Zur Rückabwicklung eines aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufenen Darlehens, für welches als Sicherheit eine Lebensversicherung gestellt wurde

Wird eine Lebensversicherung zur Sicherheit und Tilgung eines Darlehens abgeschlossen, so führt der Widerruf des Kredites wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht dazu, dass der Kapitallebensversicherungsvertrag ebenfalls unwirksam wird - BGH, Urteil vom 5.5.2015 - XI ZR 406/13.


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Der Kläger nahm ein Darlehen bei der beklagten Bank auf. Gleichzeitig schloss er eine Lebensversicherung ab, die dem Kredit als Sicherheit diente und auch zur späteren Tilgung herangezogen werden sollte. In der Folgezeit widerrief er das Darlehen aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Er argumentierte, dass die Lebenversicherung durch den Widerruf ebenfalls erloschen sei mit der Folge, dass die beklagte Bank dem Kläger die geleisteten Beiträge zurückerstatten müsse. Die Bank hingegegen lehnte dies ab. Sie war nur bereit, den deutlich geringen Rückkaufswert für die Lebensversicherung zu erstatten. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

"Die Klägerin schloss im Oktober 2002 mit der Beklagten einen Vertrag über ein endfälliges Darlehen, das am Ende der Laufzeit über eine daneben abgeschlossene Lebensversicherung getilgt werden sollte. Die Rechte aus der Lebensversicherung trat die Klägerin zur Sicherheit an die Darlehensgeberin ab. Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 6. April 2011 ließ die Klägerin ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung gegenüber der Beklagten widerrufen. Sie erklärte zugleich den Widerruf ihrer Vertragserklärung aus dem Versicherungsvertrag."

zit.: Pressestelle des Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 78/15, siehe:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=70990&pos=0&anz=79


Darlehen und Lebensversicherung bilden keine wirtschaftliche Einheit!

Nach § 358 Abs.3 BGB führt der Widerruf eines Vertrages ebenfalls zum Erlöschen des anderen Vertrages, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Der BGH urteilte, dass ein Kredit und eine Lebensversicherung keine wirtschaftliche Einheit bilden, selbst wenn die Kapitallebensversicherung nur dazu abgeschlossen wurde, dem Kredit als Sicherheit und zur späteren Ablösung zu dienen.


Fazit: Widerruf des Kredits führt nicht zur Rückabwicklung der Lebensversicherung

Lebensversicherungen zur späteren Tilgung von Krediten sind nicht mehr profitabel: Steuerprivilegien wurden abgeschafft und die Renditen fallen längst nicht so hoch aus, wie bei Vertragsschluss zu erwarten gewesen wäre. Für die Verbraucher wäre der Widerruf der Lebensversicherung daher eine gute Möglichkeit gewesen, sich verlustfrei von der Lebensversicherung zu lösen: Schließlich hätten sie dann die Rückerstattung sämtlicher, hezahlter Beiträge einfordern dürfen. Dieser Möglichkeit schob der BGH aber nun einen Riegel vor: Entweder der Verbraucher kündigt die Lebensversicherung separat und macht Verlust, weil er nur den Rückkaufswert erstattet bekommt, oder aber er führt die Lebensversicherung weiter fort und zahlt dann auch die Beiträge.


Unser Rat: Antrag auf Beitragsfreistellung!

Wird die Lebensversicherung aber gekündigt, so kriegen Verbraucher oftmals nicht einmal das zurückerstattet, was sie eingezahlt haben. Um diesen Verlust zu vermeiden, kann es sich durchaus anbieten, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Nach § 165 Abs.1 VVG kann der Verbraucher die jederzeitige Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Dies führt dann dazu, dass die Versicherung "ruht", also keine Beiträge mehr abgeführt werden müssen. Gleichzeit erhält der Verbraucher für das bereits eingezahlte Kapital Renditen, so dass am Ende der Versicherungsperiode mehr ausgezahlt werden kann als der aktuelle Rückkaufswert.

 

Beachten Sie: Ein Antrag auf Beitragsfreistellung kann zur Kündigung der Lebensversicherung führen, wenn die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung noch nicht erreicht wurde (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 5.3.2015 - 3 U 131/13). Bevor Sie also einen Antrag auf Beitragsfreistellung stellen, sollsten Sie sich vergewissern, dass das Mindestkapital bereits eingezahlt wurde. Andernfalls gilt die Versicherung als gekündigt und Sie erhalten nur noch den geringeren Rückkaufswert.


Rechtslage bei Bausparverträgen ungeklärt!

Viele Verbraucher schlossen aber zur Finanzierung des Darlehens ein Bausparvertrag anstatt einer Kapitallebensversicherung ab. Es spricht einiges dafür, dass die Entscheidung des BGH 1 zu 1 auch auf Bausparverträge zu übertragen ist: Der Widerruf eines Darlehens dürfte folglich nicht dazu führen, dass auch der Bausparvertrag erlischt.


Sie brauchen kompetente, anwaltliche Unterstützung um Ihren Widerruf durchzusetzen? - Wir helfen Ihnen!

Hat die Bank Ihren Widerruf nicht akzeptiert? Behauptet sie etwa, dass der Widerruf unzulässig  oder bereits Verwirkung eingetreten sei? - Da es um viel Geld geht, sollten Sie sich schon frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden: Dieser sagt Ihnen, ob das Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat und widerrufen werden kann und hilft Ihnen dabei, wie Sie Ihren "Widerrufsjoker" am besten gegenüber der Bank ausspielen. Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit!

 

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Das Urteil (BGH, Urteil vom 5.5.2015 - XI ZR 406/13) gibt es hier zum Nachlesen:

Amtlicher Leitsatz des BGH:

 

Ein endfälliger Verbraucherdarlehensvertrag, auf den der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur Zinsen an den Darlehensgeber zahlt, und ein im Zusammenhang damit abgeschlossener Vertrag über eine Kapitallebensversicherung, mit der das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, sind keine verbundenen Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), wenn die Versicherungsprämie nicht in Form einer Einmalzahlung zu entrichten ist, die ganz oder teilweise durch das Darlehen finanziert wird. In diesem Fall kommt auch keine analoge Anwendung von § 358 BGB in Betracht.



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