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Erfahrung mit Pfando in Bonn: Warnung vor unzulässiger Wegnahme des Autos! Herausgabeanspruch per einstweiliger Verfügung möglich - Anwalt hilft gegen Pfando!

Pfando Bonn Erfahrungen: Verträge sagen etwas anderes - Kauf und Miete - Auto heimlich mitgenommen - Versteigerung angedroht von Pfando - Verträge gekündigt - Anwalt Sven Nelke hilft

Pfando holte das Fahrzeug meines Mandanten ohne Vorankündigung heimlich ab. Im Nachhinein wurde per E-Mail ein "Rückkauf" angeboten bzw. ein Betrag genannt, um das Fahrzeug "auszulösen". Sollte der Betrag nicht binnen kürzester Zeit eingehen, wurde die Verwertung bzw. Versteigerung angedroht. Dieses Vorgehen ist verboten und Pfando hat den PKW unverzüglich herauszugeben (LG Koblenz, Einstweilige Verfügung vom 25.02.2026 - EV 16 O 70/26).



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„Cash & Drive“ / "Sale‑and‑Rent‑Back" - Vertragsabschluss mit Pfando in der Filale in Bonn!

Meine Mandant ist selbstständiger Handwerker und benötigte Geld. Er wartete auf einen Zahlungseingang, der sich hinzog und auf der anderen Seite waren Forderungen und Rechnungen dringend zu begleichen. 

 

Über einen Werbespott im Fernsehen ist er auf Pfando gestoßen, wo es sinngemäß heißt:

Pfando gibt Geld für das Auto, ohne das es abgeben werden muss - ein "Weiterfahren" ist möglich!

In der Pfando-Filiale vor Ort in Bonn schloss er dann einen sogenannten „Cash & Drive“ / "Sale‑and‑Rent‑Back" mit Pfando ab. 

 

Vor Ort wurde ihm gesagt, dass er Geld erhalte und das Auto jederzeit wieder auslösen könne. Er ging von eine Pfandgeschäft aus. In Wahrheit handelte es sich aber um einen Kaufvertrag und einen seperaten Mietvertrag, den er abgeschlossen hat. 2025 geriet er sodann in Zahlungsrückstand und konnte 2 mal in Folge die monatlichen Zahlungen nicht aufbringen.

Pfando Rate nicht gezahlt? Abholung des Fahrzeug angedroht!

Da Pfando die Abholung bzw. "Sicherstellung" androhte, löste mein Mandant bereits im Jahre 2025 das Auto aus und zahlte die geforderte Summe zurück. In der Folgezeit wurden ihm aber weder die Zulassungsbescheinigungen, noch der Schlüssel ausgehändigt.

Pfando nahm das Auto einfach mit, obwohl die Rückabwicklung der Verträge wegen der Rückzahlung des "Kaufpreises" geboten wäre!

Stattdessen wurde einfach im Februar 2026 heimlich das Auto von Pfando abgeholt. Im Anschluss erhielt er eine E-Mail mit einem "Kaufangebot nach Rückführung", wonach er binnen weniger Stunden mehr als 11.000 € an Pfando zu zahlen hatte. 

 

Von: [email protected] <[email protected]>

Gesendet: Montag, 23. Februar 2026 09:27

An: XXX@XXX

Betreff: Kaufangebot nach Rückführung/ XXX [Pfando GmbH#XXX]

 

Guten Tag XXX,

 

Sie haben die Möglichkeit, das Fahrzeug mit dem Kennzeichen XXX zu erwerben.

 

Hierfür bitten wir Sie, den Betrag in Höhe von 11287,00 € bis spätestens 23.02.2026 um 16:00 Uhr mit entsprechender Wertstellung auf unser untenstehendes Konto zu überweisen:

 

Kontoinhaber: Pfando Vermietung GmbH

IBAN: XXX

BIC: XXX

Bank: XXX

Verwendungszweck: Kennzeichen XXX

 

Bitte beachten Sie: Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, müssen wir das Fahrzeug zur Versteigerung freigeben.

 

Falls Sie noch persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug entnehmen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, um einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter: [email protected].

 

Vielen Dank – bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da.

