✓✓✓Beschränkt Instagram die Reichweite wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" zu Unrecht, dann kann Meta hierfür nicht nur verurteilt werden. Urteile lassen sich auch durchsetzen. Da Instagram den "Shadowban" nicht unterlassen hat, ist Meta als Plattformbetreiberin nunmehr verpflichtet, ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.500 € zu zahlen(siehe LG Magdeburg, Beschluss vom 28.02.2024 - 2 O 344/22 *072*)✓✓✓
✓✓✓Wird das Facebook-Konto gehackt, dann sind nicht nur wertvolle Erinnerungen weg. Auch Facebook-Gruppen und geschäftliche Facebook-Seiten lassen sich dann nicht mehr administrieren. Bei Hackerangriffen hat Facebook jedoch die Pflicht, dem Geschädigten das gehackte Konto wieder zurückzugeben. Wenn der Facebook-Support nicht reagiert, dann lässt sich die Rückführung mit einer einstweiligen Verfügung erzwingen (siehe AG Marburg, Einstweilige Verfügung vom 25.04.24 - 9 C 145/24)✓✓✓
✓✓✓Instagram sieht in den sogenannten "Richtlinien für Empfehlungen auf Instagram" vor, dass die Reichweite eines Accounts gedrosselt werden kann. Allerdings darf Instagram die Reichweite nicht willkürlich "drosseln". Die bloße Möglichkeit eines Verstoßes gegen die Instagram-Gemeinschaftsrichtlinien stellt keinen sachlichen Grund dar. Instagram ist verpflichtet, die Reichweite unbeschränkt wiederherzustellen (siehe LG Magdeburg, Urteil vom 31.05.2023 - 2 O 344/22 *072*).✓✓✓
✓✓✓Wenn ein Instagram-Konto ohne Anhörung deaktiviert wird, verstößt dies gegen geltendes Recht. Meta, ist verpflichtet, entweder vor oder in manchen Fällen nach der Sperrung eine Anhörung durchzuführen. In der Praxis wird dies jedoch oft vernachlässigt. Betroffene können gegen solche unberechtigten Sperrungen rechtliche Schritte einleiten. Neben der Freischaltung des deaktivierten Accounts kann auch eine Unterlassung gefordert werden (siehe AG Bonn, Urteil vom 16.05.2023 - 116 C 115/22).✓✓✓
✓✓✓Social-Media-Plattformen und Forenbetreiber müssen berechtigte Gründe vorweisen, um Mitglieder zu sperren. Eine willkürliche Sperrung eines Nutzers auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Facebook, Twitter oder Youtube wegen einer Äußerung ist unrechtmäßig, sofern die Meinungsäußerung unter die Meinungsfreiheit fällt. Falls ein Nutzer zu Unrecht gesperrt wurde, hat er das Recht, die Wiederherstellung seines Accounts vom Plattformbetreiber zu verlangen (LG Frankfurt 2-03 O 182/18).✓✓✓