Wie Sie nach einem Verkehrsunfall gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung ein möglichst hohes Schmerzensgeld geltend machen!

Bekanntermaßen wollen die Versicherungen nach einem Verkehrsunfall die Zahlungen möglichst gering halten. Beim Schmerzensgeld wird daher oft nur das Minimum gezahlt: Dabei ist es unerheblich, ob es sich um größere oder aber kleinere Verletzungen handelt.  Akzeptieren Sie das erste Angebot der Versicherung nicht. Wie Sie anhand der nachfolgenden Beispiele sehen: Nachhaken kann sich lohnen!


Fall 1: von 7.500 € auf 15.000 € - (hier: umfangreiche Verletzungen am Kopf, mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt)

Unser Mandant wurde beim Ausparken eines PKW angefahren und kam unglücklich zu Sturz. Er erlitt eine schwere Kopfverletzungen, welche Ihn mehrere Wochen lang an das Krankenhausbett fesselte.

 

Zunächst bot die Versicherung nur 7.500 € Schmerzengeld an.

Dieses Angebot war viel zu gering. Wir rieten unserem Mandanten ab. Daraufhin traten wir in Verhandlungen mit der Versicherung und konnten die Summe auf 15.000 € steigern.

Fall 2: von 500 € auf 705 € - (hier: einfache Knieprellung)

Unsere Mandantin wurde von einem Auto angefahren. Glücklicherweise ist nichts Schlimmers passiert: Sie erlitt lediglich eine einfach Knieprellung. Die Schmerzensgeldbeträge fangen bei derartigen Prellungen bei rund 300 € an. Natürlich forderten wir von Anfang an einen höheren Betrag ein.


Die Versicherung zahlte sodann 500 €.

Die 500 € waren an und für sich durchaus angemessen. Dennoch wandten wir uns  an den Sachbearbeiter bei der Haftpflichtversicherung und konnten nochmals weitere 205 € erstreiten. Die Versicherung zahlte sodann 705 € an Schmerzensgeld aus.

Anruf kann sich lohnen!

Ein Anruf bei der Versicherung kann sich lohnen! Gerade  Schmerzensgelder zahlen die Versicherungen sehr zögerlich aus. Das Schmerzengeld kann nämlich nicht genau bemessen werden. Es gilt:


"Je mehr Schmerzen, desto höher ist das Schmerzensgeld!"

 

Sogenannte Schmerzensgeldtabellen geben nur ungefähre Bezugsgrößen an, indem Sie mitteilen, was andere Gerichte bei ähnlichen Verletzungen erkannten. So kann es vorkommen, dass das Amtsgericht Köln für eine einfache HWS-Distorsion (weitläufig bekannt als Schleudertrauma) auf lediglich 600 € erkennt, während das AG Bonn bei einer ähnlichen Verletzung schon 1.200 € als angemessen erachtet.

 

Oft ermitteln die Versicherungen nur mit diesen Schmerzensgeldtabellen einen Betrag, ohne genau den einzelnen Sachverhalt zu prüfen. Von diesem Betrag wird meisten noch eine Pauschale von bis zu 70 % abgezogen. Der so ermittelte Betrag wird bereitwillig ausgezahlt. Oftmals ist diese erste Auszahlung daher unangemessen gering!

 

Ob bei größeren oder kleiner Verletzungen: rufen Sie bei der Versicherung an und machen Sie dem Sachbearbeiter klar, dass Sie notfalls den Gang zu Gericht nicht scheuen werden, wenn die Summe nicht "deutlich" erhöht werden sollte. Die Versicherungen scheuen das Prozessrisiko. Sollten Sie verlieren, dann müssen Sie nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Dies bietet Ihnen eine weitere Argumentationsgrundlage.


Sie werden sehen: "Ein bisschen was geht immer!"



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