Recht am Eigenen Bild: Rechtslage bei Instagram!

Hilfe - mein Foto ist auf Instagram veröffentlicht - trotz Meldung nicht entfernt - Recht am eigenen Bild auf Instagram - Rechtsanwalt Sven Nelke

Auch das Teilen oder Hochladen von Bildern oder Videos bei Instagram stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild des Abgelichteten dar, wenn das Bild ohne Zustimmung hochgeladen wurde. Ein Verstoß kann zu teuren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen!



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Ihre Bilder werden auf Instagram verbreitet? Sie haben nicht zugestimmt, dass Ihr Fotos auf Instagram veröffentlicht werde?  - Wenn Sie  eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!

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Das Recht am eigenen Bild wird gerade bei Instagram schnell verletzt!

Das Recht am eigenen Bild schützt die Abgebildeten vor ungewollter und unerlaubter Verbreitung und Veröffentlichung eines Fotos oder Videos. Heutezutage ist es schon fast normal, dass man einfach so ein Bild schiesst und es mit seinen Followern bei Instagram teilt. Lässt das Foto jedoch eine andere Person erkennen, so könnte das Hochladen des Bildes schnell eine Verletzung des Bildnisrechtes bedeuten.


Wann ist das Teilen eines Personenfotos bei Instagram erlaubt?

Grundsätzlich darf ein Foto nur mit Zustimmung der abgelichteten Person verbreitet werden. Für Instagram gilt nichts anderes:

 

Die Erlaubnis der abgebildeten Person ist grundsätzlich erforderlich!

 

Oft ist es jedoch so, dass der Abgebildete überhaupt keine Erlaubnis erteilt hat. Wer fragt schon vor jeden Schnappschuss um Zustimmung?

 

Auch ohne Zustimmung kann eine Fotoverbreitung ausnahmsweise in folgenden Fällen erlaubt sein:

  • Es handelt sich um ein Bild einer prominenten Person, die diese in der Öffentlichkeit zeigt.
  • Es handelt sich um eine Landschafts-, bzw. Panoramaaufnahme und die Person ist nur beiläufig als Beiwerk zu sehen.
  • Die Person ist Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung, wie eines Festes oder einer Demo.

Mal eben so ein Foto von einer anderen Person schießen und bei Instagram teilen, kann einem teuer zu stehen kommen!

Wurde ein Foto unerlaubt veröffentlicht, so hat der Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung und Löschung (siehe § 37 KUG) oder Herausgabe (siehe § 38 KUG) des Bildes.Bei der Herausgabe hat der Betroffene aber eine angemessene Vergütung zu entrichten.

 

Zudem darf der Betroffene Auskunft verlangen,  wo, wie und wann das Foto oder Video veröffentlicht und an wen es herausgegeben wurde.

 

Schließlich kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht: Je größer der Verbreitungsfaktor und je unangenehmer die Veröffentlichung, desto höher fällt der Schadensersatzanspruch aus. Zum Beispiel kann bei einer Veröffentlichung von  Nacktfotos und Erotikfotos schnell 25.000 € fällig werden (hier: Verbreitung von drei Nacktfotos der Ex-Freundin - siehe  LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006 -  4 O 251/05).

 

Bei einer kommerziellen Nutzung, muss der Verwender Ausgleich in Höhe der üblichen Lizenz leisten (siehe BGH, Urteil vom 14.04.1992 - VI ZR 285/91).

 

Als Anspruchsgegner kommt einerseits derjenige in der Betracht, der das Foto erstmalig veröffentlichte. Andererseits können Ansprüche aber auch gegen die Betreiber der Interseite (z.B. facebook, twitter, instagram, youtube) sowie gegen Suchmaschinenanbieter (z.B. google, bing, etc.) geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch die Personen, die das Foto oder Video als Hyperlink auf der eigenen Internetseite einbetten oder im sozialen Netzwerk posten, Anspruchsgegner sein. Die Verlinkung stellt nämlich eine öffentliche Zurschaustellung dar und ist damit grundsätzlich "erlaubnispflichtig" (siehe OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - 18 U 2067/07).

 

Zudem müssen unberechtigte Verwender auch eine Strafe fürchten:

 

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [..widerrechtlich..] ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt" (siehe § 33 KUG).



Ein Foto  wurde von Ihnen ungewollt bei Instagram gepostet? - Hier wird Ihnen geholfen!

Von Ihnen wurde ohne Ihr Einverständnis ein Foto veröffentlicht oder aufgenommen? Sie begehren Löschung und Unterlassung? Handelt es sich um ein peinliches oder intimes Foto und nun wollen Sie Schadensersatz geltend machen? Oder werden Sie dazu aufgefordert, ein Foto zu löschen oder droht man Ihnen bereits mit Schadensersatz? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich helfen! Bei uns befinden Sie sich in guten Händen. Egal wo Sie wohnen und gegen wen es geht: Im Bereich der Bildrechte vertreten wir Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


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Kommentare: 48
  • #1

    Mädchen 18 (Freitag, 10 August 2018 20:34)

    Hallo,ich hatte einen mündlichen Tfp Vertrag mit einen Fotografen und er hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Erst besitzt auch keine schriftliche Erlaubnis. Nun hat er sich nicht an die mündliche Vereinbarung gehalten und ich habe ihn über Instagram schriftlich dazu aufgefordert meine Datein und geposteten 2 Bilder zu löschen. Er reagiert nicht mehr auf meine Nachrichten. Was kann ich dagegen machen und welche Rechte habe ich als Model?

  • #2

    Antwort zu #1 (Montag, 13 August 2018 10:01)

    Guten Tag,

    zunächst möchte ich mal für alle Leser kurz auf den TFP-Vertrag ("Time for prints ") eingehen: hierbei handelt es sich um einen shootingvertrag, bei dem das Model mit Bildern entlohnt wird.

    Nun zu Ihrer Frage: Wenn Sie nicht eingewilligt haben, dass die Fotos bei instagram veröffentlich werden dürfen, dann steht Ihnen natürlich ein Unterlassungsanspruch/Löschungsanspruch zu. Je nachdem wie und weshalb die Fotos bei Instagram hochgeladen worde sind, können sie auch Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzvetrag richtet sich nach der üblichen Honorierung, die Sie als Modell für derartige Fotos für Instagram erhalten würden. Ich vermute, dass Schadensersatz auch bei Ihnen eingefordert werden könnte.

    Da Sie den Fotografen ja schon selbst zum Löschen aufgefordert haben und er nicht reagierte, sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Dieser wird den Fotografen in einem ersten Schritt außergrichtlich zur Löschung, u.a. auffordern und dann ggf. für Sie zu Gericht ziehen. D Bzgl. der Kosten der Rechtsanwalts erwerben Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Fotografen, wenn sich die Fotoverwendung als unerlaubt herausstellt.

    ie Chancen erachte ich in Ihrem Fall als gut, da der Fotograf grundsätzlich zu beweisen hat, dass Sie in die Veröffentlichung über Instagram zugestimmt haben. Dies wird er bestenfalls nur behaupten, aber nicht beweisen können, zumal der Vertrag ja mündlich geschlossen wurde.

    Wenn Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie es uns gerne wissen lassen. Treten Sie einfach gesondert -am besten per Email- mit uns in Kontakt.

    Ich wünsche gutes Gelingen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    Filiz Kilicarslan (Mittwoch, 26 September 2018 23:01)

    Meine Tochter 15 wurde von ihrer freundin hintergangen
    Sie hat von meiner Tochter privatfotos zu ihrem instagram account gemacht:((((und zwar mit indische nutte beschriftet....wie gehe ichvor...bin stink sauer....werde auch morgen zur polizei gehn

  • #4

    Antwort zu #3 (Donnerstag, 27 September 2018 12:26)

    Guten Tag,

    die besagte Freundin Ihrer Tochter hat nicht nur gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen -indem Sie widerrechtlicht diese Fotos veröffentlichte-, sondern auch durch die Überschrift beleidigt.

    In der Tat sollten Sie den Sachverhalt erst einmal bei der Polizei anzeigen.

    In jedem Falle sollten Sie auch den Account per Sceenshots sichern.

    Zivilrechtlich wird Ihre Tochter diese Freundin auf Unterlassung, Löschung und wohl auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Hierfür rate ich an, einen Anwalt einzuschalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Instagramer (Freitag, 02 November 2018 00:42)

    Guten Abend,

    Mein Mann hat bei Instagram ein Profil. Ständig erhält er Hinweise auf Profile, die seine Bilder ohne Einverständnis veröffentlichen und sich als er ausgeben. Die Personen hinter den Fake Accounts schreiben dann mit Frauen und erzählen das seine Frau ihn betrügen würde und er unglücklich sei (dies ist nur ein Beispiel von vielen) Die Fake Profile sind immer privat und blockieren meinen Mann. Meine Anfrage nehmen sie nicht an. Wie haben also leider keine genaueren Informationen zu den Personen die dahinter stecken. Ich kenne die Möglichkeit der Unterlassungsklage/Erklärung. Meine Frage ist jedoch wie man überhaupt an die Daten des Verursachers kommt? Diese wird Instagram doch bestimmt nicht preisgeben oder ?
    Was für Möglichkeiten haben wir die Identität dieser Menschen zu erfahren ?

    Weiteres Problem sind Single Börsen wie Lavoo. Hier werden ebenfalls ständig Profile mit den Bildern meines Mannes erstellt. Was kann ich hier tun ?

    Es reicht uns nicht aus die Profile zu melden. Denn das ist keine Bestrafung für die Täter und zudem erstellen Sie dann einfach ein neues Profil.

    Vielen Dank für Ihre fachliche Beurteilung.

  • #6

    Antwort zu #5 (Freitag, 02 November 2018 11:08)

    Hallo,

    Sie haben Recht: An die Daten der Täter zu kommen ist oftmals schwierig, zumal der BGH einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen Facebook abgelehnt hat. Sie, bzw. Ihr Mann sollte eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Ggf. ermittelt die Polizei oder Staatsanwaltschaft dann die Adresse der Täter. Über einen Rechtsanwalt können Sie dann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so bestenfalls die Adresse ausfindig machen.

    Im Übrigen steht Ihnen ein Löschungsnapsurch der besagten Profile gegenüber der Betreiber dieser Netzwerke zu. Damit wird wenigstens das FakeProfil entfernt. Sie haben auch hier Recht: Eine Sanktion der Täter geht damit nicht einher.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Marika (Mittwoch, 05 Dezember 2018 09:13)

    Mein Ex Partner hat ein Foto von uns beiden auf Instagram und da wir getrennt sind habe ich jetzt des Öfteren die Forderung gestellt es bitte zu löschen da ich es nicht möchte und in keinster Art und weise mit diesem Menschen in Verbindung stehen möchte !!! Wie schaut es da aus was kann ich machen?

  • #8

    Antwort zu #7 (Donnerstag, 06 Dezember 2018 10:51)

    Guten Tag.

    ich gehe davon aus, dass Sie verlangen dürfen, dass die Bilder entfernt werden. Sie sollten Ihren Ex-Mann anwaltlich abmahnen lassen und ggf. Klage einreichen. Auf Sie hört er ja nicht, weswegen Sie keine andere Möglichkeit haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Lara (Sonntag, 12 Mai 2019 23:22)

    Hallo, mein Sohn ist gerade ein Jahr alt geworden und es wurden sehr viele Fotos gemacht. Ich habe der Familie gesagt ich möchte aber keine Fotos im Internet. Bei Instagram habe ich entdeckt dass meine Schwiegermutter, die allerdings in Istanbul lebt um die 20 Fotos meines Sohnes drin hatte. Ich habe sie gebeten diese zu löschen, was sie auch tat allerdings hat sie mich umgehend danach blockiert. Wie kann ich jetzt sichergehen, dass sie nicht einfach weitere Fotos reinstellt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

  • #10

    Antwort zu #9 (Mittwoch, 15 Mai 2019 10:14)

    Hallo,

    Sie können sich von Ihr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einholen. Hierbei verspricht die Schwiegermutter unter Androhung von Strafen, dass sie sowas nicht mehr tut. Ansonsten können Sie auch jemanden Drittes bitten, Bericht zu erstatten, ob derartige Fotos nochmal gepostet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #11

    Ahmet (Sonntag, 30 Juni 2019 00:46)

    Hallo es geht um mein Tochter sie hatte mit ihrem Arbeit Geber vehältnis gehab da sein auch Fotos gemacht wurden sauer 1jahr arbeitet sie nicht mehr dort auch kein Verhältnis mehr aber der Chef von ihr setz Bilder auf Instagram ohne ihre Erlaubnis
    Was Können wir da gegen Thun ?

  • #12

    Charlotte Kl (Mittwoch, 10 Juli 2019 19:10)

    Hallo,
    heute bei einem Schulfest hat mich meine Direktorin fotografiert, womit ich zunächst einverstanden war.
    Problem: Sie hat das Foto aus Instagram geteilt, was ich nicht wusste.
    Welche Möglichkeiten gibt es?
    Vielen Dank und liebe Grüße

  • #13

    Michael (Freitag, 02 August 2019 13:57)

    Hallo zusammen.
    Ich habe folgendes Problem ich habe bei Instagram im (betrunken kopf) meine Story auf privat gestellt und ein sehr peinliches intim Bild von mir in Frauen Unterwäsche hochgeladen. Als ich es bemerkte und realisiert löschte ich das Bild sofort. Allerdings hatte eine Person die Story gesehen einen Screenshot davon gemacht und dieses Bild schon an einige Personen weiter verbreitet hat. Erfahren habe ich es als ich drauf an geschrieben worden bin.
    Es ist mir ultrapeinlich und sehr unangenehm was kann ich dagegen machen? Wie sind meine Erfolgsaussichten bei einer Anklage gegen die Person/Personen? Wie verklagte ich die am besten?
    Hab ich überhaupt Erfolgs Chancen?
    Chat Verläufe und Soweiter hab ich gesichert.

    Liebe Grüße und danke für die Hilfe!!

  • #14

    Rowena S. (Mittwoch, 18 September 2019 07:45)

    die Halbschwester meiner 7jährigen Tochter hat auf ihrem öffentlichen Instagram-Profil ein Foto meiner Tochter, ohne mein Einverständnis, veröffentlicht. Dies geschah letztes Jahr bereits und Instagram hat es gelöscht. Vor einer Woche wurde das Foto erneut gepostet! Instagram weigert sich zu löschen und mit ihr brauche ich gar nicht erst diskutieren - keinerlei Einsicht. Was kann ich tun?

  • #15

    Antwort zu #13 (Mittwoch, 25 September 2019 11:19)

    Hallo Michael,

    Ihre Erfolgsaussichten stufe ich als gut an. Sofern Sie den Namen und die Adresse des Täters kennen, können Sie Ihn wegen Unterlassung, Löschung und Schadensersatz, u.a. belangen. Auch sollte eine Anzeige bei der Polizei veranlasst werden. Die Anzeige ist umso wichtiger, wenn Ihnen der Täter unbekannt ist. Die Polizei wird versuchen, Im Rahmen ihrer Ermittlungen die Adresse ausfindig zu machen. Diese können Sie dann in Erfahrung bringen und ihre Ansprüche geltend machen.

    Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #16

    Antwort zu #14 (Mittwoch, 25 September 2019 11:21)

    Hallo Rowena,

    Sie können Unterlassung von der Halbschwester einfordern und dies auch anwaltlich verfolgen lassen. Ausserdem ist instagram nicht befugt, die Löschung des Bildnisses zu verweigern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #17

    Yvonne (Mittwoch, 02 Oktober 2019 11:17)

    Wir sind eine Firma und würden gerne Fotos von promineten Personen (Schauspieler, Sänger usw.) auf unserer Webseite und im Newsletter verwenden. Es handelt sich um Fotos die, die Stars selber auf ihrem eigenen Instagram Acount veröffentlicht haben. Drüfen wir diese verwenden - habe auf anderen Webseiten gesehen das die Quelle so genannt wurde z.B. © instagramm/vanessahugens

    Vielen Dank für ihre Hilfe.

  • #18

    Antwort zu #17 (Mittwoch, 02 Oktober 2019 11:39)

    Hallo Yvonne,

    für was wollen Sie denn die Fotos nutzen?

    Wenn Sie eine Zeitung wären und sich auf Pressefreiheit berufen könnten, hätte ich da wenig bedenken. Aber Sie sind eine Firma und können sich, wenn Sie rein gewerblich handeln, nicht auf Pressefreiheit berufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #19

    Yvonne Schmidt (Mittwoch, 02 Oktober 2019 11:47)

    Wir sind ein Online Shop für Nageldesign Produkte - und wollen wie schon gesagt Bilder von den Nägeln der Stars abbilden auf unserer Wenseite und im Newsletter es handelt sich um Bilder die, die Stars selber auf ihren Instagram Acounts gepostet haben. Finde nur im Internet nur schwammige Aussagen ob man dies machen darf.

  • #20

    Hannes (Samstag, 12 Oktober 2019 08:54)

    Hallo,
    Ich wurde neulich erst von einem Freund
    Aufmerksam gemacht das ein Instagram Account mein Profilbild benutzt und ich habe davon auch ein Foto gemacht dennoch weiß ich nicht was ich jetzt tun soll.

    Lieb Grüße Hannes.

