Kanzleifälle · 13. Juni 2023
✓✓✓Instagram behält sich das Recht vor, Konten zu löschen, die gegen ihre Nutzungsbedingungen oder Community-Richtlinien verstoßen. Derartige Konten werden in diesem Zuge zunächst gesperrt udn deaktiviert, so dass weder der Nutzer, noch andere den Account einsehen können. Liegt allerdings kein Verstoß gegen das Regelwerk vor, so darf Instagram den Account weder sperren, noch in der Folgezeit löschen (siehe LG Konstanz, Einstweilige Verfügung vom 07.06.2023 - C 2 O 135/23).✓✓✓