✓✓✓Das Abschleppen des Autos ist rechtswidrig. Pfando ist einstweilen verpflichtet, dass KFZ wieder herauszugeben! - LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2023 - 10 O 24/23✓✓✓
✓Der Verkäufer ist grundsätzlich an der in einem Internetinserat veröffentlichten Beschreibung gebunden. Ob der Gebrauchtwagen mangelhaft ist, lässt sich also auch auf Grundlage der Beschreibung bestimmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer sich von dem Internetinserat ausdrücklich distanziert.✓
✓Unser Mandant verkaufte seinen Gebrauchtwagen. Ihm wurde vorgeworfen, Schäden verschwiegen zu haben. Eine Klage der Käuferin auf Rückabwicklung des Kaufvetrages konnten wir erfolgreich vor dem LG Köln abwehren. Die Entscheidung nebst weiterer Informationen gibt es hier! (LG Köln, Urteil vom 14.12.18 - 3 O 220/17)✓
Tritt nach einem Gebrauchtwagenkauf ein Mangel auf, der lediglich hin und wieder in Erscheinung tritt, so genügt es, wenn der Käufer den Mangel beschrieben und dem Verkäufer die Möglichkeit zur Überprüfung eingeräumt hat. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, so muss der Verkäufer das Fahrzeug umgehend reparieren oder der Käufer darf vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern.
Die Annahme der Vereinbarung einer Beschaffenheit, für deren Fehlen der Verkäufer nach Maßgabe des § 437 BGB haftet, kommt nur in einem eindeutigen Fall in Betracht.
Hat der Privatverkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs einen Gewährleistungsauschluss vereinbart und tritt in der Folgezeit ein Mangel auf, so haftet er dem Käufer gegenüber nur, wenn er entweder die Mangelfreiheit garantiert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.
✓✓✓Tritt bei einen gekauften Gebrauchtwagen ein Mangel auf, der nur gelegentlich Probleme macht, muss der Käufer lediglich auf den Mangel hinweisen und dem Verkäufer die Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu überprüfen, um es im Anschluss zu reparieren. Sollte jedoch die Verkehrssicherheit gefährdet sein, ist der Verkäufer zur sofortigen Reparatur verpflichtet (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15).✓✓✓