  • #21

    Antwort zu #19 (Montag, 14 Oktober 2019 10:09)

    Sehr geehrte Frau Schmidt,

    ich würde Ihnen davon abraten, fremde Fotos für Werbezwecke zu verwendet. Ohne Einwilligung des Fotografen verletzen Sie bei ungefragten Bildverwendungen seine Urheberrechte. Ob auch das Recht am Bild der jeweils abgelichteten verletzt wird, hängt u.a. von der Erkennbarkeit ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    Antwort zu #20 (Montag, 14 Oktober 2019 10:13)

    Hallo Hannes,

    Sie sollten das Foto bzw. den Fakeaccount melden und ggf. eine Anzeige bei der Polizei schalten.

    Wenn der Täter ausfindig gemacht wird oder Sie diesen gar kennen, können Sie ihn zum Unterlassen, zur Löschung und ggf. zu einer Schadensersatzleistung auffordern.

    Wenn Sie alleine an einer Stelle nicht weiterkommen oder Ihre Ansprüche nicht erfüllt werden, sollten Sie sich um einen Rechtsbeistand bemühen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #23

    Vsidvvdld (Dienstag, 15 Oktober 2019 14:10)

    Also ich habe einen Fake acc auf Insta erstellt und ich wollte herausfinden (weil ein anderer Fake acc mich über meinen echten Account beleidigte ) wer hinter diesem acc steckt
    Ich habe den acc mit Fotos von einem anderen Insta Profil ausgeschmückt damit er echt aussieht
    Nun hat eine Freundin mir gesgat dass das Mädchen ihr gesgat hat dass sie mich angezeigt hätte und die Polizei nun rausfinden will wer ich bin aber ich bin mir nicht sicher ob das stimmt
    Jedenfalls bin ich erst 12 und ich weiß nicht was ich tuen will
    Könnte es passieren dass sie herausfinden wer ich war ? Ich habe die Bilder und das Profil gelöscvt und mich abgemeldet
    Ich bitte um antworten !

  • #24

    Antwort zu #24 (Mittwoch, 16 Oktober 2019 10:10)

    Hallo,

    bitte gehe zu deinen Erziehungsberechtigten und schildere denen die Situation. Überlege mit denen zusammen, wie es weitergehen könnte.

    Es ist schon mal gut, dass du den Account gelöscht hast. Dennoch könnte es sein, dass deine IP ermittelt wird und diese Spur sodann zu dir führt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #25

    Joker (Dienstag, 12 November 2019 23:11)

    Hallo meine ex hat Bilder von mir und meinen Hunden auf Instagram da ich blockiert bin kann ich nicht mehr sehen ob sie gelöscht wurden habe sie dazu aufgefordert aber darauf keine Antwort bekommen

  • #26

    Florian (Dienstag, 03 Dezember 2019 13:52)

    Guten Tag,
    meine Tochter (13) hat in der Schule zusammen mit einer Freundin auf einem eigens geschaffenen Instagram-Account eine Fanpage für ihren (netten!) Klassenlehrer erstellt. Dort luden sie einen fünf Sekunden dauernden Film hoch, den den Lehrer zwar nicht zeigt, jedoch einen seiner typischen Sprüche wiedergibt. Sieben SchülerInnen hatten Leserechte darauf. Nach nur 20 Min. (am Ende der großen Pause) löschten sie den Film wieder aus schlechtem Gewissen, ebenso den Instagram-Account. Eine Woche später wandte sich ein Mitschüler an den Lehrer und erzählte ihm von dem Vorfall. Der Lehrer fühlt sich nun (zurecht nach §201a StGB) hintergangen und fordert von uns Eltern den schriftlichen Nachweis über die Löschung des Films und des Accounts, da er andernfalls Strafanzeige stellen will. Das Löschen selbst ist laut Internet-Hilfe (chip.de etc.) vollkommen problemlos. Wie können wir aber einen Nachweis über die Löschung erhalten? Instagram selbst bietet keine Kontaktmöglichkeiten an, außer für Strafverfolgungsbehörden. Müssen wir einen Anwalt kontaktieren um einen "offiziellen" Anfrageweg gehen zu können? Die Mädchen haben jeweils einen Tadel in ihre Schulakten erhalten und sind verständig und sehr betroffen, da sie keine bösen Absichten verfolgt haben. Die Schule möchte den Anfängen wehren und das Thema vollumfänglich klären.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Florian

  • #27

    Susi (Donnerstag, 05 Dezember 2019 17:41)

    Hallo,
    Meine Frage ist was kann ich tun oder wie kann ich vorgehen gegen meinen ex Mann seiner Schwester. Sie hat ohne mein Erlaubnis ein Foto von meinem zweijäheigen Sohn gepostet. Ich habe sie angeschrieben, dass sie das Bild raus holt. Aber sie ignoriert mich und lässt das Bild immer noch drinnen.

  • #28

    VCK (Montag, 30 Dezember 2019 20:26)

    Unser Bürgermeister war bei einem Vorlesetag in unserem Kindergarten. Nun hat er auf Instagram ein Foto gepostet, auf dem unser Sohn zu sehen ist. Wir haben zwar dem Kindergarten eine Einwilligung erteilt, das Fotos auf dem unser Kind abgebildet ist für die Internetpräsentationen der Kindertageseinrichtung verwendet werden dürfen, unserem Verständnis nach betrifft diese Einverständniserklärung aber doch nicht dem Veröffentlichen des Fotos auf einem Instagram-Account des Bürgermeisters! Was sollten wir tun? Wer trägt hier Schuld?
    P.S. Dem Kindergarten haben wir nur die Einverständnis für die Veröffentlichung genau dieses Fotos im Gemeinde-Mitteilungsblatt gegeben.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
    VCK

  • #29

    Swetii (Dienstag, 31 Dezember 2019 10:11)

    Hallo schönen guten Tag ich weiß mir nicht mehr weiter zu helfen ich habe ein Instagram Profil und meine Freundin auch und ich habe mich mit ihr zerstritten und sie hat halt Fotos von mir auf Ihrem Account dementsprechend hat dich sie danach über aufgefordert diese Fotos bitte runter zu nehmen an Anfang hat sie sie archiviert hat sie dementsprechend nach dem Streit hochgeladen und hatte die Unterschrift da drunter als f**** markiert und ich konnte die Fotos melden wie ich wollte und die Meldung wird nicht akzeptiert sie sehen keinen Verstoß gegen die Richtlinie was ich aber schon sehe und ich finde keine Hilfe Bereitschaft in Instagram oder beim support da wird mir nicht geholfen und ich weiß nicht mehr weiter meine Frage ist darf sie einfach die Fotos hochgeladen lassen mit einer Beleidigung drunter als Überschrift wie melde ich das auf Instagram ohne dass ich ihr Profil melden muss möchte nur das Foto melden aber wenn ich das tue sieht Instagram nicht dass das rechtlicher Verstoß ist

  • #30

    Antwort zu #25 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:04)

    Hallo,

    vielleicht haben Sie einen Bekannten, der Ihnen mitteilen kann, ob und ggf. welche Bilder von Ihnen noch veröffentlicht sind. Über diese Frage sollten Sie sich Klarheit, bevor Sie weitergehende Ansprüche geltend machen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #31

    Antwort zu #26 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:05)

    Hallo,

    Ihre Tochter könnte an Eides statt versichern, das Video und den Account bereits gelöscht zu haben und keine weiteren Kopien mehr zu besitzen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #32

    Antwort zu #27 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:07)

    Hallo,

    Sie können als Erziehungsberechtigte die Schwester anwaltlich zur Löschung und Unterlassung auffordern. Wenn Sie nicht reagiert, dann können Sie im Namen Ihres Kindes gerichtliche Schritte einleiten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #33

    Antwort zu #28 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:09)

    Hallo,

    die Rechtslage ist knifflig, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Andererseits wird das Recht am eigenem Bild gerade von Kindern nochmals besonders geschützt. An Ihrer Stelle würde ich den Bürgermeister bitten, das Bild zu löschen oder Ihren Sohn unkenntlich zu machen. Der Kindergarten kann für das Verhalten des Bürgermeisters jedenfalls nichts.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #34

    Antwort zu #29 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:10)

    Hallo Swetti,

    Sie sollten einen Anwalt konsultieren. Dieser wird sich um die Löschung, Unterlassung aber auch Schadensersatz kümmern. Wenn Sie noch minderjährig sind, dann sollte Ihr erster Gang zu Ihren Erziehungsberechtigten sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #35

    Peter (Freitag, 07 Februar 2020 22:29)

    Hallo,
    ein freier Mitarbeiter von mir, verwendet Videos von Kindern, die er bei Trainingseinheiten während der Arbeit für mich ohne Einwilligung der Eltern oder Kinder aufgenommen hat, bei youtube als Werbung für seine eigene Firma.
    Was sollte ich da tun?..Lg und Danke

  • #36

    Antwort zu #35 (Mittwoch, 12 Februar 2020 10:28)

    Hallo Peter,

    Sie sollten den Eltern der Kinder bescheid geben und sich von dem freien Mitarbeiter trennen. Das wäre die aufrichtigste Möglichkeit. Gleichwohl könnte das auf Sie zurückfallen, da Sie wohl Hauptauftragnehmer sind. Um Schaden abzuwenden, sollten Sie den freien Mitarbeiter zur Löschung der Videos drängen. Leider haben Sie hierauf -anders als die Kinder / Eltern- ggf. keinen Anspruch aus dem KUG. Ggf. ließe sich aber ein Anspruch aus dem Beschäftigungsverhältnis herleiten. Dazu müsste man die Vertragssituation genauer beleuchten.

    Im Übrigen empfiehlt sich grundsätzlich mit freien und angestellten Mitarbeitern entsprechende Klauseln in den Verträgen aufzunehmen, wodurch auch das Urheberrecht an Werken, die während der Arbeitszeit entstehen, geregelt ist.

    Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, dann können Sie es mich gerne wissen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #37

    Jens (Mittwoch, 29 April 2020 12:22)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ist es für mich als Fahrlehrer möglich, Verkehrssituationen via dashcam oder Gopro zu Filmen und auf z.b. instagram zu veröffentlichen? (zwecks Gefahrenerkennung)
    Gerade im Bezug auf andere Personen als Fußgänger oder auch schon Kennzeichen der anderen Fahrzeuge habe ich noch bedenken wie dies rechtlich aussieht.

    MfG
    Jens

  • #38

    Mehria Roshan (Freitag, 01 Mai 2020 16:27)

    Hallo,
    Ich werde bald 21 Jahr alt, ex Freund von meine Schwester ist in New York poster auf Instagram, TikTok immer unsere Bilder und schreibt immer Schimpfworte. Wir wissen nicht was wir machen. Ich habe schon Angst
    Bitte hilf uns

  • #39

    Antwort zu #37 (Dienstag, 05 Mai 2020 07:16)

    Hallo,

    dashcamaufnahmen dürfen Sie erstellen. Um diese auch veröffentlichen zu dürfen, sollten Sie Daten und Personen unkenntlich machen. Dann könnte ich mir vorstellen, dass das Informationsinteresse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung überwiegt und Sie die Aufnahmen dann also veröffentlichen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #40

    Antwort zu #38 (Dienstag, 05 Mai 2020)

    Hallo,

    Beledigungen und auch andere rechtswidrige Inhalte, die bei TikTok über Sie veröffentlicht werden, müssen Sie nicht dulden. Sie sollten TikTok zur Löschung auffordern und wenn TikTok nicht reagiert, einen Anwalt beauftragen.

    Da die Gegenseite in den USA sitzt, ist es schwierig aus Deutschland was zu bewirken. Sie können aber einen Strafanzeige in der us-amerikanischen Botschaft schalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #41

    Inna (Freitag, 02 Oktober 2020 22:11)

    Hallo, die freundin meines ex mannes hat bei sich auf ihrem Instagram Profil ein foto gepostet wo mein Sohn mit drauf abgebildet ist, wir haben beide das Sorgerecht. Wie kann ich gegen sie vorgehen?

  • #42

    Antwport zu #42 (Montag, 12 Oktober 2020 08:46)

    Hallo,

    Sie können für Ihren Sohn, der sicherlich minderjährig ist, dagegen angehen und gegenüber der Freundin sein Recht am eigenen Bild wahrnehmen bzw. Ansprüche geltend machen. Grundsätzlich bedarf es für eine wirksame Einwilligung die Erlaubnis beider Elternteile. Wahrscheinlich hat aber nur der Kindsvater eingewilligt (wenn überhaupt).

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #43

    MF (Dienstag, 27 April 2021 15:37)

    Guten Tag,

    ein Instagram Profil mit knapp 300.000 Followern hat Fotos aus meinem eigenen Profil unerlaubt veröffentlicht und entsprechend in eigenem Zusammenhang zur Schau gestellt. Immer wieder werden dort Menschen gepostet und entsprechend herabgewürdigt. Dies hatte etliche Hetznachrichten, Hasskommentare und sogar Beleidigungen/Nachrichten gegen mich und Menschen aus meinem Umfeld zur Folge. Die Hintermänner des Profils wurden bereits über mehrere Wege kontaktiert und um Löschung gebeten, leider keine Reaktion. Man fühlt sich hier einfach hilflos, zumal seitens der Plattform Instagram keine Lösung angeboten wird. Im Gegenteil.. es wird noch gesagt, dass nicht gegen die Richtlinien verstoßen wurde. Wie sind hier die allgemeinen Chancen bzw. welche Möglichkeiten habe ich, hier vorzugehen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • #44

    Antwort zu #43 (Mittwoch, 28 April 2021 07:35)

