LG Hamburg, Urteil vom 16.04.2014 - 302 O 159/13


Nichtamtlicher Leitsatz:

 

"Der Satz - "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" - klärt nicht richtig über den Beginn des Widerrufsrechts auf. Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam und das Darlehen kann deswegen jederzeit widerrufen werden."

Quelle: LG Hamburg