✓✓✓Bei dem „Agency Master“ - Coaching, das von Alexander Heeg u.a über Instagram beworben wird, handelt es sich um Fernunterricht. Weder der Anbieter "Heeg Consulting GmbH", noch Copecart, über die das Coaching erworben werden kann, verfügung über die notwendige Zertifizierung. Es handelt sich um ein nicht zerzifiertes Coaching, weswegen „Agency Master“ - Verträge nichtig sind. Betroffene müssen die Gebühren hierfür nicht zahlen(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.12.2023 - 13 O 2839/23).✓✓✓
✓✓✓Findet das Coaching online statt bzw. sind Lehrer und Schüler räumlich von einander getrennt, dann handelt es sich um Fernunterricht. Fernunterrichtslehrgänge müssen zugelassen sind. Fehlt die erforderliche Zulassung, dann sind derartige Verträge nichtig, unabhängig davon, ob das Coaching als Verbraucher oder Unternehmer abgeschlossen wurde(LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023 - 304 0 277/22 = "Coaching-Entscheidung").✓✓✓
✓✓✓Online-Coachings bzw. Online-Kurse lassen sich widerrufen bzw. kündigen, unabhängig davon, ob der Teilnehmer des Online-Kurses Verbraucher oder Unternehmer ist. Verfügt der Online-Coach nämlich nicht über die erforderliche staatliche Zulassung, sind derartige Online-Coaching-Verträge nichtig (siehe OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22).✓✓✓
✓✓✓ Online-Coachings der Anbieterin "CopeCart GmbH" lassen sich widerrufen und kündigen! - Obwohl CopeCart unserer Mandantin zunächst mitteilte, dass ihr Widerruf nicht möglich sei, gab das Amtsgericht Düsseldorf unserer Mandantin recht: Der Vertrag mit CopeCard ist aufgelöst und Anwaltskosten hat CopeCart auch zu erstatten (siehe AG Düsseldorf- 18 C 260/22).✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓
Online-Coachings sind aufgrund von Wucher sittenwidrig, wenn der hohe Preis in keinem angemessen Verhältnissen mehr zur Leistung, bzw. dem Online-Coaching steht. Sittenwidrige Online-Coaching-Verträge sind nichtig und Kursteilnehmer haben die überteuerten Kursgebühren nicht zu zahlen (siehe LG Stade, Urteil vom 18.08.21 - 3 O 5/22).