Copecart Erfahrungen: Diese Möglichkeiten haben Sie regelmäßig, um sich von dem  "Coachingvertrag" zu lösen und das teure "Coaching" nicht bezahlen zu müssen!


Rechtsanwalt Sven Nelke hilft - Recht.Help

Copecart ist ein "Reseller" über den Kunden "Coachingprodukte" erwerben können. Nicht die "Coaches", sondern Copecart selber tritt hierbei als Vertragspartner auf. Möchten sich Kunden von Verträgen lösen, dann haben sie sich mit Copecart auseinanderzusetzen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, das "Coaching" gegenüber Copecart zu stornieren und in diesem Zuge nichts dafür zahlen zu müssen!



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Alternativ können Sie mich auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung am Telefon zu erhalten. Gerne bin ich für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:

 

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Über Copecart haben Dritte die Möglichkeit, Produkte wie "Onlinecoachings" zu vertreiben. Copecart ist kein Zahlungdienstleister, sondern tritt stets als Vertragspartner auf.
  • Um den Vertrag zu stornieren, haben sich Betroffene an Copecart und nich an den "Coach" zu richten. Neben dem Widerruf und die fehlende Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz kommen regelmäßig Gründe wie die Anfechtung, Kündigung, Wucher oder die Schlechtleistung zum Zuge, um sich von teuren "Coachings" lösen zu können.
  • Wenn Copecart nicht reagiert oder den Stornierungswunsch ablehnt, dann tritt Verzug ein und Betroffenen bleibt nur noch der Rechtsweg offen. Hierfür sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und die Vertragslage prüfen lassen.
  • Wenn Copecart zu Unrecht ablehnte, sind die Rechtsanwaltskosten auch dann auch von Copecart zu erstatten.
  • Eine vorhande Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten in der Regel ab, wenn der Rechtsfall versichert ist.

INDEX:


Was oder wer ist Copecart und inwieweit werden über Copecart "Onlinecoachings" vertrieben?

Copecart ist eine Plattform, über die sogenannte "Vendoren" Leistungen verkaufen. "Coaches" haben dort also die Möglichkeit, ihr "Coachingprodukt" hochzuladen und es sodann über Copecart zu vertreiben.

 

Dabei kann auch auf "Affiliate-Marketing" eingerichtet werden. Das bedeutet, dass andere Personen das "Coaching" bewerben und über Copecart gegen eine Provision vertreiben werden. Kommt es zum Vertragsabschluss, verdienen hieran Copecart, die "Coaches" als "Vendoren" und die soegnannten "Affiliates".

 

Was viele jedoch nicht wissen:

Nicht der "Coach" wird Vertragspartner, wenn das "Coaching" gebucht wird, sondern der Vertrag wird mit Copecart direkt abgeschlossen!


Welche Möglichkeiten habe ich, um mich von dem Copecart - "Coaching" zu lösen und nichts zahlen zu müssen bzw. bezahlte Kosten zurückerstattet zu bekommen?

Viele Betroffene wollen sich von dem "Coaching", das mitunter mehrer tausend Euro kostet, lösen. Als Hauptgründe kriege ich als Anwalt regelmäßig folgende Gründe, das "Coaching" stornieren zu wollen, berichtet:

  • überzogene Werbeversprechungen
  • das "Coaching" ist nutzlos bzw. schlecht
  • das "Coaching" ist viel zu teuer
  • usw.

In der Praxis stehen Betroffenen, je nach "Coaching", Bestellablauf und Einzelfall folgende Mögichkeiten zur Verfügung, um aus dem teuren Copecart-"Coaching" aussteigen zu können:

  • das "Coaching" ist nicht staatlich zugelassen und daher nichtig
  • das "Coaching" kann widerrufen werden
  • das "Coaching" kann angefochten werden
  • das "Coaching" ist zu teuer und stellt Wucher dar
  • das "Coaching" stellt Schlechtleistung dar
  • weitere Gründe im Einzelfall.

Hier finden Sie ein Muster, um das "Coaching" gegenüber Copecart zu stornieren, zu widerrufen, zu kündigen, etc.!

Wenn Sie an dem "Coaching"-Vertrag aussteigen wollen, sollten Sie zu zuerst selbst Copecart Kontakt aufnehmen und Ihren Stornierungswunsch äußern. Warten Sie ab, wie die Rückmeldung von Copecart ausfällt. Je nachdem erledigt sich Ihr Anliegen oder es werden weitere Schritte notwendig.

 

Nachfolgendes Muster können Sie auf Ihre Belange hin anpassen und an Copecart übersenden:

an support-eu@copecart.com

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe bei Ihnen das Coaching mit dem Namen XXX gebucht. Die Rechnungsnummer lautet XXX.

 

Ich möchte mich hiermit von dem Coachingvertrag lösen und fordere Sie auf, mir schriftlich zu bestätigen, dass der zwischen uns geschlossene Coachingvertrag nichtig ist, von Ihnen storniert wird und Sie keine Ansprüche gegen mich mehr geltend machen. Vorsorglich widerrufe und kündige ich den Vertrag bereits an dieser Stelle. Auch erkläre ich hiermit die Anfechtung.

 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass ich u.a. vollkommen im Unklaren darüber gelassen wurde, dass ich einen Vertrag mit Ihnen abschließe. Das wollte ich gar nicht! 

 

Die von mir bezahlten Zahlungen erstatten Sie bitte durch Anweisung auf mein Konto mit IBAN XXXX zurück.


Im Übrigen widerrufe ich hiermit meine Ihnen erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen und fordere Sie auf, es zu unterlassen, zukünftig Geld von mir abzubuchen.

 

Ich bitte um Beantwortung meines Anliegens binnen einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens.

 

Sollten Sie meiner Aufforderung nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, werde ich meinen Rechtsanwalt hinzuziehen.

 

Ich hoffe nicht, dass es dazu kommen muss und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

XX IHR NAME XX

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass vorbezeichnete Eingabe lediglich als Musterbeispiel dient. Sollten Sie dieses Muster für sich verwenden wollen, so haben Sie es vorher auf Ihre Umstände hin anzupassen. Je nachdem wie eilbedürftig Ihre Angelegenheit ist, können Sie unter Umständen auch eine kürzere Frist setzen. Die Frist sollte 7 Tage nur im Eilfall unterschreiten. In jedem Falle beachten Sie bitte, dass wir für die Verwendung dieses Musters keine Gewähr bieten. Eine Gewähr können wir Ihnen erst bieten, wenn Sie uns das Mandat erteilen und wir -insbesondere- Ihren Sachverhalt näher kennen. Wenn der Anbieter die Stornierung ablehnen sollte, dann stehen Ihnen nur noch die nachbezeichneten Möglichkeiten zur Verfügung, denn mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten.


Copecart behauptet, ich habe auf den Widerruf verzichtet! - Habe ich mein Widerrufsrecht verloren?

Von meinen Mandantinnen und Mandanten bekomme ich oft die Rückmeldung, dass Copecart behauptet, dass man auf das Widerrufsrecht verzichtet habe, weil man die sofortige Vertragsausführung zugestimmt habe. Die E-Mail, die mir regelmäßig vorlegt wird, lautet:

Quelle: E-Mail von Copecart als Antwort  auf den Widerruf
Quelle: E-Mail von Copecart als Antwort auf den Widerruf

"Eine Stornierung ist unserseits nicht möglich, da Sie im Bestellprozess dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei Beginn der Vertragsausführung zugestimmt haben und wir bereits mit Vertragsausführung begonnen haben.

 

Hier können Sie sehen, dass der Abschluss der Bestellung nicht möglich ist, bevor das Häkchen gesetzt wird:

[...]

Erst wenn das Häkchen gesetzt wird, ist es möglich auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ zu klicken und die Bestellung erfolgreich zu tätigen:

[...]

Aus diesem Grund sind uns im Moment die Hände gebunden."


Es ist zu beachten, dass ein Widerrufsverzicht nur wirksam erklärt werden kann, wenn man zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Ich bin der Meinung, dass dies bei Copecart nicht der Fall ist, da die "Checkbox" schon nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

 

Ohne ordentliche Widerrufsbelehrung ist kein wirksamer Verzicht anzunehmen und der Widerruf darf deswegen nicht abgelehnt werden.

 

Mit dieser Meinung stehe ich als Rechtsanwalt, der regelmäßig gegen Copecart vertritt, nicht allein; siehe zum Beispiel das nachfolgende Urteil:

"Es liegt schon keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anlage K 1 sind mehrere Widerrufsbelehrungen ersichtlich, ohne dass dem Kunden bzw. dem Interessenten eindeutig mitgeteilt wird, welche Widerrufsbelehrung nun für ihn gilt. Den Anforderungen des § 356 III 1 BGB genügt diese Widerrufsbelehrung schon nicht. Denn diese muss eindeutig, klar und unmissverständlich formuliert sein und in ihrer Darstellung übersichtlich und vollständig sein. Für die Zeugin XXX war schon nicht erkennbar, welche der unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen denn nun zur Anwendung kommen soll." - zit. LG Landshut, Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24


Copecart behauptet, das Coaching sei ein digitales Produkt, das ich vollständig erhalten habe! - Kann ich noch widerrufen?

Copecart behauptet gelegentlich, dass man die Leistungen erhalten habe, so dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei.

Quelle: E-Mail von Copecart als Antwort  auf den Widerruf
Quelle: E-Mail von Copecart als Antwort auf den Widerruf

"Das 14-tägige Rückgaberecht greift nur, wenn nicht aktiv aufs Widerrufsrecht verzichtet wurde.


In § 356 Abs. 5 BGB ist geregelt, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt, wenn:

  1. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt.

Da bereits mit der Vertragsausführung begonnen wurde, können wir in diesem Fall keine Kündigung/ Stornierung bestätigen."


Bei rein "digitalen Produkten" -wie Videos oder E-Books- ist das durchaus der Fall. Treten aber -wie so oft- noch weitere "Coachingleistungen" -wie "1:1"-Betreuung, "Livecalls", Gruppen wie "WhatsApp-Support" und so weiter- hinzu, dann kann bei dem "Coaching" von einem digitalen Produkt nicht mehr die Rede sein. In diesen Fällen wurde die Leistung dann eben nicht vollständig erbracht, so dass ein Widerruf deswegen nicht scheitern kann.

 

Im Übrigen kann auch hier auf das vorbezeichnete Urteil des LG Landshut (Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24) verwiesen werden.


Copecart behauptet, ich bin Unternehmer und deswegen habe ich kein Widerrufsrecht! - Stimmt das?

Ob Sie Unternehmer sind oder als Privatperson bzw. Verbraucher/in das "Coaching" gebucht haben, kann Copecart nicht einfach bestimmen. Vielmehr sind die Umstände der Buchung zu nach folgenden Kriterien zu prüfen:

  • Sind Sie selbstständig und haben das "Coaching" in Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit gebucht?
  • Können oder wollen Sie die Umsatzsteuer der "Coaching" - Rechnung absetzen?
  • Was sollte Ihnen durch das Coaching beigebracht werden?

Wenn Sie lediglich neugierig waren und noch keinen Plan hatten, sich selbstständig zu machen, dann spricht vieles dafür, Sie als Verbraucher/in einzustufen!


Copecart hat meinen Widerruf, die Kündigung, etc. abgelehnt - Was kann ich tun?

Wenn Ihre Eingabe abgelehnt wurde und Copecart nicht bereit ist, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, dann bleibt Ihnen nur noch übrig, den Rechtsweg zu beschreiten. Mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten.

 

Sie sollten Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird die Vertragssituation prüfen und Sie beraten. Wenn eine Vertretung sinnvoll ist, dann wird er Sie auch vertreten.

 

Die Kosten des Rechtsanwalts hat Copecart zu erstatten, wenn Copecart sich in Verzug befindet, also Ihren berechtigen Stornierungswunsch ablehnte oder gar nicht reagierte.

 

Ein etwaiges Kostenrisiko wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen, wenn Sie insoweit auch rechtsschutzversichert sind.


Sie haben Probleme mit der Copecart GmbH? Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Dezember 2024.


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