Üble Nachrede nach § 186 StGB: Definition, Strafen und rechtliche Konsequenzen!


Über jemanden schlecht reden ist immer dann verboten, wenn beleidigt wird, es um üble Nachrede oder gar Verleumdung geht. Was Sie als Beschuldigter einer üblen Nachrede zu beachten haben und was Opfer einer üblen Nachrede wissen sollten, erfahren Sie hier! Nachfolgende Informationen richten sich sowohl an Täter, als auch an Opfer einer üblen Nachrede, um einen Einblick in dieses Delikt zu geben.



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Über Sie wird schlecht geredet oder Ihnen wir eine üble Nachrede vorgeworfen? Sie benötigen eine rechtliche Ersteinschätzung? - Dann können Sie uns gerne kontaktieren! Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die üble Nachrede meint die Verbreitung -oft unwahrer- Tatsachen, die geeignet sind, die Ehre des Opfers herabzusetzen, obwohl unklar ist, ob die Behauptungen auch stimmen oder nicht. In der Regel kommt eine üble Nachrede in Betracht, wenn jemand über einen anderen Mutmaßungen aufstellt oder Gerüchte verbreitet und so den gesellschaftlichen Ruf des Opfers auf diese Weise schädigt.
  • Bei der Verleumdung behauptet der Täter über sein Opfer etwas Unwahres, obgleich er es aber besser weiß. Dies bildet den Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung.
  • Beschuldigte einer üblen Nachrede sollten sich vorerst nicht äußern und vom Schweigerecht Gebrauch machen!
  • Opfer einer üblen Nachrede sollten diese anzeigen beziehungsweise einen Strafantrag stellen. Nicht selten kommt es auch zu Verurteilungen. Geht der Täter am Ende straffrei aus, dann wurde er zumindest schon einmal "makiert".
  • Zudem stehen Opfern einer üblen Nachrede daneben noch umfassende zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht verfolgt und müssen von den Opfern selbst geltend gemacht werden!


"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

- siehe § 186 Strafgesetzbuch - StGB

Was ist eine üble Nachrede nach dem StGB?

Üble Nachrede liegt vor, wenn jemand über einen anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, die betroffene Person herabzuwürdigen. Strafbar ist dies allerdings nur, wenn nicht sicher klar ist oder bewiesen werden kann, ob die Behauptung auch wahr oder unwahr ist.

 

Schutzgut der üblen Nachrede ist demnach die äußere Ehre, also der gesellschaftliche Ruf, den die Person genießt.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist, wenn jemand über einen anderen herabwürdigende Gerüchte verbreitet, ohne dass tatsächlich klar ist, ob diese Gerüchte auch stimmen.

Wann ist eine üble Nachrede nach dem StGB strafbar?

Eine üble Nachrede ist immer dann strafbar, wenn diese gegenüber Dritten geäußert wurde und das Opfer der üblen Nachreden auch einen einen sogenannten Strafantrag nach (§ 194 Abs.1 StGB) stellt. 


Was ist der Unterschied zwischen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)?

Während die üble Nachrede vor nicht erweislichen, aber nachteiligen Gerüchten schützt, geht es bei der Verleumdung vielmehr um feststehend falsche Aussagen, die der Täter über das Opfer wider besseren Wissen behauptet, um soo seinen gesellschaftlichen Ruf zu zerstören.


Sie werden beschuldigt, üble Nachrede begangen zu haben? - So sollten Sie als Beschuldigter reagieren!

Gerade im Bereich der Äußerungsdelikte haben Betroffene, gegen die als Beschuldigte strafrechtlich ermittelt werden, oft das Bedürfnis, sich rechtzufertigen, um die Dinge "grade zu rücken". Das sollten Sie als Beschuldigter aber nicht tun. Es gilt: Je mehr Sie sagen, desto mehr kann gegen Sie verwendet werden!

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung? Als Strafverteidiger raten wir Ihnen dringend:

  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
  • Äußern Sie sich nicht zur Tat!
  • Ziehen Sie einen Strafverteidiger zu Rate, der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nimmt und besprechen Sie mit ihm den Fall auf Grundlage der Akteneinsicht!

Sie sind Opfer einer üblen Nachrede geworden? - Als Opfer sollten Sie folgendes tun!

Als Opfer einer Beleidigung können Sie diese strafrechtlich verfolgen lassen und zivilrechtlich selbst verfolgen!

● Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft!

Ein Strafantrag (siehe § 194 Abs.1 StGB) ist in der Regel erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden überhaupt ermitteln. Für den Strafantrag gilt die 3-Monats-Frist, was bedeutet, dass Opfer binnen drei Monaten nach Kenntnis von der üblen Nachrede den Stafantrag stellen müssen. Im Gegensatz zu einer Strafanzeige ist der Strafantrag schriftlich zu stellen, also nur gültig, wenn er vom Opfer unterschrieben ist.

 

Ist der Täter der üblen Nachrede unbekannt, dann wurden früher Ermittlungsverfahren oft eingestellt, ohne das ein Beschuldigter überhaupt ermittelt wurde. Diese Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile werden weit weniger  Ermittlungsverfahren "mangels Erfolgsaussicht" eingestellt und oft können Täter ermittelt werden. Dies versetzt Opfer in der Lage, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Nicht selten kommt die Einstellung wegen Geringfügigkeit (siehe § 153 Abs.1 StGB) vor. In der Regel weisen die Staatsanwaltschaften bei diesem Vorgehen aber darauf hin, dass geschädigten Opfern dann noch der Weg der Privatklage (siehe § 371 Abs.1 Nr.2 StGB) und die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche offensteht.

Als Opfer einer üblen Nachrede sollten Sie diese Tat immer auch strafrechtlich verfolgen lassen. Dies setzt Ihren Strafantrag voraus! Ob es am Ende des Tages auch zu einer Verurteilung des Täters kommt oder nicht, ist das eine. Die Chancen stehen oft nicht so schlecht, als dass man denkt. Das andere ist aber, dass Sie durch Ihre Anzeige den Täter entweder ausfindig machen können, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, und/oder ihn schon einmal polizeilich "markiert" haben. Dies hilft Ihnen -oder auch anderen-, wenn es zu weiteren Taten kommen sollte!

● Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche!

Opfer von üblen Nachreden stehen zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aber nicht verfolgt. Zivilrechtliche Ansprüche müssen Opfer einer Beleidigung selbst geltend machen. In Betracht kommen stets Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunft- und umfangreiche Schadensersatzansprüche!

 


Sie werden beschuldigt, Täter einer üblen Nachrede zu sein? Sind Sie Opfer einer üblen Nachrede geworden? - Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Egal wo Sie wohnen und in welche Rolle Sie sich sehen: Wir vertreten Sie deutschlandweit, um Ihr Recht zu verteidigen oder auch um Ihr Recht geltend zu machen! Besonders erprobt sind wir in der Verknüpfung der einzelenen Rechtsgebiete, so dass wir nicht nur eine zielgerichtete Strafverteidigung, sondern auch die Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten können.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


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Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Dezember 2022.


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