Kanzleifälle · 02. März 2021
✓✓✓LG Köln, einstweilige Verfügung vom 15.02.2021 - 28 O 32/21: Es ist verboten, jemanden damit zu drohen, Videos und Fotos mit sexuellen Inhalten Dritten wie etwa der Familienberatung zu präsentieren. Auch ist die Präsentation natürlich verboten, wenn -was in der Regel anzunehmen ist- keine berechtigten Gründe auf Seiten des Täters vorliegen.✓✓✓