 

Herzliche Grüße

Ihr Pfando Kundenservice

Mail to: [email protected]

 

Mein Mandant fand mich über das Internet und beauftragte mich als Anwalt, um gegen Pfando vorzugehen. Pfando wurde unter anderem zur Rückgabe des Fahrzeugs aufgefordert. Pfando meldete sich und zeigte Kompromissbereitschaft an. Mein Mandant ließ mitteilen, dass man ggf. eine Lösung finden würde, aber die Herausgabe des Fahrzeugs zurerst geschehen müsse, bevor in Verhandlungen eingetreten werde. Da Pfando heirauf aber nicht reagierte, wurde der Erlass einer einstweilen Verfügung beantragt.

Landgericht Koblenz: Einstweilige Verfügung gegen Pfando - Auto zurück und Versteigerung verhindert!

In dem vorliegenden Fall hat das Landgericht Koblenz die Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH im Wege einer einstweiligen Verfügung wie folgt verpflichtet:

  •  Herausgabe des Fahrzeugs:Das Fahrzeug ist unverzüglich herauszugeben.

  •  Veräußerungsverbot:Pfando darf das Fahrzeug nicht veräußern.

  •  Androhung von Ordnungsmitteln: Sollte Pfando hiergegen verstoßen, droht ein  Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € oder Ordnungshaft.


Nichtamtlicher Leitsatz des Landgerichts Koblenz (Einstweilige Verfügung vom 25.02.2026 - EV 16 O 70/26):

Urteil gegen Pfando wegen Kündigung der Verträge, Wegnahme des Autos und Drohung mit Versteigerung durch Pfando - Warnung vor cash & drive Vertrag - Pfando Filiale Bonn

"Die heimliche Wegnahme eines Fahrzeugs durch Pfando stellt verbotene Eigenmacht dar. Pfando hat das KFZ unverzüglich herauszugeben."


Die einstweilige Verfügung (LG Koblenz, Einstweilige Verfügung vom 25.02.2026 - EV 16 O 70/26) gibt es hier:

(Der Beschluss ist noch nicht rechtskrftig. Das Fahrzeug befindet sich noch nicht bei der Mandantin. Der Beschluss wird gerade noch vollstreckt!)

Tenor:

 

  1. Die Antragsgegnerinnen werden als Gesamtschuldner - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verpflichtet, den PKW des Herstellers Opel mit Modellbezeichnung Vivaro und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: VXEVLEHZ4R7861666 und - zuletzt - mit amtli chen Kennzeichen MY-MS 335 an den Antragsteller herauszugeben.
  2. Den Antragsgegnerinnen werden bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwi derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verboten den Ziffer 1) näher bezeichneten PKW des Herstellers Opel mit Modellbezeichnung Vivaro und mit Fahrzeug identifikations-Nr.: VXEVLEHZ4R7861666 und - zuletzt - mit amtlichen Kennzeichen MY-MS 335 zu veräußern und/oder veräußern zu lassen bzw. übereignen und/oder über eignen zu lassen und bei zuständigen Straßenverkehrsamt ab- und/oder umzumelden und/oder ab und/oder ummelden zu lassen, wenn dies insbesondere wie mit der in An tragsschrift vom 25.02.2026, dort Seite 3, genannten E-Mail vom 23.02.2026 angedroht ge schieht.
  3. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern als Gesamtschuldner zur Last.
  4. Der Streitwert wird auf 75.000,00 € festgesetzt.
  5. Der Beschluss wird nur wirksam, wenn gleichzeitig mit diesem Beschluss zugestellt werden:

die Antragsschrift vom 25.02.2026

die Anlagen K1, K2, K3-1, K3-2, K3-3, K4, K5, K6

 

Gründe:

 

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 25.02.2026 sowie die damit vorgeleg ten Unterlagen Bezug genommen.

 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gemäß §§ 935, 940, 937 Abs. 2 ZPO i. V.m. §§ 862 Abs. 1, 861 Abs. 1, 858 Abs. 1 BGB auch begründet.

 

Der Antragsteller hat durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht, dass sowohl die den Anspruch begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen, unter denen wegen der besonderen Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Ver handlung erlassen werden kann, nach §§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO vorliegen.

