BGH, Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11


Nichtamtlicher Leitsatz:

 

"Nachfolgende Widerrufsbelehrung ist unwirksam und kann jederzeit widerrufen werden. Der Satz - "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" - klärt nämlich nicht richtig über den Beginn des Widerrufsrechts auf."

 

"Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-
sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an ...

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben."

Quelle: BGH, siehe  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59580&pos=0&anz=1