    Guten Morgen,

    solange es sich nicht um ein Repost in der Story handelt bzw. die Fotos heruntergeladen und neu hochgeladen worden sind, stellt dies grundsätzlich eine Bildrechteverletzung (entweder Urheberrecht oder Recht am eigenen Bild) dar. Ohne Einwilligung dürfen fremde Inhalte bzw. Fotos nicht auf diese Weise veröffentlicht werden. Es könnte ggf. eine Ausnahme vorliegen, die den Betroffenen dazu berechtigt, auch ohne Einwilligung jene Fotos zu verwenden. Ob dies der Fall ist, müsste ich prüfen. Rufen Sie doch einfach an und besprechen Sie Ihr Anliegen am Telefon mit mir. Unsere telefonische Ersteinschätzung ist ebenfalls kostenlos.

    P.S.: Aktuell bearbeite ich einen ähnlichen Fall bei dem ein Foto unserer Mandantschaft derart zur Bloßstellung veröffentlicht wurde. Ich selber bin der Meinung, dass Betroffene geschützt werden müssen, wenn es sich um einen "Internetpranger" handelt, da ein öffentlichen Interesse insoweit nicht erkennbar ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #45

    Nina (Mittwoch, 09 August 2023 13:26)

    Guten Tag,
    ich schreibe Ihnen, weil eine Freundin auf Insta Probleme mit der Ex ihrer Freundin hat. Es war lange Ruhe und ich habe nur indirekt davon erfahren, habe ihr geraten diese einfach zu ignorieren/zu blocken/zu melden und sich nicht auf die offensichtlich gewünschte direkte Konfrontationen einzulassen, aber jetzt hat mich ein mir unbekannter Account abonniert und scheint allein dazu dienen zu sollen sie fertig zu machen. Noch besteht er nur aus einem geschmacklosen Post (Video) mit der Verwendung ihres Fotos und dem geschmacklosen Satz sie für den Urlaub ins KZ zu schicken. Ich habe Screenshots und eine Bildschirmaufnahme gemacht. Meine Freundin meinte nur Insta würde ihr wie damals auch nicht helfen und man könnte eh nichts machen, da sie(die Täterin) in der Schweiz lebt. Ist das wahr? Was sollte sie tun? Unter normalen Umständen, d.h. Anfeindungen in privaten Nachrichten und Mails wäre das einfache Blocken vielleicht noch hinnehmbar, aber meiner Meinung nach geht das mit dem Video viel zu weit und es sollte etwas unternommen werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nina

  • #46

    Antwort zu #45 (Freitag, 11 August 2023 10:52)

    Hallo Nina,

    Instagram ist natürlich verpflichtet, rechtswidrige Posts zu entfernen. Sie sollten in jedem Falle den Beitrag und auch den Account einmal melden. Machen Sie sich von dem Meldevorgang Screenshots. Dies können Sie InAPP tun. Rufen Sie den Beitrag auf und steuern Sie das Menü dort an. Zusätzlich können Sie auch den Support per E-Mail auffordern. Unter dem Link https://www.recht.help/informationen/socialmedia-recht/fremde-bilder-fotosklau-auf-instagram/ informiere ich speziell zu Instagram genauer. Dort finden Sie auch eine Muster-E-Mail, die Sie an Ihren Fall anpassen können.

    Sollte der Support in der Tat nicht reagieren, sollte Ihre Freundin einen Anwalt zu Rate ziehen. Dies wäre dann der letzte Weg, die Löschung zu bewirken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #47

    Lisa (Donnerstag, 25 Januar 2024 21:36)

    Hallo! Ich habe eine Frage, ist es rechtens wenn man auf Instagram jemanden eine Nachricht sendet, und diese Person(Empfänger) dann einen Screenshot macht und dabei das Profilbild der Person öffentlich in ihrer Story postet? Die Nachricht selbst wurde nicht veröffentlicht aber man sieht das Foto und kann die Person (Absender) erkennen. Es war sozusagen ein Screenshot (Ansicht) des Posteingangs dieser Person die diese Nachricht empfangen hat.

    Liebe Grüße

  • #48

    Antwort zu #47 (Montag, 05 Februar 2024 08:04)

    Hallo Lisa,

    ich gehe davon aus, dass dies nicht erlaubt ist. Wenn Sie auf dem Profilbild erkennbar sind, dass liegt eine Bildnisrechtsverletzung vor. Ggf. könnte aber auch Ihre Privatsphäre, u.a. verletzt sein, weil nämlich ihr Posteingang ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt