✓✓✓Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "DeFi Power Coachings", das von Thorsten Koch beworben und von der Copecart GmbH vertrieben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Die gilt selbst dann, wenn Copecart den Widerruf für Unternehmer zuvor abgelehnt hat, denn ohne erforderliche Zulassung ist der Vertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig (siehe LG München I, Urteil vom 15.01.2025 - 44 O 16944/23).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Dropshipping Elite Coachings", das von Niko Dieckhoff beworben und von der Copecart GmbH vertreiben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Zuvor wurde der Widerruf, die Anfechtung und auch die fehlende Zulassungs des Coachings nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erklärt (siehe LG Hannover, Urteil vom 02.01.2025 - 4 O 328/24).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Landshut hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Online-Coachings" keine Gebühren zahlen muss, wenn er das "Coaching" wirksam widerrufen hat. Der Widerruf ist wirksam, auch wenn Copecart etwas anderes behauptet. Die Widerrufsbelehrung von Copecart ist ungenügend und kann daher nicht als ordentliche Widerrufsbelehrung gelten (siehe LG Landshut, Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24).✓✓✓
✓✓✓ Online-Coachings der Anbieterin "CopeCart GmbH" lassen sich widerrufen und kündigen! - Obwohl CopeCart unserer Mandantin zunächst mitteilte, dass ihr Widerruf nicht möglich sei, gab das Amtsgericht Düsseldorf unserer Mandantin recht: Der Vertrag mit CopeCard ist aufgelöst und Anwaltskosten hat CopeCart auch zu erstatten (siehe AG Düsseldorf- 18 C 260/22).✓✓✓