Kanzleifälle · 05. Januar 2025
✓✓✓Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein Teilnehmer eines "Dropshipping Elite Coachings", das von Niko Dieckhoff beworben und von der Copecart GmbH vertreiben wird, die bezahlten Kosten zurück verlangen kann. Zuvor wurde der Widerruf, die Anfechtung und auch die fehlende Zulassungs des Coachings nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erklärt (siehe LG Hannover, Urteil vom 02.01.2025 - 4 O 328/24).✓✓✓