Inwieweit wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Ehre geschützt? - Ehrschutz vor Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen!


Jeder Mensch hat das Recht, dass seine Ehre geschützt wird. Durch Äußerungen, gerade wenn die öffentlicht kundgetan werden, kann die Ehre in Mitleidenschaft gezogen werden. Wann die Grenze von einer erlaubten Kritik hin zu einer Ehrkränkung oder gar Rufschädigung überschritten ist, erfahren Sie hier. Stöbern Sie einfach durch diese Seite für detailierte Informationen zum Ehrschutz!



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Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder Mensch hat einen Anspruch Achtung seiner Ehre. Dem Ehrschutz unterliegt nicht nur die Achtung vor sich selbst, sondern vor allem die Achtung einer Person in der Gesellschaft.
  • Sowohl durch Beleidigungen als auch durch unwahre Behauptungen kann die Ehre herabgesetzt und so das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Gerade bei öffentlichen Äußerungen steht schnell der gute Ruf auf dem Spiel.
  • Betroffenen, deren Ruf beschädigt wird, stehen umfassende Ansprüche zur Seite: Sie können im Rahmen des Unterlassungsanspruchs eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern. Handelt es sich um eine öffentliche Rufschädigung -z.B. auf Social Media wie Instagram, Facebook, Twitter, TikTok, etc. hat der Täter den Äußerung zu entfernen.
  • Bei einer schwerwiegenden oder besonders böswilligen Persönlichkeitsrechtsverletzung, kann gar Schadensersatz verlangt werden. Je höher der Rufschaden ist und je mehr Betroffene darunter leiden, desto höher fällt das "Schmerzensgeld" aus.
  • Handelt es sich um eine falsche Berichterstattung in der Presse, kann ferner die Richtigstellung und sogar die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangt werden.
  • Handelt es sich gewissermaßen um einen Rufmord, der mit Beleidigungen, Übler Nachrede oder gar mittels Verleumdnung begangen wird, sollte ein Strafantrag bei der Strafverfolgungsbehörden gestellt werden.
  • Ersuchen Betroffene Hilfe vom Rechtsanwalt und wird der Täter abgemahnt, hat er die Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Erfahrene Anwälte behalten auch dies im Fokus.


Ehrschutz und Verletzung der Ehre:

Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Achtung seiner PersönlichkeitSowohl die Achtung der Person in ihrer sozialen Geltung - sog. äußere Ehre bzw. Ruf- als auch die Achtung der Person vor sich selbst -sog. innere Ehre-  ist geschützt.

 

Die Ehre eines Menschen ist dann verletzt, wenn ein anderer eine Aussage trifft, die objektiv geeignet ist, die Persönlichkeit der betroffenen Person  herabzuschätzen.

 

Die Ehre kann entweder durch eine abschätzige Meinungsäußerung oder durch unwahre Tatsachenbehauptung beeinträchtigt werden. Je nachdem was für eine Art der Äußerung vorliegt, ist hierbei wie folgt zu unterscheiden:

● Persönlichkeitsverletzung durch herabwertende Meinungsäußerung / Beleidigung:

Meinungsäußerungen sind Aussagen, die eine reine subjektive Bewertung widerspiegeln.

 

Meinungsäußerung sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit (aus Art. 5 Abs.1 GG) gedeckt. Allerdings müssen Beleidigungen, also Werturteile, die eine Schmähkritik darstellen, nicht hingenommen werden. Ob eine erlaubte Meinung oder aber eine verbotene Beleidigung -sog. Schmähung- vorliegt, ist anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.

 

„Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (siehe BVerfG, Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89).

 

 Zu den verbotenen Werturteilen gehören insbesondere Schimpfwörter.

● Persönlichkeitsverletzung durch unwahre Behauptungen:

Kurz gesagt sind Tatsachenbehauptungen solche Äußerungen, die sich durch einen Beweis entweder belegen oder aber entkräften lassen.

 

Nur unwahre Tatsachenbehauptungen sind geeignet, die Persönlichkeit des Betroffenen zu verletzen. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt bei unwahren Tatsachenbehauptungen immer dann vor, wenn damit eine Ehrverletzung einhergeht. In der Praxis sind das oft Lügen oder falsche Gerüchte, die über eine Person verbreitet werden, um damit den Ruf zu schädigen.


Welche Ansprüche bei einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestehen:

Betroffene müssen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht hinnehmen. Ihnen stehen umfassende zivilrechtliche Ansprüche zur Seite, um sich umfangreich erwehren zu können. Folgende Ansprüche kommen in Betracht:

● Unterlassungsanspruch bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

Betroffene können verlangen, dass derjenige, der die persönlichkeitsverletzende Aussage getätigt hat,  es in der Zukunft unterlässt, die Aussage erneut vorzunehmen. Der Unterlassungsanspruch ist erst erfüllt, wenn der Übeltäter eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

● Anspruch auf Schadensersatz / Schmerzensgeld bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

Nicht jede ehrverletzende Aussage rechtfertigt die Zahlung einer Entschädigung. Vielmehr soll der Schadensersatz nur auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen beschränkt bleiben. Es gilt:

 

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommt eine Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeits-rechtsverletzungen dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt und wenn sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen lässt. [..] Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also dem Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner nach dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers. Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029). (LG Köln, Urteil vom 30. September 2015 – 28 O 7/14: nachgehend: OLG Köln 15. Zivilsenat, 12. Juli 2016 - 15 U 176/15).

 

 

Ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung schwer ist, ist anhand der Einzelfalls zu ermittelt. Folgende Kriterien deuten auf eine schwere Beeinträchtigung hin:

  • Wie abfällig ist die Aussage?
  • Wie hoch ist der Rufschaden?
  • Wie weit hat sich die Aussage verbreitet? Wurde sie öffentlich oder rein privat getätigt?
  • Ist die Aussage noch in der Welt, z.B. bei Einträgen im Internet, etc.?
  • Weshalb wurde die Aussage getätigt?
  • etc.
Beachten Sie: Bei einer Beleidigung handelt es sich regelmäßig um eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wurde die Beleidigung jedoch nicht in der Öffentlichkeit getätigt und entfaltet sie deswegen keine Streuwirkung , so scheidet ein Schadensersatzanspruch, wenn die Gegenseite bereits zur Unterlassung verpflichtet ist (siehe BGH, Urteil vom 24.5.16 – VI ZR 496/15).

Wie das Persönlichkeitsrecht im Strafrecht geschützt ist und was Sie in strafrechtlicher Hinsicht unternehmen können:

Wollen Sie die Tat auch in strafrechtlicher Hinsicht verfolgt wissen, so müssen Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Strafantrag stellen. Folgende Delikte kommen in Betracht:

  • Beleidigung nach § 185 StGB = liegt bei einer Schmähung vor und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden
  • Üble Nachrede nach § 186 StGB = liegt bei der Verbreitung einer Tatsache vor, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, und kann  mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden
  • Verleumdung nach § 187 StGB = liegt bei der Verbreitung einer unwahren Tatsache vor, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigender dessen Kredit zu gefährden, und kann  mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden
Beachten Sie: Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie diese in jedem Falle auch anzeigen, ganz geich, wie hoch die Chance ist, dass der Täter am Ende des Tages auch verurteilt wird!

Wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können!

Wollen Sie eine Ehrverletzung nicht ungesühnt lassen, so empfiehlt es sich, unmittelbar einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es besteht  nämlich ein Anspruch gegen den Verletzer, dass dieser die Kosten Ihres Rechtsanwaltes erstatten muss.

 

"Die Kosten der Rechtsverfolgung und deshalb auch die Kosten eines mit der Sache befassten Rechtsanwalts, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, gehören grundsätzlich zu dem wegen einer unerlaubten Handlung zu ersetzenden Schaden (siehe BGH, Urteil vom 17. November 2015 – VI ZR 492/14)."

 

Ihr Rechtsanwalt wird sich der Sache annehmen und die Gegenseite zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung auffordern. Wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt, dann wird er auch eine Entschädigung beim Verletzer einfordern. In jeden Falle wird Ihr Rechtsanwalt seine Gebühren der Gegenseite auferlegen.

  • Beachten Sie: Auch wenn keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und deswegen eine Schadensersatzbetrag ausscheidet, empfinden viele Betroffene es als große Genugtuung, wenn der Verletzer zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung der Anwaltskosten gezwungen wird.

Sie wurden beleidigt oder über Sie wurden falsche Tatsachen verbreitet? - Hier wird Ihnen geholfen!

Sie wurden beleidigt oder über Sie wurden ehrverletzende oder gar unwahre Tatsachen verbreitet? - Schützen Sie sich und schalten Sie uns ein!

 

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Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: November 2022.


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Kommentare: 1
  • #1

    Martin Andreas-Bergmann (Montag, 20 April 2020 12:07)

    Einwandfreie Information über das Gesetz und das Recht !