehnt hat, denn ohne erforderliche Zulassung ist der Vertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig (siehe LG München I, Urteil vom 15.01.2025 - 44 O 16944/23).✓✓✓