Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion! - Wie ist die Rechtslage?


Abbruch ebay auktion - Rechtslage - Verkäufer bricht vorzeitig ebay auktion ab - Rechte - Ansprüche - Was tun? - Rechtsanwalt Sven Nelke hilft

Wenn Sie auf Ebay verkaufen oder kaufen, kann es ärgerlich sein, wenn Auktionen vor Vertragsschluss abgebrochen werden. Doch wussten Sie, dass ein unberechtigter Abbruch zu einem wirksamen Vertragsschluss führen kann? Verkäufer sollten daher vor dem Abbruch immer prüfen, ob er auch wirklich erlaubt ist. Auf unserer Seite erfahren Sie alles zur rechtlichen Situation und wie Sie als Verkäufer auf der sicheren Seite bleiben. Durchstöbern Sie einfach unsere Informationen!



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Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Trotz vorzeitiger Beendigung der Transaktion kommt mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag über den Preis des aktuellen Höchstgebotes zustande.
  • Dies gilt nicht, wenn die Auktion aus berechtigten Gründen abgebrochen wurde. Berechtigte Gründe liegen nur vor, wenn der Artikel aufgrund eines unverschuldeten Umstandes nicht mehr verkauft werden kann oder der Verkäufer sich bei Einstellung der Auktion geirrt hat.
  • Weigert sich der Verkäufer den Artikel zum Höchstgebot zu übereignen, so kann der Käufer zurücktreten und Schadensersatz in Höhe des Wertes des Artikels abzüglich des Höchstgebotes einfordern oder eben auf Übereignung des Artikels gegen Bezahlung bestehen.
  • Sogenannte Abbruchjäger handeln rechtsmissbräuchlich, weshalb ihnen kein Schadensersatzanspruch zusteht. Bei Abbruchjägern handelt es sich um Bieter, die nur geringe Gebote unter Wert bieten und darauf hoffen, dass die Auktion vorzeitig abgebrochen wird. Ihnen geht es nämlich nicht um den Erwerb des Artikels, sondern nur darum, den Verkäufer nachher auf Schadensersatz zu belangen. Die Beweislast, dass es sich um einen Abbruchjägern handelt, trägt der Verkäufer.
  • Um sich zu schützen, sollten Verkäufer in der Artikelbeschreibung bestimmen, dass das Angebot unverbindlich ist und jederzeit abgebrochen werden kann. Zwar kann damit kein absoluter Schutz herbeigeführt werden, jedoch kann dies auch nicht schaden.

Inhaltsverzeichnis


Wie der Kaufvertrag bei eBay zustande kommt:

Bei eBay gibt der Verkäufer bereits mit Schaltung der Auktion ein rechtsverbindliches Kaufangebot ab, mit demjenigen, der am Ende der Auktion als Höchstbieter feststeht, über den Artikel einen Kaufvertrag zu schließen. Der Bieter erklärt mit seinem Gebot hingegen rechtsverbindlich, dass Kaufangebot des Verkäufers zum festgesetzten Höchstgebot zum Ende der Auktion anzunehmen. Damit wird dann ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen. Dies folgt auch aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe z.B. BGH, Urteil vom 7. November 2001 – VIII ZR 13/01).

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Quelle: ebay.de

Auch die eBay-AGB, die jeder Teilnehmer bei Anmeldung akzeptiert, sehen in § 6 diese Art des Vertragsschlusses vor. Den maßgeblichen Auszug der eBay-AGB finden links. Die kompletten eBay-AGB sind hier abrufbar.


Zustandekommen eines Kaufvertrages trotz vorzeitiger Beendigung der Auktion bei eBay:

Wird die Transaktion durch den Verkäufer vorzeitig beendet oder gelöscht, dann führt dies nur zur Verkürzung der Laufzeit. Rechtlich ändert sich im Grundsatz nichts: Der Kaufvertrag ist mit dem zum Ende der Auktion Höchstbietenden über das bestehende Höchstgebot zustande gekommen. Dies folgt bereits aus § 6 Nr.6 u. 11 der eBay-AGB und ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH anerkannt. Das ist selbst dann der Fall, wenn es sich bei dem Bieter um einen sogenannten Abbruchjäger handelt. Diese bieten geringe Gebote auf wertvolle Artikel in der Hoffnung, dass die Auktion vorzeitig beendet wird (siehe BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14).

 

Der Verkäufer hat in diesem Kontext zu beweisen, dass sein Gegenüber, also der Käufer ein Abbruchjäger ist. Diese Beweishürde ist hoch anzusetzen, zumal eine hohe Anzahl an Geboten des Käufers eben nicht zwangsläufig eine missbräuchliche Abbruchjagd bedeuten muss; vielmehr könnte der Käufer nämlich auch ein profissioneller Schnäppchenjäger sein, was eben nicht verwerflich ist (siehe BGH, Urtail vom 22.05.2019 - VIII ZR 182/17).


Pflichten des Verkäufers = Rechte des Käufers:

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Artikel gegen Zahlung des Kaufpreises zu übereignen. Dies gilt selbst dann, wenn der Kaufpreis wegen der vorzeitigen Beendigung noch bei 1 € stand (siehe BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14). Weigert sich der Verkäufer und kommt seiner Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, dann kann der Käufer zurücktreten und Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz bildet sich aus dem Marktwert des Artikels abzüglich des Gebotes des Käufers.


Wann der Verkäufer berechtigt ist, die Auktion vorzeitig abzubrechen:

Nicht immer führt der Abbruch auch zum Vertragsschluss. Der Verkäufer darf die Auktion aus berechtigten Gründen vorzeitig abbrechen. Dies gibt eBay in Ergänzung zu § 6 Nr.6 der eBay-AGB selbst vor (siehe BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10).

Berechtigte-gründe-bei-vorzeitiger-Beendigung-ebay-Angebot-Rechtsanwalt-Sven-Nelke
Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Berechtigte Gründen sind:

  • Der Verkäufer hat sich bei der Erstellung des Angebotes geirrt, z.B. hat er sich bei den Einstellungen zum  Start- und Mindestpreis vertippt.
  • Der Artikel ist unverschuldet gestohlen wurden.
  • Der Artikel ist beschädigt worden, ohne dass der Verkäufer dies verschuldete.

Keine berechtigten Gründe sind:



Wie sich der Verkäufer gegen den Vertragsschluss bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion schützen kann:

Unserer Meinung nach sollte der Verkäufer im Auktionstext klarstellen, dass sein Angebot unverbindlich ist und er sich das Recht vorbehält, die Auktion jederzeit und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Der Text könnte so lauten:

  • Hinweise zum vorzeitigen Abbruch einer Auktion bei eBay:

"Mein durch diese Auktion erstelltes Verkaufsangebot ist unverbindlich: Ich behalte mir das Recht vor, diese Auktion vorzeitig ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden. Im Falle der vorzeitigen Beendigung meiner Auktion kommt mit dem Höchstbieter kein Kaufvertrag zustande. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Bestimmung nicht ausdrücklich einverstanden sind!"

Bitte beachten Sie: Bisher ist uns nicht bekannt, dass ein Gericht sich mit dieser Problematik auseinandersetze. Insoweit gibt es keine gesicherten Erkenntnisse (siehe z.B. OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014 - 28 U 199/13) hierüber: Es ließe sich auch vertreten, dass ein solcher Ausschluss nicht wirksam vereinbart werden kann, da nach § 6 der eBay-AGB grundsätzlich mit Erstellen der Auktion ein rechtsverbindliches Kaufangebot abgegeben wird. Klar ist, dass jedenfalls gewerbliche Verkäufer die Unverbindlichkeit eines Angebotes nicht in ihren eBay-AGB aufnehmen können. Insofern erteilt eBay hierzu an gewerbliche Verkäufer den nachfolgenden rechtlichen Hinweis:

ebay-anwalt-sven-nelke-abbruch-beendigung
Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_10.html

Was zu tun ist, wenn der Verkäufer die Auktion abbricht:

Bricht der Verkäufer die Auktion vorzeitig ab und wollen Sie als Käufer Ihre Rechte einfordern, so bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Melden Sie eBay den Fall und fordern Sie eBay auf, Ihnen die Adressdaten des Verkäufers mitzuteilen. Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch (nach § 242 BGB). Sollte eBay dem nicht nachkommen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
  • Schreiben Sie zeitgleich den Verkäufer an und fordern Sie ihn auf, Ihnen den Artikel gegen Zahlung Ihres Gebotpreises zu übereingnen. Der Text könnte so lauten:

 

"Sie haben Ihre Auktion abgebrochen. Ich war zu dieser Zeit der Höchstbieter. Bitte teilen Sie mir mit, weshalb Sie Ihre Transaktion abgebrochen haben. Ich darf Sie bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich den Artikel grundsätzlich zu dem Schlussgebot kaufen möchte. Daher fordere ich Sie höflichst auf, mir den Artikel gegen Zahlung der Vorkasse zukommen zu lassen. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Konto- und Adressdaten innerhalb der nächsten zwei Wochen mit."

  • Sollte der Verkäufer dann nicht berechtigte Gründe vortragen, weshalb er die Auktion abgebrochen hat oder sich - wie so häufig- innerhalb von 2 Wochen gar nicht melden, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Im Übrigen ist der Verkäufer dann auch verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.

Wenn es sich bei dem Käufer um einen Abbruchjäger handelt:

Abbruchjäger können aus einem Abbruch keine Rechte herleiten, da sie insoweit rechtsmissbräuchlich handeln. Abbruchjäger setzten bei eBay nur geringe Gebote in der Hoffnung, aufgrund eines unberechtigten Abbruchs Schadensersatzansprüche generieren zu können.


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 Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Informationen: Oktober 2019.


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Kommentare: 107
  • #1

    Christof B. (Freitag, 24 April 2015 18:49)

    Hilfe!!! Ich habe bei ebay eine Auktion beendet. Jetzt will so ein Betrüger Schadensersatz!!! DARF ER DAS? Das ist doch ABZOCKE!!!

  • #2

    Antwort zu #1 (Montag, 27 April 2015 11:07)

    Hallo,

    auch bei vorzeitiger Beendigung kommt bei eBay ein Vertrag zwischen Verkäufer und Höchstbieter zustande. Auktionen dürfen vor Ablauf der Auktionszeit nur aus berechtigten Gründen abgebrochen werden. Da Sie keinen Grund für den Abbruch nennen, kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob Sie die Auktion vorher beenden durften.

    Aufpassen würde ich an Ihrer Stelle aber mit Begriffen wie "Betrüger" und "Abzocke". Selbst, wenn es sich um eine Person handelt, die das Angebot nur abgeben hat, um dann nachher vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz einzufordern, liegt hier kein Betrug vor. Solche Abbruchjäger dürfen aus Kaufverträgen genau die gleichen Rechte herleiten wie andere Mitglieder bei eBay auch. Dies entschied der BGH so.

    Ich kann Ihren Frust durchaus verstehen, doch -sofern Sie das Angebot bei eBay nicht berechtigt zurückgenommen haben- ändert dies nichts an der Rechtslage: Sie müssen den Artikel unter Wert verkaufen oder aber Schadensersatz zahlen.

    Es tut mir leid, Ihnen keine "bessere" Einschätzung präsentieren zu können: Die Rechtslage ist in solchen Fällen aber eindeutig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Maria K. (Freitag, 04 Dezember 2015 01:58)

    Ja, mir ist das auch passiert, ich habe bei ebay einen Artikel vorbereitet über diese neue ebay app, da mir was dazwischen gekommen ist, habe ich das Angebot gespeichert und wollte am anderen Tag weitermachen. Wie auch immer das passiert ist, wurde das Angebot abends automatisch online gestellt, irgendwas habe ich da übersehen. Am anderen Tag ist mir dies aufgefallen und ich beendete das Angebot mit dem Grund, daß es eine Fehler enthielt, was ja auch richtig war, da weder EAN Nr. noch sonstige Produktdetails drin waren und im Text stand auch fälschlischer Weise(es handelte sich um ein apple gerät) das IOS 9 (statt 9.01) installiert war, es aber zurückgesetzt wurde wg. Verkauf. Leider war bereits 1€ drauf. Ich setzte den Artikel jedoch mit allen und richtigen Angaben wieder bei ebay rein, der Artikel wurde verkauft und auch verschickt.......zwischen Angebotsabbruch und Schadensersatzforderung des Mitglieds was auf dem ersten Angebot 1€ geboten hatte, lagen ganze 14 Tage. Ich wurde in der Zeit nicht mal angeschrieben, warum es abgebrochen wurde, auch bis heute nicht.....mir wurde (wie gesagt nach sage und schreibe 14 Tagen) nur eine Aufforderung geschickt, den Artikel auszuliefern oder einen Schadensersatz von der Differenz zu bezahlen, alles über die ebay Nachrichten, mit der Angabe BEIDER Artikelnummern, somit ist das ja ganz klar, das dieser die Versteigerung auch noch beobachtet hat und sich trotzdem nicht gemeldet hat!!Dadurch ist mir ja auch die Chance genommen worden, den Artikel DOCH NOCH auszuliefern. Nach einigen Recherchen habe ich festgestellt, das dieses ebay Mitglied in den letzten 30 tagen auf über 600 Artikel und über 590 verschiedene Artikel geboten hat.....was ich schon SEHR komisch finde und in den letzten 6 Monaten 217 Gebote zurückgenommen hat! Das komische war auch, das ich einen Tag vor der Schadensersatzforderung eine email von einem völlig fremden Mitglied bekam, der nachfragte, ob der Artikel schon vergriffen ist.....und dieses fremde Mitglied hatte den "gleichen" Standort (eine Stadt) wie der jetzige Forderer.....alles sehr misteriös. Ich habe alles ausgedruckt, was ich recherchiert habe und auch alle Nachrichten, wo ich das Mitglied auch fragte, warum er sich nicht früher gemeldet hat.....aber darauf bekomme ich keine Antwort,der schreibt nur irgendwelchen Mist, den kaum einer versteht......ich habe jetzt gesagt, ich werde das Sicherheitsteam nach der Adresse fragen und mich dann nur noch über einen Anwalt mit diesem in Verbindung setzen.....aber ich denke auch, daß ich wohl absolut null Chancen habe.....wieso unternimmt niemand was gegen solche Leute? Das kann echt nicht sein, das so ein Mensch auch noch Recht bekommt!

  • #4

    Antwort zu #3 (Dienstag, 08 Dezember 2015 13:50)

    Sehr geehrte Frau Maria K.,

    nach Ihrem Vorbringen sehe ich durchaus Verteidigungsmöglichkeiten, denn schließlich war das erste Angebot ungewollt und nur aufgrund eines Bedienfehlers der eBay-APP zustande gekommen. Grundsätzlich liegt nach Ihren Schilderungen ein sogenannter Erklärungsirrtum nach § 119 Abs.1 BGB vor, der Sie zum Abbruch berechtigte. Fraglich ist jedoch, ob Sie im Streitfalle Ihr Vorbringen auch beweisen können.

    Aus dem Umstand, dass der Bieter in einem relativ kurzen Zeitraum relativ viele Gebote setzte, lässt sich meiner Meinung nach nicht begründen, dass er nur auf diesen Artikel geboten hat, um im Falle des unberechtigten Abbruchs einen Schadensersatzanspruch herleiten zu können. Bei gewerblichen Mitgliedern ist es durchaus normal, dass mitunter viele Gebote gesetzt werden. Zudem lässt sich aus dieser Gebotsstatistik bei eBay nicht ableiten, auf wieviele unterschiedliche Artikel geboten wurde und wieviele Artikel letztendlich auch "ersteigert" wurden. Das Vorbringen halte ich daher für wage, aber auf meine Meinung kommt es nicht an! In letzter Instanz wird sich damit wohl ein Gericht beschäftigen müssen.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechsanwalt


  • #5

    Stephan (Sonntag, 17 Januar 2016 09:33)

    Hallo HerrNelke,
    ich habe bei eBay einen Artikel reingesetzt. Versehentlich mit sofort Kauf 1Euro.
    Ich hatte den Käufer um Abbruch gebeten über ebay. Dieses wollte er nicht. Nach 9 Tagen habe ich dann eine mail von eBay bekommen das der Kauf abgebrochen wurde und ich meine Verkaufsprovision zurück erstattet bekommen habe.
    Nun möchte der Käufer doch den Artikel haben. Muss ich Ihn doch nach Abbruch verschicken? Vielen Dank im Voraus

  • #6

    Antwort zu #5 (Montag, 18 Januar 2016 11:43)

    Hallo Stephan,

    zunächst einmal ist zu beachten, dass der Abbruch einer Auktion bei ebay in der Regel nicht dazu führt, dass der Kaufvertrag unwirksam wird. Der Abbruch spiegelt nur eine technische, aber nicht unbedingt eine rechtliche Möglichkeit wider. Soll heissen: nicht alles was geht, darf auch gemacht werden.

    Bei Erstellung der Auktion haben Sie sich geirrt: es liegt ein sogenannter Erklärungsirrtum vor. Dies berechtigt Sie dazu, die Auktion anzufechten und den Kaufvertrag auf diese Weise nichtig zu machen.

    Die Anfechtung müsste unverzüglich, nachdem der Irrtum bemerkt wurde, erklärt werden. Hier wäre also zu prüfen, ob diese Email, die Sie an den Käufer schrieben, als Anfechtungserklärung ausgelegt werden kann. Sollte dem so sein, dann sind Sie nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden und müssen den Artikel nicht für 1 € liefern.

    Beachten Sie jedoch, dass der Käufer im Falle dieser Anfechtung berechtigt ist, Vertrauensschadensersatz zu verlangen.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Marc aus München (Donnerstag, 28 Januar 2016 10:11)

    Sehr geehrtes Team von recht.help,

    danke für die tollen Infos. Ich habe rund 200 € auf eine teure Uhr geboten. Bei einem Stand von von rund 56 € hat der Verkäufer einfach die Auktion abgebrochen. Auf Nachfrage antwortete er mir, dass er die den Artikel an ebay vorbei anderweitig verkauft habe und die Uhr deswegen nicht mehr verkauft werden kann.

    Danke

    Mein Frage: Ist das rechtens?

  • #8

    Antwort zu #7 (Donnerstag, 24 März 2016 15:44)

    Sehr geehrter Marc,

    nein, das ist nicht rechtens, denn ein berechtigter Abbruchgrund liegt nicht vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Mona aus Berlin (Sonntag, 10 April 2016 21:46)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    Ich habe bei eBay einen Artikel ersteigert der nur an Selbstabholer war als ich dann die Aktion gewonnen hatte Beendet: 06. Apr. 2016 22:14:57 MESZ und schrie ihn am nächsten Tag an, wo ich den Artikel abholen kann das war so um 9:23. Darauf hin wurde mir nur von eBay diese mitgeteilt gemacht . Das der Verkäufer abgebrochen hat Gesendet:07.04.16 um 11:06 . ich schrieb folgendes
    Bitte schicken Sie mir Ihre Adresse, damit ich den Heizer abholen kann.
    Sie können nach dem Kauf die Transaktion nicht abbrechen.
    Der Vertrag ist für Sie verbindlich, genauso wie für mich.
    Ich werde Ihrem Abbruch nicht zustimmen.
    Wenn es nötig ist werde Ich meinen Anwalt einschalten.
    Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten . Die Adresse habe ich da ich die Aktion gewonnen habe . Wie soll ich mich nun verhalten .

    Möchte mich jetzt schon mal bei ihnen bedanken Gruß aus Berlin.

  • #10

    Antwort zu #9 (Montag, 11 April 2016 13:28)

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nach Ihrem Vorbringen liegt in der Tat kein berechtigter Abbruch vor, so dass zum Artikel ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Gegen Zahlung müssen Sie den Artikel übereignet bekommen. Ist eine "Zahlung bei Abholung" vereinbart, so muss der Verkäufer Ihnen mitteilen, wann Sie denn nun den Artikel bei wo abholen dürfen. Hierzu sollten Sie folgendes tun:

    1) Schreiben Sie den Verkäufer letztmalig auf: Er soll Ihnen bescheid sagen, wann und wo der Heizer abgeholt werden kann. Sagen Sie ihm, dass die Bezahlung natürlich vor Ort geschieht. Setzen Sie ihm letztmalig eine Frist von einer Woche und drohen Sie nochmals mit dem Anwalt. Als Email reicht grundsätzlich aber vollkommen aus.

    2) Kontaktieren Sie ebay und versuchen Sie dort, im Wege der Auskunft an die Adresse des Verkäufers zu gelangen. Nähere Informationen hierzu: http://www.recht.help/ebay-adresse-eines-mitglieds-herausfinden/

    3) Sollte er sich erneut nicht melden, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser wird den Verkäuer nochmals in Ihrem Namen anschreiben und sodann Klage erheben. Ggf. wird Ihr Anwalt für Sie bei ebay die Adresse ausfindig machen.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben. Wenn Sie Interesse an unserer Beauftragung haben, dann wäre ich erfreut, von Ihnen nochmals per Email zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #11

    Andreas (Dienstag, 19 April 2016 19:22)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nelke,

    im Endeffekt lässt sich meine Frage ganz kurz fassen:
    Sind Sie der Meinung, dass der damalige Aufsehen erregende Beschluss des OLG Koblenz (5 U 429/09) zu einem Porsche für 5,50€ aufgrund der neueren BGH-Entscheidung (5 U 429/09) mittlerweile überholt sein dürfte und heute der Porsche für 5,50€ den Besitzer voraussichtlich wechseln würde?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.

  • #12

    Antwort zu #12 (Mittwoch, 20 April 2016 11:40)

    Sehr geehrter Fragesteller,

    um es kurz zu machen: ja, der Porsche würde heute wohl für 5,50 € übereignet werden müssen, wenn bei ebay ein entsprechender Kaufvertrag zustande gekommen ist oder der Verkäufer die Auktion ohne berechtigten Grund vorzeitig abbrach.

    Dem OLG Koblenz lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verkäufer stellte bei ebay seinen Porsche zum Startpreis von 1 € ein. Jemand bot. Die Auktion wurde unberechtigt abgebrochen. Das Höchstgebot betrug 5,50 €. Der Verkäufer weigerte sich in der Folge den Porsche für 5,50 € zu übereignen. Der Käufer trat vom Kaufvertrag zurück und verlangte Schadensersatz. Der Streit wurde bei Gericht geführt.

    Das LG Koblenz nahm an, dass der Käufer keinen Schadensersatzanspruch hat, da wegen des groben Missverhältnisses zwischen Wert und Preis Rechtsmissbräuchlichkeit vorläge. Das OlG Koblenz bestätigte dies in der zweiten Instanz. Der Kläger zog nicht in Revison.

    Dies hätte er aber besser einmal machen sollen, denn in einem anderen Urteil erteilte der BGH dieser Rechtsansicht eine klare Absage:

    "Die von der Revision angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2009 - 5 U 429/09, MMR 2009, 630; ebenso bereits die Vorinstanz: LG Koblenz, NJW 2010, 159, 160 f.; siehe auch AG Dieburg, Urteil vom 4. Juli 2011 - 20 C 65/11, juris Rn. 28 ff.), der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er von dem nicht zu erwartenden vorzeitigen Abbruch der Auktion profitieren wolle und nicht damit rechnen könne, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, ist im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93). Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte hat in ähnlichen Fallgestaltungen keine unzulässige Rechtsausübung durch den Käufer angenommen (LG Detmold, Urteil vom 22. Februar 2012 - 10 S 163/11, juris Rn. 11 ff.; LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2012 - 52 S 140/11, juris Rn. 30 f.; AG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 23 C 0317/12, juris Rn. 14 ff.; AG Gummersbach, NJW-RR 2011, 133, 134). Denn es ist der Verkäufer, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises eingegangen ist (zutreffend OLG Köln, MMR 2007, 446, 448 f., zum Fall einer regulär beendeten Internetauktion). Zudem hat der Beklagte in der hier gegebenen Fallgestaltung durch seinen freien Entschluss zum nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht. (BGH, Urteil vom 12.11.2014 – VIII ZR 42/14)"

    Das Urteil ist oben verlinkt.

    Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben. Wenn Sie Interesse an unserer Beauftragung haben, dann wäre ich erfreut, von Ihnen nochmals per Email zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #13

    Katharina (Freitag, 26 August 2016 22:00)

    Hallo,
    ich habe gestern eine Designer Handtasche ein wenig unter dem Wert ersteigert. Wollte sie dann heute morgen via Paypal bezahlen und da bekam ich die Nachricht von Ebay der Verkäufer hat den Verkauf abgebrochen. Ich habe ihm auch schon eine Nachricht geschrieben warum er den Verkauf abgebrochen hat, aber keine Antwort erhalten.Wie gehe ich am besten vor damit ich doch noch meine Tasche bekomme, denn ich habe sie ja ganz normal ersteigert?

  • #14

    Antwort zu #13 (Mittwoch, 07 September 2016 14:38)

    Hallo Katharina,

    am besten halten Sie sich an den obigen Leitfaden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #15

    Katharina Abe (Freitag, 14 Oktober 2016 16:19)

    Hallo, bei diesem Artikel habe ich als Käufer einen Preisvorschlag gemacht, sofort meinen Irrtum bemerkt, das dem Verkäufer sofort in der nächsten Minute mitgeteilt, ehe dieser mir meinen Preisvorschlag bestätigte.Nun versuche ich, aus dem Kaufvertrag herauszukommen, der Verkäufer hat innerhalb der 3-Tagesfrist erklärt, er könne nicht vom Verkauf zurücktreten. Ware soll abgeholt werden, ich habe nicht bezahlt und den Verkäufer nochmals gebeten, dem Kaufabbruch zuzustimmen (die Aufregung geht auf meine Gesundheit, bin 76 JAhre). Wie ist dieser Kauf abzubrechen?
    Danke, wenn Sie mir darauf antworten könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina Abe

  • #16

    Antwort zu #15 (Donnerstag, 20 Oktober 2016 10:51)

    Sehr geehrte Frau Abe,

    wenn Sie sich bei dem Preisvorschlag geirrt haben (z.B. durch Eintippen einer falschen Zahl), dann sind Sie zur Anfechtung berechtigt. Diese haben Sie bereits wirksam erklärt, so dass Sie sich erfolgeich vom Kaufvertrag lösten. Der Kaufvertrag besteht also nicht mehr.

    Wie der Abbruch technisch bei eBay funktioniert, erfragen Sie bitte dort. Melden Sie sich einfach telefonisch beim Kundenservice und man wird Ihnen sicherlich weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #17

    Izabela Zarnowska (Mittwoch, 23 November 2016 08:46)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe gestern bei eBay bei einen Händler für Epoxidharz im Sofortkauf sehr viele Auktionen gekauft.
    Jeweils das 30Kg Set + 20qm Glasfasermatte für 8,89 Euro (das ist ein sehr günstiger Preis) und weil ich das so günstig fand, habe ich das Ganze 200 Mal gekauft.
    Nun möchte der gewerblich Verkäufer vom Kaufvertrag zurück tretten, was ich natürlich nicht möchte, zumal er dieses Set heute für 300,- Euro anbietet.

    Muss der Verkäufer mir die 200 Sets a 8,89 Euro verkaufen, oder kann er sich mit einem Tippfehler oder ähnlichen raus reden?

    Ich denke, das ich hier dringend anwaltliche Hilfe benötige, im Falle dass der Verkäufer mir die Artikel, bzw. Schadenersatz aushändigen muss.

    Viele Grüße
    Izabela Zarnowska

  • #18

    Antwort zu #17 (Sonntag, 27 November 2016 15:09)

    Sehr geehrte Frau Zarnowska,

    wurde unberechtigt abgebrochen, dann muss er Ihnen die 200 Sets zu je 8,89 € übereignen. Hat er aber aus berechtigten Gründen abgebrochen, so können Sie hieraus keine Rechte herleiten.

    Da Sie mir nicht mitteilen, warum abgebrochen wurde, kann ich Ihnen keine Antwort geben. Wann ein Abbruch berechtigt bzw. unberechtigt ist, erfahren Sie oben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #19

    F. Krenzner (Montag, 19 Dezember 2016 19:35)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei Ebay auf einen Artikel geboten, der vorzeitig beendet wurde. Ich möchte gegen den Verkäufer nun rechtliche Schritte einleiten und mir den Artikel, auf den ich geboten habe, erstreiten bzw. auf Schadensersatz klagen. Auf meine zweite Nachricht schreibt der Verkäufer nun, dass während eines Wohnortwechsels von ihm persönliche Sachen verloren gegangen sind, unter anderem auch der angebotene Artikel. Aus diesem Grund hätte er den Artikel bei Ebay gelöscht, da er ihn nicht mehr verkaufen kann (Privatverkäufer). Was kann ich nun tun? Kann ich Schadensersatz verlangen und wenn ja, in welcher Höhe? Vielen Dank!

  • #20

    Melanie F. (Mittwoch, 22 Februar 2017 23:11)

    Hallo,

    mir ist folgendes passiert. Ich habe einen Artikel auf ebay ersteigert und kurz darauf wurde der Kauf vom Verkäufer abgebrochen. Auf meine Frage für einen Grund, nannte mir dieser dass der Kaufpreis zu niedrig sei! Und wir uns gerne außerhalb von eBay einig werden können. Was genau kann ich jetzt tun? Ich werde natürlich ebay darüber informieren. Die Rechtslage ist hier doch eindeutig. Oder sehe ich das falsch?

    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie F.

  • #21

    Ingo Müller (Donnerstag, 09 März 2017 12:52)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei eBay bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel mit der Preisvorschlagfunktion vergleichsweise günstig für 55€ statt üblicherweise 85-120€ gekauft und direkt per Paypal bezahlt.
    Drei Tage nach dem Verkauf meldet sich nun der Händler, mit folgender Nachricht "es tut mir leid, mitteilen zu müssen, dass der Artikel leider nicht mehr
    aufzufinden ist. Es wird sich hier um einen Lagerfehlbestand handeln. Daher muss ich den Kauf leider stornieren."
    2 Minuten später meldete eBay, dass der Verkäufer den Kauf mit der Meldung "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt." abgebrochen hat.

    Ist in diesem Fall dennoch ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen und kann ich Schadenersatz verlangen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Ingo Müller

  • #22

    Frank (Dienstag, 04 April 2017 22:08)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe heute 04. Apr. 2017 10:21:37 MESZ einen Artikel ersteigert für 10,50 EUR inkl. Versand, d.h. ich war hier Höchstbietender und es wird auch PayPal als Bezahlmethode angegeben. Kurz nach Auktionsende hat der Verkäufer den Verkauf abgebrochen und mir folgende Nachricht Gesendet:04.04.17 10:47
    "es tut mir Leid, aber meine Frau hat diese Garnitur leider entsorgt."
    Leider glaube ich dem Verkäufer nicht, das seine Frau die neue Garnitur entsorgt hat, da der Neupreis bei >150 EUR liegt. Weiterhin sollte der Verkäufer doch vorab wissen, das er die Garnitur nicht "entsorgen" darf und in diesem Falle auch für entsprechenden Ersatz oder Schadensausgleich leisten muss.
    Auch ich denke, das ich hier anwaltliche Hilfe benötige, im Falle dass der Verkäufer mir den Artikel nicht aushändigen oder keinen Schadenersatz leisten möchte.

    Soll ich den Artikel jetzt via PayPal bezahlen und auf meinen Anspruch pochen oder erst einmal nicht bezahlen und erst einmal nur auf meinen Anspruch pochen ohne Zahlung?

    Danke für die Info weiterer einzuleitender Schritte,
    Frank

  • #23

    Antwort zu #19 (Mittwoch, 05 April 2017 12:21)

    Guten Tag,

    Sie sollten das Geld überweisen und dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, die Garnitur an Sie zu übereignen. Die Frist sollte nicht weniger als eine Woche betragen. Drohen Sie ruhig mit dem Anwalt.

    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

    Sollte es zu Gericht kommen, hat der Verkäufer zu beweisen, dass er die Unmöglichkeit der Übereignung der Garnitur nicht zu vertreten hat. Selbst wenn seine Frau die Garnitur tatsächlich entsorgt habe, so könnte man zumindest Fahrlässigkeit annehmen, denn es ist zu fragen, weshalb er seine Frau nicht unterrichtete oder die Garnitur nicht sicher aufbewahrte. Gleichwohl hat diesen Sachverhalt das Gericht zu werten.

    Schadensersatz können Sie nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Da es sich um eine gebrauchte Garnitur handelt, können Sie aber nicht einfach den Neupreis annehmen. Die Schadensersatzberechnung stößt daher auf Schwierigkeiten, denn die Frage ist: Was war die gebrauchte Garnitur denn wirklich wert? Aus diesem Grunde würde ich Ihnen empfehlen, auf Herausgabe gegen Zahlung des Kaufpreises zu bestehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #24

    Müller (Donnerstag, 06 April 2017 09:30)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe bei Ebay Rasenmäher für 180€ ersteigert, Listenpreis 1500€. Nach der Beendigung der Auktion hat der Verkäufer den Kauf abgebrochen. Dann hat er mir eine Mail geschrieben, dass seine EMail gehackt wurde, jemand anderes den Artikel eingestellt hat und der besitzt den Artikel nicht.Natürlich glaube ich das nicht. Deswegen meine Frage ob es sich lohnt zur Polizei zu gehen, damit die laut IP Adresse feststellen können wo der Artikel eingestellt war? oder Anwalt einschalten? Vielen Dank für Ihre Mühe.

  • #25

    Manu K. (Dienstag, 18 April 2017 14:30)

    Hallo,

    ich habe letzte Woche einen Artikel (Blu-rays) über Ebay verkauft. Das Höchstgebot lag bei ca. 20 €. Nun hat sich der Käufer auch 5 Tage nach Beendigung der Auktion nicht gemeldet und auch nicht die Ware bezahlt. Ich habe ihm zwei Zahlungserinnerungen plus eine persönliche Nachricht zukommen lassen, woraufhin keinerlei Reaktion erfolgte. Dann habe ich den Kauf schließlich abgebrochen und mich mit dem Ebay-Kundenservice in Verbindung gesetzt. Heute hat der Käufer dann behauptet, er wäre im Urlaub gewesen und konnte deshalb (keine Bank-Tage über Ostern) keine Zahlung durchführen. Tja, ich hatte aber lediglich PayPal als Zahlungsmethode angeboten und ihn mehrfach aufgefordert zu zahlen. Er meinte dann, er hätte das Recht auf die Ware, obwohl diese ja nicht mal bezahlt worden war. Plötzlich - merke: Kauf war schon abgebrochen (meinerseits) - zahlte er den Betrag per PayPal, aber auch erst nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass nicht mal eine Zahlung erfolgt ist, was ihm kein Anrecht auf die Ware gibt. Nun droht er mir mit Anwälten etc. Achso: Es handelte sich um eine Privatauktion.

    Nun meine Frage: Wie soll ich mich weiterhin verhalten? Der Mann gibt einfach nicht auf.

    Gruß

  • #26

    Armin Schlömer (Donnerstag, 04 Mai 2017 00:30)

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Rechtsanwälte,

    http://www.ebay.de/itm/302304664172

    ich habe als Student bei Ebay eine Original Kaiser Idell Präsident (6631) Lampe in gutem Zustand für 125€ verkauft. Der Wert liegt jedoch sogar bei 300€. Ich will den Verkauf sofort abbrechen, habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben, ob er bereit wäre immerhin 200€ zu zahlen.
    Meine Mutter war empört als sie hörte, dass ich diese sündhaft teure Lampe verramscht habe.
    Womit muss ich rechnen wenn der Käufer klagen will??
    Mit freundlichen Grüßen

    Armin Schlömer
    aus Aachen

  • #27

    Wolf (Dienstag, 30 Mai 2017 23:48)

    Ich habe bei Ebay Erotik- und Aktfotos verkauft. Ohne Vorwarnung hat man dann mein Konto gschlossen und mitgeteilt, dass auch bereits beendete Auktion anulliert werden und die Käufer nicht mehr verpflichtet sind, die Fotos zu bezahlen bzw.abzunehmen. Es waren so etwa 80 Artikel die verkauft aber noch nicht bezahlt waren. Nun meine Frage: Kann Ebay Kaufverträge anullieren die rechtsgültig zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wurden weil der Verkäufer gegen die Ebaygrundsätze verstoßen hat? Ist es rechtens das Ebay trotz Abullierung dieser Kaufverträge dem Verkäufer die Verkaufsprovisionen in Rechnung stellt? Ich habe da ganz erhebliche Zweifel.

  • #28

    Karlinski (Sonntag, 04 Juni 2017 12:50)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    darf ein Verkäufer einfach eine beendete Auktion abbrechen nachdem ich die Ware schon bezahlt habe? Wie gehe ich jetzt am besten vor?
    Ich habe eine neue Spiegelreflexkamera für etwa 1840€ ersteigert,sofort per Paypal gezahlt.
    Einerseits habe ich danach noch eine Sendungsnummer bekommen,andererseits heute eine Email von Ebay bekommen dass der Verkäufer den Verkauf abgebrochen hat.
    Kann ich die Ware trotzdem einfordern?

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Karlinski

  • #29

    Jürgen (Donnerstag, 12 Oktober 2017 00:52)

    Hallo Herr Nelke, ich habe bei Ebay einen Artikel per Sofortkauf erstanden. Diesen habe ich plus Versandkosten überwiesen. Einen Tag später hat der Verkäufer den Kauf abgebrochen ich habe dem Abbruch nicht zugestimmt) Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Erstattung der entstandenen Kosten gebeten, dieses seien nach Aussage des Verkäufers mein Problem. Da es sich um einen "kleinen Betrag" handelt möchte ich dem Verkäufer gerne mitteilen das ich meine Kosten erstattet haben möchte oder noch besser den Artikel. Sein Abbruchgrund war das der Artikel schon vorher verkauft wurde, aber nicht bezahlt. Also habe er ihn erneut eingestellt und dann irgendwann das Geld erhalten. Zur gleichen Zeit oder eher habe ich diesen Artikel aber auch gekauft und bezahlt. Was kann ich tun??

  • #30

    Wichmann (Mittwoch, 25 Oktober 2017 17:34)

    Hallo, ich habe bei eBay ein Handy inseriert und der vermeintliche Käufer hat den Artikel per Preisvorschlag (automatisch Akzeptiert) gekauft. Das Problem ist das der Käufer aus Dublin (Irland) kommt und mich vorher nicht gefragt hat, ob ich den Artikel ins Ausland versende. Im Inserat steht “Versand nur innerhalb von Deutschland “. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht und bei eBay die Auktion auf “Abruch“ deklariert . Nun hat er 10 Tage Zeit dem zu zustimmen. Bezahlt hat er noch nicht.
    Meine Frage ist nun, hat er Anspruch auf den Artikel?

  • #31

    Jassy (Montag, 06 November 2017 14:07)

    Sehr geehrte Herr Nelke,

    ich habe ein Artikel bei Ebay verkauft und aufgrund das ich den Artikel kurzfristig an einen Bekannten verkauft habe, den Ebaykauf abgebrochen und das Geld zurück erstattet. Da der Käufer nun sehr sauer war, drohte er mir mit einer Anzeige. Daraufhin habe ich Ihn vorgeschlagen den Artikel nochmals per Sofortkauf zu kaufen, sodass ein neuer Kaufvertrag entstehen kann und ich den Artikel versenden kann. Nun meldet sich der Käufer nicht mehr. Falls ich nun eine Anzeige bekomme, hat der Käufer das Recht dazu, Schadensersatz zu fordern? Trotz das ich ihm mehrmals kontaktierte, um ihn den Artikel zusenden zu können und auf Ihn zugehen wollte? (Es handelt sich um ein 60 Euro Betrag)

    Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen.

    Mfg Jassy

  • #32

    Antwort zu #31 (Montag, 06 November 2017 14:15)

    Guten Tag,

    strafrechtlich müssen Sie sich keine Sorgen machen. Zivilrechtlich greifen die vorbezeichneten Ausführungen. Meiner Meinung nach haben Sie alles richtig gemacht mit der Ausnahme, dass nicht noch extra eine neue Auktion geschaltet werden muss. Grundsätzlich dürfte der Käufer den Artikel bereits zum Gebot zum Zeitpunkt des Abbruchs erworben haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #33

    Jassy (Montag, 06 November 2017 18:07)

    Sehr geehrte Herr Nelke,

    Vielen Dank für Ihre schnelle und beruhigende Antwort.
    Ich habe diesbezüglich noch eine Frage.
    Müsste der Käufer somit noch einmal den Betrag zu dieser Auktion überweisen (sofern er dies noch möchte), sodass ich den Artikel versenden kann, auch nach Abbruch des kaufes? Weil Sie schreiben, das keine erneute Auktion nötig ist.

    Vielen Dank im voraus.

    Mfg Jassy

  • #34

    Vanny01 (Mittwoch, 15 November 2017 08:40)

    Guten Morgen �
    Ich habe einen Verkäufe in eBay um Abbruch gebeten,allerdings per e-mail.
    Er willigte mir ein und schrieb das dies kein Problem sei,ich nur etwas bestätigen muss.
    Nach ca 2 Tage schrieb ich ihn an,das ich mich nichts bekommen habe das ich bestätigen muss um den Kauf abzubrechen.
    Also ich heute immer noch nichts bekommen habe,schrieb ich ihn noch mal an.Er schrieb,er würde noch arbeiten u d noch der Arbeit mir mein Geld zurück zahlen.FEHLER ,er hat die Wäre doch raus geschickt!Was kann ich tun,er hat einem Abbruch zugestimmt ,es aber nicht getan!

  • #35

    Jan (Sonntag, 19 November 2017 13:04)

    Hallo,
    der Käufer bittet, 1 Tag nach dem er den Artikel gekauft hat,um Abbruch des Verkaufs.Es handelt sich um Schuhe,der sagt die Schuhe werden ihm zu groß sein.Muss ich das akzeptieren?Vielen Dank
    Freundliche Grüße

  • #36

    Diana (Dienstag, 21 November 2017 17:36)

    Hallo, ich habe eine Frage … ich habe Snowboardboots bei eBay verkauft ( 20,00 € ), dann hat unser Welpe die Stiefel angenagt. Jetzt sind kleine Bissspuren zu sehen. Darüber habe ich den Käufer informiert, dieser kam mir gleich mit BGB und er hat Rechte... Ich habe mit dem eBay Kundenservice telefoniert. Daraufhin habe ich dem Käufer angeboten, er könne vom kauf zurück treten oder einen Preisnachlass von 5,00 € erhalten. Wieder keine Einigung. Der Käufer hat dann eine Forderung von 50,00 € gestellt und mir mit Anwalt gedroht. Ich habe wieder mit eBay telefoniert & die Dame sagte mir, ich solle den Kauf rückgängig machen, was ich dann mit ihr gemeinsam per Tel. auch getan habe. Dann kam vom Käufer eine Fristsetzung zur Lieferung der Stiefel, allerdings bestand da schon kein Kauf mehr. Ich habe dem Käufer alles Geld wieder zurück erstattet. Was kann mir nun noch passieren ? Danke.
    MfG >Diana

  • #37

    Rina (Donnerstag, 25 Januar 2018 15:28)

    Hallo,
    ich hab bei eBay ein Handy gekauft. Der Verkäufer hat sich erst Anfang 2018 angemeldet und noch nie etwas verkauft. Ich konnte das Handy ersteigern. Jetzt möchte der Verkäufer dass ich das Geld ca. 700 € überweise. Ich hab vorgeschlagen per Nachnahme, da dieser noch nie etwas verkauft hat. Dies hat er verweigert. Ich hab dann vorgeschlagen, per Paypal. Ich weis jetzt nicht, ob man Käuferschutz hat wenn man bei Paypal Geld überweist ohne ebay. Ich man da abgesichert oder nicht?
    Der Verkäufer möchte unbedingt, dass ich es überweise, er drängt mich dies sofort zu tun, sonst wird er Anzeige erstatten und zum Anwalt gehen und mich verklagen.
    Ich hab nochmal vorgeschlagen, dass wir das Geld auf ein Treuhandkonto überweisen und er das Geld bekommt sobald ich die Ware habe. Dies möchte er aber auch nicht.
    Er hat mir seinen Namen genannt. Aber wenn man auf Bezahlen geht, kommt ein anderer Name zum Vorschein. Er meinte, dass ihm das egal ist. Ich soll nur überweisen.
    Ich wollte dann den Kauf abbrechen, aber dies möchte er nicht. Was kann ich machen.
    Mfg Rina

  • #38

    Antwort zu #34 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:13)

    Guten Tag,

    wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, können Sie die Rückabwicklung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #39

    Antwort zu #35 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:14)

    Guten Tag,

    wenn Sie die Aufhebung nicht wünschen, müssen Sie das auch nicht akzeptieren, denn schließlich wurde ein Kaufvertrag vereinbart.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #40

    Antwort zu #36 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:17)

    Guten Tag,

    nach meinem Dafürhalten ist es fahrlässig, wenn Sie die Boots in Reichweite eine Welpens lagern, da bekanntermaßen Welpen gerne Schuhwerk annagen. Nach meinem Dafürhalten haben Sie letztendlich Schadensersatz zu leisten. Dies kann ggf. auch anders beurteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #41

    Antwort zu #37 (Dienstag, 30 Januar 2018 11:22)

    Guten Tag,

    wenn kein PayPal angeboten wurde, sondern vielmehr die Bezahlung via Überweisung bestimmt wurde, dann haben Sie auch keinen Anspruch auf Zahlung via PayPal. Deswegen können Sie sich auch nicht vom Kaufvertrag lösen. Vielmehr sollten Sie in zukunft die Artikelbeschreibung besser studieren und bei Unklarheiten vor Ihrem Gebot mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

    Es tut mir leid, Ihnen keine positive Einschätzung geben zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #42

    PeterLiese (Samstag, 10 Februar 2018 01:38)

    Hallo,
    habe eine Ebay-Auktion abgebrochen. Es gab einen Startpreis, auf den keiner geboten hat (0 Gebote). Nur fordert ein Beobachter(!) der Auktion Schadensersatz, obwohl er nicht geboten hat. Ist das rechtens?

