Kanzleifälle · 03. März 2026
✓✓✓Pfando holte das Fahrzeug meines Mandanten ohne Vorankündigung heimlich ab. Im Nachhinein wurde per E-Mail ein "Rückkauf" angeboten bzw. ein Betrag genannt, um das Fahrzeug "auszulösen". Sollte der Betrag nicht binnen kürzester Zeit eingehen, wurde die Verwertung bzw. Versteigerung angedroht. Dieses Vorgehen ist verboten und Pfando hat den PKW unverzüglich herauszugeben (LG Koblenz, Einstweilige Verfügung vom 25.02.2026 - EV 16 O 70/26).✓✓✓