✓✓✓Es ist verboten, Fotos fremder Privatwohnungen ohne Einverständnis der Bewohner im Internet zu veröffentlichen. Ein Verstoß kann rechtlich geahndet werden und führt unter Umständen gar zu einer Schadensersatzpflicht des Verwenders bzw. des Fotografens - siehe OLG Celle, Urteil vom 24.02.2022 - 5 U 114/21✓✓✓
✓✓✓Es stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn jemand unter Verwendung von eigens erstellten Bilder auf Instagram von selbst ernannten "Wrist Busters" bloßgestellt wird, dass er eine gefälschte "Fake"-Rolex-Uhr trage. Betroffene können Unterlassung verlangen! (LG Hagen, einstweilige Verfügung vom 7.5.21 - 3 O 91/21)1✓✓✓
✓✓✓Ein Dritter veröffentliche bei Youtube Videos, die Stimme und Chatnachrichten, u.a. unserer Mandantin. Dies ohne ihre Erlaubnis. Vor dem LG Köln konnten wir für unsere Mandantin eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 18.05.21 - 28 O 177/21✓✓✓
✓✓✓Ein Dritter veröffentliche bei instagram eine story und benutze hierbei Fotos, die unseren Mandanten darstellten. Auch verbreitete er unwahre Gerüchte. Vor dem LG Köln konnten wir für unseren Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirken und der Gegenseite Einhalt gebieten! - LG Köln, Beschluss vom 14.12.20 - 28 O 441/20✓✓✓
✓Bei Cybermobbing im Internet (hier: instagram) -wie Beleidigungen oder die Veröffentlichung von Nacktfotos, u.a.- stehen Opfern umfangreiche rechtliche Möglichkeiten zu. Diesbezüglich haben wir für unsere Mandantin einen Sieg vor dem LG Köln ( Beschluss vom 20.9.19 - 28 O 338/19) erringen können.✓
✓Unsere Mandantin wurde mit einer Klage auf Unterlassung, Löschung und Zahlung von Schadensersatz überzogen. Über facebbook hat sie privat nach einer Person gesucht, die sie vermeintlich bestohlen habe. Die Klage konnte -weit überwiegend -abgewehrt werden, so dass die Mandantin nur mit einem blauen Auge davon kam. (LG Köln, Urteil vom 25.7.2018 - 28 O 381/17)✓
Es ist keine Seltenheit, dass die Affäre droht, die heimliche Beziheung auffliegen zu lassen und in diesem Zusammenhang auch oft erpresst wird, heimliche, oftmals intime Fotos dem unwissentlichen Partner/Partnerin oder Ehemann/Ehefrau weiterzuleiten. Diesbezüglich haben wir für unseren Mandanten einen Sieg vor dem LG Köln ( Beschluss vom 18.6.18 - 28 O 205/18) erringen können.
✓ Verbreitung von Nacktfotos im Internet? = 23.000 € Schadensersatz ✓ Werden Nacktbilder gegen den Willen des Betroffenen im Internet verbreitet und da gar auf Sex-Portale hochgeladen, kann dies dem Täter teuer zu stehen kommen.
Personen, die im Kern von Veranstaltungen stehen, sind zumindest relative Personen der Zeitgeschichte und haben eine Fotoveröffentlichung zu dulden. Für Fotos außerhalb des Rampenlichts gilt dies nicht.
Bei einer falschen Berichterstattung der Presse können Betroffene u.a. Unterlassung und Richtigstellung der Falschbehauptung verlangen! Die Anwaltskosten hat das Pressemedium zu tragen!