✓✓✓Das Landgericht München I hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "DeFi Power Coachings", das von Thorsten Koch beworben und von der Copecart GmbH vertrieben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Die gilt selbst dann, wenn Copecart den Widerruf für Unternehmer zuvor abgelehnt hat, denn ohne erforderliche Zulassung ist der Vertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig (siehe LG München I, Urteil vom 15.01.2025 - 44 O 16944/23).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Dropshipping Elite Coachings", das von Niko Dieckhoff beworben und von der Copecart GmbH vertreiben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Zuvor wurde der Widerruf, die Anfechtung und auch die fehlende Zulassungs des Coachings nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erklärt (siehe LG Hannover, Urteil vom 02.01.2025 - 4 O 328/24).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Landshut hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Online-Coachings" keine Gebühren zahlen muss, wenn er das "Coaching" wirksam widerrufen hat. Der Widerruf ist wirksam, auch wenn Copecart etwas anderes behauptet. Die Widerrufsbelehrung von Copecart ist ungenügend und kann daher nicht als ordentliche Widerrufsbelehrung gelten (siehe LG Landshut, Urteil vom 29.11.2024 - 44 O 382/24).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Online-Coachings" keine Gebühren zahlen muss, wenn das "Coaching" als Fernunterricht nicht staatlich zugelassen ist. Auf diese teilnehmerfreundliche Regelung aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen (siehe LG Oldenburg - 9 0 2332/23).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Münster verurteilte Copecart, die Gebühren für das „Exklusive Mentoring mit Hakan Ersu – Plus +", das von dem Coach Hakan Kavut beworben wird, zurückzuzahlen! Dabei stellte das Gericht fest, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auch zwischen Unternehmern im "b2b - Bereich" Anwendung findet (siehe LG Münster, Urteil vom 29.10.2024 - 02 O 336/23).✓✓✓
✓✓✓Das Landgericht Berlin II verurteilte Copecart, die Gebühren für das "DEFI POWER" - "Finanzcoaching" von Thorsten Koch zurückzuzahlen und meinem Mandanten auch die Anwaltskosten zu erstatten (siehe LG Berlin II, Urteil vom 01.10.2024 - 35 O 131/24).✓✓✓
✓✓✓Das Amtsgericht Wittlich verurteilte Copecart zur Rückzahlung bezahlter "Coaching"-Gebühren, das der "Coach" Stephan Walouch als "Sales" - Coaching bewirbt. Ferner stellte das Gericht fest, dass der abgeschlossene Coaching-Vertrag nichtig ist und mein Mandant weitere Gebühren nicht zu entrichten hat. Auch wurde Copecart zur Erstattung von Anwaltskosten verurteilt (siehe AG Wittlich, Urteil vom 19.08.2024 - 4e C 150/24).✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge sind nichtig, wenn die erforderliche, staatliche Zulassung fehlt. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die ein Business-Coaching im "B2B"-Bereich abgeschlossen haben, können das Coaching "widerrufen" und "kündigen" und in diesem Zuge bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet verlangen (siehe LG Dresden, Urteil vom 24.06.2024 - 9 O 2242/23).✓✓✓
✓✓✓Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Verträge widerrufen. Das gilt auch für teuere Onlinecoachings. Hat jemand aus Neugier ein Coaching gebucht und stand zu dem Zeitpunkt der Bestellung der Willen, selbstständig tätig zu werden, noch nicht fest, dann handelt es sich um einen Verbraucher, der den Vertrag widerrufen kann. Der Verbraucher muss das Coaching aufgrund des Widerrufs nicht bezahlen ( LG Landshut, Urteil vom 10.05.2024 – 54 O 305/24).✓✓✓
✓✓✓Fernunterrichtslehrgänge müssen in Deutschland staatlich zugelassen sind. Ein Kriterium von Fernunterricht ist der Umstand, dass Lehrer und Schüer überwiegend räumlich von einander getrennt sind. Hat der "Coach" keine Zulassung für das "Coaching", dann ist der Vertrag nichtig. Auf diese Rechtsfolge können sich nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer berufen. Nichtige Verträge müssen in jedem Falle rückabgewickelt werden (AG Kempten (Allgäu), Urteil vom 18.03.2024 - 6 C 111/24).✓✓✓