✓✓✓Es kommt nicht selten vor, dass Nutzer die Meldefunktion auf Instagram missbrauchen und andere Nutzer unberechtigt melden. Oft sind die Instagram-Konten dann einfach weg und der Instagram-Support hilft nicht. Wenn Meta aber nicht hilft, den Account wiederherzustellen, können Nutzer ihren Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchs - LG Heidelberg, Einstweilige Verfügung vom 03.02.2023 - 4 O 23/23✓✓✓
✓✓✓Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen auf SocialMedia -z.B. auf TikTok- keine Fotos oder Videos veröffentlicht werden. Der Support hat diese -auf Meldung hin- zu löschen. Reagiert der Support nicht, können Betroffene die Entfernung gerichtlich durchsetzen! - LG Berlin - Einstweilige Verfügung vom 10.02.22 - 27 O 57/22✓✓✓
✓✓✓Fakeprofil sind in jedem sozialen Netzwerk verboten. Unter Umständen haben Betroffene von Fakeaccounts einen Anspruch, herauszufinden, wer hinter der Nachahmung steckt, um den Täter des Identitätsdiebstahls zu belangen! - LG Wuppertal, Beschluss vom 18.03.2022 - 16 AR 2/20✓✓✓
✓✓✓Wird das Instagram-Konto einfach enfernt, dann führt dies bei geschäftlichen Konten in der Regel zu hohen Umsatzeinbußen. Hilft der Meta-Support nicht weiter, kann bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um eine schnelle Aktivierung des gesperrten Kontos zu ermöglichen - LG München I, Einstweilige Verfügung vom 16.11.2022 - 21 O 11335/22✓✓✓
✓✓✓Selbst wenn gegen die Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien, Gemeinschaftsstandards, etc. verstoßen wird, darf ein Social-Media-Konto grundsätzlich nicht ohne vorherige Abmahnung gesperrt werden. Betroffene Nutzer können sich gegen unberechtigte Sperren erwehren! - siehe LG Duisburg, Einstweilige Verfügung vom 16.09.22 - 10 O 214/22✓✓✓
Auch wenn eine Verletzung der Nutzungsbedingungen in Betracht kommt, darf eine sofortige Sperre nur eingerichtet werden, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung gehandelt hat. Die Einschätzung von Meta übernahm das Gericht nicht. Meta wurde verpflichtet, das Instagram-Konto zu entsperren und zu aktivieren. - LG Duisburg - Urteil vom 10.06. 22 - 10 O 104-22
Instagram (bzw. die Plattformbetreiberin "Meta") hat sog. "Fakeprofile", die andere Personen nachahmen, zu entfernen, wenn ihnen diese von den nachgeahmten Betroffenen gemeldet werden. Reagiert Instagram nicht, kann es mittels einstweiliger Verfügung zur Löschung des "Fakeaccounts" verpflichtet werden (Landgericht Ulm, Beschluss vom 17.08.2022 - 4 O 253/22).
Private Chatnachrichten, die zum Beispiel auf WhatsApp geschrieben wurden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Verfassers veröffentlicht oder auf eine andere Plattform übertragen werden. In einem von uns vertretenen Fall erließ das LG Köln wegen der Veröffentlichung privater WhatsApp-Chatnachrichten auf Twitter eine einstweilige Verfügung mittels dessen dem Chatpartner verboten wurde, entsprechenden WhatsApp-Chatverlauf zu "leaken". (siehe LG Köln, Beschluss vom 01.02.21 - 28 O 77/21).
✓✓✓Nachdem "Meta" (ehemals: "Facebook") trotz Meldung nicht reagierte, wurde es per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ein Fake-Profil unverzüglich zu entfernen- AG Miesbach, Einstweilige Verfügung vom 04.01.2022 - (2) 12 C 624/21. ✓✓✓
✓✓✓Ohne hinreichenden Grund darf Google ein Google-Konto nicht deaktivieren und den Zugriff auf die Google-Drive-Dateien nicht verwehren - LG Karlsruhe, Einstweilige Verfügung vom 07.09.21 - 1 O 241/21 ✓✓✓