Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich, wenn das Opfer aufgrund einer rechtswidrigen, vertraglichen Pflichtverletzung oder auch aufgrund einer unerlaubten Handlung, immaterielle Schäden wie Verletzungen oder auch psychische Beeinträchtigungen erleidet.
Das Schmerzensgeld soll angemessen sein. Angemessen ist es, wenn es ausreicht, um die aufgetretenen Schmerzen und erlittenen Verletzungen, etc. auszugleichen.
Starre Beträge gibt es nicht. Vielmehr ist das Schmerzensgeld anhand des Einzelfalls nach dessen Funktion zu ermitteln. Hierfür gilt:
In der Praxis wird das Schmerzensgeld mit sogenannten Schmerzengeldtabellen bemessen. Die Tabellen zeigen an, welches Gericht für welche Beeinträchtigung wieviel Schmerzensgeld festsetzte. Die Gerichte sind an diese Beträge, die von Gericht zu Gericht höchst unterschiedlich ausfallen können, nicht gebunden, so dass die Beträge aus den Schmerzensgeldtabellen vielmehr als grober Richtwert zu verstehen sind.
Sollten Sie konkret betroffen sein, so kann Ihnen eigentlich nur der Gang zu einem Rechtsanwalt angeraten werden. Dieser wird in Ihrem Namen das Schmerzensgeld bemessen und den
Anspruchsgegner zunächst außergerichtlich anschreiben. Zudem wird Ihr Rechtsanwalt Sie noch über weitere Ansprüche wie zum Beispiel Opferentschädigung beraten.
Erfolgt keine Reaktion, wird Ihr Anwalt Ihre Ansprüche auf dem gerichtlichen Wege durchsetzen. Entweder wird er bei dem Zivilgericht eine
Klage erheben oder bei einem eingeleiteten Strafverfahren einen Antrag auf Adhäsion stellen.
Die Kosten des Rechtsanwalts trägt regelmäßig Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei Bedürftigkeit haben Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe und -im Falle der Klageerhebung- auch auf Prozesskostenhilfe. Wenn Sie obsiegen, werden dem Täter sämtliche Kosten auferlegt.
Sie sind Opfer eines Gewaltverbrechens und haben eine Verletzung davongetragen? Ihnen wird vorgeworfen, Täter zu sein und Sie wollen sich verteidigen? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich helfen!
Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: Juni 2018.
Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!
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