Artikel mit dem Tag "Reiserecht"



10. Juni 2015
Nicht nur bei Verspätung, sondern auch bei einer Annullierung stehen Fluggästen Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung zu. Der BGH hat nun entschieden, dass eine Annullierung auch dann vorliegen kann, wenn der Flug durch die Airlines um mehrere Stunden vorverlegt wird.
18. März 2015
Fluggäste, die für den Flug nicht zahlen müssen, können sich bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung nicht auf die Fluggastrechteverordnung berufen und von der Airlines eine Entschädigung einfordern.

18. März 2015
Nicht nur bei Verspätung, sondern auch bei Nichtbeförderung stehen Fluggästen Ausgleichzahlungen nach der Fluggastrechteverordnung zu. Der BGH hat nun entschieden, dass eine Nichtbeförderung auch dann vorliegen kann, wenn der Flug ausfällt und die Airlines die Reisenden auf einen anderen Flug umbuchen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Airlines die Fluggäste zwei Wochen vorher über diese Umbuchung informierte und der alternative Abflug noch am selben Tag, nur zu einer anderen...
Kanzleifälle · 18. Februar 2015
Außergerichtlich sind die Airlines in der Regel nicht bereit, ihren Fluggästen bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zu zahlen. Anders im Gerichtsverfahren: Macht der Betroffene Ernst und erhebt die Klage, dann erkennen die Airlines die Forderungen oftmals unverzüglich an. Dies hat zur Folge, dass sich betroffene Fluggäste auf eine rasche Zahlung Ihres Ausgleichbetrages freuen dürfen.

29. Oktober 2014
Nicht amtliche Leitsätze des BGH, Urteil des X. Zivilsenats vom 28.10.2014 - X ZR 79/13: Gesammelte Flugmeilen sind nicht auf Dritte übertragbar, wenn die Fluggesellschaft dies per Klausel ausschließt. Verstößt jemand hiergegen, dann darf die Flugsellschaft die Mitgliedschaft wirksam kündigen.
30. September 2014
Nicht amtliche Leitsätze des BGH, Urteil des X. Zivilsenats vom 30.9.2014 - X ZR 126/13 - : Verspätet sich der Flug, so darf deswegen zwar gleichzeitig ein Ausgleich bei der Fluggesellschaft und zudem Minderung des Reisepreises bei dem Reiseveranstalter verlangt werden; jedoch ist der Ausgleich nach dem europäischen Flugrecht auf den Minderungsbetrag nach dem deutschen Reiserecht anzurechnen.