✓✓✓Das Landgericht Berlin II verurteilte Copecart, die Gebühren für das "DEFI POWER" - "Finanzcoaching" von Thorsten Koch zurückzuzahlen und meinem Mandanten auch die Anwaltskosten zu erstatten (siehe LG Berlin II, Urteil vom 01.10.2024 - 35 O 131/24).✓✓✓
✓✓✓Das Amtsgericht Wittlich verurteilte Copecart zur Rückzahlung bezahlter "Coaching"-Gebühren, das der "Coach" Stephan Walouch als "Sales" - Coaching bewirbt. Ferner stellte das Gericht fest, dass der abgeschlossene Coaching-Vertrag nichtig ist und mein Mandant weitere Gebühren nicht zu entrichten hat. Auch wurde Copecart zur Erstattung von Anwaltskosten verurteilt (siehe AG Wittlich, Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24).✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge sind nichtig, wenn die erforderliche, staatliche Zulassung fehlt. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die ein Business-Coaching im "B2B"-Bereich abgeschlossen haben, können das Coaching "widerrufen" und "kündigen" und in diesem Zuge bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet verlangen (siehe LG Dresden, Urteil vom 24.06.2024 - 9 O 2242/23).✓✓✓
✓✓✓Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Verträge widerrufen. Das gilt auch für teuere Onlinecoachings. Hat jemand aus Neugier ein Coaching gebucht und stand zu dem Zeitpunkt der Bestellung der Willen, selbstständig tätig zu werden, noch nicht fest, dann handelt es sich um einen Verbraucher, der den Vertrag widerrufen kann. Der Verbraucher muss das Coaching aufgrund des Widerrufs nicht bezahlen ( LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24).✓✓✓
✓✓✓Fernunterrichtslehrgänge müssen in Deutschland staatlich zugelassen sind. Ein Kriterium von Fernunterricht ist der Umstand, dass Lehrer und Schüer überwiegend räumlich von einander getrennt sind. Hat der "Coach" keine Zulassung für das "Coaching", dann ist der Vertrag nichtig. Auf diese Rechtsfolge können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen. Nichtige Verträge müssen in jedem Falle rückabgewickelt werden (AG Kempten (Allgäu), Urteil vom 18.03.2024 - 6 C 111/24).✓✓✓
✓✓✓Bei dem „Agency Master“ - Coaching, das von Alexander Heeg u.a über Instagram beworben wird, handelt es sich um Fernunterricht. Weder der Anbieter "Heeg Consulting GmbH", noch Copecart, über die das Coaching erworben werden kann, verfügung über die notwendige Zertifizierung. Es handelt sich um ein nicht zerzifiertes Coaching, weswegen „Agency Master“ - Verträge nichtig sind. Betroffene müssen die Gebühren hierfür nicht zahlen(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.12.2023 - 13 O 2839/23).✓✓✓
✓✓✓Findet das Coaching online statt bzw. sind Lehrer und Schüler räumlich von einander getrennt, dann handelt es sich um Fernunterricht. Fernunterrichtslehrgänge müssen zugelassen sind. Fehlt die erforderliche Zulassung, dann sind derartige Verträge nichtig, unabhängig davon, ob das Coaching als Verbraucher oder Unternehmer abgeschlossen wurde(LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023 - 304 0 277/22 = "Coaching-Entscheidung").✓✓✓
✓✓✓Online-Coachings bzw. Online-Kurse lassen sich widerrufen bzw. kündigen, unabhängig davon, ob der Teilnehmer des Online-Kurses Verbraucher oder Unternehmer ist. Verfügt der Online-Coach nämlich nicht über die erforderliche staatliche Zulassung, sind derartige Online-Coaching-Verträge nichtig (siehe OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22).✓✓✓
✓✓✓ Online-Coachings der Anbieterin "CopeCart GmbH" lassen sich widerrufen und kündigen! - Obwohl CopeCart unserer Mandantin zunächst mitteilte, dass ihr Widerruf nicht möglich sei, gab das Amtsgericht Düsseldorf unserer Mandantin recht: Der Vertrag mit CopeCard ist aufgelöst und Anwaltskosten hat CopeCart auch zu erstatten (siehe AG Düsseldorf- 18 C 260/22).✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