Kanzleifälle · 15. August 2022
Private Chatnachrichten, die zum Beispiel auf WhatsApp geschrieben wurden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Verfassers veröffentlicht oder auf eine andere Plattform übertragen werden. In einem von uns vertretenen Fall erließ das LG Köln wegen der Veröffentlichung privater WhatsApp-Chatnachrichten auf Twitter eine einstweilige Verfügung mittels dessen dem Chatpartner verboten wurde, entsprechenden WhatsApp-Chatverlauf zu "leaken". (siehe LG Köln, Beschluss vom 01.02.21 - 28 O 77/21).