Schadensersatz im deutschen Urheberrecht: Ansprüche und Höhe bei Urheberrechtsverletzungen


Schadensersatz im deutschen Urheberrecht: Ansprüche und Höhe bei Urheberrechtsverletzungen - Rechtsanwalt Sven Nelke hilft!

Urheber und Rechteinhaber können bei einer Urheberrechtsverletzung diverse Ansprüche geltend machen. Finanzielle oder materielle Beeinträchtigungen des Urheberrechts lassen sich über den Schadensersatz kompensieren. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Ansprüche, die Urheber bei Verletzungen geltend machen können, sowie über die Faktoren, die die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen.



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Ihr Urheberrecht wurde verletzt? Sie wollen Schadensersatz geltend machen? Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen und Sie werden zur Zahlung aufgefordert? - Wenn Sie eine rechtliche Frage oder ein Problem haben und eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos!


Das Wichtigste in Kürze:

  • Wird fremdes Urheberrecht verletzt, ist der Verletzer verpflichtet, Schadensersatz an den Urheber und Rechteinhaber zu leisten. Dies ist gerade bei der unbefugten Nutzung eines Werkes -wie z.B. der rechtwidrigen Verbreitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, etc.- der Fall.
  • Es gibt mehrere Methoden, die Höhe des Schadensersatzes zu berechnen. Der Urheber und Rechteinhaber darf seinen entgangenen Gewinn geltend machen oder die Gewinne des Verletzers abschöpfen. Alternativ steht ihm auch die fiktive Schadensberechnung nach der sogenannten Lizenzanalogie zu, wonach er eine üblicher Weise vereinbarte Nutzungsgebühr einfordern darf.
  • Der Urheber und Rechteinhaber sollte bei einer Urheberrechtsverletzung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte umfassend geltend zu machen und auch die für ihn günstigste Schadensberechnung durchzusetzen.


Wann darf bei einer Urheberrechtsverletzung Schadensersatz verlangt werden?

Nicht jede Urheberrechtsverletzung ist gleich. Wird ein fremdes Werk allerdings unbefugt verwendet -wie z.B. vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, etc.-, dann stehen betroffenen Urhebern und Rechteinhabers umfassende Schadensersatzansprüche zur Seite (siehe § 97 UrhG). Er kann dann

 

Dem Urheber und Rechtsinhaber steht hierbei das Wahlrecht zu: er darf bestimmen, nach welcher Methode er den Schaden berechnen will. Je nachdem welche Methode er wählt, fällt die Höhe des Schadensersatzes geringer oder eben auch größer aus. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, gegenüber dem Verletzer zunächst den Auskunftsanspruch geltend zu machen. Erst dann kann das Ausmaß der Urheberrechtsverletzung eingeschätzt werden.


Wie berechnet sich der Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung und wie hoch fällt dieser aus?

Es gibt verschiedene Methoden, um den Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung zu berechnen (siehe § 97 UrhG).

 

Folgende Methoden zur Berechnung des Schadensersatzes bei einer Urheberrechtsverletzung sieht das Gesetz vor:

● Entgangener Gewinn: Geltendmachung eigener Verluste!

Erleidet der Urheber und Rechteinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung einen eigenen Schaden, kann dieser als entganger Gewinn (siehe § 252 BGB) geltend gemacht werden.

 

Praxishinweis:

 

Diese Berechnungsmethode bietet für den Urheber und Rechteinhaber erhöhte Risiken. Er hat hierbei nämlich nicht nur seinen Schaden der Höhe nach genau zu beziffern, sondern im Zweifel hat er auch nachzuweisen, dass die Urheberrechtsverletzung seinen Schaden auslöste. Zwar kann das Gericht den Schaden durchaus schätzen (siehe § 287 ZPO), dann besteht aber die Gefahr, dass der Betrag zu niedrig geschätzt wird. 

● Verletzergewinn: Abschöpfung des Gewinns des Verletzers!

Es wird der Gewinn berechnet, den der Verletzer durch die rechtswidrige Nutzung erzielt hat. Der Verletzer muss insoweit den tatsächlich erzielten Gewinn aus der Urheberrechtsverletzung an den Urheber herausgeben.

 

Praxishinweis:

 

Auch diese Berechnungsmethode bietet für den Urheber und Rechteinhaber erhöhte Risiken. Insoweit besteht die Gefahr, dass der Verletzer entweder zu niedrige Gewinne mitteilt oder gar keine Gewinne mitteilen kann. Das Gericht kann solche Umstände berücksichtigen und die Höhe des Schadensersatzes schätzen (siehe § 287 ZPO), jedoch können auch hier die Beträge dann zu niedirg kalkuliert werden.

 

● Lizenzanalogie: Berechnung des Schadensersatz nach fiktiven Grundsätzen!

Es wird der Betrag ermittelt, den der Verletzer hätte zahlen müssen, um eine Lizenz zur rechtmäßigen Nutzung des Werkes zu erwerben. Gerade bei der unbefugten Nutzung von Musik oder Bildern, Videos oder Fotos kommt diese Berechnungsmethode oft zum Einsatz. Je nach dem wie die konkrete Urheberrechtsverletzung geschah, werden noch sogenannteVerletzerzuschläge erhoben, zum Beispiel einen Aufschlag von 100%, wenn der Urheber eines Fotos nicht benannt wurde.

 

Praxishinweis:

 

Auch diese Berechnungsmethode wird letztendlich durch das Gericht geschätzt (siehe § 287 ZPO). Im Gegensatz zu den anderen beiden Berechnungsmethoden ist die Darlegung des Schadens relativ simpel. In der Praxis werden hierfür "übliche Vergütungsmodelle" -z.B. die MFM-Bildhonorare für Fotonutzungen- zu Grunde gelegt. Diese Berechnungsmethode ist relativ leicht in der Praxis durchzuringen, weswegen sie oft genutzt wird.

 


Leitfaden, um Schadensersatzansprüche bei Urheberrechtsverletzungen effektiv geltend zu machen!

Um Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung geltend zu machen, sollten Sie folgendes tun:

 

  1. Beweise sammeln: Sichern Sie Beweise für die Urheberrechtsverletzung, wie z.B. Screenshots, Kopien der betroffenen Werke und relevante Kommunikation. Dokumentieren Sie auch den Zeitpunkt und den Umfang der Verletzung.
  2. Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle, um eine professionelle Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. Die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüche und insbesondere des Schadensersatzes ist komplex. Ein Experte kann Ihnen bei der Einschätzung der Schadenshöhe und der rechtlichen Schritte helfen!
  3. Verletzer auffordern: Treten Sie mit dem Verletzer in Kontakt und informieren Sie ihn über die festgestellte Urheberrechtsverletzung. Machen Sie als Urheber und Rechteinhaber Ihre Ansprüche unter Fristsetzung umfassend gelten.
  4. Optionale Strafanzeige: Da Urheberrechtsverletzungen auch unter Strafen gestellt sind, können Sie als Urheber und Rechtsinhaber bei den Strafverfolgungsbehörden einen Strafantrag stellen. Gerade wenn der Verletzer unbekannt ist, ist die Strafanzeige das Mittel der Wahl. Gegen den Verletzer wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Rahmen dieses Verfahrens wird der Täter ausfindig gemacht werden. Über ein Akteneinsichtsgesuch können Sie die notwendigen Daten des Täter ausfindig machen, um ihr zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
  5. Plattformbetreiber kontaktieren: Handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die im Internet oder auf Social Media - wie Instagram, Facebook, TikTok, Twitter, etc.- begangen wurde, sollten Sie den verletztenden Beitrag dort melden und die Löschung einfordern.
  6. Gerichtliche Schritte: Wenn der Verletzer nicht auf Ihre Forderungen reagiert oder sich weigert, angemessenen Schadensersatz zu leisten, erwägen Sie die Einleitung gerichtlicher Schritte. Spätestens an dieser Stelle sollten Sie Ihren Anwalt konsultieren, um den bestenmöglichen Rechtsweg einzuschlagen.

Ihr Urheberrecht verletzt? - Erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deutschlandweit!

Sie haben eine Urheberrechtsverletzung erlebt und möchten Schadensersatz geltend machen? Oder Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen und Sie werden zur Zahlung aufgefordert? Bei uns sind Sie in guten Händen! Unsere erfahrenen Experten haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. Ganz gleich, wo Sie wohnen und gegen welchen Schuldner es geht, wir vertreten Sie deutschlandweit. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von unserer professionellen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Urheberrecht.

 

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