 

Insbesondere hat der Antragsteller durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung Tatsachen glaubhaft gemacht, die einen Verfügungsanspruch auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht erlangten Besitzes durch die Antragsgegnerinnen an dem im Tenor zu 1. genannten Fahrzeug gemäß §§ 858 Abs. 1,861 Abs. 1 BGB sowie gemäß §§ 858 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB eines Verbotes der Weiterveräußerung und/oder Ab- und/oder Ummeldung begründen. Der An tragsteller hat glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerinnen durch verbotenen Eigenmacht in der Nach vom 20.02.2026 auf den 21.02.2026 Besitz an dem im Tenor unter Ziffer 1 genannten Fahrzeug erlangt haben.

 

Insoweit sind die Antragsgegnerinnen als gegenüber dem Antragsteller fehlerhaft Besitzende auch die richtigen Anspruchsgegner (vgl. BGH, NJW 2004, 217). Der Anspruch richtet sich ge gen den Besitzenden, der die verbotene Eigenmacht selbst verübt hat, oder als Besitznachfolger eines Eigenmächtigen nach Maßgabe des § 858 Abs. 2 BGB fehlerhaft besitzt.

 

Nach § 840 Abs. 1 BGB analog haften die Anspruchsgegnerinnen dem Antragsteller auch als Ge samtschuldner.

 

Aus der glaubhaft gemachten verbotenen Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) durch die den Antrags gegnerinnen zuzurechnenden Personen folgt ferner ein Verfügungsgrund im Sinne von § 935 ZPO (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2012, 625).

 

Den Antragsgegnerinnen sind für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das erlassene Verbot die in § 890 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Ordnungsmittel anzudrohen.

 

Wegen der besonderen Dringlichkeit war die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu erlassen (§ 937 Abs. 2 ZPO). Denn der Antragsteller hat eidesstattlich versichert, dass eine Weiterveräußerung des Fahrzeugs unmittelbar bevorsteht.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 91 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO.


Die Entscheidung gibt es hier als Download:

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LG Koblenz, Einstweilige Verfügung vom 25.02.2026 - EV 16 O 70/26 - vetreten von Rechtsanwalt Sven Nelke
Obwohl mein Mandant das Fahrzeug auslöste, wurde es rund 6 Monate später einfach von Pfando weggenommen. Es wurde ein Zahlungsrückstande behauptet und die Versteigerung angedroht. Das Landgericht Koblenz wies Pfando in seine Schranken und bestimmte, dass das Auto rasch wieder zurück gegeben werden muss.
LG_Koblenz_16_O_70_26_Negative_Erfahrung
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Haben auch Sie schlechte Erfahrungen mit Pfando gemacht oder sind Sie bereit "gewarnt" worden? - Hier finden Sie anwaltliche Unterstützung gegen Pfando!

Wenn Pfando das Auto abgeholt hat, wird es demnächst versteigert werden. Es ist daher Eile geboten! Eine einstweilige Verfügung kann nur greifen, wenn Pfando noch im Besitz des Fahrzeugs ist. 


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Wenn Sie mehr zur Rechtslage rund um das Pfando Modell "cash and drive" bzw. "Sale and rent back" wissen möchten, finden Sie hier fundierte Informationen, direkt vom Rechtsanwalt zusammengestellt:


Dieser Artikel wurde von Rechtsanwalt Sven Nelke verfasst. Dieser setzt sich bereits seit mehr als 10 Jahren für seine Mandantschaften als Anwalt ein und verfügt in unterschiedlichen Rechtsgebieten über -teils- langjährige Erfahrungen. So auch hier: Er vertritt bereits seit Jahren gegen Pfando. Dieser Artikel fußt auf seinen Erfahrungen, die er als Anwalt mit der Firma "Pfando" im Rahmen von diversen Vertretungen seiner Mandantschaften gemacht hat. Der Artikel ist rechtlich recherchiert und durch Belege nachvollziehbar. Aufgrund der vereinfachten Sprachgestaltungen können etwaige Ungenauigkeiten auftreten, die der Autor aber auch nach erneuter Prüfung nicht ausfindig machen konnte. Sollte der Autor für diesen Artikel abgemahnt werden, so wird bereits an dieser Stelle folgender Hinweis erteilt: Es handelt sich um Erfahrungsberichte, die belegt werden können. Die Rechtsansichten, die sich mit Erfahrungsberichten mischen, sind insgesamt von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Falschdarstellung beinhaltet dieser Artikel nicht.


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