Fliegen ist oftmals günstiger als Bahn fahren. Im Verhältnis zu Bahnkunden sind Flugreisene auch besser geschützt! Zu diesem Thema sind nachfolgende Rechtsinformationen verfügbar. Klicken Sie einfach auf den blaumarkierten Link, um zum gewünschten Thema zu gelangen. Bei Fragen können Sie gerne die Kommentarfunktion am Ende der jeweiligen Seite nutzen!

Schadensersatz bei Flugverspätung,

Annullierung oder Nichtbeförderung

 

 

Welche Ansprüche aus Reiserecht habe ich bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung? Wie hoch ist der Ausgleich? Wie mache ich die Entschädigung am besten geltend? Gilt der Schadensersatzanspruch auch bei Pauschalreisen?

 

Musterurteil – Entschädigung bei Flugverspätung leicht gemacht

 

Außergerichtlich sind die Airlines in der Regel nicht bereit, ihren Fluggästen bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zu zahlen. Anders im Gerichtsverfahren: Macht der Betroffene Ernst und erhebt die Klage, dann erkennen die Airlines die Forderungen oftmals unverzüglich an. Dies hat zur Folge, dass sich betroffene Fluggäste auf eine rasche Zahlung Ihres Ausgleichbetrages freuen dürfen.

 

Schadensersatz bei Umbuchung

 

Nicht nur bei Verspätung, sondern auch bei Nichtbeförderung stehen Fluggästen Ausgleichzahlungen nach der Fluggastrechte-verordnung zu. Eine Nichtbeförderung liegt auch bei einer Umbuchung des ursprünglichen auf einen anderen Flug vor.

 

Kein Schadensersatz für kostenlos Fliegende

 

Fluggäste, die für den Flug nicht zahlen müssen, können sich bei einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung nicht auf die Fluggastrechteverordnung berufen und von der Airlines eine Entschädigung einfordern. - BGB, Urteil vom 17. März 2015 – X ZR 35/14

 

 

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