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Klage gegen Möbelhaus Danzer / Möbel Danzer erfolgreich - AG Köln, Urteil vom 20.5.2015 - 140 C 4/15

Nichtamtliche Leitsätze des AG Köln,Urteil vom 20.5.2015 - 140 C 4/15:

  1. Wird über das Internet Ware bestellt und bezahlt, so steht dem Käufer auch das Recht auf Übereignung des Artikels zu. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit trotz Abmahnung geliefert, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten hat das Möbelhaus nur zu zahlen, wenn es sich bereits bei Beauftragung des Rechtsanwaltes in Verzug befand.

Folgender Sachverhalt lag dem zugrunde:


Unsere Mandantin bestellte über das Internet bei dem Möbelhaus Danzer eine Couch und bezahlte den Kaufpreis als Vorkasse. In der Folgezeit wurde das Sofa nicht geliefert. Irgendwann riss auch der Kontakt zu dem Möbelhaus ab: Anfragen unserer Mandantin wurden nicht beantwortet und die bestellte Polsterecke kam auch nicht an.


Sie suchte uns frühzeitig auf. Nachdem wir das Möbelhaus Danzer erfolglos aussergerichtlich abmahnten, konnten wir in Ihrem Namen ein Urteil auf Rückzahlung des Kaufpreises erstreiten.


Das Urteil gibt es hier:



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Kommentare: 5
  • #1

    L.Czupa (Mittwoch, 14 Oktober 2015 10:44)

    Hallo. .ich auch bestellen eine Sofa und sofort bezahlen ( das War eine Jahre zurück 22.10.2014 ), bis jetzt meine geld nicht bekommen und keine Antwort..Bitte melden wenn kann was machen oder helfen.

    MfG L.Czupa

  • #2

    Antwort zu #1 (Mittwoch, 14 Oktober 2015 11:06)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben bei Möbel Danzer ein Sofa bestellt, bezahlt und es wurde nicht geliefert?

    Folgendes sollten Sie tun:

    1. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Sie sind kein Einzelfall!
    2. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

    Auf diesem Wege haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld wiederzubekommen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #3

    V.H. (Freitag, 23 Oktober 2015 01:14)

    Hallo,

    Hat die frau ihr geld dann letztendlich zurückerhalten?

    Mfg
    V.H.

  • #4

    Antwort zu #3 (Mittwoch, 11 November 2015 16:19)

    Hallo,

    wir befinden uns noch im Vollstreckungsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Katja aus Frankfurt (Mittwoch, 18 Januar 2017 07:12)

    Ich habe ebenfalls meine Couch bezahlt und nie erhalten. Trotz Hilfe eines Anwalts und Strafverfahren, warte ich heute noch auf mein Geld (ingesamt inzwischen knapp 1.000€).