Artikel mit dem Tag "Bildnisrecht"



Rechtliche Schritte bei Verbreitung Ihrer Bilder im Internet (Instagram, Facebook, Twitter, TikTok) und Beleidigung: Was Sie tun können!
Kanzleifälle · 19. Mai 2023
✓✓✓Das unerlaubte Veröffentlichen von Videos, auf denen eine Person erkennbar dargestellt ist, ist gesetzlich untersagt. Insbesondere ist es verboten, den Betroffenen während der Verbreitung der Bilder - z.B. durch beleidigende Kommentare wie "Dumm wie Brot" - zu diffamieren. Betroffene haben die Möglichkeit, sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Verstöße zur Wehr zu setzen (LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 16.05.23 - 28 O 202/23).✓✓✓
LG Köln: Doxing ist in Deutschland illegal! - Doxing-Opfer können sich mit einer einstweiligen Verfügung erwehren!
24. April 2023
✓✓✓Es ist illegal, gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten wie den Nachname im Internet zu verbreiten. Betroffenen steht die Unterlassung des "Doxings" zu. Der Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung bei Gericht durchgesetzt werden - LG Köln, Einstweilige Verfügung vom 23.12.2019 - 28 O 482/19.✓✓✓

Recht am eigenen Bild: Eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos oder Videos kann wiederrufen und angefochten werden!
15. April 2023
✓✓✓Hat die abgelichtete Person einst in die Veröffentlichung ihres Fotos oder Videos eingewilligt, kann die Einwilligung auch später noch widerrufen werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Auch ist die Anfechtung der Einverständniserklärung zum Beispiel bei einem Irrtum oder einer Täuschung möglich - LG Köln, Urteil vom 14.08.2013 - 28 O 62/13.✓✓✓
Recht am eigenen Bild: Kinderfotos dürfen nur mit Zustimmung der Eltern verbreitet und veröffentlicht werden!
14. April 2023
✓✓✓Ist abgelichtete Person ein minderjähriges Kind, dann haben die gesetzlichen Vertreter -in der Regel die Eltern- in die Veröffentlichung des Bildes, Fotos oder Videos einzuwilligen. Wenn das Kind bereits über die erforderliche Geistesreife verfügt, ist daneben sein Einverständis erforderlich. Im Übrigen können bereits erteilte Einwilligungen widerrufen werden, wenn sich die innere Einstellung zur Veröffentlichung erheblich änderte - LG Bielefeld, Urteil vom 18.09.2007 - 6 O 360/07✓✓✓

Fotos einer fremden, privaten Wohnung ohne Einwilligung im Internet veröffentlicht? - Schadensersatz droht!
Kanzleifälle · 03. Mai 2022
✓✓✓Es ist verboten, Fotos fremder Privatwohnungen ohne Einverständnis der Bewohner im Internet zu veröffentlichen. Ein Verstoß kann rechtlich geahndet werden und führt unter Umständen gar zu einer Schadensersatzpflicht des Verwenders bzw. des Fotografens - siehe OLG Celle, Urteil vom 24.02.2022 - 5 U 114/21✓✓✓
Kanzleifälle · 01. Juni 2021
✓✓✓Es stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn jemand unter Verwendung von eigens erstellten Bilder auf Instagram von selbst ernannten "Wrist Busters" bloßgestellt wird, dass er eine gefälschte "Fake"-Rolex-Uhr trage. Betroffene können Unterlassung verlangen! (LG Hagen, einstweilige Verfügung vom 7.5.21 - 3 O 91/21)1✓✓✓

Kanzleifälle · 20. Mai 2021
✓✓✓Ein Dritter veröffentliche bei Youtube Videos, die Stimme und Chatnachrichten, u.a. unserer Mandantin. Dies ohne ihre Erlaubnis. Vor dem LG Köln konnten wir für unsere Mandantin eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 18.05.21 - 28 O 177/21✓✓✓
Kanzleifälle · 15. Dezember 2020
✓✓✓Ein Dritter veröffentliche bei instagram eine story und benutze hierbei Fotos, die unseren Mandanten darstellten. Auch verbreitete er unwahre Gerüchte. Vor dem LG Köln konnten wir für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 14.12.20 - 28 O 441/20✓✓✓

Nacktfotos im Internet gezeigt = 7.500 € Schadensersatz! (LG Köln, Urteil vom 5.2.20 - 28 O 173/19)
Kanzleifälle · 11. Februar 2020
✓Wegen der Veröffentlichung ihrer Nacktfotos im Internet / livestreams, wurden unserer Mandantin 7.500 € Schadensersatz zugesprochen.✓
Kanzleifälle · 25. September 2019
✓Bei Cybermobbing im Internet (hier: instagram) -wie Beleidigungen oder die Veröffentlichung von Nacktfotos, u.a.- stehen Opfern umfangreiche rechtliche Möglichkeiten zu. Diesbezüglich haben wir für unsere Mandantin einen Sieg vor dem LG Köln ( Beschluss vom 20.9.19 - 28 O 338/19) erringen können.✓

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