Droht Pfando mit der Abholung und Verteigerung Ihres Fahrzeugs oder ist das Auto bereits weg? - Das können Sie tun, um Ihren Wagen nicht zu verlieren!


Droht "Pfando" mit der Abholung des Fahrzeugs oder ist es bereits schon weg und soll sogar versteigert werden, dann lässt sich dies verhindern! Die Abholung des Fahrzeugs stellt nämlch verbotene Eigenmacht dar und ist ohne den Wilen des Betroffnen nicht erlaubt. Betroffene sollten schnell handeln und sich gegen "Pfando" zur Wehr setzen, damit es nicht zum endgültigen Verlust des Fahrzeugs kommt. Wie die Rechtslage aussieht und was Betroffene tun können, erfahren Sie auf dieser Seite!



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Sie haben Ärger mit Pfando? Pfando droht mit der Wegnahme Ihres Fahrzeugs? Ist das Auto schon abgeholt worden und droht gar schon die Versteigerung? Sie wollen Ihre Rechte gegen Pfando prüfen und durchsetzen lassen? - Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und für Sie vollkommen kostenlos.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Gegen den Willen Betroffener darf Pfando Fahrzeuge nicht abholen. Dies gilt unabhängig davon, ob die "cash & drive" bzw. "sale & rent back" Verträge wirksam sind oder nicht. Die Wegnahme des Autos stellt nämlich verbotene Eigenmacht dar.
  • Wenn Pfando mit der Abholung des PKW droht, können Betroffene die Unterlassung einfordern.
  • Hat Pfando das Auto bereits mitgenommen, dann darf die Herausgabe verlangt werden. Auch kann die Versteigerung verhindert werden.
  • Betroffene sollten rasch handeln, um den endgültigen Verlust des Fahrzeugs zu verhindern. Reagiert Pfando auf Forderungen nicht, lässt sich unter Umständen bei Gericht der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.
  • Zeigt sich Pfando nicht kooperationsbereits, sollten Betroffene einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens aufsuchen, um die Angelegenheit juristisch regeln zu lassen. Es ist von Vorteil, wenn der Rechtsanwalt bereits Erfahrungen mit Pfando sammeln konnte.


Warnung: Das passiert, wenn die Raten nicht mehr an Pfando gezahlt werden oder der Mietvertrag endet!

Pfando kauft Fahrzeuge -meist weit unter Wert- an und vermietet diese dann -meist zu sehr hohen Preisen- zurück. Dieses Geschäftsmodell, das "cash & drive" bzw "sale and rent back" genannt wird, kann im Einzelfall sittenwirdig -z.B. wegen Wuchers- sein und dazu führen, dass die mit Pfando geschlossenen Verträge unwirksam sind.

Die Mietverträge werden meist mit der "Pfando Vermietung GmbH" oder der "Pfando's cash & drive GmbH" abgeschlossen. Diese Mietverträge sind befristet. Wenn Pfando die Mietverträge nicht verlängert oder Betroffene die Raten beziehungsweise die Mieten nicht mehr zahlen, droht die Abholung des Fahrzeugs.

 

Betroffene berichten darüber, dass die Fahrzeuge dann von einem eingesetzten Abschleppunternehmern ohne Vorankündung und mitunter auch zu Unzeiten einfach mitgenommen werden.


Wenn Pfando mit der Abholung des Fahrzeugs droht oder das Auto bereits abgeholt hat, müssen Sie das nicht akzeptieren!

Die Abholung des Fahrzeugs ist nicht rechtens, wenn Betroffene damit nicht einverstanden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die mit Pfando geschlossenen Verträge wirksam sind oder nicht.

Wird das Fahrzeug von Pfando abgeholt, dann stellt dies sogenannte "verbotene Eigenmacht" (siehe § 858 BGB) dar (siehe OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.05.2023 - 2 U 165/21). Betroffene haben folgende Möglichkeiten, je nachdem was bereits von Pfando veranlasst wurde:

Pfando droht damit, das Auto abzuholen!

Sie können von Pfando die Unterlassung, das Fahrzeug abzuholen, verlangen und im Zweifel sogar gerichtlich verbieten lassen! Steht die Abholung konkret bevor, dann kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden!

Der PKW ist weg, weil Pfando es schon abgeholt hat!

Ihnen steht die Herausgabe des Fahrzeugs und auch die Unterlassung, dieses versteigern zu lassen, zu. Auch hier lassen sich Ansprüche gerichtlich durchsetzen, wenn Pfando nicht freiwillig einlenkt!


Hier finden Sie einige Besipiele für einstweilge Verfügungen:


Leitfaden: Sie sind betroffen und wollen die Abholung des PKW durch Pfando verhindert oder den mitgenommen Wagen zurückverlangen? - Das sollten Sie tun!

Droht die Abholung oder gar Versteigerung des Autos, weil es schon mitgenommen wurde, dann sollten Betroffene schnell reagieren und Pfando auffordern. Nachfolgende Schritte bieten sich an:

  1. Teilen Sie Pfando mit, dass Sie sich auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen und verlangen Sie, dass Ihnen schriftlich bestätigt wird, dass das Fahrzeug nicht abgeholt wird. Wurde das Auto schon abgeholt, dass fordern Sie schriftlich zur Herausgabe auf. Auch soll Ihnen Pfando schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug ersteinmal nicht veräußert wird, solange die Sache nicht abschließend geklärt ist. Schreiben Sie Pfando an und setzten Sie eine kurze Frist von 1 bis 3 Tagen. Am besten Schreiben Sie eine E-Mail an info@pfando.de.
  2. Prüfen Sie den Wert Ihres Fahrzeugs und lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, wie viel Sie bei einem Verkauf an einen anderen Händler erzielt hätten können.
  3. Wenn die Frist verstrichen ist oder aber Pfando Ihre Ansprüche abgelehnt hat, führt der Gang zum Anwalt leider nicht vorbei. Nehmen Sie Kontakt mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. Bestenfalls hat dieser schon Erfahrungen mit Pfando gemacht. Ihr Anwalt wird sich Ihre Situation anhören und mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte planen.

Sie suchen ein Anwalt, der über Erfahrungen mit Pfando verfügt und Sie vertritt? - Hier wird Ihnen geholfen!

Wenn Sie Ärger mit Pfando haben und einen erfahren Anwalt suchen, der sich mit Pfando auskennt, sind Sie hier richtig! Egal wo Sie wohnen: Wir vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!


Gewährleistungsausschluss:

 

Bitte beachten Sie, dass trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Aktualität, etc. der Informationen übernommen werden kann. Ebenso wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die Informationen sind allgemein gehalten, während eine Rechtsberatung sich inhaltlich ganz konkret mit Ihrem persönlichen Anliegen auseinandersetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie sich, soweit Sie konkret betroffen sind, unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Stand der Information: Dezember 2023.


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