"Abbruchjäger" auf eBay: Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung der Auktion!


Rechtsanwalt Sven Nelke - “Abbruchjäger”, eBay, geringe Gebote, vorzeitige Beendigung, Schadensersatz, Verkäufer, Käufer, Kaufvertrag, rechtsmissbräuchlich, Beweislast

“Abbruchjäger” auf eBay bieten geringe Gebote und hoffen auf vorzeitige Beendigung der Auktion. Welche Rechtslage hierzu besteht und wie Verkäufer sich schützen können, erfahren Sie hier!



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 Das Wichtigste in Kürze:

  • Trotz vorzeitiger Beendigung der Transaktion kommt mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag über den Preis des aktuellen Höchstgebotes zustande.
  • Dies gilt nicht, wenn die Auktion aus berechtigten Gründen abgebrochen wurde. Berechtigte Gründe liegen nur vor, wenn der Artikel aufgrund eines unverschuldeten Umstandes nicht mehr verkauft werden kann oder der Verkäufer sich bei Schaltung der Auktion geirrt hat.
  • Weigert sich der Verkäufer den Artikel zum Höchstgebot zu übereignen, so kann der Käufer zurücktreten und Schadensersatz in Höhe des Wertes des Artikels abzüglich des Höchstgebotes einfordern.
  • Sogenannte Abbruchjäger handeln rechtsmissbräuchlich, weshalb ihnen kein Schadensersatzanspruch zusteht. Bei Abbruchjägern handelt es sich um Bieter, die nur geringe Gebote unter Wert bieten und darauf hoffen, dass die Auktion vorzeitigt abgebrochen wird. Ihnen geht es nämlich nicht um den Erwerb des Artikels, sondern nur darum, den Verkäufer auf nachher Schadensersatz zu belangen. Die Beweislast, dass es sich um einen Abbruchjäger handelt, trägt der Verkäufer.


Was unter "Abbruchjägern" bei eBay zu verstehen ist sind:

Bei sogenannten Abbruchjägern handelt es sich um Personen, die bei eBay am Anfang einer Auktionen auf den Artikel ein geringes Gebot setzen. Dabei kommt es diesen Personen nicht darauf an, den Artikel zu erwerben. Vielmehr spekulieren sie darauf, dass der Verkäufer die Transaktion aus unberechtigten Gründen abbricht und sich auf diese Weise schadensersatzpflichtig macht. Es geht Ihnen also nicht darum, einen Artikel zu erwerben, sondern lediglich darum, Schadensersatzansprüche zu generieren.


Rechtslage bei vorzeitigem Abbruch der eBay-Auktion:

Grundsätzlich darf ein Angebot bei eBay nur aus berechtigten Gründen abgebrochen werden. Bricht der Verkäufer die Transaktion aber aus einem unberechtigten Grund ab, dann hat der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende einen Anspruch, den Artikel zum Höchstgebot übereignet zu bekommen. Dies selbst dann, wenn das Höchstgebot weit unter Wert des Artikels liegt. Weigert sich der Verkäufer sodann, den Artikel zum Höchstgebot zu "verkaufen", kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern. Der Schadenersatz ist wie folgt zu berechnen:

 

Wert des Artikels - Höchstgebot des Käufers = Höhe des Schadensersatzes


Wann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden darf:

Nicht immer führt der Abbruch auch zum Vertragsschluss. Der Verkäufer darf die Auktion aus berechtigten Gründen vorzeitig abbrechen. Dies gibt eBay in Ergänzung zu § 6 Nr.6 der eBay-AGB selbst vor (bestätigt durch BGH, Urteil vom 8.6.2011 - VIII ZR 305/10).

Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Verkäufer dürfen aus folgenden, berechtigten Gründen eine Auktion vorzeitig löschen:

  • Der Verkäufer hat sich bei der Erstellung des Angebotes geirrt, z.B. hat er sich bei den Einstellungen zum  Start- und Mindestpreis vertippt.
  • Der Verkäufer wollte den Artikel eigentlich gar nicht anbieten oder hat sich sonst über den Inhalt der Auktion wesentlich geirrt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er aus Versehen ein Iphone 5 verkaufen wollte, es sich in Wahrheit aber um ein Iphone 4 handelte.
  • Der Artikel ist unverschuldet gestohlen wurden.
  • Der Artikel ist beschädigt worden, ohne dass der Verkäufer dies verschuldete.

Rechtslage bei Abbruchjägern: Vorsicht vor Schadensersatz!

Im Internet kursieren viele Urteile und Artikel, die nahelegen, dass Abbruchjäger sittenwidrig handeln und deswegen keinen Anspruch auf Übereignung oder gar Schadensersatz haben.

 

Im Jahre 2014 entschied der BGH noch, dass selbst Abbruchjäger Ansprüche aus abgebrochenen Transaktionen herleiten können (siehe BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14). Von dieser Rechtsansicht dürfte sich der BGH jedoch verabschiedet haben: Nunmehr lässt der BGH erkennen, dass Abbruchjäger, denen es nicht um den Artikel, sondern lediglich um Schadensersatzansprüche geht, rechtsmissbräuchlich handeln. Deswegen stehen ihnen keine Ansprüche zu (siehe BGH, Urteil vom 24.8.2016 - VIII ZR 182/15 sowie LG Görlitz, Urteil vom 29. Juli 2015 - 2 S 213/14).

 

Dennoch ist Vorsicht geboten! Denn ob es sich um einen Abbruchjäger handelt oder nicht, hat der Verkäufer im Streitfalle zu beweisen. Der Nachweis dürfte im Einzelfall schwierig zu führen sein. Grundsätzlich ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten und abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien -wie erhöhte Anzahl an Geboten oder eingereichten Klagen, etc.- greifen nicht (siehe BGH, Urteil vom 22.5.2019 - VIII ZR 182/17).


Geschäftsidee Abbruchjagd: Wie Abbruchjäger mit Schadensersatz viel Geld verdienen und was zum Gewinn zu beachten ist!

Durch die vorbezeichnete Rechtsprechung ist es gar möglich, sich professionell als Abbruchjäger zu engagieren und damit viel Geld zu verdienen. Die Abbruchjagd ist damit zu einer Geschäftsidee geworden und es gibt einige, die diese nutzen. Zwar ist die Abbruchjagd rechtsmissbräuchlich, aber die betroffenen Verkäufer müssen diesen Rechtsmissbrauch erst nachweisen und im Streitfalle auch beweisen.

 

Oftmals gehen Abbruchjäger wie folgt vor:

  1. Ein niedriges Gebot wird auf einen teuren Artikel bei ebay gesetzt.
  2. Der Verkäufer bricht die Transaktion sodann vorzeitig ab. (Je nach Sparte werden bis zu 10 % aller Transaktionen abgebrochen)
  3. Der Abbruchjäger schreibt den Verkäufer über ebay an und möchte wissen, weshalb die Auktion abgebrochen wurde. Zudem fordert er ihn auf, den Artikel binnen einer Frist Zug-um-Zug gegen Zahlung des Höchstgebotes zu übereignen.
  4. Meldet der Verkäufer sich nicht oder gibt er einen "falschen" Grund für die vorzeitige Beendigung, so schreibt der Abbruchjäger eine weitere Email. In dieser tritt er vom Kaufvertrag zurück und fordert den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz binnen einer Frist von rund 2 Wochen auf.
  5. Zahlt der Verkäufer nicht, so wird meist ein Rechtsanwalt beauftragt, um die Schadensersatzforderung geltend zu machen.

Wie Sie auf Abbruchjäger reagieren sollten!

Sie haben die Auktion vorzeitg beendet und wurden angeschrieben, dass Sie den Artikel zum Höchstgebot verkaufen sollen? Oder wurde ihn bereits mit Schadensersatz gedroht? - Dann ist wohl ein Abbruchjäger am Werk!

 

Ihre Antwort ist nun enscheidend und kann den Ausgang des Verfahrens lenken, mitunter sogar bestimmen. Ihr Vorgehen sollte daher gut überlegt sein! Es kann Ihnen daher nur angeraten werden, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, wenn Sie nicht weiter wissen oder sich unsicher sind. Sie müssen keine Sorge haben, denn der Abbruchsgrund muss nicht sofort mitgeteilt werden: Eine Ihnen gesetzte Frist können Sie daher zunächst ohne eine Antwort verstreichen lassen (siehe BGH, Urteil vom 8.1.2014 – VIII ZR 63/13). Damit haben Sie genügend Zeit, sich einen Rechtsrat einzuholen.


Sie haben Probleme mit einem Käufer oder Verkäufer bei eBay? - Wir helfen Ihnen!

Sie wollen Ihre Rechte geltend machen und den Artikel zum Schnäpchenpreis erhalten? Sie sind zurückgetreten und fordern Schadensersatz ein? Sie wurden aufgefordert, den Artikel viel zu billig zu liefern oder Sie wurden gar mit Schadensersatz überzogen? Der Käufer lehnt Ihre berechtigten Gründe für den Abbruch der Transaktion ab? Sie sind sich unsicher und suchen kompetente Beratung? - Wir helfen Ihnen gerne und vertreten sowohl Käufer als auch Verkäufer bei eBay deutschlandweit.

 

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Gewährleistungsausschluss:

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Oktober 2019.


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