✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓
✓✓✓Eine junge US-Amerikanerin soll sich nicht an die behördlich auferlegte Quarantäne gehalten haben, obwohl Sie unter Anzeichen einer Corona-Infektion litt. Sie soll stattdessen die Quarantäne verlassen haben und in diversen Bars in Garmisch-Partenkirchen feiern gewesen sein. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen der Superspreaderin dafür drohen.✓✓✓
✓✓Der Urheber kann bei einer Urheberrechtsverletzung (hier: Verletzung der Anerkennung der Urheberschaft) umfassenden Schadensersatz verlangen. Es ist gar eine Herausgabe des Verletzergewinns (sog. Gewinnabschöpfung) möglich.✓✓
Betroffene können von dem Betreiber eines Internetportals wie facebook nicht Auskunft über die Daten eines anderen Benutzers verlangen, selbst wenn dieser massiv beleidigend wurde und der Betroffene seine Rechte aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verfolgen möchte. Gleichwohl können Betroffene gegen die Betreiber selbst Unterlassungs- und Löschungsansprüche geltend machen.
Berichtet die Presse über den Betroffenen unwahr, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung und Richtigstellung. Zudem darf er auch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen. Die Anwaltskosten hat die Zeitung oder das Presseunternehmen zu tragen.
Wurde der Betroffene unter vier Augen beleidigt, so scheidet ein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn zwischenzeitlich ein Unterlassungstitel erwirkt werden konnte.
Wird im Internet über den Betroffenen etwas unwahres Behauptet, so kann dieser eine Geldtentschädigung verlangen, wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt.
Die Presse muss bei Berichterstattung über laufende Strafprozesse neutral sein, da andernfalls eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Angeklagten in Betracht kommen könnte.
Die Beleidigung eines anderen ist grundsätzliche eine persönlichkeitsrechtsverletztende Schmähung und als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Wirbt der Verkäufer in der eBay-Auktion mit dem Markennamen des Artikels oder bezeichnet er diesen gar als original, so ist er auch zur Lieferung eines Originals verpflichtet. Die Lieferung einer Fälschung stellt einen Sachmangel dar.