Copecart ist ein "Reseller" über den Kunden "Coachingprodukte" erwerben können. Nicht die "Coaches", sondern Copecart selber tritt hierbei als Vertragspartner auf. Möchten sich Kunden von Verträgen lösen, dann haben sie sich mit Copecart auseinanderzusetzen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, das "Coaching" gegenüber Copecart zu stornieren und in diesem Zuge nichts dafür zahlen zu müssen!
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Copecart ist eine Plattform, über die sogenannte "Vendoren" Leistungen verkaufen. "Coaches" haben dort also die Möglichkeit, ihr "Coachingprodukt" hochzuladen und es sodann über Copecart zu vertreiben.
Dabei kann auch auf "Affiliate-Marketing" eingerichtet werden. Das bedeutet, dass andere Personen das "Coaching" bewerben und über Copecart gegen eine Provision vertreiben werden. Kommt es zum Vertragsabschluss, verdienen hieran Copecart, die "Coaches" als "Vendoren" und die soegnannten "Affiliates".
Was viele jedoch nicht wissen:
Viele Betroffene wollen sich von dem "Coaching", das mitunter mehrer tausend Euro kostet, lösen. Als Hauptgründe kriege ich als Anwalt regelmäßig folgende Gründe, das "Coaching" stornieren zu wollen, berichtet:
In der Praxis stehen Betroffenen, je nach "Coaching", Bestellablauf und Einzelfall folgende Mögichkeiten zur Verfügung, um aus dem teuren Copecart-"Coaching" aussteigen zu können:
Wenn Sie an dem "Coaching"-Vertrag aussteigen wollen, sollten Sie zu zuerst selbst Copecart Kontakt aufnehmen und Ihren Stornierungswunsch äußern. Warten Sie ab, wie die Rückmeldung von Copecart ausfällt. Je nachdem erledigt sich Ihr Anliegen oder es werden weitere Schritte notwendig.
Nachfolgendes Muster können Sie auf Ihre Belange hin anpassen und an Copecart übersenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen das Coaching mit dem Namen XXX gebucht. Die Rechnungsnummer lautet XXX.
Ich möchte mich hiermit von dem Coachingvertrag lösen und fordere Sie auf, mir schriftlich zu bestätigen, dass der zwischen uns geschlossene Coachingvertrag nichtig ist, von Ihnen storniert wird und Sie keine Ansprüche gegen mich mehr geltend machen. Vorsorglich widerrufe und kündige ich den Vertrag bereits an dieser Stelle. Auch erkläre ich hiermit die Anfechtung.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass ich u.a. vollkommen im Unklaren darüber gelassen wurde, dass ich einen Vertrag mit Ihnen abschließe. Das wollte ich gar nicht!
Die von mir bezahlten Zahlungen erstatten Sie bitte durch Anweisung auf mein Konto mit IBAN XXXX zurück.
Im Übrigen widerrufe ich hiermit meine Ihnen erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen und fordere Sie auf, es zu unterlassen, zukünftig Geld von mir abzubuchen.
Ich bitte um Beantwortung meines Anliegens binnen einer Woche ab Erhalt dieses Schreibens.
Sollten Sie meiner Aufforderung nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, werde ich meinen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Ich hoffe nicht, dass es dazu kommen muss und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
XX IHR NAME XX
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass vorbezeichnete Eingabe lediglich als Musterbeispiel dient. Sollten Sie dieses Muster für sich verwenden wollen, so haben Sie es vorher auf Ihre Umstände hin anzupassen. Je nachdem wie eilbedürftig Ihre Angelegenheit ist, können Sie unter Umständen auch eine kürzere Frist setzen. Die Frist sollte 7 Tage nur im Eilfall unterschreiten. In jedem Falle beachten Sie bitte, dass wir für die Verwendung dieses Musters keine Gewähr bieten. Eine Gewähr können wir Ihnen erst bieten, wenn Sie uns das Mandat erteilen und wir -insbesondere- Ihren Sachverhalt näher kennen. Wenn der Anbieter die Stornierung ablehnen sollte, dann stehen Ihnen nur noch die nachbezeichneten Möglichkeiten zur Verfügung, denn mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten.
Von meinen Mandantinnen und Mandanten bekomme ich oft die Rückmeldung, dass Copecart behauptet, dass man auf das Widerrufsrecht verzichtet habe, weil man die sofortige Vertragsausführung zugestimmt habe. Die E-Mail, die mir regelmäßig vorlegt wird, lautet:
"Eine Stornierung ist unserseits nicht möglich, da Sie im Bestellprozess dem Erlöschen des Widerrufsrechts bei Beginn der Vertragsausführung zugestimmt haben und wir bereits mit Vertragsausführung begonnen haben.
