Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung - "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag, nachdem"


  • "Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde. "

oder auch

  • "Die Frist beginnt einen Tag nach Aushändigung von Belehrung und Darlehensvertrag."

oder auch

  • "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir           

     

    ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung

und                         

                                

eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages                    

 

zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."

Diese Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, da Sie nicht deutlich genug über den Beginn der Widerruffrist aufklären:

 

Der Verbraucher ist über den  "Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren."  "Diesen Anforderungen genügt die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht." "Durch die Formulierung der in dem von der Beklagten übersandten Vertragsangebot enthaltenen Belehrung, die Widerrufsfrist beginne „einen Tag“ nach Mitteilung dieser“ Belehrung und Zurverfügungstellung einer Vertragsurkunde, entsteht aus der Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Kunden, auf den abzustellen ist, (..) der Eindruck, diese Voraussetzungen seien bereits mit der Übermittlung des die Widerrufsbelehrung enthaltenden Vertragsantrags der Beklagten erfüllt und  die Widerrufsfrist beginne ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach Zugang des Angebots der Beklagten zu laufen" (siehe BGH, Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08).

Wie Sie die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu Ihrem Vorteil nutzen!


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