Verleumdung nach § 187 StGB: Definition, Strafen und rechtliche Konsequenzen!


Verleumdung_Beleidigung_Üble_Nachrede_Rechtsanwalt_Sven_Nelke

Über jemanden schlecht reden ist immer dann verboten, wenn beleidigt wird, es um üble Nachrede oder gar Verleumdung geht. Was Sie als Beschuldigter einer Verleumdung zu beachten haben und was Opfer einer Verleumdung wissen sollten, erfahren Sie hier! Nachfolgende Informationen richten sich sowohl an Täter, als auch an Opfer einer Verleumdung, um einen Einblick in dieses Delikt zu geben.



KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG DIREKT VOM ANWALT ANFORDERN!

 

Über Sie wird schlecht geredet oder Ihnen wir eine Verleumdung vorgeworfen? Sie benötigen eine rechtliche Ersteinschätzung? - Dann können Sie uns gerne kontaktieren! Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

Alternativ können Sie uns auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt am Telefon  zu erhalten. Gerne sind wir für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:

 

02232 / 30 484 60


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verleumdung meint die gezielte Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, die Ehre des Opfers oder dessen Kreditwürdigkeit herabzusetzen.
  • Beschuldigte einer Verleumdung sollten sich vorerst nicht äußern und vom Schweigerecht Gebrauch machen!
  • Opfer einer Verleumdung sollten diese anzeigen beziehungsweise einen Strafantrag stellen. Nicht selten kommt es auch zu Verurteilungen. Geht der Täter am Ende straffrei aus, dann wurde er zumindest schon einmal "makiert".
  • Zudem stehen Opfern einer Verleumdung daneben noch umfassende zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht verfolgt und müssen von den Opfern selbst geltend gemacht werden!


"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

- siehe § 187 Strafgesetzbuch - StGB

Was ist eine Verleumdung nach dem StGB?

Eine Verleumdung liegt vor, wenn jemand über einen anderen Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, die betroffene Person herabzuwürdigen oder  Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit des Opfers anzweifeln lässt.

Entscheidend ist, dass es sich hierbei um unwahre Tatsachen handelt, die der Täter wider besseren Wissens behauptet. Dem steht es gleich, wenn der Täter in seiner Äußerung wesentliche Punkte weglässt, so dass ein unwahres Bild über das Opfer vermittelt wird.

 

Schutzgut der Verleumdung ist demnach die äußere Ehre, also der gesellschaftliche Ruf, den die Person genießt, aber auch die Kreditwürdigkeit.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist, wenn der Täter über das Opfer bewusst Lügen verbreitet, um dem Ansehen oder der Kreditwürdigkeit des Opfers zu schaden.

Wann ist eine Verleumdung nach dem StGB strafbar?

Eine Verleumdung ist immer dann strafbar, wenn diese gegenüber Dritten geäußert wurde und das Opfer der üblen Nachreden auch einen einen sogenannten Strafantrag nach (§ 194 Abs.1 StGB) stellt. 


Was ist der Unterschied zwischen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)?

Während die üble Nachrede von nicht erweislichen, aber nachteiligen Gerüchten schützt, geht es bei der Verleumdung vielmehr um feststehend falsche Aussagen, die der Täter über das Opfer wider besseren Wissen behauptet, um so seinen gesellschaftlichen Ruf oder die Kreditwürdigkeit zu zerstören.


Sie werden beschuldigt, jemanden verleumdet zu haben? - So sollten Sie als Beschuldigter reagieren!

Gerade im Bereich der Äußerungsdelikte haben Betroffene, gegen die als Beschuldigte strafrechtlich ermittelt werden, oft das Bedürfnis, sich rechtzufertigen, um die Dinge "grade zu rücken". Das sollten Sie als Beschuldigter aber nicht tun. Es gilt: Je mehr Sie sagen, desto mehr kann gegen Sie verwendet werden!

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede? Als Strafverteidiger raten wir Ihnen dringend:

  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
  • Äußern Sie sich nicht zur Tat!
  • Ziehen Sie einen Strafverteidiger zu Rate, der Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nimmt und besprechen Sie mit ihm den Fall auf Grundlage der Akteneinsicht!

Sie sind Opfer einer Verleumdung geworden? - Als Opfer sollten Sie folgendes tun!

Als Opfer einer Beleidigung können Sie diese strafrechtlich verfolgen lassen und zivilrechtlich selbst verfolgen!

● Strafanzeige bzw. Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft!

Ein Strafantrag (siehe § 194 Abs.1 StGB) ist in der Regel erforderlich, damit die Strafverfolgungsbehörden überhaupt ermitteln. Für den Strafantrag gilt die 3-Monats-Frist, was bedeitet, dass Opfer binnen drei Monaten nach Kenntnis von der Beleidigung den Stafantrag stellen müssen. Im Gegensatz zu einer Strafanzeige ist der Strafantrag schriftlich zu stellen, also nur gültig, wenn er vom Opfer unterschrieben ist.

 

Ist der Täter der Beleidigung unbekannt, dann wurden früher Ermittlungsverfahren oft eingestellt, ohne das ein Beschuldigter überhaupt ermittelt wurde. Diese Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile werden weit weniger  Ermittlungsverfahren "mangels Erfolgsaussicht" eingestellt und oft können Täter ermittelt werden. Dies versetzt Opfer in der Lage, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Nicht selten kommt die Einstellung wegen Geringfügigkeit (siehe § 153 Abs.1 StGB) vor. In der Regel weisen die Staatsanwaltschaften bei diesem Vorgehen aber darauf hin, dass Opfer dann noch der Weg der Privatklage (siehe § 371 Abs.1 Nr.2 StGB) und die Geltendmachung zuvielrechtlicher Ansprüche offensteht.

Als Opfer einer Verleumdung sollten Sie diese Tat immer auch strafrechtliche verfolgen lassen. Dies setzt Ihren Strafantrag voraus! Ob es am Ende des Tages auch zu einer Verurteilung des Täters kommt oder nicht, ist das eine. Die Chancen stehen oft nicht so schlecht, als dass man denkt. Das andere ist aber, dass Sie durch Ihre Anzeige den Täter entweder ausfindig machen können, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, und/oder ihn schon einmal polizeilich "markiert" haben. Dies hilft Ihnen -oder auch anderen-, wenn es zu weiteren Taten kommen sollte!

● Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche!

Opfer von Verleumdungen stehen zivilrechtliche Ansprüche zur Seite. Diese werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aber nicht verfolgt. Zivilrechtliche Ansprüche müssen Opfer einer Beleidigung selbst geltend machen. In Betracht kommen stets Unterlassungs-, Löschungs-, Auskunft- und umfangreiche Schadensersatzansprüche!

 


Sie werden beschuldigt, Täter einer Verleumdung zu sein? Sind Sie Opfer einer Verleumdung geworden? - Hier wird Ihnen geholfen!

Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Egal wo Sie wohnen und in welche Rolle Sie sich sehen: Wir vertreten Sie deutschlandweit, um Ihr Recht zu verteidigen oder auch um Ihr Recht geltend zu machen! Besonders erprobt sind wir in der Verknüpfung der einzelenen Rechtsgebiete, so dass wir nicht nur eine zielgerichtete Strafverteidigung, sondern auch die Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten können.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Januar 2023.


Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0