✓✓Für Verdächtige eines Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Die Presse darf die Betroffenen nicht öffentlich an den Pranger stellen. Tut Sie es doch, können sich die Betroffenen auch im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Berichterstattung in Zeitung oder Internet erwehren!✓✓
✓ Verbreitung von Nacktfotos im Internet? = 23.000 € Schadensersatz ✓ Werden Nacktbilder gegen den Willen des Betroffenen im Internet verbreitet und da gar auf Sex-Portale hochgeladen, kann dies dem Täter teuer zu stehen kommen.
§ Verstirbt eine Person, so gehen dessen Social-Media-Konten auf die Erben über § Das Urteil ( Erben das Recht, sich das Benutzerkonto (z.B. bei facebook, instagram, twitter, etc.) freischalte zu lassen! (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17) finden Sie hier ✓
Personen, die im Kern von Veranstaltungen stehen, sind zumindest relative Personen der Zeitgeschichte und haben eine Fotoveröffentlichung zu dulden. Für Fotos außerhalb des Rampenlichts gilt dies nicht.
Bei einer falschen Berichterstattung der Presse können Betroffene u.a. Unterlassung und Richtigstellung der Falschbehauptung verlangen! Die Anwaltskosten hat das Pressemedium zu tragen!
✓ Das Namensrecht schützt auch Künstlernamen und Pseudonyme, wenn diese einen gewissen Bekanntheitsgrad genießen. Betroffene können Unterlassen sowie ggf. Schadensersatz verlangen.✓
Betroffene können von dem Betreiber eines Internetportals wie facebook nicht Auskunft über die Daten eines anderen Benutzers verlangen, selbst wenn dieser massiv beleidigend wurde und der Betroffene seine Rechte aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verfolgen möchte. Gleichwohl können Betroffene gegen die Betreiber selbst Unterlassungs- und Löschungsansprüche geltend machen.
Berichtet die Presse über den Betroffenen unwahr, so hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung und Richtigstellung. Zudem darf er auch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangen. Die Anwaltskosten hat die Zeitung oder das Presseunternehmen zu tragen.
Wurde der Betroffene unter vier Augen beleidigt, so scheidet ein Anspruch auf Geldentschädigung, wenn zwischenzeitlich ein Unterlassungstitel erwirkt werden konnte.
Wird im Internet über den Betroffenen etwas unwahres Behauptet, so kann dieser eine Geldtentschädigung verlangen, wenn es sich um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung handelt.