  • #43

    Nura (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:44)

    Hallo,
    mein mann hat ein Handy im wert von ca. 155 ersteigert, da ich es beobachtet habe dachte es sei ok wenn er es kauft
    Hab ihm um Stornierung gebeten
    Nun droht er mir mit rechtsanwalt

    Gruß

  • #44

    Antwort zu #42 (Montag, 12 März 2018 16:44)

    Guten Tag,

    Sie müssen kein Schadensersatz zahlen. Beachten Sie aber, dass mit Abbruch etwaige Gebote gelöscht werden. Ggf. wurde in der Tat ein Gebot abgesetzt. Das sollten Sie besser prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #45

    Antort zu #43 (Montag, 12 März 2018 16:46)

    Guten Tag,

    Ihre Fall ist erstaunlich und ich gehe davon aus, dass Sie in Trennung leben. Sie sollten dem Mann das Handy geben und im Gegenzug den Kaufpreis erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #46

    Jogy (Samstag, 31 März 2018 19:48)

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe bei Ebay von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel erstanden (Auktion).
    Nach 3 Tagen ftagte ich nach einer Sendungsnummer, darauf wurde der Kauf vom VERKÄUFER abgebrochen und (PayPal) zurück überwiesen Begründung : Artikel sei nicht vollständig.
    In einer noch laufenden Auktion wird der Artikel weiter angeboten, gleichwohl auf seiner Homepage.

    Was kann ich tun um den Artikel zu bekommen?

    Gruß u. Dank

  • #47

    Hasan (Montag, 09 April 2018 21:57)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 17.03.2018 12:09 Uhr habe ich auf Ebay ein iPhone X 256GB ersteigert für 980€
    am 17.03.2018 12:10 Uhr , schrieb der Verkäufer folgendes: "Bitte nicht zahlen. Anzeige war Fehlerhaft. Vielen Dank und Sorry"

    Daraufhin hat er den Kauf einfach abgebrochen

    Am 17.03.2018 12:10 ersteigerte ich von dem gleichen Verkäufer nochmals ein iPhone X 256GB für 950€
    Am 17.03.2018 12:11 Uhr schrieb der gleiche Verkäufer folgendes: "Auch dieses Angebot nicht zahlen...stelle die Auktion Montag neu eln . Vielen Dank"

    Daraufhin stornierte er auch den 2. Kauf.

    Die besagten iPhone werden normalerweise für ca. 1100€ auf Ebay verkauft, ich hatte bei den Auktionen Glück und machte ein Schnäppchen, Ich habe den Eindruck, dass der Verkäufer die Transaktionen abgebrochen hat weil die iPhones zu günstig ersteigert wurden.

    Ich teilte dem Verkäufer mit, dass ich mit den Abbrüchen nicht Einverstanden bin und fragte Ebay ob die Auktionen vorzeitig beendet wurden oder die Auktionen Regulär zu Ende gegangen sind, Ebay bestätigte mir daraufhin, dass die Auktionen 3 Tage lang gelaufen sind und das ich beide Auktionen gewonnen/ersteigert habe.


    Ich teilte dem Verkäufer daraufhin, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist gemäß § 433 BGB.
    Im Falle einer Nichtlieferung haftet er für Schadensersatz wegen nicht Erfüllung des Kaufvertrages.

    Der Verkäufer hat mir dann zugesagt, dass er mir 2 andere iPhones verkaufen kann für je 900€ das Stück Gesamtpreis 1800€, ich bezahlte die beiden iPhones Fristgerecht mit Paypal und wartete auf eine Lieferung der Ware.
    Jedoch schickte der Verkäufer keine iPhones ab, sondern erstattete mir das Geld via Paypal zurück.

    Er teilte mir folgendes mit: "vielen Dank für die Zahlung. Die habe ich Ihnen gerade zurück überwiesen, da ich die Handys um 11 Uhr andersweitig vergeben habe. Da ich mit einer Zahlung ihrer Seits nicht mehr gerechnet habe. "


    Ich möchte den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen wegen nicht Erfüllung des Kaufvertrages, bitte teilen Sie mir mit, wie ich in dem Fall vorgehen kann.


    mfg.
    Hasan

  • #48

    Antwort zu #46 (Dienstag, 17 April 2018 12:42)

    Sehr geehrter Jogy,

    Sie sollten den Verkäufer unter Fristsetzung zur Abwicklung des Kaufvertrages auffordern und nach Weigerung oder Fristablauf einen Anwalt bemühen oder selbst klagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #49

    Antwort zu #47 (Dienstag, 17 April 2018 12:47)

    Sehr geehrter Hasan,

    Sie sollten den Verkäufer unter Fristsetzung zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordern und sodann nach Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Letzteres sollten Sie ebenfalls unter Fristsetzung tun. Der Schadensersatzbetrag berechnet sich wie folgt: Wert des Artikels - Kaufpreis.

    Alternativ können Sie auch einen Artikel in gleicher Art und Güte erwerben und der Gegenseite die Mehrkosten auferlegen.

    Bitte beachten Sie, dass ich nach Ihren Schilderungen davon ausgehe, dass die Weigerung des Verkäufers ungerechtfertigt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #50

    M Ducksch (Sonntag, 13 Mai 2018 12:07)

    Ich habe einen Artikel zum Sofort-Kauf Preis von 50 Euro gekauft. Der Verkäufer hat danach den Kauf abgebrochen. Ist das Rechtens oder gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz?

    Der normale Kaufpreis liegt nämlich bei 250-300 Euro

  • #51

    Antwort zu #50 (Montag, 14 Mai 2018 13:34)

    Guten Tag,

    weil ich nicht weiß, weswegen abgebrochen wurde, kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob dies rechtens ist. Grundsätzlich ist ein Anpsruch auf Übereignung gegen Zahlung von 50 € entstanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #52

    Jens (Donnerstag, 24 Mai 2018 11:45)

    Hallo,

    der Käufer hat nach 4 Arbeitstagen noch immer nicht bezahlt. Nach Anfrage und Bitte um Überweisung des Betrages, antwortet er - dass er den Kauf abbrechen möchte, da er übersehen habe, dass ich kein Paypal anbiete.
    Was ist zu tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    P.S. Danke das es solche hilfreiche Webseiten gibt!!

  • #53

    Antwort zu #52 (Donnerstag, 24 Mai 2018 13:02)

    Hallo Jens,

    wenn der Verkäufer übersehen hat, dass kein Paypal angeboten wird, dann berechtigt ihn dies nicht zur Anfechtung und damit zum "Abbruch". Es handelt sich nämlich nicht um einen wesentlichen Irrtum nach § 119 BGB. (Das vermag eventuell aber auch anders beurteilt werden.) Meine Auffassung: Es besteht nach wie vor ein wirksamer Kaufvertrag und Sie können auf Abwicklung bestehen. Fordern Sie ihn auf, binnen 1 Woche den Artikel zu zahlen und abzunehmen. Tut er dies nicht, können Sie mithilfe eines Rechtsanwalts oder selbst bei Gericht Klage erheben. Alternativ können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, den Artikel nochmals anbieten und wenn dieser unter dem jetzigen Kaufpreis verkauft wird, die Differenz als Schadensersatz von ihm verlangen. Ich empfehle grundsätzlich die erste Alternative.

    TIPP: Sichern Sie die Auktion und die Korrespondenz jetzt schon!

    Wenn Sie PayPal besitzen, dann würde ich ihm anbieten, gegen zusätzlicher Zahlung von 10 € (o.ä.) auch über PayPal zahlen zu dürfen. Ich gehe davon aus, dass Sie die PayPal-Gebühren vermeiden wollen. So zeigen Sie "good will" und tragen auch keine Einbuße.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #54

    Martin (Montag, 04 Juni 2018 19:19)

    Hallo,

    ich habe kürzlich auf eBay via Sofortkauf ein technisches Gerät von Privat erworben (Neu und Originalverpackt/Ungeöffnet), und auch umgehend mit PayPal Gezahlt. Scheinbar hatte sich der Verkäufer beim Preis geirrt.

    Ich möchte nun gerne wissen, ob ich Chancen habe den Artikel trotzdem zu erhalten?

    Grund:

    - der Kaufvertrag bleibt vom Abbruch unberührt.
    - keine Nachricht zur Anfechtung vor Abbruch wegen Irrtums erhalten
    - keine Option (wie üblich) dem Abbruch Zuzustimmen erhalten (Sofortabbruch)
    - nur Standardmail von eBay zum Abbruch mit Info/Grund seitens Verkäufer: "Artikel beschädigt oder nicht mehr verfügbar"

    Soweit ich weiß bietet eBay bei der Option Abbruch seitens des (Privat-)Verkäufers, nur eine Auswahl von 4 oder 5 Gründen/zur Auswahl an, und im Regelfall muss laut eBay-AGB der Käufer ja dem Abbruch auch erst noch Zustimmen. Dies war hier nicht der Fall sondern es kam sofort die Nachricht des Abbruchs. Irgendwie also auch nicht ganz koscher das sowas geht bei eBay ohne die Einhaltung bestimmter vorgeschriebener Prozedere.

    Ich bin mir auch zu 100% sicher, das der Artikel binnen kurzer Zeit vom Verkäufer wieder Eingestellt werden wird, womit ja das Abhandenkommen/Beschädigung widerlegt wären.
    Der Preis muss hier glaub ich nicht erwähnt werden, denn es geht rein um den Ablauf des Abbruches, womit eBay selbst ja gegen seine eigenen Richtlinien verstoßen hätte.

    Unter ausschluß moralischer Aspekte, wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie kurz die Rechtslage, sowie meine eventuellen Chancen zu Durchsetzung des Kaufvertrages erläutern könnten!

    Vielen Dank!

    MfG - Martin

  • #55

    Antwort zu #54 (Freitag, 08 Juni 2018 12:03)

    Guten Tag,

    hat sich der Verkäufer beim Preis geirrt, dann darf er sich vom Kaufvertrag lösen, siehe oben. Ob dies der Fall ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #56

    Andreas (Montag, 18 Juni 2018 18:40)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    ich habe am 15.6. einen Bootstrailer günstig für 794,99€ als Höchstbietender bei einer Ebay-Auktion ab 1€ ersteigert. Die Bezahlung sollte bei Abholung erfolgen.
    Nach Beendigung der Auktion teilte mir Ebay ohne Angabe von Gründen mit, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat.
    Folgend Nachfrage beim Verkäufer warum er den Kauf abgebrochen hat obwohl ich Höchstbietender und Gewinner der Auktion war - Keine Antwort.
    Einen Tag später, am 16.6. habe ich zufällig bei Ebay-Kleinanzeigen besagten Trailer für 1100€ (auch noch günstig) gesehen und durch Bekannten anfragen lassen ob dieser noch zu kaufen sei . Antwort: ja
    Am 18.6., einen Tag später, wurde die Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen gelöscht.
    Ich bin sehr verärgert über das Verhalten des Verkäufers zumal ich für solch einen gebrauchten Trailer auf dem freien Markt ca. 1300 - 1500€ bezahlen müsste wenn man überhaupt Glück hat einen Gebrauchten zu erwischen.
    Wie soll ich mich nun verhalten? Am Liebsten wäre mir der ersteigerte Bootstrailer. Ich vermute, dieser wurde aber anderweitig zu einem höheren Preis verkauft. Kann ich für solch ein unfaires Verhalten Schadensersatz geltend machen? Wenn ja- was müsste ich jetzt tuen, den Verkäufer nochmals anschreiben?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas




  • #57

    Antwort zu #56 (Dienstag, 19 Juni 2018 09:44)

    Guten Tag,

    unter der Überschrift "Was zu tun ist, wenn der Verkäufer die Auktion abbricht" wird im Fließtext Ihre Frage beantwortet. Schadensersatz können Sie in Höhe der Differenz zwischen Wert und Kaufpreis geltend machen, wenn die Lieferung trotz Fristsetzung nicht erfolgt und Sie sodann vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #58

    Andreas (Dienstag, 19 Juni 2018 14:51)

    Nachtrag zum Eintrag vom 18.6. (Bootstrailerkauf)
    Verkäufer nochmals angeschrieben und die Herausgabe des Artikels innerhalb von 14 Tagen gefordert.
    Antwort: "Kauf Ost abgebrochen, FEIERABEND"
    Name, Anschrift des Verkäufers wurde mir durch Ebay mitgeteilt.
    Nun bin ich am Ende mit meinem Latein. Ich hatte über ein 3/4 Jahr nach solch einen für das Alter (Baujahr 1981) gut erhaltenen Trailer mit Doppelachse und 1500kg Gesamtgewicht gesucht. Einen Ersatz mit gleichen Alter und Ausstattung zu bekommen ist so gut wie aussichtslos. Neueren Baujahrs kosten ähnliche Gebrauchte selbst als Einachser unerschwingliche 1700-2000€.
    Was soll ich jetzt tun?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas



  • #59

    Antwort zu #58 (Mittwoch, 20 Juni 2018 10:49)

    Guten Tag,

    ich kann Ihnen eigentlich nur anraten, sich anwaltlich unterstützen zu lassen. Ein Fachmann sollte sich in Ihren Fall reindenken und vor allem auch die Dokumente sichten. Im Prinzip stehen Ihnen nunmehr mehrere Möglichkeiten zur Seite. Diese im Einzelnen zu beschreiben, sprengt leider diesen Rahmen. Von daher ist Ihre Nachfrage nicht mehr geeignet, auf diesem Wege beantwortet zu werden. Um Verständnis wird gebeten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #60

    Marcel (Sonntag, 01 Juli 2018 01:02)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe am 28.6 eine Grafikkarte um 420€ als Höchstbietender auf Ebay ersteigert.
    Warenwert stand heute ca. 900€, also ein richtiges Schnäppchen.
    Bezahlt habe ich den Artikel am selben Abend über Paypal.

