Pfando handelt unrechtmäßig, wenn das Fahrzeug heimlich weggenommen wird, um es in der Folgezeit zu versteigern. Pfando ist zur unverzüglichen Rückgabe verplichtet; eine Versteigerung darf ebenfalls nicht stattfinden (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 25.09.2025 - 14 O 325/25).
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Mandant erhielt in der Pfando-Filiale in Köln Geld, weil er dort einen “Cash & Drive” bzw. “Sale & Rent Back” Vertrag unterschrieb! Pfando stellte das Auto sicher und drohte die Verwertung / Versteigerung an - Das Landgericht in Köln erließ eine einstweilige Verfügung!
Viele Verbraucher, die das Pfando‑Modell „cash & drive“ nutzen, glauben an eine Art Kfz‑Pfandleihe oder einen schnellen Überbrückungskredit ohne Schufa.
In Wahrheit steckt dahinter ein rechtlich schwer zu überschauendes Konstrukt aus Kaufvertrag und Rückmietvertrag, das regelmäßig zu extremen finanziellen Nachteilen führt. Ein aktueller Fall zeigt dies besonders deutlich und endete mit einer einstweiligen Verfügung gegen Pfando vor dem Landgericht Köln.
Mein Mandant benötigte kurzfristig Geld und wollte sein Auto – wie von Pfando beworben – „beleihen“ und weiter nutzen. Vor Ort in dem "Pfandhaus" in Köln wurde ihm zugesichert, er könne das Fahrzeug jederzeit durch Rückzahlung „auslösen“. Tatsächlich unterschrieb er jedoch einen Kaufvertrag über nur 3.000 €, obwohl sein Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von rund 13.000 € hatte. Parallel wurde ihm ein teurer Mietvertrag über dasselbe Auto "auferlegt".
Als er in Zahlungsverzug geriet, ließ Pfando das Fahrzeug heimlich über Nacht abholen, ohne Vorankündigung, ohne Gerichtstitel und ohne Möglichkeit, persönliche Gegenstände zu sichern. Anschließend drohte Pfando die Versteigerung an.
Das Landgericht Köln stoppte dieses Vorgehen: Im Eilverfahren wurde Pfando verpflichtet, das Fahrzeug sofort herauszugeben und es nicht zu verkaufen oder umzumelden. Die Kammer wertete die Wegnahme als verbotene Eigenmacht und bestätigte damit erneut, dass das „cash & drive“-Modell erhebliche rechtliche Risiken birgt.
Der Fall zeigt: Wer bei Pfando einen „Sale‑and‑Rent‑Back“-Vertrag unterschreibt, riskiert Wucher, Eigentumsverlust, hohe Kosten und sogar die heimliche Abholung des Autos. Betroffene sollten ihre Verträge dringend anwaltlich prüfen lassen – die Chancen stehen oft gut, sich erfolgreich gegen Pfando zu wehren.
Nichtamtlicher Leitsatz des LG Köln (Einstweilige Verfügung vom 25.09.2025 - 14 O 325/25):
Wird das Fahrzeug heimlich ohne Willen des Besitzers sichergestellt und wird in der Folgezeit die Verwertung angedroht, dann ist dies aufgrund verbotener Eigenmacht rechtswidrig. Pfando hat das sichergestelle Auto unverzüglich herauszugeben und die "Verwertung" bzw. "Versteigerung" zu unterlassen.
Die einstweilige Verfügung (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 25.09.2025 - 14 O 325/25) gibt es hier:
Tenor:
1) Die Antragsgegnerinnen werden als Gesamtschuldner - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache -
v e r p f l i c h t e t,
den PKW des Herstellers KIA mit Modellbezeichnung Stonic und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und -zuletzt-mit amtlichen Kennzeichen XXX an den Antragsteller herauszugeben.
2) Den Antragsgegnerinnen werden bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, -einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache-
v e r b o t e n,
den im Antrag zu 1) näherbezeichneten PKW des Herstellers KIA mit Modellbezeichnung Stonic und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und -zuletzt-mit amtlichen Kennzeichen XXX zu veräußern und/oder veräußern zu lassen bzw. übereignen und/oder übereignen zu lassen und bei zuständigen Straßenverkehrsamt ab-und/oder umzumelden und/oder abund/oder ummelden zu lassen, wenn dies wie mit E-Mail vom 24.09.2025 (Anlage K4) angedroht geschieht.
Die Kosten des Verfahrens werden den Beklagten auferlegt. Der Verfahrenswert wird auf 25.980,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragsschrift, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
Durch eidesstattliche Versicherung des Klägers vom 25.09.2025 sind sowohl die den Anspruch (§§ 858, 861 BGB bzw. §§ 1004, 862, 858 BGB) begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§ 935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.
Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.
Die Entscheidung gibt es hier als Download:
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Wenn Sie mehr zur Rechtslage rund um das Pfando Modell "cash and drive" bzw. "Sale and rent back" wissen möchten, finden Sie hier fundierte Informationen, direkt vom Rechtsanwalt zusammengestellt:
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