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Jemand anderes hat Ihre Bilder "geklaut" und sie auf Instagram veröffentlicht? Sie wollen wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.
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Es geschieht jeden Tag: Fremde Bilder werden auf Instagram gepostet, ohne dass Betroffene eingewilligt haben. Welche Ansprüche Betroffenen
zustehen und welche Möglichkeiten sie haben, erfahren Sie hier!
Das Wichtigste in Kürze:
Instagram ist kein rechtsfreier Raum. Nutzer müssen sich auch dort an Recht und Gesetze und auch an die Nutzungsbedingungen, etc. halten. Dazu gehört, dass fremde Bilder oder Videos grundsätzlich nicht ohne Einwilligung gepostet werden dürfen.
Hierbei ist grundsätzlich zunächst einmal zu unterscheiden:
Das Recht am eigenen Bild schützt Bildnisse. Bildnisse sind Fotos oder Videos auf denen Personen erkennbar dargestellt werden. Da Recht am eigenen Bild schützt Betroffene vor ungewollter Verbreitung bzw. Veröffentlichung seines Personenfotos. Die Abgelichteten haben nämlich grundsätzlich das Recht, selber zu entscheiden, was mit Ihren Bildnissen passiert.
Nur ausnahmsweise ist eine Veröffentlichung bei Instagram ohne Einwilligung erlaubt, wenn es sich Beispielsweise um eine prominente Person handelt und der Instagram-Beitrag ein -berechtigtes- öffentliches Interesse bedient.
Auch wenn es sich nicht um Bildnisse bzw. Personenfotos handelt, so ist in Bezug auf fremde Bilder und Videos einiges zu beachten. Bei fremden Fotos und Videos handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütze Werke. Fremde Werke dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Urhebers, also des Fotografen, Videoartists, etc. bei Instagram veröffentlicht werden. Auch im Bereich des Urheberrechts gibt es unzählige Ausnahmen, wann ein Bild ohne Einwilligung des Urhebers bei Instagram veröffentlicht werden darf.
Ein Verstoß gegen Bildrechte ist bei einem Teilen eines Fotos oder Videos bzw. bei einem sogenannten "Repost" nicht anzunehmen. In diesen Fällen wird nämlich nur eine vorhergesehen Funktion auf Instagram genutzt, so dass davon auszugehen ist, dass diese Form der Veröffentlichung eines fremden Beitrags in der eigenen "Story" auch erlaubt ist. Dies gilt umso eher, als dass jeder die Möglichkeit hat, das Teilen seiner eigenen Beiträge auf Instagram zu gestatten oder eben durch entsprechende Einstellung einzuschränken.
Beachte: Wird ein Foto oder Video allerdings nicht über die entsprechende "Teilen"-Funktion geteilt, sondern heruntergeladen bzw. als Screenshot bei Instagram gepostet, ist dies nicht erlaubt. Allgemein gilt, dass öffentlich zugängliche Fotos oder Videos zu privaten Zwecken zwar heruntergeladen werden dürfen. Ein Verbreiten ist aber auch dann nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers "verbreitet" werden.
Werden fremde Bilder oder Videos ohne Erlaubnis rechtswidrig über Instagram verbreitet, so können sich Betroffene -aus dem Recht am eigenen Bild und/oder dem Urheberrecht- hiergegen erwehren.
Hierfür steht es Betroffenen frei, etwaige Ansprüche nicht nur bei instagram, sondern auch gegenüber der Gegenseite gelten zu machen. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden:
Instagram hat auf Meldungen zu reagieren und rechtswidrige Beiträge zu löschen. Diese Pflicht sieht das Gesetz für Instagram vor (siehe § 10 TMG). Hierfür stellt Instagram in der Regel Formulare zur Verfügung, über die Sie die verschiedenen Rechtsverstöße melden können:
Daneben empfiehlt es sich, eine E-Mail an Instagram-Support zu richten. Diese könnte so aussehen:
E-Mail an: impressum@support.instagram.com
Betreff: Meldung eines rechtswidrigen Beitrags meines instagram-Kontos mit Namen "recht.help"
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben musste ich feststellen, dass der Account
Account-Name: recht.help
URL zu dem Konto: https://www.instagram.com/recht.help/
ein Foto von mir veröffentlichte. Der Beitrag, um den es geht, ist hier veröffentlicht:
https://www.instagram.com/p/CIikO1pCMRS/
Es handelt sich nicht um einen Repost. Das Foto wurde einfach heruntergeladen und auf dem vorbezeichnetem Account veröffentlicht, ohne dass ich die Einwilligung hierzu erteilt habe. Ich bin Urheber und auf dem Foto dargestellt, so dass auch mein Recht am eigenen Bild betroffen ist.
Das Foto habe ich zuerst auf meinem Account veröffentlicht. Hier meine Kontodaten:
Account-Name: skradderechtsanwaelte
URL zu meinem Konto: https://www.instagram.com/skradderechtsanwaelte/
Die Erstveröffentlichung finden Sie hier:
https://www.instagram.com/recht.help/
Ich bitte Sie daher,
den vorbezeichneten Inhalt auf jenem Fremd-Account zu löschen und dafür Sorge zu leisten, dass dieser Inhalt in Zukunft nicht mehr veröffentlich wird,
es sei denn, ich veröffentliche den Inhalt selbst über meinen Account
und fordere Sie gleichzeitig auf,
mir Auskunft über die hinterlegten Daten des Fremd-Accounts zu erteilen, damit ich daneben meine Ansprüche gegen diesen Inhaber
des
Fremd-Accounts verfolgen kann.
Ich setzte Ihnen hiermit eine Frist von einer Woche. Sollte ich bis dahin keine Antwort von Ihnen bekommen oder Sie den Inhalt bis dahin nicht beseitigt haben, sehe ich mich gezwungen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Nelke
Unabhängig davon, welches Bildrecht -also entweder das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht- betroffen ist, stehen Ihnen in der Regel folgende Ansprüche zu:
= der Täter darf das Foto oder Video in Zukunft nicht verwenden
= der Täter hat das Foto aus Instagram zu entfernen und gespeicherte Kopien zu löschen
= der Täter hat über das Ausmaß seiner rechtwidrigen Verwendung aufzuklären
= bei Urheberrechtsverletzungen oder schwerwiegeneden Persönlichkeitsrechts-verletzungen kann eine immatierelle Geldentschädigung verlangt werden
= wenn Betroffene sich eines Anwalts zur Rechtsverfolgung bedienen, hat der Täter die Anwaltskosten zu erstatten
Ein Problem könnte sein, wenn der Täter nicht bekannt. Dann gibt es nämlich keine Anschrift, um diesen anwaltlich abmahnen zu lassen oder gerichtliche Schritte einzuleiten. Gerade in diesem Fall empfiehlt sich eine
= nicht selten wird das Profil für Straftaten wie die Beleidigung verwendet
Im besten Fall wird die Polizei die Täterdaten ermitteln und sodann ein Anwalt kann dann über eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte den Täter ausfindig machen, um ihn entsprechend abzumahnen.
Unter Umständen besteht auch ein
Erst wenn die Täterdaten bekannt sind, kann dieser auch in Anspruch genommen werden. Betroffene sollten sich hierum ebenfalls kümmern.
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Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich
mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: April 2021
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