Covid-19 hat dazu geführt, dass die aktuelle Fußball-Bundesliga-Saison vorerst unterbrochen ist. Folglich kann SKY keine Bundesligaspiele mehr übertragen. Natürlich stellen sich hierbei folgende Fragen:
- Muss ich den SKY-Beitrag dennoch entrichten, obwohl wegen Corona kein Fußball mehr übertragen wird?
- Kann ich mein teures Sky-Abonnement nun kündigen?
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Was soll ich tun, wenn SKY sich weigert, die Gebühren anteilig zu erstatten?
- WIR DURCHLEUCHTEN DIE RECHTSLAGE FÜR SIE! -
SEITENINHALT:
Muss ich den SKY-Beitrag dennoch entrichten, obwohl wegen Corona kein Fußball mehr übertragen wird?
Der Fußball ruht infolge von Corona. Wann wieder Spiele ausgerichtet werden, ist momentan nicht vorhersehbar. Aufgrund dieser besonderen Situation kann SKY natürlich kein Fußball mehr übertragen. In diesem Sinne ist der Sender von seiner Leistungspflicht befreit (siehe § 275 BGB).
Im Umkehrschluss müssen SKY-Kunden grundsätzlich die Gebühren für diesen Zeitraum nicht entrichten (siehe § 326 BGB).
Darf SKY die anteilige Erstattung in der Zeit, in der kein Fußball übertragen wird, verweigern?
Unserer Meinung nach hat SKY die Gebühren an die Kunden zu erstatten, wenn jene das SKY-SPORT oder SKY-BUNDESLIGA - Paket gebucht haben.
SKY hat hierzu jedoch folgende Stellungnahme verfasst:
"Eine Reihe von Sportveranstaltungen wurde abgesagt. Erhalte ich dafür eine Entschädigung von Sky?
Wir gehen derzeit davon aus, dass diverse Veranstaltungen lediglich verschoben und nicht abgesagt wurden. Sie werden wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Selbstverständlich wird Sky diese Veranstaltungen dann live übertragen.
[...]
Was wird Sky auf seinen Sportsendern zeigen, wenn es keinen Live-Sport gibt?
Wir werden unsere Live-Events durch hochwertige Dokumentationen, Beiträge in Spielfilmlänge und mit Sport-Highlights aus der Vergangenheit ersetzen. Darüber hinaus wird Sky Sports News HD laufend über die Entwicklung der Situation in der Sportwelt berichten." - zit. www.sky.de
Sollte SKY sich also weigern, die Gebühren anteilig zu erstatten und ihre Entschädigung nicht zahlen, weil auf den Sportkanälen ja nunmehr andere Inhalte abrufbar sind, dann ist dies unserer Meinung nach eben nicht zulässig.
Sie haben nämlich Sport bzw. Fußball gebucht und genau dies wird nicht ausgestrahlt.
Sollte sich SKY in diesem Zusammenhang auf "höhere Gewalt" berufen, müssen Sie auch dies nicht hinnehmen. Dies gilt selbst dann, wenn sich eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederfindet. Wir sind der Meinung, dass derartige Klauseln nicht zulässig sind, weil die SKY-Kunden unangemessen benachteiligt werden (siehe § 307 BGB).
Darf ich das SKY-Abo kündigen, wenn wegen Corona keine Bundesliga ausgestrahlt wird oder Sky meine Entschädigung verweigert?
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber für die Situation, dass SKY keine Fußballspiele mehr übertragen kann, eine Vertragsanpassung vor. Nach § 313 BGB ist ein Vertrag anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss "Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, schwerwiegend verändert haben". Die Vertragsanpassung muss aber auch zumutbar sein. Wenn im Falle von Corona also keine Bundesliga mehr übertragen werden kann, dann kann SKY hierfür keine geeigneten Alternativangebote -zumindest für Fußballbegeisterte SKY-Kunden- schaffen. Wir sind der Meinung, dass aus diesem Grunde das SKY-Abo gekündigt werden darf.
Etwas ähnliches gilt für die Situation, wenn SKY Ihnen die Entschädigung für den Verlust der Fußballübertragung verweigert. In diesem Falle dürfen Sie unserer Meinung nach das SKY-Abo nach § 314 BGB kündigen.
Was habe ich zu tun, um meine Entschädigung von SKY zu erhalten? Unter welchen Voraussetzungen darf ich die Kündigung des SKY-Abo erklären?
- Zunächst sollten Sie SKY kontaktieren und um Erstattung bitten.
- Führt Ihre Bitte nicht zu Erfolg, dann sollten Sie SKY förmlich unter Fristsetzung zur anteiligen Rückerstattung auffordern.
- Sollte SKY dann immer noch nicht reagieren, dann befindet SKY sich in Verzug (siehe § 286 BGB). In diesem Falle sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und SKY entsprechend anmahnen lassen. Die Kosten des Rechtsanwalt hat SKY dann ebenfalls grundsätzlich zu erstatten. Teilen Sie Ihrem Rechtsanwalt mit, wenn Sie daneben das SKY-Abo kündigen wollen, damit er in Ihrem Namen auch die Kündigung aussprechen kann.
- Wenn Sie noch Rechtsfragen haben, können Sie gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail von uns erhalten. Zögern Sie nicht!
Gewährleistungsausschluss:
Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
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