Sie sind bei ebay(-Kleinanzeigen) auf einen Spaßbieter hereingefallen? - Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf einem Blick!

Spaßbieter ersteigern bei ebay Artikel, ohne Sie jedoch im Nachgang zu bezahlen oder gar abzunehmen. Als Verkäufer stehen Ihnen mehrere Ansprüche zur Verfügung. Hierüber informieren wir hier:

Um jedoch Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen, haben Sie zu reagieren. Nachfolgender Leitfaden wird als Empfehlung ausgesprochen, damit Sie Ihre Rechte bestmöglich geltendmachen können. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass für diesen keine Gewähr übernommen werden kann, da eine individuelle Prüfung Ihres Anliegen nichrt

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