Die einfache Körperverletzung ist kein Karvaliersdelikt. Auch Ersttäter haben mit einer Strafe zu rechen; eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist nicht die Regel. Wie hoch die Strafe bei einer einfachen Körpervereltzung ausfallen kann, welche Verteidigungsmöglichkeiten Täter haben und welche Ansprüche Opfern zustehen, wird auf dieser Seite erläutert. Stöbern Sie diese Seite einfach durch, um nützliche Erstinformationen zur einfachen Körperverletzung zu erhalten!
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Das Wichtigste in Kürze:
Die einfache Köperverletzung bestraft die Anwendung von Gewalt und soll damit die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person schützen. Niemand hat es hinzunehmen, dass er körperlich missbraucht oder an der Gesundheit geschädigt wird.
Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn der Täter auf das Opfer Gewalt ausübt und es dadurch verletzt. Mögliche Verletzungen können Blutwunden, Beulen, Blutergüsse (z.B. ein blaues Auge), Striemen, Rötungen, etc. sein.
Bei der Gesundheitsschädigung wird die körperliche Funktion des Opfers geschädigt (z.B. durch Ansteckung mit einer Krankheit).
Bei folgenden Verhaltensweisen handelt es sich in der Regel um eine einfache Köperverletzung:
Das Strafmaß der einfachen Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Wie die Strafe letztendlich festgesetzt wird oder ob unter Umständen gar eine Einstellung des Verfahrens erfolgt, liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts.
Für die sogenannte Strafzumessung sind die Gegebenheiten des Einzelfalls ausschlaggebend. Während Ersttäter eher mit einer Geldstrafe zu rechnen haben, laufen Wiederholungstäter eher Gefahr, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden. Die Strafe beläuft sich nach folgenden Kriterien:
Wie zu erkennen ist, ist die Strafzumessung bei der einfachen Körperverletzung sehr individuell und einen "Katalog" oder gar eine "Liste", um die Strafe im Vorfeld abschätzen zu können, gibt es nicht.
Nur weil der Täter jemanden verletzt hat, heißt dies noch nicht, dass er wegen einfacher Körperverletzung zu verfolgen ist. Er könnte nämlich gerechtfertigt gehandelt haben. Folgende Rechtfertigungsgründe kommen bei einer einfachen Körperverletzung in der Regel in Betracht:
Nicht selten kommt es vor, dass das Opfer zuvor in die Körperverletzung einwilligte (siehe § 228 StGB). Eine Einwilligung liegt nur vor, wenn das Opfer ernstlich und freiverantworlich entscheiden konnte und die Einwilligung nicht etwa gegen "die guten Sitten", etc. verstoßen würde. Im Falle der Einwilligung liegt kein strafwürdiges Verhalten des Täters vor, wenn sich die Taten im eingewilligten Bereich bewegten. Folgende Praxisfälle sind in der Praxis typisch:
Immer dann, wenn sich ein Opfer wehrt oder jemanden anderen verteidigt und hierbei zum Schutz Gewalt gegen den Angreifer ausübt, kommt zwar eine Körperverletzung in Betracht. Diese kann dann allerdings durch Notwehr (siehe § 32 StGB) gerechtfertigt sein mit der Folge, dass eine Strafe entfällt.
Gerade im Bereich der Körperverletzungsdelikte haben Betroffene, gegen die als Beschuldigte strafrechtlich ermittelt werden, oft das Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, um "die Dinge grade zu rücken".
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen einfacher Körperverletzung? Als Strafverteidiger raten wir Ihnen dringend:
Opfer von Körperverletzungsdelikten stehen besondere Rechte zu, um ihre Ansprüche umfassend geltend zu machen:
Die einfache Körperverletzung wird oft auch als "leichte" Körperverletzung bezeichnet, weil der Täter auf das Opfer mit vergleichsweisen "einfachen" Mitteln Gewalt ausübt und die Folgen für das Opfer nicht so "schwerwiegend" sind.
Egal ob Sie sich als Täter zu verteidigen haben oder als Opfer einer Straftat Ansprüche geltend machen wollen: Wir vertreten Sie deutschlandweit!
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setzten. Stand der Information: Januar 2023.
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