Sutor Bank (Max Heinri. Sutor oHG) Gold-Sparplan (z.B. Goldie-Kinder-Sparplan) widerrufen und durch die Kündigung ggf. viel Geld sparen!


Über die Multi-Invest wurden u.a. Goldsparpläne der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) vertrieben. Viele Anleger sind jedoch unzufrieden und wünschen sich, den Vertrag zu kündigen. Hier wird gezeigt, wann und wie das geht!



Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Sutor Bank vertreibt sogenannte Golddepots an ihre Kunden. Hierbei handelt es sich um ein Investment, dass Kunden über Jahre hinweg bindet. In diesem Zusammenhang beschafft die Sutor Bank gegen monatliche Zahlungen Gold und andere Edelmetalle und schreibt sie dem Kundendepot gut. Aus diesem Grunde haben bereits einige Gerichte entschieden, dass es sich hierbei um sogenannte Ratenlieferungsverträge handelt.
  • Sofern Sie als Kunde der Sutor Bank bei Abschluss des Vertrages falsch beraten oder nicht hinreichend über Kosten und/oder Risiken aufgeklärt wurden, können Sie den Vertrag anfechten und ggf. Schadensersatz für etwaige Verluste verlangen.
  • Viele Sparverträge der Sutor Bank enthalten zudem fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, so dass Sie als betroffener Kunde während der Vertragslaufzeit Ihres Sparplans immernoch den Widerruf erklären können. Durch den Widerruf wird das Depot gekündigt.
  • Wenn die Sutor Bank von Ihnen als Kunde für den Abschluss des Investments sittenwidrig hohe Abschlusskosten verlangte, dann können Sie diese ggf. ebenfalls zurückverlangen.


Gegenstand des Goldsparplans der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) und etwaige Verlustrisiken:

Gegenstand des Vertrages ist die Beschaffung von Gold, Silber, Palladium und anderen Edelmetallen. Diese Edelmetalle werden von Seiten der Sutor Bank zu "attraktiven Einkaufs- und Verwahrkonditionen" erworben und dem Depot des Kunden gutgeschrieben. Der Kunde hat monatliche "Raten" zu zahlen.

 

Im Prinzip tritt die Sutor Bank als Verkäuferin bzw.Vermittlerin auf, weswegen von sogenannten Ratenlieferungsverträgen gesprochen werden kann (so das LG Hagen, Urteil vom 08.09.2017 - 1 S 42/17, LG Krefeld, Beschluss vom 17.08.2017 - 1 S 40/17). Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren.

 

Sie werden unter anderem auch unter folgenden Begriffen angeboten oder beworben:

  • Gold-Sparplan
  • Gold- und Edelmetallsparen
  • SutorEdelmetallDepot
  • SutorGoldDepot
  • SutorEdelmetallDepot PLUS
  • Goldanlagen
  • Edelmetallanlagen
  • Edelmetalldepot
  • Golddepot
  • Goldsparen

Das Problem ist, dass Edelmetalle teilweise starken Schwankungen unterliegen. Bedenkt man, dass Kunden für die Leistungen der Sutor Bank auch noch Kosten zu tragen haben, kann dies dazu führen, dass sich das Golddepot gar nicht richtig lohnt. Viele Kunden wollen etwaige Verluste aber vermeiden und wünschen daher die Vertragsauflösung.


Falschberatung und Betrug: Kündigungsrecht und Entschädigungsanspruch betroffener Kunden:

Sutor Bank - Sparverträge wurden in der Vergangenheit oft über das Unternehmen "Multi-Invest" vertrieben. Kunden stehen bei einer fehlerhaften Beratung des Anlageberaters ein Kündigungsrecht zu. Daneben dürfen Sie Schadensersatz verlangen, so dass die Bank etwaige Verluste dann zu ersetzen hat.

 

Eine Falschberatung liegt immer dann vor, wenn der Berater den Kunden falsche Versprechungen machte oder nicht über die Risiken oder Kosten der Goldanlage aufgeklärt hat. Liegen sogar Gewinnversprechungen vor, dann könnte es sich gar um Betrug handeln.

 

Grundsätzlich hat der geprellte Kunde die Falschberatung im Streitfall zu beweisen. Dies kann zum Beispiel mittels Zeugen oder eines Prospekts, aus dem die Falschberatung ersichtlich ist, geschehen.

Zum Beispiel tritt die Multi-Invest als Vertriebspartner der Sutor Bank - Goldsparpläne auf. Wenn bei Abschluss des Goldsparplans von Seiten der Multi-Invest falsche Versprechungen gemacht wurden oder der Kunde nicht über bestehende Risiken oder Kosten des Golddepots aufgeklärt wurde, dann kann er den Sparvertrag außerordentlich kündigen bzw. anfechten und etwaige Verluste dann ersetzt verlangen.


Widerruf des Gold-Sparplans der Sutor Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung:

Kunden, die ein Gold-Spardepot bei der Sutor Bank abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wurden die Kunden aber nicht oder falsch über ihr Widerrufsrecht belehrt, dann können Sie den Sparplan mit der Sutor Bank auch nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf kann dann die ganze Vertragslauf über erklärt werden.

 

Der Widerruf bewirkt, dass der Vertrag rückwirkend aufgehoben wird, so als wäre er niemals geschlossen werden. Betroffene Kunden, die diese Möglichkeit nutzen, müssen dann nicht mehr die monatlichen Sparraten entrichten, sondern dürfen auch sämtliche Zahlungen, die sie an die Sutor Bank geleistet haben, zurückverlangen.

●Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) ab dem Jahre 2018:

Die nachbezeichnete Widerrufsbelehrung der Sutor Bank ab dem Jahre 2018 ist unserer Meinung nach falsch. Kunden der Sutor Bank wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Obwohl die Sutor Bank nämlich mitteilte, dass der Widerruf auch mittels Fax oder E-Mail erfolgen könne, wird  aber keine Faxnummer oder E-Mail-Adresse benannt. Allein dies führt grundsätzlich zur Widerruflichkeit des Sparplans (siehe z.B. LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014 - 13 O 102/14; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015 - I-4 U 30/15).

 

Im Übrigen lässt sich gut vertreten -wie es einige Gerichte bereits tun-, dass es sich bei den Goldsparplänen um Ratenlieferungsverträge handelt, weswegen dann auch darüber zu belehren wäre, dass der Widerruf auch mit Rückgabe der Kaufsache erfolgen könne (siehe z.B. AG Mettmann, Urteil vom 10. März 2017 – 21 C 433/16, AG Neuss, Urteil vom 08. Februar 2017 – 80 C 2989/16, LG Hagen, Urteil vom 08.09.2017 - 1 S 42/17). Die Widerrufsmöglichkeit hat die Sutor Bank jedoch unterlassen.

"Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung mittels einer eindeutigen Erklärung  innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Max Heinr. Sutor oHG, Hermannstraße 46, 20095 Hamburg."

Quelle: "Antrag auf Abschluss eines Golddepots - Gold 3.0" der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) aus Juli 2019

siehe auch:

Sutor Bank Quelle: "Antrag auf Abschluss eines Edelmetalldepots / Premium Elements 4.0" der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) Widerruf Kündigung Goldsparen Goldspardepot - Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: "Antrag auf Abschluss eines Edelmetalldepots / Premium Elements 4.0" der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) vom 14.05.2018

●Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) aus den Jahren 2011 bis 2012:

Auch die nachbezeichnete Widerrufsbelehrung der Sutor Bank aus den Jahre 2011 und 2012 ist unserer Meinung nach falsch. Kunden der Sutor Bank wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Hier hat die Sutor Bank z.B. nicht darüber belehrt, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wird (siehe z.B. LG Hagen, Urteil vom 08.09.2017 - 1 S 42/17). Dies führt zur Widerruflichkeit des Sparvertrages.


Quelle: Widerrufsbelehrung der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) aus den Jahren 2011 und 2012, zit: LG Hagen


Verbraucherfreundliches Gerichtsurteil gegen die Sutor Bank in Bezug auf die Höhe der Abschlusskosten:

Die Sutor Bank verlangt für den Abschluss des Gold-Sparplans in der Regel  Geld. Diese Kosten werden als Abschlusskosten bezeichnet und betragen häufig mehr als 7 % der Vertragssumme zuzüglich 2 Monatsraten, siehe:

Sutor Bank Max Heinr. Sutor oHG Abschlusskosten sittenwidrig zu hoch gerichtsurteil Goldie Kinder Sparplan- Rechtsanwalt Sven Nelke
Quelle: "Antrag auf Abschluss eines Golddepots - Gold 3.0" der Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) aus Juli 2019

Das Landgericht Wuppertal hat in Zusammenhang mit den Abschluss des Sparplans "SutorEdel­metall­Depot plus" bereits entschieden, dass die Abschlusskosten zu hoch und deswegen sittenwidrig sind. Betroffene Kunden müssen diese nicht zahlen und können sie ggf. zurückfordern (siehe LG Wuppertal, Urteil vom 01.12.2016 - 9 S 138/16).


Sie wollen rechtlichen Beistand und benötigen einen Anwalt, der Sie gegen die Sutor Bank (Max Heinr. Sutor oHG) vertritt? - Hier wird Ihnen geholfen!

Gerne vertreten wir Sie als Kunden der Sutor Bank und helfen Ihnen, Ihren Vertrag zu kündigen und Ihre Ansprüche gegen die Sutor Bank oder Multi-Invest durchzusetzen! - Egal wo Sie wohnen: Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzten. Stand der Information: April 2020.


Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und ein Feedback!

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Ogün Kabalakli (Mittwoch, 28 Dezember 2022 10:31)

    Und zwar wurde ich von dem vertrieb garnicht von den negativen aspekten infomiert man hat mir nur grob gesagt was ich in 40 jahren ausgezahlt bekomme kann man den vertrag wieder rufen bin seit 2 monaten für das gold depot bei der sutor am einzahlen

  • #2

    Antwort zu #1 (Donnerstag, 12 Januar 2023 11:26)

    Sehr geehrte Frau Kabalakli,

    diese Verträge sind unserer Meinung nach widerruflich, was ja auch schon gerichtlich bestätigt wurde. Ohne Ihren konkreten Vertrag zu kennen, kann ich leider nicht genau sagen, was für Sie die beste Option ist. Wenn Sie ohnehin den Vertrag nicht mehr haben wollen, sollten Sie vorsorglich einfach den Widerruf erklären. In der Regel wird dies als Kündigung aufgefasst und Sie werden aus dem Vertrag entlassen. Die finanziellen Einbußen, die Sie damit erleiden, lassen sich unserer Erfahrung nach nur mit anwaltlicher Unterstützung geltend machen. Insbesondere gilt das für eine etwaige Vermittlungsgebühr, die oftmals sehr hoch ist und mehrer 1.000 € betragen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt