✓✓✓Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht, die Werkstatt seiner Wahl für die Reparatur des Unfallwagens auszuwählen. Wenn der Geschädigte jedoch entscheidet, den Wagen nicht tatsächlich reparieren zu lassen und stattdessen nur fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf die Versicherung grundsätzlich die Stundensätze der gewählten Werkstatt nicht kürzen, um den berechtigten Schadensersatz zu reduzieren (so z.B. LG Köln, Urteil vom 31.05.2006 - 13 S 4/06).✓✓✓
✓✓✓Der BGH entschied, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich berechtigt sind, die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt als Schadensersatz geltend zu machen, sofern diese angemessen sind. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, wie beispielsweise eine freie Werkstatt (BGH, Urteil vom 29.4.2003 - VI ZR 398/02 = "Porsche-Urteil").✓✓✓
✓✓✓Online-Coaching-Verträge (="Fernunterricht") sind nichtig, wenn die Coaching-Anbieter -wie so oft- nicht über die erforderliche Fernunterrichtszulassung verfügen. Solche Online-Coachings können deswegen widerrufen bzw. gekündigt werden und bereits bezahlte Coaching-Kosten sind zurück zu zahlen! - LG Leipzig, Urteil vom 01.02.2023 - 05 O 1598-22✓✓✓
✓✓✓Eine junge US-Amerikanerin soll sich nicht an die behördlich auferlegte Quarantäne gehalten haben, obwohl Sie unter Anzeichen einer Corona-Infektion litt. Sie soll stattdessen die Quarantäne verlassen haben und in diversen Bars in Garmisch-Partenkirchen feiern gewesen sein. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Konsequenzen der Superspreaderin dafür drohen.✓✓✓
✓✓✓Ist der Familienname zugleich Bestandteil des Firmennamens, so kann dieser über das Namensrecht geschützt sein. Konkurrenten haben sodann eine Verwendung des Namens oder eines wesentlichen Namensbestandteils zu unterlassen (BGH, Urteil vom 28.2.1991 - I ZR 110/89).✓✓✓
✓✓✓ Prägnante Wahrzeichen, Logos oder sonstige Kennzeichen können Namensschutz genießen, so dass Sie von Dritten nicht ohne Erlaubnis des Inhabers verwendet werden dürfen. Dem Inhaber stehen bei einer unerlaubtung Nutzung umfassende Ansprüche wie die Unterlassung zur Seite (BGH, Urteil vom 23.6.1994 - I ZR 15/92).✓✓✓
✓✓Der Urheber kann bei einer Urheberrechtsverletzung (hier: Verletzung der Anerkennung der Urheberschaft) umfassenden Schadensersatz verlangen. Es ist gar eine Herausgabe des Verletzergewinns (sog. Gewinnabschöpfung) möglich.✓✓
✓ Das Namensrecht schützt auch Künstlernamen und Pseudonyme, wenn diese einen gewissen Bekanntheitsgrad genießen. Betroffene können Unterlassen sowie ggf. Schadensersatz verlangen.✓
✓✓✓Wurde der Betroffene unter vier Augen beleidigt, so scheidet ein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn zwischenzeitlich ein Unterlassungstitel erwirkt werden konnte. ✓✓✓
✓✓✓Berichtet die Presse -z.B. im Internet durch einen Onlineartikel- über den Betroffenen falsch und wird dadurch der Ruf beschädigt, so kann dieser auch eine Geldentschädigung -"Schmerzensgeld"- verlangen, wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt. Dies gilt in den Fällen von "Rufmord"; also immer dann, wenn das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen schweren Schaden nimmt (BGH, Urteil vom 17.12.13 - VI ZR 211/12).✓✓✓