Sie haben einen "Cash&Drive" Vertrag mit Pfando geschlossen? Sie können die Beträge nicht zurückzahlen? Droht die Versteigerung des Fahrzeugs? - Anwalt hilft!

Pfando hat das Auto abgeholt_Wie kann ich die Versteigerung verhindern? Wie bekomme ich mein Auto zurück?

Sie haben "Pfando´s Cash&Drive" Modell beansprucht? Hat Pfando Ihr Auto nun ohne Einwilligung weggenommen und/oder droht nun die Versteigerung? Bei Gericht kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um dies zu verhindern  (Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 19.03.2024 - 13 0 133/24).



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Pfando hat Ihr Auto mitgenommen oder droht mit der Wegnahme? Sie sind auf Ihr Fahrzeug angewiesen und wollen die Wegnahme nicht gestatten? Es droht vielleicht sogar schon die Versteigerung!   - Handeln Sie rasch! Zögern Sie nicht und lassen Sie sich professionell helfen. Fordern Sie gerne unsere kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an!

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Zum Sachverhalt: Mandant beanspruchte das "cash&drive" Modell von Pfando und verkaufte sein Auto ungewollt!

Unser Mandant suchte im Internet nach einer Möglichkeit, sein Auto als Pfand zu versetzen. Er stieß auf "Pfando´s Cash&Drive" Modell. Er fuhr zu einer Filiale von Pfando und versetze dort sein KFZ. Was er nicht wusste: Tatsächlich verkaufte er sein Auto an Pfando. Der Kaufpreis war äußerst gering gewesen und hätte er gewusst, dass mit diesem Vertrag das Eigentum am Fahrzeug auf Pfando übergehen soll, hätte er das nicht gemacht.

 

Nach dem der Vertrag erstmalig verlängert wurde, musste der Mandant weiterhin die hohen Mieten zahlen, die er sich aber irgendwann nicht mehr leisten konnte. . Das Auto wurde mit sämtlichen persönlichen Gegenständen weggenommen.

 

Wir rieten ihm dazu, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.


LG Darmstadt: Pfando das das Auto nicht einfach ohne Einwilligung abholen und versteigern. Dies ist verboten!

Das Gericht folgte unserer Auffassung. Es hat Pfando die Veräußerung des Fahrzeugs verboten und zur  einstweiligen Herausgabe des Fahrzeugs an unseren Mandanten verurteilt.


Den Beschluss des LG Darmstadt (Beschluss gegen Pfando vom 19.03.2024 - 13 0 133/24) gibt es hier:

(Anmerkung: Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

 

Die Antragsgegnerinnen werden als Gesamtschuldnerinnen verpflichtet, den Pkw des Herstellers Porsche, Modell: Cayenne, Fahrzeugidentifikationsnummer: XXX, an den Antragsteller herauszugeben.

 

Den Antragsgegnerinnen wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, verboten, den Pkw des Herstellers Porsche, Modell: Cayenne, Fahrzeugidentifikationsnummer: XXX, zu veräußern und/oder veräußern zu lassen.

 

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnerinnen.

 

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 

Gründe:

 

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Antragschrift vom 18.03.2024 und den damit vorgelegten Anlagen, auf die Bezug genommen wird.

 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gemäß §§ 935, 940, 937 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit §§ 861 Abs. 1, 858 Abs. BGB begründet.

 

Durch die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 18.03.2024 (Anlage K2) sind sowohl die den Anspruch begründenden Tatsachen als auch die Voraussetzungen glaubhaft gemacht, unter denen wegen des dringenden Verfügungsgrundes eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erfolgen kann (§§935, 937 Abs. 2, 940 ZPO).

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Die Zuständigkeit des Landgerichts Darmstadt als Gericht der Hauptsache (§ 937 Abs. 1 ZPO) ergibt sich aus §§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG, 32 ZPO.

 

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO, die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs.1 Nr.1 GKG, 3 ZPO.


Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)

Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Download
LG Darmstadt, Einstweilige Verfügung vom 19.03.2024 - 13 0 133/24 - Versteigerung durch Pfando verhindert und Pfando zur Herausgabe des KFZ verpflichtet
Pfando darf das Auto nicht einfach wegnehmen und versteigern. Das ist verboten. Betroffenen steht die Rückgabe des Fahrzeugs zu. Auch lässt sich die Versteigerung verbieten.
LG_Darmstadt_Pfando Auto mitgeommen_cash
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Muss vor Pfando gewarnt werden?

Ob Pfando an sich seriös oder unseriös ist, mag jeder selbst beurteilen. Vor Pfandos "cash&drive" Modell muss aber gewarnt werden, da es entgegen der vielleicht aufkommenen Annahme, es handelt sich um ein "Autopfand"-Geschäft, tatsächlich nichts mit einer Pfandleihe zu tun hat. "Cash&Drive"-Kunden verkaufen vielmehr Ihre Fahrzeuge und mieten diese dann -oft zu erhöhten Gebühren- wieder zurück. Eine Rückkaufoption sehen die Verträge aber nicht vor.


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Gewährleistungsausschluss:

 

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