Hier können Sie sehen, dass der Abschluss der Bestellung nicht möglich ist, bevor das Häkchen gesetzt wird:
[...]
Erst wenn das Häkchen gesetzt wird, ist es möglich auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ zu klicken und die Bestellung erfolgreich zu tätigen:
[...]
Aus diesem Grund sind uns im Moment die Hände gebunden."
Es ist zu beachten, dass ein Widerrufsverzicht nur wirksam erklärt werden kann, wenn man zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Ich bin der Meinung, dass dies bei Copecart nicht der Fall ist, da die "Checkbox" schon nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Ohne ordentliche Widerrufsbelehrung ist kein wirksamer Verzicht anzunehmen und der Widerruf darf deswegen nicht abgelehnt werden.
Mit dieser Meinung stehe ich als Rechtsanwalt, der regelmäßig gegen Copecart vertritt, nicht allein; siehe zum Beispiel das nachfolgende Urteil:
"Es liegt schon keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Anlage K 1 sind mehrere Widerrufsbelehrungen ersichtlich, ohne dass dem Kunden bzw. dem Interessenten eindeutig mitgeteilt wird, welche Widerrufsbelehrung nun für ihn gilt. Den Anforderungen des § 356 III 1 BGB genügt diese Widerrufsbelehrung schon nicht. Denn diese muss eindeutig, klar und unmissverständlich formuliert sein und in ihrer Darstellung übersichtlich und vollständig sein. Für die Zeugin XXX war schon nicht erkennbar, welche der unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen denn nun zur Anwendung kommen soll." - zit. LG Landshut, Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24
Copecart behauptet gelegentlich, dass man die Leistungen erhalten habe, so dass ein Widerruf nicht mehr möglich sei.
"Das 14-tägige Rückgaberecht greift nur, wenn nicht aktiv aufs Widerrufsrecht verzichtet wurde.
In § 356 Abs. 5 BGB ist geregelt, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger
befindlichen digitalen Inhalten erlischt, wenn:
Da bereits mit der Vertragsausführung begonnen wurde, können wir in diesem Fall keine Kündigung/ Stornierung bestätigen."
Bei rein "digitalen Produkten" -wie Videos oder E-Books- ist das durchaus der Fall. Treten aber -wie so oft- noch weitere "Coachingleistungen" -wie "1:1"-Betreuung, "Livecalls", Gruppen wie "WhatsApp-Support" und so weiter- hinzu, dann kann bei dem "Coaching" von einem digitalen Produkt nicht mehr die Rede sein. In diesen Fällen wurde die Leistung dann eben nicht vollständig erbracht, so dass ein Widerruf deswegen nicht scheitern kann.
Im Übrigen kann auch hier auf das vorbezeichnete Urteil des LG Landshut (Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24) verwiesen werden.
Ob Sie Unternehmer sind oder als Privatperson bzw. Verbraucher/in das "Coaching" gebucht haben, kann Copecart nicht einfach bestimmen. Vielmehr sind die Umstände der Buchung zu nach folgenden Kriterien zu prüfen:
Wenn Sie lediglich neugierig waren und noch keinen Plan hatten, sich selbstständig zu machen, dann spricht vieles dafür, Sie als Verbraucher/in einzustufen!
Wenn Ihre Eingabe abgelehnt wurde und Copecart nicht bereit ist, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, dann bleibt Ihnen nur noch übrig, den Rechtsweg zu beschreiten. Mehr als es selbst zu versuchen, können Sie nicht leisten.
Sie sollten Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird die Vertragssituation prüfen und Sie beraten. Wenn eine Vertretung sinnvoll ist, dann wird er Sie auch vertreten.
Die Kosten des Rechtsanwalts hat Copecart zu erstatten, wenn Copecart sich in Verzug befindet, also Ihren berechtigen Stornierungswunsch ablehnte oder gar nicht reagierte.
Ein etwaiges Kostenrisiko wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen, wenn Sie insoweit auch rechtsschutzversichert sind.
Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Wir verfügen bereits über Erfahrungen und konnten schon erfolgreich geltend machen. Egal wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht: Wir vertreten Sie deutschlandweit.
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann.
Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret
mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Stand der Information: Dezember 2024.
Nach Prüfung wird Ihre Frage beantwortet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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