LG Kassel, Urteil vom 29.11.2013 - 4 O 550/12


Nichtamtlicher Leitsatz:

 

"Der Satz - "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" - klärt nicht richtig über den Beginn des Widerrufsrechts auf. Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam und das Darlehen kann deswegen jederzeit widerrufen werden."


Quelle: LG Kassel