Recht am eigenen Bild: Welche Ansprüche stehen abgebildeten Personen zu, wenn ihre Bilder, Fotos oder Videos ohne Einverständis verbreitet oder veröffentlicht werden?


In Zeiten des Internets werden unzählige Bilder und Videos von Personen über Facebook, Twitter, Instagram, Youtube und anderen Social-Media Plattformen verbreitet. Nicht immer ist eine Veröffentlichung aber zulässig. Ihr Foto oder Video wurde ohne Erlaubnis geteilt oder gar im Internet veröffentlicht? Nachfolgender Artikel klärt Sie über die Rechtslage auf!



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Ihre Bildnisse werden unberechtigt an Dritte weitergeleitet oder gar im Internet veröffentlicht? Sie haben Ihre ursprüngliche Einwilligung unlängst widerrufen, dennoch weigert sich die Gegenseite, Ihre Bildnisse zu entfernen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Hierzu das Wichtigste in Kürze:

  • Das Recht am eigenen Bild regelt, dass jeder selbst bestimmen darf, ob und wie oder wo sein Bildnis veröffentlicht, verbreitet oder zur Schau gestellt wird.
  • Wird ein Foto oder Video unerlaubt veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt, so stehen den Betroffenen umfassende Rechte zu.
  • Die abgelichteten Personen können zunächst einmal Auskunft verlangen, wo, wie, wann und an wen das Bildnis verbreitet wurde.
  • Darüber hinaus dürfen Sie die Löschung oder Herausgabe des Fotos oder Videos verlangen.
  • Schließlich stehen Betroffenen umfassende Unterlassungs- und Löschungsansprüche zu.
  • Ein Anspruch auf Schadensersatz ist bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder bei der Verwendung des Bildes oder Videos zu Werbezwecken gegeben.
  • Die Ansprüche richten sich nicht nur gegen den Erst-, sondern auch gegen Folgeverwender wie Betreiber von Internetseiten, Sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, Youtube) und gar gegen Suchmaschinenbetreiber (z.B. Google, Yahoo, Bing, etc.).
  • Daneben kann noch eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden, denn das unberechtigte Verbreiten solcher Personenfotos stellt auch eine Straftat dar, die auf Antrag zu verfolgen ist.
  • Nehmen sich Betroffene einen Anwalt, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, hat die Gegenseite diese Kosten ebenfalls zu erstatten.

Inhaltsverzeichnis


Rechtslage: Das Recht am eigenen Bild!

Jedermann hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sein Bildnis veröffentlicht werden darf oder nicht!

Dieses Recht wird Recht am eigenen Bild oder auch Bildnisrecht genannt. Es ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es schützt den einzelnen also vor ungewollten Verbreitungen, Veröffentlichungen und Zurschaustellungen seines Bildnisses. Als Bildnis gelten nicht nur Fotos, sondern auch Zeichnungen, Karikaturen, Comics, Gemälde, Videoaufnahmen und andere Darstellungen.


Welche Ansprüche stehen Betroffenen bei einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu? - Folgende Anprüche können Sie geltend machen!

Wird unerlaubt ein Foto oder Video verbreitet oder veröffentlicht, so stehen dem Betroffenen folgende Rechte zu:

● Anspruch auf Auskunft, wie, wann, wo und an wen das Foto oder Video verbreitet wurde:

Um sich effizient zur Wehr zu setzen, darf der Betroffene Auskunft verlangen, wo, wie und wann das Foto oder Video veröffentlicht und an wen es herausgegeben wurde. Erst dann ist es dem Abgelichteten nämlich möglich, eine weiterführende Bildverbreitung zu verhindern und seinen Schadensersatzanspruch richtig zu bemessen.

● Anspruch auf Löschung oder Herausgabe der Fotos:

Wurde ein Foto unerlaubt veröffentlicht, so hat der Betroffene einen Anspruch auf  Löschung (siehe § 37 KUG) oder Herausgabe (siehe § 38 KUG) des Bildes. Bei der Herausgabe hat der Betroffene aber eine angemessene Vergütung zu entrichten.

● Anspruch auf Unterlassen erneuter Bildveröffentlichungen oder -verbreitungen:

Ferner darf der Betroffenen darauf bestehen, dass das Foto nicht nochmals veröffentlicht, verbreitet oder zur Schau gestellt wird. Hierfür steht ihm ein Unterlassungsanspruch zu (siehe § 37 KUG).

 

Der unberechtigte Bildverwender hat dann im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu versprechen, dass er keine weiteren Verstöße herbeiführen wird. Zudem muss er die Rechtsanwaltskosten der Betroffenen zahlen.

 

Kommt der Bildverwender dem nicht nach, so kann der Abgelichtete seinen Anspruch sodann gerichtlich geltend machen. Dafür hat er nur darzulegen und zu beweisen, dass das Foto, Bild oder Video verbreitet, veröffentlicht oder öffentlich zur Schau gestellt wurde. Der Verwender muss darlegen, dass dies rechtmäßig geschah, z.B. weil der Abgelichtete vorher in die Verwendung eingewilligt hat.

● Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Bildverbreitung oder -veröffentlichung und dessen Höhe:

Schließlich kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht: Je größer der Verbreitungsfaktor und je unangenehmer die Veröffentlichung, desto höher fällt der Schadensersatzanspruch aus. Zum Beispiel kann bei einer Veröffentlichung von  Nacktfotos und Erotikfotos schnell 23.000 € fällig werden (hier: Verbreitung von drei Nacktbildern der Ex-Freundin - siehe  LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006 -  4 O 251/05).

 

Bei einer kommerziellen Nutzung, muss der Verwender Ausgleich in Höhe der üblichen Lizenz leisten (siehe BGH, Urteil vom 14.04.1992 - VI ZR 285/91).

● Strafe bei unbefugter Bildnutzung:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [..widerrechtlich..] ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt"

- siehe § 33 KUG

 

 

 

Wir ohne Einwilligung ein Bildnis verwendet, dann stellt dies auch ein Strafdelikt dar. Betroffene haben bei den Strafverfolgungsbehörden -wie Polizei oder Staatsanwaltschaft- einen Strafantrag zu stellen, damit die Tat auch verfolgt wird.


Gegen wen sind die Ansprüche aus KUG zu richten?

Als Anspruchsgegner kommt einerseits derjenige in Betracht, der das Foto erstmalig veröffentlichte.

 

Andererseits können Ansprüche aber auch gegen die Betreiber der Internetseite (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, Youtube) sowie gegen Suchmaschinenanbieter (z.B. Google, Bing, etc.) geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch die Personen, die das Foto oder Video als Hyperlink auf der eigenen Internetseite einbetten oder im sozialen Netzwerk posten, Anspruchsgegner sein. Die Verlinkung stellt nämlich eine eigene öffentliche Zurschaustellung dar und ist damit grundsätzlich "erlaubnispflichtig" (siehe OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - 18 U 2067/07).


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Von Ihnen wurde ohne Ihr Einverständnis ein Foto veröffentlicht oder aufgenommen? Sie begehren Löschung und Unterlassung? Handelt es sich um ein peinliches oder intimes Foto und nun wollen Sie Schadensersatz geltend machen?  - Mitunter ist Eile geboten, denn gerade bei intimen Fotos ist die schnelle Reaktion oft das einzige Mittel, eine ausufernde Streuung im Internet zu unterbinden! 

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Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: April 2023.


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Kommentare: 114
  • #1

    Sabine Schmidt (Donnerstag, 17 August 2017 12:48)

    Hallo
    Ich hätte mal eine Frage und zwar haben ich seid vier Jahren nichts mehr mit meinen leiblichen Eltern zutun..aber an Geburtstagen von meiner Tochter kommrn sie einfach..bedrohen mich an der Tür usw.
    Gestern bei der Einschulung meiner Tochter kamen Sie einfach fragten ob meine Tochter Bilder machen will hat meine Tochter nein gesagt das sie das nicht will.in der Kirche haben sie einfach Bilder gemacht,obwohl Sie es nicht wollte.Ich habe Ihnen untersagt das zu machen,sie folgten uns zur Schule obwohl wir vorher zu Ihnen sagten das Sie fern von uns bleiben sollen..hat mein Vater sich hinter Autos versteckt um Bilder von meiner Tochter zu machen.Was kann ich dagegen tun??ich will das meine Eltern uns fern bleiben meine Tochter hat Angst vor Ihnen..kann ich was tun das Sie sich uns nicht mehr nähern können??
    Liebe Grüße
    Sabine

  • #2

    M.Müller (Montag, 04 September 2017 08:52)

    Eine Onlineagentur wirbt auf seinem Werbebanner für ein Onlinerollenspiel auf der Gamescon und im Internet mit einem Portrait von mir, ohne dass ich dem zugestimmt habe. Zudem ist mein Bild auf dem Werbebanner des Spieles auf mindestens 10 verschiedenen Websites zu sehen. Welche Ansprüche habe ich. Ich habe das Bild nicht selbst gemacht, es wurde von einem Hobbyfotographen gemacht.

  • #3

    Antwort zu #1 (Freitag, 05 Januar 2018 10:46)

    Guten Tag,

    Sie können Löschung der angefertigten Bilder und für die Zukunft Unterlassen einfordern. Hierzu sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #4

    Antwort zu #2 (Freitag, 05 Januar 2018 10:48)

    Guten Tag,

    Sie können Unterlassung, Löschung und auch immateriellen Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz lehnt sich an den Betrag an, den Sie kriegen würden, wenn Sie als Modell der Fotoverwendung zugestimmt hätten.

    Sie sollten sich anwaltlicher Hilfe bedienen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    Heike (Mittwoch, 02 Mai 2018 02:23)

    Ich habe vor ca. 7 Jahren Bilder an ein Bilderarchiev geschickt und die Erlaubnis erteilt sie auf deren Webseite zu setzen. Nun habe ich Schwierigkeiten mit der Familie die die Bilder nicht im Internet sehen möchte. Ich habe um Entfernung gebeten, doch der Heimatverein "Bilderarchiev Ostpreussen" weigert sich die Bilder wieder zu entfernen.Was tun?

  • #6

    M. Stieber (Mittwoch, 09 Mai 2018 19:26)

    Guten Tag!
    Ich werde von einer Schauspielagentur vertreten, mit der ich zunehmend Probleme bzgl. Gagenauszahlungen habe. Jetzt habe ich auch noch gesehen, dass sie ohne meine Einwilligung ein Foto von mir auf "Instagram" mit einem (lächerlichen) Text veröffentlicht haben. Auch wurde das Foto wieder ohne Copyright verwendet, obwohl ich schon vor Monaten darum gebeten habe, dies auf der Agenturhomepage hinzuzufügen. Welche rechtlichen Schritte könnte ich jetzt einleiten? Vielen Dank im Voraus!

  • #7

    Antwort zu #5 (Freitag, 11 Mai 2018 09:32)

    Sehr geehrte Heike,

    ich habe Ihr Anliegen nicht ganz verstanden. Was ist verstanden habe ist folgendes: Sie haben vor 7 Jahren Bilder herausgegeben und eingewilligt, die im Internet zu veröffentlichen. Nun wünschen Sie dies nicht mehr.

    In diesem Falle können Sie Ihre Einwilligung widerrufen und verlangen, dass die Bilder nicht mehr veröffentlicht und gar gelöscht werden.

    Bitte beachten Sie, dass ohne Prüfung der Erlaubnis bzw. deren Inhalt, keine rechtssichere Antwort an dieser Stelle gegeben werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #8

    Antwort zu #6 (Freitag, 11 Mai 2018 09:49)

    Guten Tag,

    nach § 314 "kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn (..Ihnen..) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig".

    Sie sollten die Agentur wegen unpünktlicher Zahlungen abmahnen und auffordern, in Zukunft vereinbarungsgemäß / pünktlich zu zahlen. Tut sie dies auch dann nicht, dann kündigen Sie mit sofortiger Wirkung. Beachten Sie, dass die Kündigung schriftlich, also mit Originalunetrschrift zu erfolgen hat.

    Wegen des Fotos können Sie u.U. Unterlassung, Löschung und ggf. Schadensersatz verlangen. Ohne den Agenturvertrag einzusehen, ist es jedoch unmöglich, Ihnen abschließend eine Antwort zu erteilen. Mir sind lediglich Modelverträge bekannt. In diesen ist in der Regel verankart, dass das Model der Agentur erlaubt, Fotos auf Instagram -z.B.- zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Vielliecht ist das auch in Ihrem Vertrag der Fall. Dann müssten Sie die Einwilligung erst wirksam widerrufen.

    Jedes Foto und Werk genießt nach dem deutschen Recht auch ohne Copyright-Kennzeichnung Schutz. Wenn Sie jedoch international und vorallem im englischsprachigen Raum auftreten, dann macht eine Kennzeichnung Sinn. Grundsätzlich ist die Kennzeichnung aber auch unschädlich und es spricht nichts dagegen, diese zu verwenden; insbesondere, wenn Sie dies so wünschen. Auch hier sollten Sie wie -oben dargestellt- abmahnen.

    Beachten Sie, dass Sie die Kündigung 2 Wochen nach Kenntnis über einen Verstoß aussprechen sollten. Auf die Schriftform weise ich nochmals hin.

    Nachfragen können Sie per Email an mich richten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Marianne (Mittwoch, 16 Mai 2018 22:48)

    Bei einem Unfall kam das Pferd meiner Tochter um. Das tote Tiere wurde zugedeckt. Am nächsten Tag müsste ich mit Entsetzen feststellen, dass die anwesende Feuerwehr ein
    Schreckliches Bild von unserem pferd in der Tageszeitung veröffentlichte und zwar wie es am Kran hängt ,nicht bedeckt am Boden liegend. Wir hatten keine Ahnung das dieses grausige Bild einfach veröffentlicht wurde. Meine Tochter wüsste zu diesem Zeitpunkt noch nicht was passiert ist und hat das
    Foto am nächsten Tag in der Zeitung gesehen, es war ganz furchtbar für sie,
    Sie hatte fast einen Nervenzusammenbruch. Darf die Feuerwehr so ein grausige s Foto einfach so veröffentlichen, ohne Rücksicht auf die Privatsphäre?

  • #10

    Dom (Dienstag, 22 Mai 2018 01:02)

    Servus.

    Mein Anliegen liegt darin dass eine Video aufgenommen wurde, bei dem ich einen Streit schlichten wollte. Ich hab der Person gesagt sie solle aufhören zu filmen und das Video löschen. Sie behauptete der Bitte nachzukommen. Im Nachhinein würde ich hingegen vom Gegenteil überzeugt, als sie das Video verbreitet hat. Ich bin von den ca. 10 Minuten 1 Minute im Fokus und werde da ebenfalls angegriffen, was jetzt jedoch nicht von Relevanz ist. Ich möchte dass das Video nicht mehr existiert. Welche Schritte sind Ratsam?

  • #11

    Antwort zu #9 (Dienstag, 22 Mai 2018 10:26)

    Guten Tag,

    solange das tote Tier alleine in der Öffentlichkeit abgelichtet wurde, sehe ich keinen Anspruch auf Ihrer Seite. Sollte das Tier aber in einem von der Privatsphäre gesichterten Bereich fotografiert worden sein, so wäre die Angelegenheit anders zu beurteilen.

    Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es grundsätzlich nicht (siehe BGH in GRUR 1990, 390).

    Ihnen steht es aber frei, sich bei der Feuerwehr zu melden und um Entfernung bitten, weil das Ihre Tochter sehr belastet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #12

    Antwort zu #10 (Dienstag, 22 Mai 2018 10:29)

    Guten Tag,

    Sie können Löschung und Unterlassen verlangen. Sie sollten sich eines Anwalts bedienen. Dieser fordert die Gegenseite zunächst strafbewehrt auf. Sollte die Gegenseite der Aufforderung nicht nachkommen, dann sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich verfolgen.

    Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie sich an uns wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #13

    japretoucher (Freitag, 01 Juni 2018 09:51)

    Hallo, ich habe eine Frage zum Recht am eigenen Bild. Und zwar ist es so, dass vor ca 10-15 Jahren ein Bild im Bus von mir aufgenommen wurde ohne Einwilligung oder Kenntnisnahme. Dieses Bild wird nun seit mehreren Jahren in mehren Bussen verwendet. Es wird als Werbefoto angezeigt auf den Monitoren in der ganzen Region. Nun wollte ich wissen wie kann ich dagegen vorgehen und habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz.?
    Freundliche Grüße

  • #14

    Antwort zu #13 (Freitag, 01 Juni 2018 11:39)

    Guten Tag,

    da mit Ihrem Bildnis unerlaubt geworben wird, steht Ihnen auch eine Entschädigung zu. Die Höhe bemisst sich demnach, was ein Model an diesem Werbefoto verdient hätte. Hierzu gibt es entsprechende Honorarempfehlungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #15

    Michael (Sonntag, 10 Juni 2018 17:14)

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur anderen Seite. Ich mache Bilder als sogenannter Carspotter. Ich fotografiere Autos in der Öffentlichkeit ich stelle diese auch ins Internet und biete die Bilder zum Kauf an, da hier schon oft von den Eigentümern gefragt wurde. Die Bilder entstehen meistens bei Veranstaltungen wie z.B. Autocorsos die über öffentliche Straßen geführt werden und ich stehe auf öffentlichem Gelände. Nun kann man hin und wieder die Insassen erkennen oder erahnen.

    Verletzte ich hier schon das Recht am eigenen Bild? Zum einen fotografiere ich doch bei einer Veranstaltung (auch wenn ich hierzu keinen speziellen Auftrag oder Genehmigung des Veranstalters habe) und zum anderen sind die Insassen doch nur Beiwerk. Es geht um die Autos mit einer schönen Landschaft im Hintergrund. Man könnte die Insassen raus retuschieren, ohne den Charakter des Bildes zu zerstören.

    Viele Grüße
    Michael

  • #16

    Antwort zu #15 (Montag, 11 Juni 2018 00:39)

    Guten Tag,

    Sie haben einen interessanten Beruf und ich muss zugeben, ich lerne jeden Tag etwas neues. Nun zu Ihrer Frage: Grundsätzlich denke ich nicht, dass Sie das Recht am eigenen Bild der Insassen verletzten, denn es handelt sich ja dann um eine Veranstaltung. Den Insassen wird sicherlich klar sein, dass im Rahmen dieser Veranstaltungen Fotos wie dargestellt geschossen werden. Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, die rauszuretuschieren, dann würde ich Ihnen grundsätzlich dazu raten. Sie setzten sich nämlich so einem geringeren Risiko aus. Insoweit gilt: Foto ist nicht gleich Foto und jedes Bild ist diesbezüglich ggf. anders zu bewerten. (Z.B. Nehmen wir einmal an, der Fahrer ist auf einem Bild mit einer netten Beifahrerin zu erkennen. Wenn die Beifahrerin jetzt nicht seine Ehefrau ist (-Sie verstehen, worauf ich hinaus will-), dann könnte sehr wohl ein Unterlassungs- oder Löschungsanspruch in Betracht kommen. Wie gesagt, halte ich das Beispiel für abwegig und im Ergebnis gibt es dennoch gute Gründe, das Foto ohne Einwilligung zu verbreiten. Mir geht es nur darum, Sie ein wenig zu sensibilisieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #17

    Calle (Samstag, 23 Juni 2018 10:32)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte leider einen Fehltritt in meiner Ehe.

    Ich habe die Affäre schnell beendet. Leider gibt es eindeutige Chats und Bilder. Dieses möchte die Affäre nun meiner Ehefrau per Mail schicken. Ich habe ihr schon geschrieben dies zu unterlassen. Sie sagt, dass sie es trotzdem tun wird, um sich zu rächen.

    Nun meine Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

    Vielen Dank für die Hilfe,
    Mit freundlichem Gruß

  • #18

    Antwort zu #17 (Montag, 25 Juni 2018 11:33)

    Guten Tag,

    Sie sind kein Einzelfall. Je nachdem können Sie im Wege der einsteiligen Anordnung es ihr/ihm verbieten lassen, die Fotos und auch Chatprotokolle zu verbreiten. Das geht relativ schnell und dauert -je nach Gericht- bis zu 3 Wochen an.

    Daneben sollte sie/er auch angeschrieben werden, um die Löschung zu erwirken.

    Ich denke, dass Sie ohne Anwalt nicht weiterkommen. Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie es uns gerne -vorzugsweise per Email- wissen lassen.

    Schließlich gebe ich noch zu bedenken: Sollte die Affäre selbst verheiratet oder in einer Partneraschaft sein, so könnte es u.U. passieren, dass der Ehemann/ die Ehefrau durch die Rechtswahrnehmung sodann die Affäre bermerkt. Schließlich wird sie oder er Briefe erhalten. Andererseits sehe ich auf der rechtlichen Ebene keine andere Möglichkeit.

    Zudem haben Sie auch einen Anspruch auf Erstattung eigener Anwaltskosten, weswegen auch Sinn macht, sich ohne Rechtsschutzversicherung anwaltlich zu erwehren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #19

    Doro Ploum (Dienstag, 03 Juli 2018 01:08)

    Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    ich habe am 21.02.2017 bei ebay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgegeben. Die besteht jedoch schon lange nicht mehr. Jetzt habe ich durch Zufall im Internet einen onlineshop gefunden, der DIESE Anzeige mit *ORIGINAL FOTO* und dem bei ebay hinterlegten *WOHNORT* OHNE MEiNE ZUSTIMMUNG in seinem Shop zum Kauf angeboten. Und dreißterweise auch noch zu einem unglaublichen Schnäppchenpreis mit dem Vermerk *vorrätig*!!! .....Artikel in den Warenkorb >>>> und dann???? So wird ein möglicher Käufer das Teil niemals erhalten...... und ich bin megasauer über diese dreißte Aktion. Auf dieser Webseite gibt es keine Handelskammer- bzw. USt.Identifikationsnummer, keine Adresse, nur ein vorbereitetes Kontaktformular. Mit diesem Formular habe ich die sofortige Löschung dieses Angebots gefordert! Auch eine Plattform für Händlerbewertungen ist informiert, daß dieser Händler vielleicht überprüft werden kann. Er scheint mir doch sehr suspekt! Am liebsten würde ich auf Schadenersatz klagen. Diese Gauner kommen auch noch meistens mit ihren Tricks durch. Denen sollte man mal kräftig die Supper versalzen!!! Hab ich da eine Chance?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #20

    D.Ploum (Dienstag, 03 Juli 2018 01:34)

    Nachtrag zu meiner letzten Nachricht:
    Meine Verkaufsanzeige lief letztes Jahr erfolglos aus, die Brosche wurde nicht verkauft und befindet sich noch immer in meinem Besitz.......
    Außerdem ist mir bei diesem *online-shop* noch aufgefallen, daß die aufrufbaren Seiten in *Überstzungsdeutsch* verfasst sind....... Der Name dieser Internetseite deutet auch keineswegs auf einen onlineshop hin......

  • #21

    ANntwort zu #19 und #20 (Dienstag, 03 Juli 2018 10:35)

    Guten Tag,

    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Gegen denjenigen, der Ihre Anzeige kopiert und vor allem das Foto verwendet hat, haben Sie wohl Unterlassungsansprüche und bezüglich der Fotoverwendung sogar Anspruch auf Schadensersatz. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie den Verantwortlichen ermitteln können. Ohne Adresse kann niemand angeschrieben werden. Ohne Anschreiben können Ansprüche nicht realisiert werden.

    Eine Anzeige bei der Poliztei ist ratsam, auch wenn sich mir kein strafbares Verhalten aufdrängt. Ggf. käme eine Staftat nach § 106 UrhG in Betracht. Vielleicht ermitteln die Behörden sodann die verwantwortliche Person. Über einen Anwalt können Sie dann Akteneinsicht beantragen und haben sodann bestenfalls die Adresse des Schädigers in der Hand.

    Sie sollten den Namen auch bei einer Suchmaschine (Stichwort: Whois) eingeben. Vielleicht können Sie über die Abfrage den Domainadministrator ermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #22

    D.Ploum (Dienstag, 03 Juli 2018 13:21)

    Hallo Frau Nelke,
    Herzlichen Dank für Ihre schnelle, ausführliche Antwort und Ihre Empfehlung :o))

  • #23

    Melanie (Freitag, 13 Juli 2018 10:05)

    Die Schule meiner Tochter veröffentlicht immer wieder Fotos meiner Tochter. Jedesmal wenn ich ein Bild finde, fordere ich die Schule auf das bzw. die Fotos zu löschen. Ich habe bereits mit rechtlichen Schritten gedroht, das interessiert die Schule aber nicht. Heute habe ich wieder Fotos auf der Internetseite der Schule gefunden.
    Wie gehe ich vor und wie verhält es sich mit den Kosten? Ist es wirklich so, dass mir unrecht getan wird und um dagegen vorzugehen muss ich erstmal Geld in die Hand nehmen?

    Gruss Melanie

  • #24

    Antwort zu #24 (Montag, 16 Juli 2018 10:05)

    Sehr geehrte Melanie,

    es kommt ein bisschen darauf an, in welchem Kontext die Fotos aufgenommen werden. Die Übersendung des Links wäre hilfreich. Nach Ihrer Schilderung gehe ich aber davon aus, dass die Schule das Bildnisrecht Ihrer Tochter permanent ignoriert. Dies ist justiziabel und kann zumindest mit einen Unterlassungsanspruch und auch mit einem Löschungsanspruch geahndet werden.

    Wenn es sich um eine widerrechtliche Veröffentlichung der Bilder handelt, dass haben Sie ferner den Anspruch, die Rechtsanwaltskosten von der Schule einzufordern. Grundsätzlich haben Sie den Anwalt zu bezahlen, erwerben dann aber einen Erstattungsanspruch gegen die Schule, so dass Sie letztendlich auch keinen finanziellen Schaden haben. Die Kosten kann ich nicht abschätzen, da ich die Fotos nicht kenne und auch nicht weiß, um wieviele Fotos es sich handelt. Ich gehe jedoch von 492,54 € für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit aus.

    Unter dem Reiter Informationen->Kostenrecht finden Sie weitere Informationen zu den Kosten.

    Wenn Sie anwaltlich Hilfe benötigen, würde es uns freuen, wenn Sie auf uns zurückgreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #25

    Matt M (Montag, 16 Juli 2018 14:58)

    Hallo Zusammen, Ich habe folgendes Problem.Ich habe letztes Jahr in einem Kino Film mit gespielt,kleine Szene und es war auch alles okay.

    Jetzt wird der 2 Teil gedreht und ich wurde gefragt ob ich nicht wieder mitspielen möchte. Da der Film kein Drehbuch hat und alles spontan abgedreht wird war ich mir über die Umsetzung meiner Person in dem Film nicht wirklich bewusst und auch um die Geschichte des Filmes nicht vernünftig informiert worden.

    Ich möchte nicht das dieses von mir gezeigt und veröffentlicht wird. und auch weder Film Dateien noch Fotos oder Audio in die Öffentlichkeit gelangen.

    Ich habe weder eine Einverständnis Erklärung Mündlich zu gesagt noch irgendeine etwas schriftlich abgegeben.

    Was muss bzw kann ich tun damit das von angefertigte Material nicht in die Öffentlichkeit gelingt ?
    Kann ich die Herausgabe oder Löschung meiner Sachen verlangen ?

  • #26

    Antwort zu #25 (Montag, 16 Juli 2018 16:03)

    Hallo,

    ja, Sie können die Löschung oder Herausgabe verlangen. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen dann aber auch etwaige Kosten auferlegt werden können. Diese können z.B. Drehkosten sein, wenn die Szene nachgedreht werden muss oder aber Schnittkosten, etc.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #27

    Hans Frank (Dienstag, 17 Juli 2018 14:22)

    Wir besitzen ein ca, 15.000 m2 großes Freizeitgrundstück im Außenbereich. Das Grundstück ist mit einem 2 m hohen Maschendrahtzaun, sowie Stacheldraht gesichert.
    2004 hat das Landratsamt eine "Befriedeterklärung", insbesondere gegen das unbefugte Betreten durch fremde Personen verfügt. 25 Jahre haben wir mit unseren Nachbarn in
    Frieden und Harmonie gelebt. Bis im April dieses Jahres ein Makler ein altes Haus neben uns gekauft hat. Jetzt ging der Terror los. Als erstes fotografierte er ein landwirtschaftliches Grundstück unserer Nachbarin, sowie unser Freizeitgrundstück und
    schrieb es im Immobilienscout 24 als "Gewerbegrund zu verkaufen" aus. Wir alle waren wie vor dem Kopf gestoßen. Dann ließ er durch eine Fachfirma, während der Brut- und Aufwuchszeit, einen Teil unserer Hecke roden. Aussage von Ihm: "Ich habe so viel Geld und ich vernichte jeden, der mir in die Quere kommt. Durch die gerodete Hecke (wurde
    durch Steuergelder bezahlt) ist er dann bei uns eingebrochen und 75 m auf unser Grund-
    stück gegangen. Bei dem Einbruch hat er Fotos unserer Hütten gemacht und uns beim Landratsamt wegen "Schwarzbau" angezeigt. Was können wir Straf- bzw, zivielrechtlich
    dagegen unternehmen?

  • #28

    Antwort zu #26 (Dienstag, 17 Juli 2018 14:42)

    Sehr geehrter Herr Frank,

    thematisch passt Ihre Frage nicht in den Bereich, dennoch möchte ich Ihnen antworten. Wegen den Fotos können Sie -wahrscheinlich- nichts machen. Die Fotos kenne ich aber nicht.

    Allerdings ist er unberechtigt auf Ihr Grundstück gelangt. Deswegen können Sie ihm ein Hausverbot aussprechen und auch einen Anspruch auf Unterlassung (bzgl. des Betretens) geltend machen. Beides sollten Sie schriftlich tun. Ich kann Ihnen nur raten, sich anwaltlich unterstützen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #29

    Nachtrag zur Antwort zu #27 (Dienstag, 17 Juli 2018 14:46)

    P.S.: Sofern er auch Ihr Gründstück im Internet zum Verkauf anbot, können Sie hierbei auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Strafrechtlich sehe ich höchstens den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als erfüllt an. Insoweit hätte ich weitere Nachfragen und kann die Frage nicht abschließend beurteilen. Den Sachverhalt sollten Sie bei der Polizei zur Anzeige bringen.

  • #30

    T.C (Donnerstag, 30 August 2018 13:38)

    Guten Tag,
    in meinem Bekanntenkreis wurden bisher immer wenn Feierlichkeiten stattfandenFotos und Videos gemacht, die Person die diese gemacht hat hat sie mehr oder weniger ohne die anwesenden Personen zu fragen erstellt. Auf einigen Videos sind auch meine Eltern zu sehen, beide sind kurz hintereinander verstorben, darauf hin habe ich die Person die die Videos gemacht schon merhmals gefargt ob sie mir eine Kopie der Videos anfertigen könnte so hätte ich etwas lebendiges von meinen Eltern zur Erinnerung. Doch jedesmal kommt eine Ausrede der betreffenden Person, das sie noch nicht dazu gekommen wäre. Diese Ausreden bekomme ich seit 1 Jahr zu hören, gibt es eine Möglichkeit die Person zum aushändigen der Videos zu zwingen?

    vielen Dank im Voraus
    mit freundlichen Grüßen T.C

  • #31

    k müller (Montag, 10 September 2018 13:57)

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob meine Frage so ganz dazu passt. Es geht um folgendes:
    Mein Bruder ist schon seit langem mit der Familie zerstritten. Nun meldet er sich aus heiterem Himmel und verlangt von meiner Mutter die Herausgabe seiner Kinderfotos
    (60er /70er Jahre) Mit der Begründung, er hätte ja das Recht auf das eigene Bild. Es wurden nie Fotos irgendwo veröffentlicht. Ihre Meinung dazu würde mir helfen.
    Mfg K.Müller

  • #32

    Antwort zu #30 (Montag, 24 September 2018 11:28)

    Guten Tag,

    eine Möglichkeit, den Fotografen zur Herausgabe zu zwingen, sehe ich nicht. Ich würde Ihn einfach nochmals eindringlich darum bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #33

    Antwort zu #31 (Montag, 24 September 2018 11:32)

    Guten Tag,

    ohne eine Verbreitung der Fotos sehe ich keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Fotos gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #34

    Marion B. (Samstag, 17 November 2018 17:32)

    Guten Abend,

    ich und ein bekannter waren freundschaftlich zusammen im Urlaub und haben auch gemeinsame Bilder gemacht. Auf einigen dieser Bilder sieht man uns auch ein wenig inniger miteinander, ich sagte zu ihm jedoch dass ich nicht möchte, dass jemand davon erfährt. Nun ist zwischen uns Streit und er hatte die Fotos für einige Stunden auf seinem Facebook - Profil hochgeladen und wieder entfernt. Was kann ich jetzt dagegen tun? Was für Ansprüche habe ich?

    mit freundlichen Grüßen
    Marion

  • #35

    Antwort zu #34 (Mittwoch, 21 November 2018 21:01)

    Guten Abend Marion,

    Sie können Unterlassung- und auch Löschung verlangen. Er muss Ihnen mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung versprechen, dies nicht noch einmal zu tun. Zudem muss er die betreffenden Bilder löschen, die er kurz bei Facebook hochlud.

    Schadensersatz können Sie bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung verlangen, die ich allerdings jetzt nicht ausmachen kann.

    P.S: Wenn Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, wir Ihr Anwalt seine Kosten bei ihm zur Erstattung einfordern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #36

    Peter (Dienstag, 26 Februar 2019 20:36)

    Guten Abend,

    vor zwei Jahren wurde mein Sohn bei einem Nachwuchs-Fussballturnier in der Halle auf dem Spielfeld (ohne unser Wissen) von einem professionellen Presse/Sportfotografen fotografiert (2 Spieler in Großaufnahme) - das Turnier war öffentlich und mit zu zahlendem Eintritt versehen.

    Dieses Jahr wurde wieder über dieses jährlich wiederkehrende Turnier in der überregionalen Presse berichtet - print und auch online.
    Dabei wurde dieses Foto unseres Sohnes verwendet.

    Kann ich von der Zeitung Nutzungsentgelt oder Schadenersatz verlangen?

    mit freundlichen Grüßen
    Peter

  • #37

    Antwort zu #37 (Freitag, 01 März 2019 10:01)

    Guten Tag,

    die Zahlung einer immateriellen Geltenschädigung sehe ich auch nicht. Ggf. hat Ihr Sohn einen Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts. Es handelt sich nämlich nicht um eine Berichterstattung im orignärem Sinne. Vielmehr wurde das Foto Ihres Sohnes zur Veranschaulichung genutzt.

    Ohne den Sachverhalt überblickt zu haben, ist mir leider kein genaue Antwort möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #38

    Schlichter (Mittwoch, 27 März 2019 08:33)

    Hallo liebes Team,

    Ich wurde 2013 auf dem Titelblatt des München Teils der Süddeutschen Zeigung abgebildet.
    Dort sitze ich mit meiner Tochter damals 5 Jahre alt in Ei em Café. Auf dem Bild sind noch 10 weitere Personen. Aber wir sind im Vordergrund. Leider habe ich davon erst jetzt erfahren.
    Ist es zu spät um zu klagen?
    Wie schwerwiegend ist das "Vergehen"?

    Vielen Dank

  • #39

    Antwort zu #38 (Dienstag, 02 April 2019 13:24)

    Hallo Frau oder Herr Schlichter,

    ich kann Ihre Frage nicht beantwortet. Dafür müsste ich das Titelfoto sehen und auch den Bericht einmal lesen. Ob Ansprüche bestehen, kann ich Ihnen dann sagen. Wenn Sie jetzt erst davon erfahren haben, das sollte eine Verjährung noch nicht eingetreten sein, vgl. § 199 BGB.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #40

    Janine Schubert (Samstag, 06 April 2019 13:05)

    Hallo,
    Ich hab mal ne Frage zu Whats app Profilbild. Mein Schwiegervater hat von uns keine kontaktdaten erhalten. Allerdings hat er mal dann von meinem Mann doch mal die Telefonnummer herrausbekommen . Mein Mann hat dann zu Weihnachtszeit von uns 3 (mit unserer Tochter) ein Bild in sein profil gesetzt.
    Er war ja nicht in seine Kontakte drin da wir keinen Kontakt zu ihn haben wollen und auch nicht wollen das er die kleine kennen lernt.
    Nun hat er sich allerdings das Profilbild ausgedruckt und es sogar weitergegeben an andere. Das wollen wir aber gar nicht und schon gar nicht wo unsere Tochter drauf ist. Können wir da was machen? Wir möchten nicht das er ein bild von ihr und uns hat und weiterverbreitet. Was können wir tun außer ihn blocken?
    Lg Janine

  • #41

    Antwort zu #40 (Montag, 08 April 2019 15:42)

    Sehr geehrte Frau Schubert,

    Sie können die Löschung und auch Unterlassen verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #42

    Laura (Dienstag, 09 April 2019 17:20)

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu folgendem Fall: ein Journalist hat ohne meine Einverständnis ein Bild von mir gemacht. Nun stand ich an einem Stand einer Jugendpartei. Das Bild hat der Journalist daraufhin veröffentlicht und ich bin deutlich darauf zu sehen. Jetzt wird es aber spannend: ich habe aus Trotz das Foto geteilt, ihn als Urheber benannt und mich bei ihm für das tolle Foto bedankt.
    Nun hat er eine Unterlassungsklage gegen mich veranlasst in der ich auch die Kosten für seinen Anwalt übernehmen soll und Schadensersatz zahlen muss, weil ich das Foto geteilt habe. Das Foto bzw. das Posting habe ich mittlerweile schon gelöscht. Was kann ich da tun? Das Geld habe ich nicht und ehrlich gesagt finde ich es auch nicht fair, weil ich ja auf dem Bild drauf bin. Ich weiß aber nicht wie es da rechtlich für mich aussieht, weil eben so viele Dinge da mit reinspielen.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft!
    Freundliche Grüße,
    Laura

  • #43

    Antwort zu #42 (Dienstag, 09 April 2019 17:34)

    Sehr geehrter Laura,

    es kommt drauf an, wie Sie das Foto geteilt haben. Wenn Sie es mit Vorschau lediglich verlinkt haben, dann ist dies zulässig. Wenn Sie es hingegen runter- und neu wieder hochladen haben, ist dies nicht zulässig. Ob Sie darauf dargestellt sind oder nicht, spielt keine Rolle.

    Jedenfalls würde es sich in Ihrem Fall anbieten, eine Gegenabmahnung zu veranlassen und hilfsweise mit eigenen Anwaltskosten aufzurechnen.

    Ob das Foto bzw. die Verbreitung im Übrigen zulässig war oder nicht, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Ich müsste den Artikel kennen. Ihre Trotzreaktion war im Übrigen nicht günstig.

    Die Gegenseite wird dies so auslegen wollen, dass Sie selbst mit diesem Foto und der Fotoverbreitung einverstanden waren; schließlich haben Sie an der Verbreitung gar mitgewirkt. Andererseits kommt es darauf nicht wirklich an.

    Lange Rede kurzer Sinn: Verstehen Sie meine Antwort bitte nur als "Ideensammlung". Ohne den Artikel zu kennen, kann ich nicht zielsicher antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #44

    M. (Freitag, 17 Mai 2019 17:21)

    Hi , mein ex Chef hat von meinem Facebookprofil, private Bilder , die teils in meiner Wohnung oder während der Arbeit entstanden sind kopiert und verwendet diese zu werben Zwecken auf der Facebook Seite des Unternehmens oder auf tv Geräten in der Filiale. Was für rechte habe ich ? Steht mir Schadensersatz zu ?
    Mit freundlichen Grüßen
    M.

  • #45

    Frau.S (Sonntag, 14 Juli 2019)

    Guten Tag
    Wir sieht es aus wenn mich Frau X angreift und versucht mich mit Gegenständen zu schlagen ,darf ich dieses Video dann auch nicht online stellen ?Sie hat so ein aggressives Verhalten das so bedrohen für mich ist .Sie sagt auf diesem Video sogar das ich sie ruhig filmen kann

  • #46

    Anita (Montag, 05 August 2019 23:49)

    Hallo,
    Ich und meine Freunde waren vor 2Wochen den Geburtstag von meinem Lebensgefährten in einer Tanzbar feiern. Dort haben wir bei einer Show
    mitgemacht, die Gläserne Dusche! Ohne das wir gefragt wurden, haben sie dort Fotos und Videos gemacht und dann öffentlich auf Facebook und Instergram gestellt! Diese Fotos sind wirklich nicht für die Öffentlichkeit da wir in Unterwäsche und extremen Posen zu sehen sind! Dort behaupten sie, dass wir unser Einverständnis gegeben haben, was zu 100% nicht stimmt! Wir wurden nicht gefragt und wurden auch nicht darauf aufmerksam gemacht, sonst hätten wir auch niemals da mit gemacht! Wir haben das auch überhaupt nicht mitbekommen, dass wir fotografiert wurden! Ich bin dann in der Arbeit darauf angesprochen worden, das extreme Fotos von uns im Internet sind. Das ist doch für uns Rufschädigend?
    Reicht das für dieses Tanzlokal wenn im Eingangsbereich ein Hinweis hängt, dass hier Fotografiert und veröffentlicht wird? Können wir Schadensersatz verlangen?

  • #47

    Antwort zu #44 (Dienstag, 06 August 2019 12:44)

    Guten Tag,

    Ihnen stehen die im Fließtext bezeichneten Ansprüche zu, wenn Sie diese Verwendung Ihrem Ex-Chef nicht erlaubt haben. Da er mit Ihrem Geischt wirbt, können Sie auch Schadensersatz z.B. in Höhe der üblichen Modellvergütung verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #48

    Antwort zu #45 (Dienstag, 06 August 2019 12:45)

    Sehr geehrte Frau S.,

    das Video dürfen Sie auch dann nicht online stellen. Mitunter stehen Ihnen aber Unterlassungsansprüche zu. Zudem können Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #49

    Antwort zu #46 (Dienstag, 06 August 2019 12:49)

    Hallo Antita,

    wenn Sie nicht eingewilligt haben, dann stehen Ihnen die vorbezeichneten Rechte zu. Schadensersatz können Sie dann wohl auch verlangen.

    Ob ein derartiger Aushang ausreicht oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich muss die Gegenseite aber beweisen, dass Sie die Möglichkeit hatten, diesen vorher einzusehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #50

    Hallo, (Donnerstag, 05 September 2019 17:25)

    Ich bin als Koch angestellt und unser Betrieb arbeitet als Dienstleister für eine Kurklinik in deren Räumlichkeiten wir uns eingemietet haben.
    Der Geschäftsführer der Klinik macht ab und an Fotos von uns während der Arbeit. Ich habe Ihn auch darauf hingewiesen das ich mein Bild ungern in sozialen Medien wieder finden möchte. Er verneinte das. Nun halte ich eine aktuelle Werbebroschüre von 2019 für die Klinik in meinen Händen mit meinmVor. - und Zunamen darunter. Desweiteren habe ich ein anderes Bild auf der Homepage der Klinik gefunden.
    Was kann ich nun tun und welche Schadensansprüche könnte man hier geldend machen? Schließlich vermute ich das ich im Nachgang meinen Arbeitsplatz verlieren werde.

    Vielen Dank
    Micha

  • #51

    Antwort zu #50 (Montag, 09 September 2019 10:43)

    Hallo,

    ob Sie Schadensersatz verlangen dürfen oder nicht bedarf einer umfassenden Prüfung. Klar ist, dass dieser etwaige Lohnausfälle aber nicht (und auch nicht nur annähernd) kompensieren können wird. Sie haben sicherlich einen Unterlassungsanspruch und können auch im Wege der Lizenzanalogie das Honorar eines Models verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #52

    Sarah (Dienstag, 10 September 2019 22:14)

    Guten Tag,
    ich habe mich vor Monaten von meinem Freund getrennt. Jetzt habe ich aber bei Ihm mein Fotoalbum vergessen und Ihn schon mehrfach gebeten mir es wieder zu geben.
    Er meinte er bringt es mir.
    Seit Mai tut sich nichts.
    Dan hat er gemeint er behält es und zeigt es später mal seiner Familie. Das will ich aber nicht ist auch mein Fotoalbum und da sind auch Bilder von mir drine. Und ein Bild ist auch mein Bruder mit drauf.

    Gestern meinte er dan zu seiner Cousine er hat es angeblich weggeworfen weil er zu mir gesagt hat ich sollte es abholen was aber nicht stimmt. Er wollte nie das ich komme und es hohle. Habe ich auch schriftlich von Ihm. Kann ich was dagegen machen?
    Gruß Sarah

  • #53

    Antwort zu #52 (Montag, 16 September 2019 11:35)

    Hallo Sarah,

    wenn es Ihr Album war und er es tatsächlich weggeschmissen haben sollte, dann können Sie Schadensersatz verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #54

    dominik (Montag, 16 September 2019 23:18)

    Hallo Eßler&Eßler Team,
    ich arbeite ab und zu im Service für eine Firma die Catering für Veranstaltungen anbietet. Ein Mitarbeiter dieser Firma machte bei der Arbeit ein Foto von mir während ich das Tablett mit Essen halte und sagte er brauche es um später den Chefs zu zeigen wie das Essen ausgesehen habe. Daher hatte ich nichts dagegen. Nun habe ich zufällig gesehen dass dieses Foto auf der Instagram Seite des Unternehmens veröffentlicht wurde. Die Seite hat mehrere Tausend Follower und es sind zahlreiche Hashtags unter dem Bild weswegen von einer gewissen Verbreitung ausgegangen werden muss. Ich arbeite für das Unternehmen auf selbstständiger Basis und habe nie irgendwas unterschrieben was die Abtretung meiner Bildrechte oder Ähnliches angeht. Ich gehe in diesem Fall davon aus dass eine kommerzielle Nutzung des Bildes vorliegt da die Instagram Seite eindeutig als Marketinginstrument genutzt wird. Liege ich da richtig und kann ich Unterlassung sowie Schadenerstatz einfordern? Was für ein Vorgehen würden Sie vorschlagen?
    Vielen Dank schonmal

  • #55

    Antwort zu #54 (Dienstag, 17 September 2019 18:19)

    Hallo Dominik,

    vorbehaltlich einer weiteren Prüfung / Sichtung des Postings gehe ich auch davon aus, dass Ihnen diese Ansprüche (u.a.) zustehen. Sie können sich entweder selbst um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche kümmern oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Sofern Ihre Forderungen berechtigt sind (hiervon gehe ich nach Ihrer Schilderung aus) haben, hat die Cateringfirma sodann die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

    Gerne können Sie mit mir über Email in Kontakt treten. Senden sie dann bitte auch den Link oder den Screenshot zur Veröffentlichung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #56

    Liss (Mittwoch, 18 September 2019 05:23)

    Hallo,
    Ich habe herausgefunden das jemand meine Bilder in verschiedenen Apps verwendet. (zB. Flirt Apps) Deswegen bekommen ich auch täglich Nachrichten von Personen die ich nicht kenne. So meine Frage, wie kann ich dagegen vorgehen.

    Lg

  • #57

    Antwort zu #56 (Freitag, 20 September 2019 11:00)

    Hallo Liss,

    scheinbar handelt es sich um FakeProfile. Über diese informiere ich hier: https://www.recht.help/persoenlichkeitsrecht/namensrecht-identitaetsdiebstahl-identtaetsmissbrauch-internet-fake-profil-facebook/

    Dort ist auch ein kurzer Leitfaden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #58

    Fino (Montag, 07 Oktober 2019 04:04)

    Hallo ich habe eine Frage und bitte um Hilfe. Ich bin Make-up Artist, Habe von einer Braut mit Ihrer Einwilligung Bilder gemacht und es auf meiner Instagram Seite Veröffentlicht. Sie wusste es und hat es auch kommentiert. Jetzt ein Monat später möchte sie das ich die Bilder von ihr lösche. So jetzt ist folgendes nach einem Monat passiert: ich habe mitbekommen dass sie über mich schlecht redet und Lügengeschichten erzählt, mich quasi bei anderen Kunden schlecht macht und ich habe sie darauf angesprochen, sie hat mir nicht geantwortet, hat mir nur geschrieben das sie die Bilder von ihr gelöscht haben will, die sie nur erlaubt hast du zu machen und zu veröffentlichen. Ist sie im rechten wenn sie das gelöscht haben möchte obwohl sie es mir wegen Werbezwecken erlaubt hat? Hab ich nicht eigentlich die rechte jetzt der Bilder? Würde mich sehr über deine Hilfe freuen!

  • #59

    Antwort zu #58 (Montag, 07 Oktober 2019)

    Hallo Fiona,

    an Ihrer Stelle würde ich die Fotos löschen und gegen das "schlechte Reden" juristisch vorgehen, falls möglich. Ich denke, dass wird Ihrem Ziel am nächsten kommen.

    Grundsätzlich können Einwilligungen zurückgezogen werden, siehe oben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #60

    Sindy (Montag, 14 Oktober 2019 12:10)

    Hallo
    Kurz zu meiner Geschichte....ich habe bei WhatsApp einen Status gepostet und jemand hat einen Screenshot gemacht davon für sich selber
    Da sein Handy mit einer Mail einer anderen Dame verbunden war und sie jetzt auch alle Bilder hat die ich ihm geschickt habe
    Die Person die es gescreenshotet hat hat die ganzen Bilder gelöscht
    Ich habe sie gebeten alle Bilder zu löschen und sie gebetten sie nicht weiterzuleiten dies hat sie allerdings gemacht

    Die Dame ist die einzige Person die diese Bilder hat laut ihrer Aussage hatte
    Die Dame hat es an eine andere Dame geschickt und sie an meinen ex und mein ex lässt mich jetzt total blöd dastehen
    Jetzt werden meine Bilder weitergeschickt

    Was kann ich machen kann ich da rechtliche Schritte einleiten oder sollte ich dies lieber sein lassen

    Würde mich auf ihre Hilfe freuen bzw. Eine kurze Erläuterung was ich tun kann damit es nicht weiterverschickt wird

  • #61

    Antwort zu #60 (Montag, 14 Oktober 2019 14:51)

    Hallo,

    fordern Sie die Dame zum Unterlassen und zur Löschung auf. Setzen Sie eine Frist. Wenn die Dame Ihrer Forderung nicht nachkommt, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #62

    Brigitte (Montag, 18 November 2019 11:54)

    Hallo,
    mein Bruder, mit dem die ganze Familie im Streit liegt, der aber leider als Wohnungseigentümer im gleichen Haus wohnt, hat mich fotografiert, als ich aus der Wohnungstür trat mit den Worten: Jetzt habe ich, was ich wollte.
    Ich habe gesagt, Du verletzt mein Persönlichkeitsrecht und das gibt eine Anzeige.
    Er sagte: "Mach doch".

    Er fotografiert seit Jahren heimlich alles: Autos, Garagen, Gemeinschaftsräume, Strom- und Wasserzähler, Personen, Außenanlage, Kinder der Eigentümer und deren Freunde, wenn sie spielen. Er ist ein hochintelligenter Psychopath mit Zwangsverhalten.

    Er fertigt weiter Tonaufnahmen an (ca. 30) von unserer Mieterin und gibt sie an die Hausverwaltung weiter, weil er sich gestört fühlt. Dazu behauptet er, sie hätte ein Trampolin in der Wohnung, was gar nicht so ist.
    Ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll oder wird das als Familienstreit abgetan?
    Mein Recht ist aber doch, darauf zu bestehen, dass das Bild sowohl auf dem Handy, auf dem PC und in der I-Cloud komplett gelöscht wird.
    Vielleicht behauptet er dann, er möchte nur einen Ausschnitt des Fotos verwenden, weil er etwas bestimmtes fotografieren wollte?

  • #63

    Klaus (Sonntag, 24 November 2019 16:38)

    Meine Frau, 3 unserer 4 minderjährigen Kind und ich wurden für eine investigatives Boulevardmagazin in der ARD im Nahbereich einer Stalkerin gefilmt, die unseren Pastor verfolgt. Filmszene in der Kirche, die Stalkerin wurde verpixelt, wir sind zu erkennen. Außer uns noch ein kleiner Junge in der Bank vor uns von hinten. Die Filmaufnahmen wurden für uns nicht ersichtlich mit versteckter Kamera gemacht. Wir haben auch nachher kein Einverständnis gegeben. Einen Interviewwunsch vor der Kirche habe ich später sogar abgelehnt. Die Sendung wurde bereits in der ARD im Vorabendprogramm ausgestrahlt.

  • #64

    Kristina (Dienstag, 26 November 2019 16:06)

    Ich habe eine Bekannte die relativ bekannt auf YouTube ist mit ca 1.47 Millionen Abonnenten. Sie hattte mich gebeten ihr bei einigen Videos zu helfen und ich würde dafür entlohnt werden. Habe allerdings nix dafür bekommen die Videos sind immer noch online und sie nimmt sie nicht raus nach mehrern Nachrichten das sie die Videos rausnehmen soll hat sie den Kontakt zu mir abgebrochen und verdient bis jetzt noch Geld damit mehrere tausend pro Video!!! Was für Ansprüche habe ich??
    Ps. Es gibt keine schriftlichen Verträge zwischen uns das ich damit einverstanden bin aber auch das ich dafür entlohnt werde.

  • #65

    Emma (Samstag, 28 Dezember 2019 02:05)

    Hallo,
    vor Jahren hat ein Freund von meinem Partner Bilder bei Whatsapp von ihm verbreitet.
    Er hat ihn zur Unterlassung aufgefordert aber jetzt hat er es auf einer Feier bei uns wieder gemacht. Er hat Bilder von meinem Partner von früher gezeigt mit einer Erotikpuppe, um ihn schlecht zu machen in meinen Augen. Was können wir tun, dass er diese Bilder nicht mehr benutzen kann und löschen muss. Geht es, dass er alle Bilder von meinem Partner löschen muss die er besitzt? Über eine Einschätzung von Ihrer Seite würden wir uns sehr freuen.

  • #66

    Antwort zu #62 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:14)

    Hallo Brigitte,

    gerade bei heimlichen Bildaufnahmen in Nachbarschaftskonstellationen ist es ratsam, einmal anwaltlich vorzugehen und die Sache ggf. auch bei Gericht klären zu lassen. Ihnen steht Unterlassung, Löschung, u.a. zu. Nach meiner Erfahrung hören die Nachbarn es dann auf, wenn Sie einmal "richtig auf den Deckel" bekommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #67

    Antwort zu #63 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:17)

    Hallo Klaus,

    vorbehaltlich einer Sichtung des Videomaterials sollte Ihnen und Ihrer Familie ein Unterlassungs- und auch Löschungsanspruch zustehen. Sie wurden in einem "religiösen Moment" gefilmt, den ich als Eingriff in Ihre Intims-. oder zumindest Privatsphäre werte. Entweder schreiben Sie den Sender selbst an oder Sie bedienen sich eines Anwalts, der die Ansprüche geltend macht.

    Gerne helfe ich Ihnen weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #68

    Antwort zu #64 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:19)

    Hallo Kristina,

    meiner Meinung nach dürfen Sie von der Bekannten zurecht eine Entschädigung einfordern. Abgesehen davon, dass sie sich nicht an die Absprache hielt, ist es jedenfalls so, dass Sie wohl Urheberin des Videos geworden sind, weil sie es geschnitten und/oder aufgenommen haben. Als Urheberin oder auch nur als Miturheberin stehen Ihnen daher Vergütungsansprüche zur Seite, die sich nach dem Betrag der Einnahmen generieren können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #69

    Antwort zu #65 (Donnerstag, 02 Januar 2020 13:21)

    Hallo Emma,

    Ihr Freund kann Unterlassung und Löschung und ggf. auch Schadensersatz einfordern. Wenn die Gegenseite bis dato noch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, dann wäre dies nachzuholen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #70

    Silke (Montag, 16 März 2020 12:09)

    Die Polizei hat ein Bild von meiner freundi aus facebook veröffentlicht, sie soll einen freier abgezogen haben indem sie die leistung nicht erbracht hat. Das hat mej er freundin geschadet. Darf die polizei sowas peinliches veröffentlichen mit ihrem lichtbild.

  • #71

    MOnika Steiner (Samstag, 28 März 2020 13:23)

    Ich habe von einer Bekannten ein Kochrezept zur Veröffentlichung an ein Regionalmagazin weitergegeben. Habe dazu auch ein Foto gegeben, das mir die Bekannte auf dem Smartphone geschickt hatte. Habe nicht um Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos gebeten. Sie droht mir nun mit eine Anzeige an. Ich möchte das verhindern.
    Ich bekomme vom Verlag für Rezept mit oder ohne Foto 20.-€ Welche Höhe an Schadenssatz ist angemessen, anzubieten, dass sie von der Anzeige absieht.
    Es ist ein Protraitfoto (Kopf bis zu Brust).
    Ich weiss nicht, weshalb die Betroffene ein Problem damit hat.
    Denke, sie will meinen unrechtmäßige Handlung ausschlachten und zu Geld kommen.
    Bitte geben Sie mir einen Tipp, wie ich vorgehen soll-

  • #72

    Julia (Donnerstag, 02 April 2020 08:38)

    Hallo. Meine Fotos werden unerlaubg von eine Date Seite benutzt. Ist auch eine russische Seite. Was kann ich in dem Fall machen? LG

  • #73

    Lola (Mittwoch, 08 April 2020 17:19)

    Mein Ex-Freund hat Bilder und Videos von mir und ich habe ihm schon mehrmals ausdrücklich gesagt, er solle sie löschen, was er nicht getan hat, trotz wiederholtem Auffordern. Er hat sie zusätzlich noch auf dem PC und auf einer SD-Karte gespeichert, dass sie auch ja nicht verloren gehen. Es sind keine Nackbilder oder sonstiges sondern ganz normale Bilder. Auf die Frage wieso er sie nicht löscht sagt er, er hätte noch etwas damit vor, was das ist will er nicht sagen. Was kann ich dagegen machen dass er sie entgültig löscht und auch nicht weiterverwendet?

  • #74

    Antwort zu #71 (Donnerstag, 09 April 2020 06:30)

    Sehr geehrte Frau Steiner,

    ich kann Ihre Frage nicht beantworten, da ich weder das Foto kenne, noch den Verbreitungsgrad einschätzen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #75

    Antwort zu #72 (Donnerstag, 09 April 2020 06:31)

    Hallo Julia,

    Sie sollten Anzeige bei der Polizei erstatten und die Dating-Seite zur Löschung der Fotos auffordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #76

    Antwort zu #73 (Donnerstag, 09 April 2020 06:33)

    Hallo Lola,

    Sie sollten Ihren EX anwaltlich zur Löschung auffordern. Dies ist oftmals das einzige Mittel, wenn die Gegenseite derart den Löschungswunsch blockiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #77

    Hanna (Mittwoch, 29 April 2020 09:43)

    Hallo,

    ich habe vor 6 Jahren an einer Misswahl teilgenommen und die Bilder sind im Internet. Dort bin ich u.a. im Bikini zu sehen. Ich habe den Herausgeber schon kontaktiert, er weigert sich die Bilder zu entfernen und sagt, dass die Bilder auf der Website anwaltlich geprüft wurden und rechtskonform sind. Was kann ich nun tun?

  • #78

    Antwort zu #77 (Dienstag, 05 Mai 2020 07:29)

    Hallo Hanna,

    um eine zielsichere Ersteinschätzung abgeben zu können, benötige ich noch ein paar Angaben und vielleicht einmal den link zu den Bildern. Gerne können Sie mit mir unverbindlich Kontakt aufnehmen.

    Grundsätzlich ist es so, dass eine einmal erteilte Einverständniserklärung auch widerrufen werden kann, weswegen Sie ihr Löschungverlangen ggf. durchsetzen können. Auch steht Ihnen das "Recht auf Vergessen" zu. Wie gesagt, müsste ich allerdings den Sachverhalt ein wenig prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #79

    Kurzendorfer Petra (Donnerstag, 16 Juli 2020 17:10)

    Jemand hat mich beschuldigt Fotos von ihr und ihren Sohn gemacht haben soll bzw.5 Minutwn Video.Das ist gelogen und stimmt nicht. Wie kann ich gegen diese Person vorgehen?

  • #80

    Carsten (Mittwoch, 22 Juli 2020 09:16)

    Was kann ich tun wenn die Bildzeitung ein Foto von mir veröffentlich hat,wo ich deutlich zu erkennen bin.Ohne Einverstädniserklärung

  • #81

    Antwort zu #79 (Montag, 27 Juli 2020 14:46)

    Sehr geehrte Frau Kurzendorfer,

    etwaige Unterlassungsansprüche, die gegen Sie gerichtet sind, lassen sich abwehren und ggf. stehen Ihnen eigene Unterlassungsansprüche zu, die Sie abmahnen können.

    Das müsste ich einmal prüfen. Gerne können Sie Kontakt per E-Mail aufnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #82

    Paulina (Sonntag, 03 Januar 2021 06:07)

    Guten Tag
    Eine Bekannte von meine freund hat Fake Account gemacht mit meine Foto in Unterwäsche
    Das alles geht in Facebook und Instagram.von diese Account haben die auch die Leute angeschrieben
    Was habe ich fur rechte
    Kann ich Schmerzensgeld anfordern?

  • #83

    Antwort zu #82 (Samstag, 16 Januar 2021 14:18)

    Hallo Paulina,

    Sie dürfen

    - Löschung
    - Unterlassung
    - Auskunft, wo die Fotos noch gestreut wurden
    - und meiner Meinung auch "Schmerzensgeld"

    verlangen. Nehmen Sie sich einen Anwalt, so muss die Gegenseite diese Anwaltskosten auch erstatten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #84

    Feldmann (Mittwoch, 10 Februar 2021 00:49)

    Hallo. Mein Sohn (11) hat während des Online-Unterrichts Fotos von seinen drei Mitschülern gemacht und diese an seinen Freund, der nicht in dieser Klasse ist per WhatsApp weitergeleitet. Dieser hat die Bilder in sein WhatsApp Status gestellt und somit hat es derjenige gesehen und war verärgert. Nun erfolgt eine Konferenz mit der Schule wo mein Sohn ist. Ist dies Strafbar?

  • #85

    Tim Lange (Mittwoch, 10 Februar 2021 23:30)

    Guten Abend,
    ein Bekannter von mir hat Videos von mir und höchstwahrscheinlich auf Instagram, Facebook etc. zur Schau gestellt. Habe keine festen Beweiße und auch noch keine davon gesehen. Was kann ich machen ?

  • #86

    Aleksandar (Donnerstag, 18 Februar 2021 08:27)

    Hallo, ich habe jahrelang eine Affäre gehabt, ich habe mich als geschieden ausgegeben viel gelogen ganze Zeit in zwischen habe ich versucht auch zu noch andere Frau ran zu kommen und die Liebhaberin hat mich erwischt und meine nackte Bilder entdeckt was ich noch zu andere Frau geschickt habe jetzt ist die Liebhaberin böse weil ich habe sie einfach blockiert und möchte nicht mehr was zu tun mit ihr haben und die schickt ganze Zeit meine nackte Bilder und auch unsere Bilder wo wir zusammen sind und schreibt dazu was ich angestellt habe was auch war ist zu meiner Frau zu meine Familie was kann ich tun ?

  • #87

    Tugce (Dienstag, 23 Februar 2021 02:06)

    Kann auch ein Schadenersatz verlangt werden, wenn die Bilder bereits gelöscht worden sind ?

  • #88

    Antwort zu #84 (Dienstag, 23 Februar 2021 11:34)

    Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Feldmann,

    strafbar ist das Verhalten Ihres Sohnes nicht, da er nicht strafmündig ist. Gleichwohl ist dies potenziell ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und damit nicht erlaubt. ich sehe aber keinen schwerwiegenden Verstoß und ich könnte mir vorstellen, dass die Konferenz nur dazu dient, Ihren Sohn diesbezüglich zu sensiblisieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #89

    Antwort zu #85 (Dienstag, 23 Februar 2021 11:37)

    Sehr geehrter Herr Lange,

    sie sollten zunächst einmal ermitteln, ob Ihre Vermutung überhaupt zutrifft. Sollte sich diese in der Tat bewahrheiten, können Sie dies zum Ausgangspunkt weitergehender Forderungen bzw. einer anwaltlichen Abmahnung nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #90

    Antwort zu #86 (Dienstag, 23 Februar 2021 11:40)

    Hallo Aleksandar,

    Ihnen steht gegen die Ex-Affäre ein Unterlassungsanspruch zu und zudem hat Sie noch Ihre Bildner zu löschen, denn es ist in der Tat nicht erlaubt, sie mit diesen Bildern bloßzustellen. Zudem dürfen Sie Mitteilung verlangen, welche Fotos von Ihnen die Ex-Affäre in Besitz hat und was damit alles angestellt wurde. Ggf. können Sie sogar Schadensersatz verlangen, wenn die Folgen für Sie sehr schlimm sind (um es vereinfacht zu sagen).

    Wenn Sie sich eines Anwalts bedienen, können Sie die Anwaltskosten ersetzt verlangen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #91

    Antwort zu #87 (Dienstag, 23 Februar 2021 11:41)

    Sehr geehrter Tugce,

    das ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie aber, dass Schadensersatz erst bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung zu zahlen ist.

    Zudem lässt das einfache Löschen der Bilder auch nicht die Wiederholungsgefahr entfallen, weswegen sie sodann auch Unterlassung einfordern können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #92

    Gündüz (Freitag, 12 März 2021 00:39)

    Sehr geehrte Rechtskanzlei,

    ein wirklich sehr spannender Beitrag, der mich bei meinem aktuellen Problem sehr gut bereits informiert hat, dennoch eine Frage direkt an Sie:

    Ein Fahrschullehrer hat während der Fahrschulstunde aus seinem Auto heraus ein Foto von mir am Steuer gemacht um sich bei meinem Arbeitgeber über meine Fahrweise zu beschweren. (Name meines Arbeitgebers war durchs Auto erkennbar). Er tätigte ohne meine Erlaubnis Bilder von mir und übersandte diese sodann auch noch ohne meine Einwilligung meinem Arbeitgeber mit entsprechend unberechtigter Beschwerde. Zugleich wollte er meine Daten ausfindig machen.
    Hat er durch diese Fotoaufnahmen auch gegen ein Gesetzt verstoßen?
    Durch die vielen Gesetze weiß ich nicht ganz genau - welches in meinem Fall zutreffen würde.

    Ich freue mich über Ihre Rückmeldung und bei weiteren Streitigkeiten werde ich sicherlich auf Sie und Ihre Kanzlei für Forderungen/Schadensersatzansprüche (sofern möglich) zukommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gündüz

  • #93

    Hilden (Sonntag, 14 März 2021 14:57)

    Hallo ich werde von einem Privatdeketiv überwacht.Kann ich ihn im flagranti ansprechen und die Herrausgabe der von mir gemachten Bilder auffordern?

  • #94

    Antwort zu #92 (Donnerstag, 18 März 2021 09:59)

    Sehr geehrter Herr oder sehr geehrte Frau Gündüz,

    in unseren Augen ist dies nicht zulässig. Vielmehr liegt ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vor. Ich habe letzte Woche für einen Mandanten einen Rechtsstreit gewonnen, bei dem unser Mandant wegen eines angeblichen Arbeitsweisungsverstoßes von einem Kollegen fotografiert wurde und das Foto sodann dem gemeinsamen Arbeitgeber vorgelegt wurde. Hier entschied das Gericht (LG Würzburg), dass dies nicht rechtens sei. Ich werde dazu sicherlich einen Blogbeitrag verfassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #95

    Antwort zu #93 (Donnerstag, 18 März 2021 10:01)

    Hallo,

    Beschattung und Persönlichkeitsrecht sind zwei Sachen, die sich in der Tat nicht gut vereinbaren lassen und in der Tat sind hier schnell die Grenzen des Zulässigen überschritten. Meiner Meinung nach sollten Sie dies tun und wenn der Fotograf die Herausgabe verweigert, die Polizei hinzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #96

    Brigitte (Montag, 03 Mai 2021 21:38)

    Hallo, meine minderjährige Tochter hat ihrem mittlerweile Exfreund, während ihrer Beziehung Nacktfotos geschickt. Jetzt, ein paar Monate später, zeigt er die Bilder weiter und meine Tochter wurde bereits auf dem Schulhof darauf angesprochen. Meine Tochter hatte mittlerweile das Gespräch mit der Lehrerin gesucht, die ihr sagte, sie könne nichts dagegen tun, weil sie ihm das Foto ja selber geschickt hat. Während die Schulsozialarbeiterin allerdings sagt, dass es sich anders verhält, er sich sogar strafbar macht. Wie ich aus dem Artikel und den vorherigen Antworten entnehme, hat sie ein recht auf Löschung des Fotos und Unterlassung der Verbreitung. Tut er dies nicht, kann Schadensersatz gefordert werden. Richtig? Meine Frage ist jetzt, macht man das schriftlich, selbst, oder mit anwaltliche Hilfe? Und am besten an die Eltern? Oder an den jungen adressiert? Oder reicht es aus, wenn man es mündlich mitteilt?
    Vielen Dank für die Antwort.
    Freundliche Grüße
    Brigitte

  • #97

    Janine Gerke (Mittwoch, 12 Mai 2021 14:07)

    Hallo,

    wie ist es, wenn ich auf einer Veranstaltung aufgenommen werde mit 4 weiteren Personen und wir alle eine FFP-2 Maske tragen und das Video auf YouTube und Facebook veröffentlicht wird? Habe ich auch da das Recht mich aus dem Video löschen zu lassen, wenn ich eine Corona-Maske trage?

  • #98

    Antwort zu #96 (Montag, 17 Mai 2021 09:31)

    Hallo Brigitte,

    die Antwort der Lehrerin ist falsch. Ihre Einschätzung ist dagegen richtig und beruht auf nachfolgendem, richtigen Gedanken: Nur weil einmal Fotos versendet worden sind, heisst dies nicht, dass diese auch nach Belieben verwendet werden dürfen. Gerade im Bereich der Nacktfotos ist dies ja offensichtlich. Wahrscheinlich wollte die Lehrerin einfach nichts tun oder ist schlicht überfordert mit der Situation.

    Zu Ihrer Frage: Sie können die Gegenseite unförmlich auffordern, allerdings raten wir dazu, einen Anwalt aufzusuchen. Denn die Gegenseite hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die mitunter schwer zu formulieren ist.

    Im Übrigen kann bereits der Erstverstoß einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Davon gehe ich bei Ihnen bzw. Ihrer Tochter gar aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #99

    Antwort zu #97 (Montag, 17 Mai 2021 09:33)

    Sehr geehrte Frau Gerke,

    ohne Sichtung des Videos kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten. Bei öffentlichen Verstaltungen kann es gar erlaubt sein, andere Personen ohne deren Einwilligung aufzunehmen und die Fotos zu verwenden. Ob dies auch bei Ihnen der Fall ist oder nicht, vermag ich ohne nähere Informationen nicht einschätzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #100

    Stachelrodt (Mittwoch, 26 Mai 2021 08:07)

    Ich hätte da mal eine Frage, der KV und ich getrennt,haben beide das gemeinsame Sorgerecht Jetzt hat er ein Profil erstellt mit mehreren Bildern von unseren Sohn, zwar mit Smiley auf den Gesicht, wie verhält es sich da. Weil ich das eigentlich auch so nicht möchte, wir waren uns mal einig das keine Bilder ins Netz kommen mit unseren Kind.

  • #101

    Gitta (Samstag, 12 Juni 2021 13:16)

    Hallo
    Ich habe eine ganz andere Frage und würde mich freuen, wenn sie beantwortet würde. Ich wurde 2002 geschieden und seit dem versuchen meine Söhne 52J u.50J.und ich unsere persönliche Fotos ,von meinem Ex zu bekommen. Ich habe noch nicht mal mehr ein Bild meiner Elter und die Kinder kein Foto vor der Zeit vor 2002. Einmal sagte er, er habe die Bilder weg geworfen, was ich aber nicht glaube. Kann man jetzt noch rechtlich was machen ?? Vielen Dank und einen lieben Gruß.

  • #102

    Heinz Nass (Sonntag, 17 Juli 2022 12:03)

    Ich bin schon lange Bei Facebook gesperrt! Was berlangen Sie, wenn ich Sie beauftagen würde!

  • #103

    Antwort zu #103 (Donnerstag, 21 Juli 2022 12:07)

    Sehr geehrter Herr Nass,

    um Sie zu vertreten, brauchen wir einige Informationen. Bei unserer Beauftragung fallen auch Kosten an, wobei wir unterschiedliche Vergütungsmodelle anbieten. Gerne berate ich Sie telefonisch oder per E-Mail hierzu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #104

    Natalie (Montag, 26 Dezember 2022 13:37)

    Hallo,
    Ich habe vor 15 Jahren bei einem Hobby Fotograph Bilder gemacht für private Zwecke. Unter anderem auch in Unterwäsche!
    Vor zwei Tagen wurde ich von einer Bekannten Person darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Mann meine Bilder auch Bilder wo ich nur in Unterwäsche zu sehen bin, bei sich auf der Facebook Seite gepostet hat. Noch schlimmer…. Nicht zum ersten Mal. Ich habe mir sein ganzes Profil angeschaut und bemerkte dass meine intimen Bilder seit März 2022 öffentlich im Internet kursierten. Nicht nur von mir. Er wirbt auf dieser Seite mit vielen Frauen, die mit Sicherheit auch nichts davon wissen.
    Nach meiner Aufforderung hat er meine Bilder gelöscht. Aber das ist mir zu wenig. Ich will nicht wissen wer schon alles meine intimen Bilder gesehen hat , runtergeladen hat oder gar weiter verbreitet.
    Was kann ich tun?
    Liebe Grüße

  • #105

    Carmen Fido (Dienstag, 03 Januar 2023 21:08)

    Eine Person hat auf Facebook meine
    Fotos geklaut und drei Profile mit einem anderen Namen erstellt!
    Diese Profile sind in ganz vielen Singlebörsen zu finden.
    Ich und viele meiner Freunde haben es bereits sicher 40-50 mal gemeldet,
    doch laut fb verstößt es nicht gegen die Gemeinschaftsstandards.

    Was kann ich tun?

  • #106

    Antwort zu #104 (Donnerstag, 12 Januar 2023 09:59)

    Hallo Natalie,

    Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung der erneuten Veröffentlichung und auch auf Löschung der Bildnisse. Die Löschung umfasst auch, dass er Sie nicht nur aus Facebook entfernen, sondern auch von privaten Festplatten, o.ä. zu löschen hat. Daneben steht Ihnen ein Auskunftsanspruch zu, mit dem sich Ihre Fragen beantworten lassen. Ggf. dürfen Sie sogar Schadensersatz verlangen; dafür müsste ich aber die Veröffentlichung einmal sehen. Bei derart intimen Bildnissen ist aber die Zahlung von "Schmerzensgeld" in der Regel schon geboten.

    Wenn Sie sich eines Anwalt bedienen, hat er die Anwaltskosten zu statten. Zu diesem Schritt rate ich Ihnen. Wenden Sie sich einfach an den Anwalt Ihres Vertrauens.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #107

    Antwort zu #105 (Donnerstag, 12 Januar 2023 10:03)

    Sehr geehrte Frau Fido,

    Sie dürfen natürlich die Löschung von den Plattformen verlangen und können dies auch anwaltlich durchsetzen! Gerade wenn die Plattformen nicht reagieren, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen.

    Daneben rate ich Ihnen die Anzeige bei der Polizei an. Ist ein Täter dann ermittelt, stehen auch Ihnen die Ansprüche zu, die ich in der Antwort zu #104 beschrieben habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #108

    Bernd (Dienstag, 07 März 2023 16:53)

    Guten Tag,
    bis vor Kurzem spielte ich noch in einer Band. Nun würde ich nach 2jähriger Mit Spielzeit herauskomplimentiert. Einst habe ich eine Erklärung signiert, das Bilder und Videos ins Internet gestellt werden dürfen. Diese Erklärung habe ich bereits schriftlich wiederrufen. Habe ich eine Chance, das auch Bilder und Videos aus dem Internet gelöscht werden?
    Danke für die Info

  • #109

    Antwort zu #108 (Donnerstag, 09 März 2023 07:26)

    Guten Tag Bernd,

    also derartige Einwilligungen können widerrufen werden. Es herrscht ein Meinungsstreit, ob dies ein besonderes Bedürfnis voraussetzt oder nicht. Nach dem Datenschutzrecht wird ein solches Bedürfnis nicht vorausgesetzt. Beurteilt man diese Fälle aber nach dem sogenannten KUG (Recht am eigenen Bild), dann hat man sich wegen der Löschung auf einen berechtigten (nachvollziehbaren) Grund zu berufen. Dieser könnte hier eine Streitkonstellation sein.

    Ich selber bin der Ansicht, dass es eines besonderen Grundes nicht mehr bedarf, seitdem das Datenschutzrecht reformiert wurde. Dies lässt sich gut vertreten und bei Gericht hören. Nicht alle Gerichte folgen dieser Argumentation aber auch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #110

    Katrin (Montag, 27 März 2023 08:22)

    Eine Person hat in ihrer Facebook Messenger Chat Gruppe mit ca. 25 Mitgliedern ohne Erlaubnis mein Profil mit meinem Bild veröffentlicht.
    Darf sie das?

  • #111

    Antwort zu #110 (Montag, 27 März 2023)

    Hallo Kathrin,

    grundsätzlich darf die Person das nicht bzw. nicht ohne Ihre Einwilligung. Es gibt zwar Ausnahmen, die Sie oben nachlesen können. Aufgrund Ihrer Anfrage vermute ich jedoch, dass keine Ausnahme vorliegt. Ohne Sichtung des Bildes kann ich Ihnen das aber nicht mit Sicherheit sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #112

    Frau Gattinger (Sonntag, 30 April 2023 02:06)

    Hallo ich habe da mal eine Frage.
    Ich habe mit meiner Bekannten ein Konzert besucht dort wurden ohne unser Wissen Fotos von einer Zeitung gemacht und diese sind nun auf deren online Seite aufgetaucht.Ich bin in keinem sozialen Netzwerk vertreten weil ich nicht möchte das so etwas passiert wie kann ich mich dagegen wehren so daß sie die Bilder wieder entfernen und habe ich einen Anspruch auf schadensersatz.vielen Dank

  • #113

    Antwort zu #112 (Mittwoch, 03 Mai 2023 10:45)

    Sehr geehrte Frau Gattinger,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich bedarf die Veröffentlichung von Bildern Ihrer Person auf einer Online-Seite der Einwilligung Ihrerseits. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Einwilligungspflicht, wie beispielsweise bei Bildern, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung entstanden sind. In diesem Fall könnte die Einwilligung in die Veröffentlichung der Bilder möglicherweise entbehrlich sein.

    Um eine genaue Einschätzung der Sachlage vornehmen zu können, müssten wir das betreffende Foto und weitere Informationen zu der Veranstaltung und den Umständen der Fotoaufnahme haben. Gerne können Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung einfordern und uns hierbei auch den Link zur Veröffentlichung übersenden. Vlt. sollten Sie noch kenntlich machen, wo man Sie auf dem Foto sieht.

    Liegen uns die Informationen vor, können wir Ihnen gerne eine weitere Ersteinschätzung zukommen lassen. Ohne diese Informationen ist uns das aber leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #114

    M. M. (Mittwoch, 27 Dezember 2023 16:05)

    Guten Tag.
    Als ich vor ca. drei Jahren aus einem Unternehmen ausschied, bat ich anwaltlich, kein Bildmaterial von mir für das Unternehmen zu nutzen (eine Erlaubnis hatte schon zuvor nicht vorgelegen). Nun steht zu Werbezwecken erneut ein Bild von mir im Schaufenster - ein Bild, bei dem ich zudem behaupte, dass gegen das Urheberrecht verstoßen wird.
    Mit Datenschutz war im Unternehmen immer sehr locker umgegangen worden, sodass die Vermutung nahe liegt, dass weiter persönliche Daten, Emails und Korrespondenz aus meiner Zeit im Betrieb weiter für alle dort zugänglich sind.
    1. Wie kann ich vorgehen, dass das Bild nachhaltig aus dem Geschäft entfernt wird?
    2. Wie kann ich das Recht am Bild recherchieren?
    3. Was kann ich tun, meiner Vermutung des Verstoßes gegen den Datenschutz weiter nachzugehen?
    4. Kann ich möglicherweise für die o.g. Faktoren entschädigt werden?
    Vielen Dank und Gruß
    M.M.