    Der Verkäufer hat bereits in der Artikelbeschreibung erwähnt dass er die Grafikkarte bestellt hat und da es sich um ein chinesisches Modell handelt, der Erhalt der Karte an ihn etwa 20-30 Tage dauert.
    Der Verkäufer hat mir heute auf Ebay mitgeteilt, dass die Grafikkarte (die er selbst über eine Ebay Auktion gekauft habe) storniert wurde und er bereits einen Fall eröffnet hat.

    Er hat deshalb auf Ebay eine Abbruch Anfrage gestellt.
    Handelt es sich hierbei um einen berechtigten Abbruchsgrund (je nachdem ob die Geschichte stimmt) oder muss der Verkäufer hier liefern?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

  • #61

    Antwort zu #60 (Montag, 02 Juli 2018 13:23)

    Sehr geehrter Marcel,

    vorbehaltlich einer Prüfung der Artikelbeschreibung gehe ich davon aus, dass es sich um keinen berechtigten Abbruchgrund handelt. Dies kann aber auch anders beurteilt werden, wenn man annimmt, dass der Erhalt der eigenen Bestellung (also der Grafikkarte) Geschäftsgrundlage geworden ist. Auch dieses Ergebnis lässt sich sehr gut vertreten. Es kommt wohl darauf an, was genau in der Artikelbeschreibung geschrieben wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #62

    Jörg (Dienstag, 31 Juli 2018 20:39)

    Hallo Herr Nelke,

    ich habe gerade ein iPhone 7 im Sofort kauf bei eBay für 300,00€ zzgl. Versandkosten gekauft. Der Käufer hat in der Auktion bei Zahlung, Überweisung angegeben. Nachdem ich Ihn dann sofort nach Abschluss kontaktiert habe, um die Wäre direkt abzuholen, bekam ich als erstes eine Kaufabbruch Nachricht und als zweites von Ihm die Antwort, das seine Tochter das Telefeon bereits vor einer Woche verkauft hätte.
    Was kann ich tun?
    Viele Grüße Jörg

  • #63

    Josefine (Mittwoch, 31 Oktober 2018 12:04)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    ich habe bei ebay einen Mantel ersteigert. Leider habe ich die Zahlungsabwicklung nicht sofort abgeschlossen. Da ich danach kurzfristig verreisen musste und keinen Internetempfang hatte, konnte ich den Mantel auch während der Reise leider nicht bezahlen. Als ich wieder zurückgekommen bin, hatte die Verkäuferin schon einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geschlossen. Ich habe mich umgehend mit der Verkäuferin in Verbindung gesetzt und ihr den Sachverhalt erklärt. Nach Absprache habe ich ihr dann das Geld überwiesen. Die Verkäuferin teilte mir anschließend mit, dass sie das Geld erhalten hat und den Mantel verschicken wird. Da ich danach leider keine Rückmeldung bzw. eine Sendungsnummer von ihr erhalten habe, habe ich noch einmal nachgefragt. Die Verkäuferin teilte mir dann mit, dass sie den Artikel wieder eingestellt hatte und die Auktion (obwohl sie mein Geld bereits auf dem Konto hatte und mir dies auch bestätigt hat) weiterlaufen ließ. Offensichtlich hat sie den Mantel nun zweimal verkauft. Was kann ich in diesem Fall machen? Die Verkäuferin hatte mir schriftlich bestätigt, dass das Geld auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde und hat den Mantel trotzdem ein zweites Mal verkauft. Kann ich sie diesbezüglich wegen Betrug anzeigen? Besteht der Kaufvertrag weiter auch wenn die Verkäuferin einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geschlossen hat? Die Verkäuferin hat den Kaufvertrag nie schriftlich aufgehoben, ganz im Gegenteil: Sie wollte mir den Mantel nachdem der Fall geschlossen war noch verkaufen. Habe ich nun Anspruch auf die Ware? Ich habe die Verkäuferin noch einmal kontaktiert und sie möchte mir mein Geld zurückschicken, jedoch möchte ich gerne den Mantel haben. Er sollte ein Geschenk werden. Habe ich nun Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie mir den Mantel nicht verschicken wird? Ich habe den Mantel für 108 Euro plus Versand ersteigert, in der wiedereingestellten Auktion wurde er für 130 Euro plus Versand verkauft. Der Mantel ist neu mit Etikett und hat einen UVP von 399 Euro.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #64

    Antwort zu #62 (Montag, 05 November 2018 09:22)

    Guten Tag,

    der Verkäufer hat kein Recht, die Auktion abzubrechen. Vielmehr dürfen Sie weiterhin Übereignung gegen Zahlung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #65

    Antwort zu #63 (Montag, 05 November 2018 09:30)

    Sehr geehrte Josefine,

    Sie haben grundsätzlich das Recht auf Übereignung des Mantels, da ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Sie können aber auch vom Kaufvetrag zurücktreten und Rückzahlung verlangen. Ihre Ansprüche sind mannigfaltig und zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den oben dargestellten Fließtext.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #66

    Leo (Freitag, 16 November 2018 10:53)

    Hallo Herr Nelke,

    auch mir ist nun ein Auktionsabbruch passiert. Jetzt frage ich mich natürlich wie die rechtliche Lage aussieht. Zum Sachverhalt: Ich war Höchstbietender bei einer Auktion auf ein Boot, bei welcher der Abgaskrümmer getauscht werden musste. Diese Auktion wurde frühzeitig abgebrochen und auf Nachfrage beim Verkäufer wurde mir gesagt, dass es anderweitig verkauft wurde. Die selbe Anzeige habe ich daraufhin bei Ebay-Kleinanzeigen gefunden. Ich habe dem Verkäufer erklärt, dass das so nicht geht und ich gerne das Boot hätte und ihm eine Frist für eine Übergabe von 2 Wochen gesetzt. Darauf antwortete der Verkäufer, dass er die Auktion beendete, weil die Anzeige Fehler enthielt und nicht wegen eines anderweitigen Verkaufes. Auf meine Frage welche Fehler das denn sein könnten, nannte er mir einen Motorschaden des Bootes, welcher sich aus dem defekten Krümmer resultierte. Ich habe nun nach einem Gutachten angefragt und noch keine Rückmeldung bekommen. Wer trägt die Kosten für ein Gutachten? Die Preise für den Transport steigen auch zur Zeit (ich habe ein gutes Angebot erhalten welches Zeitnah durchgeführt werden müsste).
    Was sollte ich Ihrer Meinung nach nun tun? Ich gehe davon aus, dass dem Verkäufer der Preis zu gering war, da er bei Kleinanzeigen für einiges mehr inseriert war.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #67

    Antwort zu #66 (Mittwoch, 21 November 2018 20:58)

    Hallo Leo,

    ein Leitfaden steht für Sie oben bereit. An diesen sollten Sie sich halten.

    Wenn Sie dem Verkäufer nicht trauen, dann können Sie bei Gericht Klage einreichen. Spätestens dort wird er den Motorschaden beweisen müssen. Sollte hierfür ein Gutachten erforderlich sein, dann zahlt am Ende der Verlierer das Gutachten.

    Sollte Ihnen ein "Transportschaden" durch die Weigerung entstehen, so können Sie diesen geltend machen, wenn er tatsächlich auch entstanden ist.

    Ich gehe davon aus, dass er das Boot nicht mehr übereignen kann, weil es bereits anderweitig verkauft wurde. Deswegen sollten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Bitte beachten Sie aber, dass ich den Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht eigentlich nicht beurteilen kann. Ich war nicht dabei. Es scheint jedoch eine Schutzbehauptung zu sein.

    Sie sollten in jedem Falle schon einmal alle Auktionen und sonstigen Unterlagen sichern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #68

    Elke (Mittwoch, 06 Februar 2019 07:45)

    Ich habe bei Ebay ein Handy eingestellt wollte es nur 1 Tag einstellen .Bei der Einstellung ist mir aber ein Fehler unterlaufen da ich 7 Tage eingegeben habe.Diesen Fehler habe in nach ca 8 Stunden bemerkt und das Angebot wegen eines Fehlers vorzeitig beändet. Und wieder neu mit nur einen Tag eingestellt. Nun nach 5 Monaten meldet sich der Höchstbietende das er Anspruch hat auf das Handy. Ich habe im Angeboten den Gebotspreis zu zahlen .Greift da Artikel 119 des BGB
    Danke Schneider

  • #69

    Antwort zu #68 (Montag, 25 Februar 2019 12:35)

    Guten Tag,

    es könnte in der Tat ein Irrtum angenommen werden, der Sie zum Abbruch berechtigte. Ich meine, dass der Käufer aber auf tatsächlicher Ebene den Irrtum gut in Frage stellen könnte, denn wieso haben Sie das Handy noch, wenn Sie es doch mit einer kurzen Laufzeit verkaufen wollten? - Im Zweifel haben Sie den Beweis für den Irrtum zu führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #70

    Uwe Dzialas (Dienstag, 12 März 2019 11:51)

    Sehr geehrter Herr Nelke. Ich habe voriges Jahr auf eine HD Karte der Firma HD plus geboten,Festpreis 46€ .Der Verkäufer hat ohne Begründung den Verkauf abgebrochen,dem ich zustimmte.Nach ca 3 Wochen bekam ich den Artikel dennoch zugeschickt,allerdings ohne Rechnung.Bezahlen im Vorfeld könnte ich ja nicht,da der Kauf abgebrochen wurde. Nun meldete sich vor kurzem ein Inkassounternehmen bei mir,mit einer Forderung von ca 100€ . Nach meiner mehrmaligen Erklärungen des Falles,wurde mir im Nachhinein eine Rechnung präsentiert, die nicht mit dem Kaufpreis übereinstimmten und zudem einen Abovertrag beinhaltet,den ich ja logischerweiser nie abgeschlossen hatte und auch nicht wollte. Wie sollte ich mich verhalten? Den Artikel habe ich unbenutzt vorerst behalten. Danke im Vorraus. Uwe Dzialas.

  • #71

    Perico (Dienstag, 02 April 2019 12:37)

    Sehr geehrter Herr Nelke,

    ich habe bei einem renommierten gewerblichen E-Bay-Händler (deutscher Shop eines großen chinesischen Herstellers) ein Smartphone (üblicher Listenpreis ca. 170,- EUR) per Sofortkauf für 110,- EUR erworben- Der Kaufpreis wurde sofort per PayPal beglichen und die Transaktion vom Verkäufer per E-Mail bestätigt. Einen Tag später stornierte der Verkäufer den Kauf mit der Begründung, ich hätte es versäumt, einen Coupon einzulösen. Das Angebot enthielt aber keinerlei Hinweis auf Coupons und auch sonst keine Sonderbedingungen. Ist der Verkäufer zur Lieferung verpflichtet?

    Besten Dank im Voraus

  • #72

    Antwort zu #70 (Dienstag, 02 April 2019 12:47)

    Sehr geehrter Herr Dzialas,

    wenn der Vertrag aufgehoben wurde, dann sind Sie auch nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Sie sollten in jedem Falle die Beweise sichern und vielleicht auch dem Inkassounternehmen vorlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #73

    Antwort zu #71 (Dienstag, 02 April 2019 12:53)

    Hallo Perico,

    nach Ihrem Vorbringen ist der Verkäufer zur Lieferung verpflichtet, weil er es versäumte, das Zustandekommen des Kaufvertrages von der Vorlage eines Coupons abhängig zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #74

    Schaar (Donnerstag, 02 Mai 2019 15:58)

    Hallo Herr Nelke,

    ich habe mehrere Artikel ins E-Bay eingestellt und am nächsten Tag bemerkt, dass ich ihn ausversehen für 1 Euro eingestellt habe, dann habe ich die Auktion mit dem Vermerkt, dass die Auktion wegen falsch eingestellten Betrag beendet wird, beendet.
    Es waren schon Gebote für 3,50 Euro vorhanden.
    Ich habe den Artikel dann neu eingestellt für 150,00 Eur.
    Es fragte dann ein Ex-Bieter ob ich zwei davon hätte, ich schrieb, dass es nur eines davon gäbe.
    Heute schreibt mir dieser Ex-Bieter, dass es ein Verstoß wäre und er auf die Ware bestehe für 3,50 Euro sonst leitet er gerichtliche rechtliche Schritte ein.

    Was kann ich tun?

  • #75

    Antwort zu #74 (Mittwoch, 15 Mai 2019 10:36)

    Hallo,

    Sie können eigentlich nur abwarten und wenn es soweit ist, sich gegen die Forderung verteidigen. Pro Aktiv können Sie verlangen, dass der "Ex-Bieter" von seiner Forderung abrückt und ein Anerkenntnis abgibt und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Grundsätzlich empfehle ich hier aber die passive Variante, wenn keine Rechtsschutzversicherung bereit ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #76

    SFSF (Freitag, 17 Mai 2019 13:46)

    Hallo,

    ich habe vor 1 Woche einen Brief der Polizei erhalten. Betreff war Betrug- nicht versenden eines Iphones. Das ganze liegt mittlerweile 4 Jahre zurück. Der Bieter fordert Schadensersatz für die abgebrochen Auktion. Er hat in einem kurzem Zeitraum 215 Anzeigen wegen abgebrochenen Auktionen gestellt. Er bezieht darauf das er zu diesme Zeitpunkt Ebay Händler war .
    Was kann ich gegen diesen Ebay User tun?

  • #77

    Antwort zu #76 (Freitag, 17 Mai 2019 17:25)

    Hallo,

    Ihre Anfrage kann ich leider nicht beantworten, ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #78

    wirth (Sonntag, 26 Mai 2019 22:24)

    hallo
    habe neulich das 1 mal ein produkt ihn epay reingesetzt mit 19 euro sofortkauf
    habe aber die falschen einstellungen gemacht leider und nach 2 tagen kam die meldung die transaktion währe gescheitert und 3 tage drauf wurde mein artikel für eienen euro ersteigert wo ich ihn selder woche davor für 140 euro kaufte fehlkauf und ich entschuldigte mich bei dem käufer jetzt schon 2 mal das es ein fehler war ihn den einstellungen und er wird immer dreister ihn seinen antworten was kann ich tun und was muss ich erwarten

  • #79

    Antwort zu #78 (Freitag, 31 Mai 2019 11:13)

    Guten Tag,

    wenn dieser "Fehler" Sie zum Rücktrtitt bzw. zur Anfechtung des Vertrages berechtigte, haben Sie nichts zu befürchten. Wenn der "Fehler" es aber nicht tut, dann kann der Käufer zunächst Vertragsabwicklung einfordern.

    Es hängt enen vom "Fehler" und ggf. von dessen Beweisbarkeit ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #80

    Felix (Donnerstag, 20 Juni 2019 10:01)

    Guten Tag Herr Nelke,
    ich habe einen Laptop am 11.06.2019 ersteigert und diesen sofort per Überweisung bezahlt.
    Nach mehreren Aufforderungen was mit meinem Laptop ist wurde mir am 18.06.2019 eine Rückerstattung des gekauften Artikels angeboten, den die ich aber ablehnte. Daraufhin am 17.06.2019 setzte ich eine Frist mir den Artikel bis zum 24.06.2019 zu schicken danach werde ich einen Anwalt konsultieren. Am 19.06.2019 um ca. 20:00 Uhr bekam ich Nachricht vom Verkäufer, das angeblich ein anderer Verkäufer den Artikel nach 14 Tagen bezahlt hat. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz??

    Mit freundlichen Grüßen
    Felix

  • #81

    Claudius (Montag, 23 September 2019 11:21)

    Guten Tag,
    darf ein Käufer nach der Auktion den Kauf abbrechen, um evtl. meine Adresse ausfindig zu machen ? Oder diese danach selbst für eine Abmahnung mir gegenüber zu benutzen ?
    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

  • #82

    Antwort zu #81 (Dienstag, 24 September 2019 09:54)

    Sehr geehrter Herr Felix,

    einen Anspruch auf Schadensersatz nach Rücktritt haben Sie in den oben näherbezeichneten Fällen. Da ich nicht weiß, warum abgebrochen wurde, kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #83

    Antwort zu #81 (Dienstag, 24 September 2019 09:56)

    Guten Tag Claudius,

    alleine aus einem Auskunftsinteresse erwächst meiner Meinung nach kein Rücktrittsgrund. Die Antwort lautet meiner Meinung nach als "Nein".

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #84

    Horst (Samstag, 28 September 2019 00:18)

    Als Privatverkäufer habe ich einen in ebay eingestellten (selbst hergestellten) Artikel wieder herausgenommen (es lagen darauf noch keine Gebote oder dergleichen vor) , da ich feststellte, dass dieser durch einen Umzug beschädigt wurde. Der Artikel hatte die Option "Sofort-Kauf" und "Preisvorschlag senden". Leider hatte ich es erst festgestellt, dass der Artikel beschädigt war, nachdem ich mit einem Interessenten, welcher mich über das EBay-Nachrichtensystem kontaktierte, einen Preis über dieses Nachrichtensystem vorab ausmachte. Der Interessent hatte nach dem vereinbarten Preis einen Preisvorschlag gesendet, welchen ich jedoch nicht annahm, da noch eine Besichtigung/Einführung über diesen Artikel mit ihm Ausstand. Diesen Termin hatten wir ebenfalls vereinbart.
    Nachdem ich aber feststellte, dass der Artikel beschädigt ist, hatte ich dem Interessenten geschrieben, dass es nicht zu einem Verkauf kommt, da der Artikel beschädigt ist. Und den Artikel gleich aus ebay genommen.
    Nun droht er mit einem Anwalt.

    Wie ist nun die Rechtslage?
    Ich hatte den Artikel (auf dem noch keinerlei Angebote seitens eines Käufers vorlagen) sofort herausgenommen als ich feststellte dass er beschädigt ist. Zudem hatte ich noch nicht auf den Preisvorschlag des Interessenten reagiert bzw. angenommen.
    Im Nachrichtenverlauf von ebay hatten wir uns vorab jedoch schon auf einen Preis geeinigt da er verhandeln wollte.
    Der Käufer behauptet er war der Annahme es kam bereits zu einem Kaufvertrag (wieso sendet er dann jedoch nochmals einen Preisvorschlag in Höhe des vereinbarten Preises) und ich war der Annahme, durch das nicht annehmen dieses Preisvorschlags, es sei noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Zudem wollte ich ihm ohnehin vorab nur zusichern, dass er den Artikel für den vereinbarten Preis bekommt, wenn es nach der Besichtigung zu einem Kauf kommt.

  • #85

    Antwort zu #84 (Montag, 30 September 2019 09:35)

    Hallo Horst,

    die Rechtslage ist oben im Artikel beschrieben. Hier beantworte ich Fragen, schätze aber keine Fälle (zumal ich dafür Einblick in die Korrespondenz haben müsste).

    Um Verständnis wird gebeten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #86

    Martin Esser (Sonntag, 10 November 2019 10:43)

    Ich habe einen Artikel über Ebay gekauft. Als ich nach vier Tagen bezahlen wollte, sah ich das der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat. Er hatte mich außerdem nach drei Tagen daran erinnert ich solle Zahlen sonst würde er abbrechen. Der Artikel wird nun über ebay in einer neuen Auktion erneut angeboten. Ich kann den Artikel nicht mehr bezahlen weil ich die zahlungsinformation nicht mehr aufrufen kann. Ist das rechtens? Lieben Gruß

  • #87

    Ramon Curelusa (Montag, 25 November 2019 20:25)

    Guten Abend Herr Nelke!
    Ich wende mich mit folgender Frage an Sie:
    Wie sieht ein solcher Ablauf aus juristischen Schritten aus, nachdem ich als Käufer eines Artikels aus einer Auktion, welche der Verkäufer aufgrund eines ihm als zu niedrig erscheinenden Preises abgebrochen hatte?
    Eine Frist wurde dem Verkäufer bereits gesetzt, sollte der Gang zur Polizei zwecks Adressermittlung vor dem Gang zum Anwalt oder erst danach erfolgen? Hat der Verkäufer jegliche Anwaltskosten zu zahlen? Muss ich diese denn vorstrecken?
    Ist es dem Verkäufer möglich sich der Angelegenheit zu entziehen, Zitat: ,,ich werde alles ignorieren und Sie werden nie wieder etwas von mir hören'' ?

    Ich danke Ihnen bereits jetzt vielmals für Ihre Antworten!
    Einen schönen Tag noch!
    Curelusa

  • #88

    Antwort zu #86 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:16)

    Sehr geehrte Frau Esser,

    da Sie den Artikel gekauft haben, haben Sie das Recht, diesen gegen Zahlung zu erhalten. Sie sollten sich an den Verkäufer wenden und um Übersendung der Zahlungsinformationen bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #89

    Antwort zu #87 (Donnerstag, 02 Januar 2020 15:17)

    Hallo,

    ein ungünstiger Preisverlauf berechtigt den Verkäufer nicht zum Abbruch. Ihnen stehen die im Artikel beschriebenen Ansprüche zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #90

    Kömürcü (Freitag, 17 Januar 2020 21:11)

    Hallo

    unzwar bei mir geht es darum
    ich habe ein Auto bei eBay reingestellt
    als Fahrbereit
    aber auch als privat verkauf ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung
    als bastlerfahrzeug.
    und zur Abholung
    die Auktion ist normal mit einem Höchstbieter beendet
    nun kam der Käufer
    und der wagen sprang nicht mehr an
    es wurde noch ein bisschen nach dem Fehler gesucht
    aber nichts gefunden
    der Käufer ist dann ohne zu bezahlen wieder gegangen
    daraufhin habe ich den kauf abgebrochen
    der Käufer allerdings will den kauf nicht abbrechen er will den wagen immer noch haben
    er hat auch geschrieben das er den wagen so nimmt nur solle ich ihn zu ihm bringen
    ich habe mich noch mal an dem wagen gesetzt und versucht das Problem zu lösen allerdings ergebnislos
    dann habe ich dem Käufer die Option angeboten den kauf Abbruch zu bestätigen
    oder er könne sich den wagen abholen kommen.

    er daraufhin
    verweisst auf den gültigen Kaufvertrag
    das er den wagen in dem zustand haben möchte wie er Ihn rechtmäßig ersteigert hat.
    oder Schadensersatz

    jetzt die frage
    muss ich den wagen reparieren lassen und ihm den bringen
    oder ist es rechtens den kauf abzubrechen

    ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Bemühungen

    Mit freundlichen Grüßen
    Kömürcü

  • #91

    O. Wirt (Sonntag, 19 Januar 2020 19:29)

    Hallo.
    Ich habe bei einer Auktion einen Artikel ziemlich günstig erworben.
    Ich habe sofort per Paypal den Artikel bezahlt. Heute bekomme ich eine Rückerstattung und der Verkäufer hat den kauf abgebrochen. Angeblich ist ihm etwas auf den Artikel gefallen und es ist somit gebrochen. Ich habe den Verkäufer geschrieben er soll mir ein Bild mit dem gebrochenen Artikel schicken, er antwortet nicht. Ich glaube da passt einfach der Preis nicht. Kann ich in dem Fall einen Schadenersatz geltend machen?

  • #92

    Mark (Montag, 20 Januar 2020 16:32)

    Hallo,

    Ich habe kurzlich einen Artikel per Sofortkauf bei einem gewerblichen Handler, mit Sitz in China, erworben und diesen sofort per PayPal bezahlt. Der Artikel wurde mit 77% Rabatt beworben (19,99€ anstatt ca 65€) und der Versand erfolgt jeweils aus einem Lager in Deutschland.
    Der Händler meldete sich am selben Tag und sagte, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei und ich bitte vom Kaufvertrag zurücktreten solle. Allerdings hatte der Händler zum Selben Zeitpunkt 8 weitere Sofortkauf-Angebote mit dem exakt selben Produkt-Modell und jeweils Stückzahlen von 10 oder mehr auf Lager, im Angebot.

    Ich wies auf diesen Umstand hin und bekräftigte ausdrücklich auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen. Einen Tag später erhielt ich die Nachricht, dass der Kauf vom Verkäufer abgebrochen wurde mit der Begründung: der Käufer hat um Abbruch gebeten.
    Das Geld erhielt ich zeitgleich durch PayPal zurück.

    Selbstverständlich kontaktierte ich daraufhin den Verkäufer und verwies auf die eBay AGB und geltendes Recht, dass der Vertrag zum einen unter falschen Angaben aufgehoben wurde und zum anderen nicht einseitig gelöst werden kann. Ich bat erneut um Erfüllung des Vertrags.

    Der eBay Kundenservice erklärte mir, dass der Verkäufer technisch die Möglichkeit hat mir ein neues Angebot zukommen zu lassen, das die selben Konditionen aufweist, damit der Kauf erneut abgewickelt werden kann. Darauf wies ich ebenfalls hin.

    Der Verkäufer antwortete schließlich, dass der Praktikant versehentlich den falschen Knopf gedrückt hätte und man bot mir 3€ Schadensersatz an. Ich lehnte ab und drohte damit zum einen eBay einzuschalten als auch damit Schadensersatz einzufordern.

    Nun lautet meine Frage: Im Hinblick auf den recht geringen Preis und dass der Händler seinen Sitz in China hat, wie stehen meine Möglichkeiten hier doch noch an das Produkt zu kommen?

    Lg
    Mark


  • #93

    Emma (Freitag, 14 Februar 2020 10:41)

    Guten Tag,
    Meine Frage:
    Eine Auktion wurde beendet, der Verkäufer möchte jedoch den Kauf abbrechen, tut dies auch und der Käufer stimmt dem Abbruch zu.
    Ist der Käufer danach noch berechtigt auf den Kauf zu bestehen? (Es wurde noch nichts überwiesen)

  • #94

    Stefan (Mittwoch, 19 Februar 2020 18:37)

    Hallo,
    Ich habe heute einen Artikel bei Ebay gekauft zu einem sehr niedrigen Preis (ca. 1/4 Neuwert), nach Beendigung der Aktion behauptet der Verkäufer einen unberechtigten Zugriff auf sein Konto bemerkt zu haben und die Auktion wurde abgebrochen. Ich glaube der Preis ist zu nieder gewesen, habe ich Möglichkeiten dies zu überprüfen?

    Vielen Dank!

  • #95

    Fatih (Sonntag, 23 Februar 2020 22:48)

    Hallo Herr Nelke,

    ein Käufer hat auf ein Artikel einen Preisvorschlag abgegeben welches 11% unter dem Sofort-Kauf Preis lag. Verkäufer hat diesen Preisvorschlag angenommen. 1-2 Stunden später bittet der Käufer um Kaufabbruch, Verkäufer stimmt diesen zu. Nun möchte der Verkäufer diesen selben Artikel wieder einstellen. Darf das der Verkäufer? oder muss der Verkäufer bedenken haben das der Käufer der um Kaufabbruch gebeten hat, sich wieder umentscheidet und den Artikel doch noch haben möchte?

  • #96

    Antwort zu #90 (Dienstag, 10 März 2020 07:05)

    Guten Tag,

    leider kann ich Ihre Anfrage nicht eindeutig beantworten, da ich den Kaufvertrag zu prüfen hätte. Grundsätzlich ist es so, dass Sie bekannte Mängel nicht verschweigen dürfen. Insofern haben Sie eine Aufklärungspflicht.
    Klar ist aber auch, dass Sie ein Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" verkauft haben, was voraussetzt, dass natürlich etwaige Mängel vorliegen.

    Zudem ist zu beachten, dass nicht jeder Mangel auch ein solcher im Sinne des Gesetzes ist. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist Verschleiß hinzunehmen. Dieser Verschleiß ist dann nicht als Mangel zu qualifizieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #97

    Antwort zu #91 (Dienstag, 10 März 2020 07:08)

    guten Tag,

    ich habe bereits Rechtsprechung erwirkt, wonach in Fällen laut Gericht kein berechtigter Abbruchsgrund besteht, wennder Artikel durch Herunterfallen beschädigt wurde, siehe oben. Es ließe sich argumentieren, dass der Verkäufer insoweit fahrlässig handelte. Eine fahrlässige Herbeiführung des Schadens bedeutet kein Abbruchgrund im Sinne der eBay-Vorschriften. Es könnte sich für Sie lohnen, wenn Sie Ihre Ansprüche weiter verfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #98

    Antwort zu #92 (Dienstag, 10 März 2020 07:10)

    Guten Tag,

    es ist sehr schwierig, etwaige Ansprüche gegen ausländische Verkäufer geltend zu machen. Selbst wenn Sie in Deutschland einen Titel erwirken können, ist es schwierig, diesen zu vollstrecken. Angesichts der geringen Kaufsumme sollten Sie überlegen, ob Sie die Ansprüche geltend machen wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #99

    Antwort zu #93 (Dienstag, 10 März 2020 07:12)

    Guten Tag Emma,

    wenn der Käufer dem Abbruch zustimmt, ließe sich argumentieren, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Ansprüche bestehen dann nicht mehr. Ich habe bereits in einem ähnlichen Fall mit dieser Argumentation bei Gericht durchdringen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #100

    Antwort zu #94 (Dienstag, 10 März 2020 07:15)

    Hallo Stefan,

    leider sieht die Rechtsprechung vor, dass Sie als Käufer beweisen müssten, dass das eBay-Konto des Verkäufers nicht "gehackt" wurde. Es ist fraglich, wie man diesen Anforderungen auf Käuferseite gerecht werden kann. Siehe hier: https://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/vertragsschluss-ebay-account-gehackt/

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #101

    Antwort zu #95 (Dienstag, 10 März 2020 07:16)

    Hallo Herr Fatih,

    ich verweise auf die Antwort zu #93.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #102

    thonor (Montag, 24 Mai 2021 18:04)

    Hallo habe einen Artikel reingestellt und folgenden Text angegeben um einen Verkauf ins Ausland zu vermeiden.

    "Natürlich gibt es keine Garantie oder Rücknahme und keinen Versand außerhalb Deutschlands!"
    Nun wurde der Artikel von jemanden aus Mexico ersteigert.
    Daraufhin habe ich den Kauf nach Abschluss der Auktion mit dem Hinweis auf diesen Text abgebrochen.
    Ist das OK?

  • #103

    Antwort zu #102 (Dienstag, 25 Mai 2021 15:34)

    Hallo,

    der Abbruch war nicht "ok". Sie haben bestimmt, dass ein Versand außerhalb Deutschlands nicht geleistet wird, das ist ok. Allerdings bedenken Sie, dass auch vermeintlich ausländische Personen über Lieferanschriften in Deutschland verfügen können. So könnte der Käufer z.B. bestimmen, dass an einen Verwandten, der hier in Deutschland wohnt, geliefert werden soll.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #104

    Stefanie (Dienstag, 09 Mai 2023 08:29)

    Hallo,

    wenn ich als privater Verkäufer bei Ebay etwas verbindlich verkauft habe, der Käufer aber nachträglich mich darum bittet den Verkauf abzubrechen, darf ich für den Abbruch des Artikels eine Gebühr von sagen wir 10% der Verkaufsumme erheben, wenn ich das in meiner Beschreibung erwähnt habe?
    Ich wollte mit dieser Maßnahme gegen die vielen Spaßbieter vorgehen. Bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das überhaupt darf.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #105

    Antwort zu #104 (Dienstag, 09 Mai 2023 18:58)

    Hallo Stefanie,

    also der Verkäufer verlangt den Abbruch ja nicht, er "bittet" Sie ja nur drum. In diesen Fällen soll ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Wenn Sie für eine Einigung auf 10 % bestehen, dann ist das Ihr "Preis". Die Alternative ist, dass der Käufer die Sache bezahlt und abnimmt. Einen Rechtsgrund, sich vom Vertrag lösen zu dürfen, macht er offensichtlich nicht geltend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #106

    Christine (Samstag, 25 November 2023 08:01)

    Guten Tag,
    auch ich habe eine Frage.
    Ich habe eine Anzeige bei ebay geschaltet, um einen alten Apple Computer zu verkaufen. Ich habe vermerkt, dass ich nur innerhalb Deutschland verkaufe.
    Nun hatte sich ein Interessent aus Griechenland, sehr, sehr aufdringlich und unter Druck setzend, gemeldet.
    Der Kauf, ein Preisangebot meinerseits ging nicht, da ich ja nur innerhalb Deutschland versende. Er erhielt dazu eine Nachricht von ebay.

    Er wollte den Kauf sehr schnell abwickeln und drängelte immer weiter.
    Er meinte, ich solle doch ganz schnell meine Lieferadresse, also hier auf Griechenland, ändern. Dies habe ich nicht getan, sondern den Kauf wegen falscher Lieferadresse abgebrochen.

    Als privater Verkäufer habe ich im Ausland ja auch keine Rechte mehr, sollte etwas schief laufen. Nachher ist die Ware und mein Geld weg. Er meldet einen Fall, reklamiert, bekommt das Geld wieder und behält die Ware. Man hört und liest genug von Betrügereien aus dem Ausland. Mein Bauchgefühl hat mich sowieso gewarnt...

    Ich habe den Interessenten noch mal angeschrieben und danach gesprerrt. Er hat einen richtigen Druck aufgebaut...

    Kann er mir nachträglich irgend etwas?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
    Freundliche Grüße
    Christine

  • #107

    Antwort zu #106 (Samstag, 25 November 2023 08:26)

    Hallo Christine,

    eine Anzeige bei der Polizei, ist das Mindeste, was Sie tun sollten. In meinen Augen könnte man auch einmal darüber nachdenken, ob eBay nicht schadensersatzpflichtig geworden ist. Abgesehen von dem Unrecht im Einzelfall ist zu beachten, dass es sich um eine typsiche Masche handelt, die eBay auch kennen dürfte.

    Natürlich steht es Ihnen auch frei, den Käufer zu belangen. Wegen des Auslandsbezugs kann ich Ihnen dazu leider nichts Näheres sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt