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Mein Instagram-Konto wurde von Facebook grundlos gesperrt und der Support reagiert nicht! - Was kann ich tun?

Zur Wiederherstellung eines gesperrten Instagram-Kontos müssen unberechtigte Sperrung & Gründe nachgewiesen werden. Einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats beantragen & Sachverhalt glaubhaft machen. Screenshots & eidesstattliche Versicherung helfen.

Das Instagram-Konto unseres Mandanten wurde grundlos von Facebook gesperrt. Er kontaktierte den Instagram-Support. Dieser reagierte nicht. Er mandatierte uns. Da Facebook außergerichtlich nicht das Instagram-Profil reaktivierte, leiteten wir gerichtliche Schritte ein. Das Landgericht München II erließ eine einstweilige Verfügung und verpflichtete Facebook, den Instagram-Account unseres Mandanten umgehend zu entsperren (LG München II, Einstweilige Verfügung vom 16.12.20 - 11 O 51166/20).



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Ihr Instagram, Facebook, Twitter, etc. - Konto wurde gesperrt? Sie haben bereits den Kundendienst kontaktiert, allerdings keine Antwort erhalten? Sie sind mit der Sperrung nicht einverstanden, weil Sie sich nichts zu schulden kommen lassen haben? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich professionell helfen. Fordern Sie gerne unser kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an!

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Zum Sachverhalt: Mandant verfügt über ein großes Konto auf Instagram, das Facebook ihm ohne Ankündigung und ohne Gründe einfach sperrte!

Unser Mandant betreibt auf Instagram ein Profil mit mehreren tausend Followern. Dieser Instagram-Account wurde ihm einfach ohne Vorwarnung und auch ohne Angabe von Gründen von heute auf morgen gesperrt. Er wandte sich an den Instagram-Support und kontaktierte Facebook. Der Kundendienst reagierte aber nicht. Er erhielt noch nicht einmal die Nachricht, die Instagram sonst bei Sperrungen den Nutzern gerne wie folgt mitteilt:

  • "Dein Konto wurde wegen einer Verletzung unserer Nutzungsbedingungen gesperrt"

Nachdem wir Instagram entsprechend aufforderten und Facebook nicht innerhalb der  gesetzten Frist nicht reagierte, beantragten wir beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

LG München II: Ohne sachgerechte Gründe ist die Sperrung eines Instagram-Kontos unzulässig! Facebook muss das Profil wiederherstellen!

Das Gericht teilte unsere Rechtsauffassung und erließ die einstweilige Verfügung. Wir argumentierten, dass eine grundlose Sperrung nicht rechtens sei. Schließlich teilte Facebook noch nicht einmal mit, weswegen der Mandant gegen Nutzungsbedingungen verstoßen habe. Insbesondere betrieb er seinen Instagram-Account wie gewohnt und veröffentliche ähnlichen Content, den er schon in der Vergangenheit postete.

  • Das Gericht traf folgende Regelung:

"Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für jeden Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

 

verboten,

 

die am 16.11.2020 erfolgte Deaktivierung des Instagram-Profil "XXX" des Antragstellers (https://www.instagram.com/xxx) aufrechtzuerhalten."

 

- LG München II, Beschluss vom 16.12.20 - 11 O 5166/20

(Den Beschluss des Landgerichtes finden Sie unten auf dieser Seite!)


Reaktion von Facebook: Nach dem Beschluss schaltete Facebook den Instagram-Account unseres Mandanten umgehend wieder frei!


Den Beschluss des LG München II (Beschluss vom 16.12.20 - 11 O 5166/20) gibt es hier:

Tenor:

 

1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für jeden Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

 

verboten,

 

die am 16.11.2020 erfolgte Deaktivierung des Instagram-Profil "XXX" des Antragstellers (https://www.instagram.com/xxx) aufrechtzuerhalten.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 festgesetzt

4. Mit dem Beschluss ist zuzustellen: Antragsschrift vom 27.11.2020

 

Gründe:

 

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 27.11.2020 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

 

Sowohl Verfügungsanspruch als auch Verfügungsgrund sind schlüssig vorgetragen und durch die eidesstattliche Versicherung vom 15.12.2020 glaubhaft gemacht.

 

Ein Sperrungsgrund ist nicht ersichtlich und wurde gemäß dem glaubhaft gemachten Vortrag des Antragstellers von der Antragsgegnerin auch nicht begründet.

 

Ein Grund für eine Zustellung von Amtswegen ist nicht ersichtlich, gemäß § 922 II ZPO ist vom Gericht an den Antragsteller zuzustellen, die Zustellung an den Antragsgegner obliegt diesem.


Den Beschluss als Druckversion gibt es hier:

Download
LG München II, Beschluss vom 16.12.20 - 11 O 5166/20
LG München II, Beschluss vom 16.12.20 - 11 O 5166/20 - veröffentlicht von Rechtsanwalt Sven Nelke - Einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen grundloser Sperrung eines instagram-Kontos - Gericht verpflichtet Facebook das gesperrte instagram-Profil wieder herzustellen
LG Muenchen II - sperrt Facebook grundlo
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Unter welchen Voraussetzungen ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sinnvoll?

  • Es muss eine unberechtigte Sperrung vorliegen, das heißt, dass die Deaktivierung des Kontos auf der Social-Media-Plattform nicht zulässig ist. Hiervon ist auszugehen, wenn Ihnen noch nicht einmal die Gründe, die zur Deaktivierung des Accounts führen sollen, mitgeteilt worden sind und Sie sich dies sonst nicht erklären können.
  • Sie haben den Support angeschrieben und entweder antwortete er nicht oder aber die vorgebrachten Gründe, die zur Sperrung des Profils führten, sind haltlos.
  • Sie müssen die einstweilige Verfügung binnen eines Monats ab Kenntnis von der Sperrung bei Gericht beantragen. Ist die Monatsfrist versäumt, steht Ihnen aber noch das Klageverfahren offen.
  • Der Sachverhalt muss glaubhaft gemacht werden. Dies sollte bestenfalls durch Screenshots, Videos, o.ä. und Ihrer eidesstattlichen Versicherung geschehen.

Kurzzusammenfassung:

Mein Instagram-Konto wurde gesperrt - was tun? Einige Nutzer berichten darüber, dass ihr Instagram-Konto ohne ersichtlichen Grund von Facebook gesperrt wurde. Auch unser Mandant war davon betroffen und wandte sich zunächst an den Instagram-Support. Leider ohne Erfolg. Schließlich beauftragte er uns als Anwälte, um das Problem zu lösen. Nachdem Facebook nicht auf unsere außergerichtlichen Bemühungen reagierte, mussten wir gerichtliche Schritte einleiten. Das Landgericht München II erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung, welche Facebook dazu verpflichtete, das Instagram-Konto unseres Mandanten unverzüglich zu entsperren. Wenn auch Sie betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

 


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