Auch wenn sich die staatlichen Restriktionen für den Unternehmensalltag glücklicherweise gelockert haben, wird sich das wirtschaftliche Ausmaß der Krise erst in naher Zukunft vollends zeigen. Schon jetzt aber zeichnet sich ab, dass Unternehmer Staatshaftungsansprüche gegen Land und Bund im Einzelfall geltend machen können! Zu Grunde zu legen ist die Frage, ob die erfolgten Zwangsverordnungen und Maßnahmen im Einzelfall, wie insbesondere die zwangsweisen Betriebsschließungen bzw. Betriebsunterbrechungen, auf gesetzlicher Grundlage ergangen sind oder aber „willkürlich“ erfolgten.
Wir prüfen für Sie Ihre Ansprüche und sagen Ihnen, ob ein Staatshaftungsanspruch Sinn machen kann. Sehr gerne beraten wir Sie insbesondere auch zu den folgenden Themen, die ebenfalls im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie stehen:
Aus dem Arbeitsrecht
Staatliche Hilfemaßnahmen für Unternehmer
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
„Dienstleistungsprobleme“
Online-Handel
Natürlich beraten wir Sie auch gern ganz individuell zu den Themen, die Ihnen auf dem Herzen liegen!