Beleidigung nach § 185 StGB: Definition, Strafen und rechtliche Konsequenzen!


Beleidigung nach § 185 StGB: Definition, Strafen und rechtliche Konsequenzen - Rechtsanwalt Sven Nelke hilft

Über jemanden schlecht reden ist immer dann verboten, wenn beleidigt wird, es um üble Nachrede oder gar Verleumdung geht. Was Sie als Beschuldigter einer Beleidigung zu beachten haben und was Opfer einer Beleidigung wissen sollten, erfahren Sie hier! Nachfolgende Informationen richten sich sowohl an Täter, als auch an Opfer einer Beleidigung, um einen Einblick in dieses Delikt zu geben.



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Sie wurden beleidigt oder Ihnen wir eine Beleidigung vorgeworfen und Sie benötigen eine rechtliche Ersteinschätzung? Dann können Sie uns gerne kontaktieren! Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung einer Person. In der Regel wird der Geschädigte hierzu mit einem Schimpfwort betitelt.
  • Allerdings macht die Betitelung mit einem Schimpfwort noch keine strafbare Beleidigung aus. Je nach Kontext der Äußerung kann die Schmähung schon nicht als Beleidigung aufgefasst werden. Außerdem kann eine Beleidigung unter Umständen sogar gerechtfertigt sein.
  • Beschuldigte einer Straftat sollten sich vorerst nicht äußern und vom Schweigerecht Gebrauch machen!
  • Opfer einer Beleidigung sollten diese bei der Polizei anzeigen und dort einen Strafantrag stellen. Nicht selten kommt es zu Verurteilungen. Geht der Täter am Ende straffrei aus, dann wurde er zumindest schon einmal "makiert".
  • Zudem stehen Opfern einer Beleidigung daneben noch umfassende zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei nicht verfolgt und müssen von den Opfern selbst geltend gemacht werden!


"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

- siehe § 185 Strafgesetzbuch - StGB

Was ist eine Beleidigung nach dem StGB?

Die Beleidigung ist ein Werturteil und damit ersteinmal eine Meinung über eine andere Person. Durch die Strafbarkeit der Beleidigungen sollen andere Personen vor herabwürdigenden Äußerungen und Darstellungen geschützt werden. Schutzgut ist demnach die Ehre, also die Achtung einer Person vor sich selbst und auch der gesellschaftliche Ruf, den die Person genießt.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, wenn jemand sich über einen anderen herabwürdigend äußert, um ihn verächtlich zu machen.

Wann ist eine Beleidigung nach dem StGB strafbar?

Eine Beleidigung ist immer dann strafbar, wenn das Werturteil nur geäußert wurde, um das Opfer herabzuwürdigen und auch nicht der Wahrnehmung berechtigter Interessen diente.

 

Damit eine Beleidigung überhaupt von den Strafverfolgungsbehörden auch verfolgt wird, ist erforderlich, dass das Opfer einen sogenannten Strafantrag nach (§ 194 Abs.1 StGB) stellt.


Wann ist eine Beleidigung nicht strafbar?

Nicht jede Schmähung stellt ein strafbares Verhalten dar. Ob überhaupt eine Beleidigung vorliegt oder nicht, ist nicht nur anhand eines Wortes oder Satzes, sondern stets aus dem gesamten Kontext heraus zu beurteilen. Außerdem kann eine Beleidigung stets auch in Wahrnehmung berechtigter Interessen (siehe § 193 StGB) erfolgen, und damit gerechtfertigt sein.


Sie werden beschuldigt, jemanden beleidigt zu haben? - So sollten Sie als Beschuldigter reagieren!

Gerade im Bereich der Äußerungsdelikte haben Betroffene, gegen die als Beschuldigte strafrechtlich ermittelt werden, oft das Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, um "die Dinge grade zu rücken".

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung? Als Strafverteidiger raten wir Ihnen dringend:

  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
  • Äußern Sie sich nicht zur Tat!
  • Ziehen Sie einen Strafverteidiger zu Rate, der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nimmt und besprechen Sie mit ihm den Fall auf Grundlage der Akteneinsicht!

Sie sind Opfer einer Beleidigung geworden? - Als Opfer sollten Sie folgendes tun!

Als Opfer einer Beleidigung können Sie diese strafrechtlich verfolgen lassen und zivilrechtlich selbst verfolgen!

● Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft!

Ein Strafantrag (siehe § 194 Abs.1 StGB) ist in der Regel erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden überhaupt ermitteln. Für den Strafantrag gilt die 3-Monats-Frist, was bedeutet, dass das Opfer binnen drei Monaten nach Kenntnis von der Beleidigung den Stafantrag stellen muss. Im Gegensatz zu einer Strafanzeige ist der Strafantrag schriftlich zu stellen, also nur gültig, wenn er vom Opfer unterschrieben ist.

 

Ist der Täter der Beleidigung unbekannt, dann wurden früher Ermittlungsverfahren oft eingestellt, ohne dass ein Beschuldigter überhaupt ermittelt wurde. Diese Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile werden weit weniger  Ermittlungsverfahren "mangels Erfolgsaussicht", o.ä. eingestellt und oft können Täter ermittelt werden. Dies versetzt Opfer in der Lage, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Nicht selten kommt die Einstellung wegen Geringfügigkeit (siehe § 153 Abs.1 StGB) vor. In der Regel weisen die Staatsanwaltschaften bei diesem Vorgehen aber darauf hin, dass Opfer dann noch der Weg der Privatklage (siehe § 371 Abs.1 Nr.2 StGB) und die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche offensteht.

Als Opfer einer Beleidigung sollten Sie diese Tat immer auch strafrechtlich verfolgen lassen. Dies setzt Ihren Strafantrag voraus! Ob es am Ende des Tages auch zu einer Verurteilung des Täters kommt oder nicht, ist das eine. Die Chancen stehen oft nicht so schlecht, als dass man denkt. Das andere ist aber, dass Sie durch Ihre Anzeige den Täter entweder ausfindig machen können, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, und/oder ihn schon einmal polizeilich "markiert" haben. Dies hilft Ihnen -oder auch anderen-, wenn es zu weiteren Taten kommen sollte!

● Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche!

Opfer von Beleidigungen stehen zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aber nicht verfolgt. Zivilrechtliche Ansprüche müssen Opfer einer Beleidigung selbst geltend machen. In Betracht kommen stets Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunft- und umfangreiche Schadensersatzansprüche!


Sie werden beschuldigt, Täter einer Beleidigung zu sein? Sind Sie Opfer einer Beleidigung geworden? - Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Egal wo Sie wohnen und in welche Rolle Sie sich sehen: Wir vertreten Sie deutschlandweit, um Ihr Recht zu verteidigen oder auch um Ihr Recht geltend zu machen! Besonders erprobt sind wir in der Verknüpfung der einzelenen Rechtsgebiete, so dass wir nicht nur eine zielgerichtete Strafverteidigung, sondern auch die Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten können.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


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Kommentare: 2
  • #1

    Christine von Wiegen (Freitag, 19 Juli 2024 19:46)

    Ich bin mehrmals als Schlampe tituliert worden,angeblich ist ihr Mann über meinen Hund gestolpert und liegt im Krankenhaus,ich werde immer fotografiert.Kann ich eine Anzeige bei der Polizei machen?

  • #2

    Antwort zu #1 (Montag, 22 Juli 2024 07:02)

    Sehr geehrte Frau von Wiegen,

    "Schlampe" ist eine Beleidigung und deswegen ist es Ihnen möglich, einen Strafantrag zu stellen. Weiterhin stehen Ihnen zivilrechtliche Ansprüche zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt