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Beispiel für den Verfahrenshergang bei einer Kündigung eines Auszubildenden

Wie ein Verfahren ablaufen kann, wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen und Ihnen die fristlose Kündigung ausgesprochen wird, finden Sie! Im konkreten Fall wurde einem Auszubildenden das Arbeitsverhältnis gekündigt. Wir vertraten ihn bei Gericht und im anschließenden Schlichtungsverfahren vor der IHK.


Sachverhalt = Kündigung des Auszubildenden

  1. Dem Auszubildenden wurde die fristlose, verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Der Arbeitgeber behauptete, dass der Arbeitnehmer gestohlen habe. Die Beweislage war unvorteilhaft: Der Arbeitgeber behauptete Videobänder vorlegen zu können und er benannte auch Zeugen.
  2. Der Mandant trat an uns heran: Durch die Kündigung hat er grundsätzlich seine Ausbildungsstelle verloren. Im einem halben Jahr fanden jedoch die Abschlussprüfungen statt. Diese wollte er unbedingt ablegen. Zudem stellte der Arbeitgeber die Lohnzahlungen ein: Er hatte keinen Cent mehr in der Tasche.
  3. Wir berieten ihn eingehend und erarbeiteten eine Strategie: Bei Gericht haben wir einen Eilantrag erhoben. Dieser hatte zum Zweck, dass er schnell wieder eingestellt werden sollte. Die Fehlzeiten hätten nämlich dazu geführt, dass er das Ausbildungjahr wiederholen müsste.
  4. Zeitgleich wandten wir uns an die IHK. Dort bekamen wir dann einen Schlichtungstermin.
  5. Im schnell anberaumten Gütetermin (eine Woche nach Erhebung des Eilantrages) konnte nachfolgender Vergleich geschlossen werden.
  6. Im Schlichtungstermin bei der IHK (2 Monate nach Antrag) konnten wir schließlich erreichen, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknahm und unseren Mandanten bis zum Ende der Ausbildung freistellte. Im Ergebnis erhielt unser Mandant sein volles Gehalt, ein gutes Zeugnis, er musste nicht mehr im Betrieb arbeiten und kann demnächst die Abschlussprüfung ablegen. Wir drücken ihm die Daumen!

1. Ergebnis des gerichtlichen Eilverfahrens = vorläufiger Vergleich

"Die Beklagte hält an der außerordentlichen Kündigung fest, gewährt aber vorsorglich für die Zeit vom 10.02.2015 bis einschließlich 04.03.2015 Erholungsurlaub unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche für das Jahr 2014 und 2015. Diese Urlaubsgewährung dient auch dazu, die Beschäftigung des Auszubildenden in der Ausbildungszeit sicherzustellen. Über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, auch bei anderen Ausbildern, soll beim Schlichtungsausschuss verhandelt werden."

2. Ergebnis des nachgeschaltenen Schlichtungsverfahrens vor der IHK = Endgültig keine Nachteile!

"Das Ausbildungsverhältnis bleibt bestehen bis zum Tag der praktischen Abschlussprüfung. Das Ausbildungsverhältnis ist nach der praktischen Abschlussprüfung im Sommer 2015 beendet. Es besteht keine Möglichkeit eine Verlängerung der Ausbildung beim Ausbildungsbetrieb zu beantragen. Herr XXX wird von der praktischen Ausbildung freigestellt. Herr XXX wird weiterhin die Berufsschule besuchen. Der Auszubildende erhält nach Ende seiner Ausbildung ein wohlwollendes Zeugnis. Der Urlaub ist in Natura abgegolten."


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