Herzlich Willkommen!

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Damit wir Sie vertreten können, ist es notwendig, dass Sie uns beauftragen.

Wir benötigen von Ihnen:
  1. den Aufnahmebogen (um Sie als Mandant/in zu erfassen und vertreten zu können).
  2. eine kurze Sachverhaltsschilderung (zur Vermeidung von Missverständnissen).
  3. die Angaben der Gegenseite (um Forderungen zu stellen oder abzuwehren).
  4. die erforderlichen Dokumente, Belege, Beweismittel, etc.

Den Aufnahmebogen können Sie ausfüllen und uns unterschrieben gerne als Scan per E-Mail an info@rechtsanwalt-nelke.de zurücksenden. Fügen Sie Ihrer E-Mail bitte auch die weiteren Unterlagen bei. Dies ist die schnellste Möglichkeit, um uns zu beauftragen. Eine Einreichung auf dem Postwege ist natürlich ebenfalls möglich, dauert aber länger.

1) Aufnahmebogen

Download
Aufnahmebogen - für die Beauftragung erforderlich
AUFNAHMEBOGEN_RVG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 179.6 KB

Wenn Sie den Aufnahmebogen hier unterschrieben einreichen, erteilen Sie uns den Auftrag. Erst dann können wir Ihnen auch helfen. Wir werden Sie dann bei uns im System erfassen und Sie vertreten. Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dies ist die gesetztliche Gebühr und für alle Rechtsanwälte gleich. Die anwaltlichen Gebühren bemssen sich nach dem sogenanten Gegenstandswert. Das bedeutet kurz gesagt: Umso mehr es geht, desto höher fallen die Gebühren aus. Weitere Information zu den gesetzlichen Gebühren erhalten Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass wir als Rechtsanwälte viele Informationspflichten einzuhalten haben. Deswegen fällt der Aufnahmebogen etwas umfangreicher aus. Dies lässt sich leider nicht vermeiden. Bei Fragen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Falls Sie eine Rechtsschutzverischerung haben: Diese gesetzlichen Gebühren werden bei Kostendeckung von Ihrer Rechtsschutzversicherung gemäß Ihres Versicherungsvertrages übernommen. Bitte tragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in das entsprechende Feld ein, damit wir uns an Ihre Versicherung wenden können.

2)  Kurze Sachverhaltsschilderung

Damit wir auch die erforderlichen Informationen haben, um Sie vertreten zu können, teilen Sie uns bitte mit, worum es geht. In der Regel haben Sie dies schon vorab getan, z.B. in einem vorherigen Telefonat. Damit aber keine Missverständnisse aufkommen, wäre eine kurze Sachverhaltsschilderung hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei offenen Fragen klären wir diese gerne mit Ihnen.

3) Angaben der Gegenseite

Wenn Sie uns beauftragen, Ihr Recht durchzusetzen, dann teilen Sie uns bitte kurz den Namen und die Kontaktdaten der Gegenseite mit, sofern dies nicht ohnehin aus Ihrer Einreichung bereits ersichtlich wird.

4) Erforderliche Dokumente, Belege, etc.

Je nach Eigenart Ihres Anliegens liegen Ihnen Dokumente, Belege, o.ä vor, die Sie in Kopie oder als Scan per E-Mail, u.a. einreichen können. Wir wollen Ihr Anliegen bestmöglich verstehen, um Ihr Recht bestmöglich zu verteidigen. Bitte reichen Sie daher alles ein, was uns bei der Fallbearbeitung hierzu weiterhelfen könnte.