Ich habe eine Drittanbieter-App (wie Reports+ für instagram) benutzt und nun wurde mein Account gesperrt! - Ist dies zulässig?

Instagram (Facebook) sperrt aktuell sehr viele Konten wegen angeblicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen. Viele Nutzer können jedoch keinen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien ausmachen und vermuten, dass eine von ihnen genutzte Drittanbieter-App (wie Reports+, etc.) schuld ist. Dies wirft die Frage auf: Sind Drittanbieter-Apps auf Instagram wirklich verboten?


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Das sagen die Instagram-Nutzungsbedingungen zur Verwendung von Drittanbieter-Apps!

Es findet sich auf Instagram insgesamt kein eindeutiger Hinweis, dass Drittanbieter-Apps (wie Reports+ für Instgaram, etc.) verboten sind. In den Nutzungsbedingungen heisst es hierzu sehr vage:

Instagram Sperre reports+ drittanbieter App Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: https://www.facebook.com/help/instagram/581066165581870
  • "Du darfst nicht versuchen, auf unbefugte Art und Weise Konten zu erstellen oder auf Informationen zuzugreifen bzw. diese zu erheben.

Dies umfasst u. a. das Erstellen von Konten oder das Erheben von Informationen auf automatisierte Weise ohne unsere ausdrückliche Einwilligung."

 

Demnach ist es also verboten, "auf unbefugte Art und Weise [..] auf Informationen zuzugreifen". Ob hierunter auch die Verwendung von Drittanbieter-Apps fallen, kann stark angezweifelt werden.

Darf Facebook den Instagram-Account sperren bei Verwendung einer Drittanbieter?

Facebook hält -unserer Erfahrung nach- die Verwendung von Drittanbieter-Apps, die mit dem Instagram-Konto verknüpft sind, für unzulässig. Oft erfolgt dann auch eine Sperrung des Accounts. Dies ist unser Meinung nach aber nicht zulässig. Denn Facebook darf Instagram-Account nur aus berechtigten Gründen wie Richtlinienverstöße sperren.

Insoweit lassen sich gegen die Sperre wegen Verwendung einer Drittanbieter-App folgende Argumente dagegen ins Feld führen:

 

  • Keine Gefährdung durch Verwendung dieser Drittanbieter-Apps!

Laut den Nutzungsbedingungen darf Facebook Intagram-Profile "zum Schutz unserer Gemeinschaft oder Dienste" (siehe Nutzungsbedingungen) sperren. Zu beachten ist jedoch, dass von Drittanbieter-Apps (wie Reports+) jedoch keine Gefahr in diesem Sinne ausgeht. Die Drittanbieter-Apps greifen lediglich Daten aus dem Account ab, um hieraus zum Beispiel Statitistiken zu erstellen. Eine Gefährdung der "Gemeinschaft oder Dienste" wird hierdurch nicht veranlasst. Ohne Gefährdung besteht jedoch auch kein Grund, den Account zu sperren.

 

  • Unwirksamkeit dieser Klausel!

Grundsätzlich müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen wie die Nutzungsbedingungen auf Instagram verständlich und klar formuliert sein. Schließlich soll ein Nutzer auch verstehen, was er auf der Plattform darf und was verboten und welche Konsequenzen bei möglichen Verstößen drohen. Die vorbezeichnete Klausel ist jedoch alles andere als klar und unmissverständlich. Dass damit gemeint, dass die Verwendung von Drittanbieter-Apps verboten sein soll und dass dies gar zu einer Sperre des Account führen könnte, erschließt sich auf den ersten Blick jedenfalls nicht. Die Klausel ist daher überraschend und in unserer Augen deswegen unwirksam (siehe § 305c BGB). Dies gilt umso eher, als dass jene Drittanbieter-App unproblematisch über den App-Store bezogen werden können.

 

  • Keine Sperre ohne vorherige Abmahnung!

Die sofortige Instagram-Sperre ist die härteste Maßnahme, die Facebook ergreifen kann. Grundsätzlich ist die sofortige Sperre nur bei schweren Pflichtverstößen bzw. aus wichtigen Gründen gerechtfertigt. Die Verwendung einer Drittanbieter-App zählt hierzu allerdings nicht. In diesem Falle könnte Facebook nämlich den Instagram-Nutzer einfach abmahnen und ihn bitten, die Verwendung der App einzustellen. Erst wenn sich jener weigern sollte -was wahrscheinlich ohnehin nicht der Fall sein wird- wäre eine Sperre des Instagram-Accounts geboten.

Wenn das Instagram-Konto wegen (mutmaßlicher) Verwendung einer Drittanbieter-App von Facebook gesperrt wurde!

Wie gesagt, ist eine Sperre des Accounts nur bei hinreichenden Gründen zulässig. Diese liegen unserer Meinung nach nicht vor, wenn Nutzer für ihren Instagram-Account eine Drittabieter-App verwenden. Bereits in der Vergangenheit konnten wir in ähnlichen Fällen erreichen, dass Facebook Instagram-Accounts wieder reaktivierte, obwohl Nutzer die App "Reports+ für Instragram" verwendet haben.


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Kommentare: 2
  • #1

    Andrea Schärer (Sonntag, 29 August 2021 22:13)

    Guten Tag,


    Mein Account wurde auf Instagram @andrea__schaerer (44k)

    am Mittwochabend 25.8.21 gesperrt. Die Begründung lautete, „sexuelle Handlungen“

    zuvor teilte ich eine Story gegen die Covid Massnahmen. Daher gehe ich stark davon aus dass dies lediglich ein Vorwand war.

    Ich bin wohnhaft in der Schweiz und wäre dankbar über Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüsse Andrea Schärer

  • #2

    Antwort zu #1 (Montag, 30 August 2021 16:48)

    Guten Tag,

    wir leisten hier keinen Support auf diesem Wege. Die Kommentarfunktion soll lediglich dazu dienen, Erfahrungen zu tauschen und Nachfragen zu beantworten. Gerne können Sie Ihren Erstkontaktwunsch per Fomular "Kostenlose Ersteinschätzung" einreichen.

    An und für sich gehe ich von einer unberechtigen Sperre aus, die zur Folge hat, dass Sie einen Anspruch auf Freischaltung haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt